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IGNORED

Freiburger Stadtverwaltung will 155 € für die anlasslosen Aufbewahrungskontrollen


Lusumi

Empfohlene Beiträge

Es wurde hier schon berichtet.

Ganz nach dem Vorbild von Andy Dufresne alias Tim Robbins aus dem Film "Die Verurteilten" habe ich heute den gefühlten 1.000sten Leserbrief an die BZ geschrieben.

... bisher wurde leider noch kein einziger meiner Zuschriften veröffentlicht... passen wohl nicht in die politische Ausrichtung der Zeitung. :confused:

Aber: Wir geben so schnell die Hoffnung nicht auf! :D

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@Schattenparker und Lusumi:

Außer Euch Beiden und mir kenne ich noch einen Vierten, dem dies wiederholt so geht.

Wenn wir uns zusammentun und dies belegen können, so ist dies der Beweis für die Diskriminierung, weil gegenteilige Leserbriefe sehr wohl veröffentlicht werden, dies ist auch belegbar.

Wollen wir dies zusammenfassen und dann in einem ersten Schritt den Presserat um Hilfe anrufen?

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Können wir uns bitte kurz einigen, von welchen Kontrollen hier geschrieben wird.

Klar!

Im der Quelle ist den drei-jährlichen Kontrollen die Rede, hier in der Überschrift stehen anlasslose Kontrollen.

Es ist so, dass lt Pressebericht die Freiburger Stadtverwaltung die anlasslosen Aufbewahrungskontrollen bei jedem Legalwaffenbesitzer alle drei Jahre durchführen und dafür 155 € verlangen will.

(Das hat mit den Zuverlässigkeitsüberprüfung 3 Jahre nach dem Erstantrag nichts tun.)

Hier der Link zur BZ.

Dass dies über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus geht, habe ich in meinem Leserbrief erörtert.

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Leute, Ihr müsst so schnell wie möglich eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die bereits im Verwaltungsverfahren leistet.

Sobald Ihr dann den Gebührenbescheid bekommt, geht Ihr damit zum Anwalt und geht wegen Diskriminierung und/oder Verletzung des Gleichstellungsgrundsatzes in den Wiederspruch.

"Träum an:"

Die Behörden müssten für jeden einzelnen Gebührenbescheid eine Klage an den Hals kriegen...

"Träum aus"

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Es ist so, dass lt Pressebericht die Freiburger Stadtverwaltung die anlasslosen Aufbewahrungskontrollen bei jedem Legalwaffenbesitzer alle drei Jahre durchführen und dafür 155 € verlangen will.

Das erstaunt, da hierfür ein immenser Personalaufwand betrieben werden muss. Die werden wohl auf Kosten des Steuerzahlers ein paar Leute einstellen, die nur damit betraut werden. Zudem frage ich mich, wie diese z.B. in folgenden Fällen verfahren wollen:

- dauerhafte Fremdverwahrung nach § 13 Abs. 10 AWaffV außerhalb deren Zuständigkeitsbereich

- Waffen wurden (zumeist geschieht das ja ohne Wissen der Waffenbehörde) in Kommission einem Händler zum Verkauf überlassen

- Verwahrung im Bankschließfach

- sichere Verwahrung wurde bereits nachgewiesen und kein Umzug ist erfolgt (was soll da noch kontrolliert werden ?)

Abgesehen davon sind die angesetzten Kosten unverhältnismäßig hoch ! :icon13:

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@jayman

Ich bin bei allem dabei, keine Frage.

Meine bisherigen beiden Leserbriefe an die BZ in Sachen der "Bewegung" wurden aber schon in der Printausgabe veröffentlicht.

Wennschon relativ empfindlich gekürzt. Alles weitere bitte per PN, falls nötig. sehr gern.

Ich bin auch nicht Freiburg Stadt. Ich bin Freiburg Land.

Aber die Einschläge kommen näher.

In Hinblick auf die 155 Lappen im dunkelgrünen Bereich der Republik scheint mir hier in WO Schockstarre.

Ich weiss von Menschen, die aus einer wichtigen aufgelösten Behörde im Herzen Freiburgs in eine Quasi-ABM-Maßnahme für den gehobenen Dienst versetzt wurden. Die Person hat keine Ahnung von nix. Geht momentan davon aus, dass sie Waffen anfassen darf, nur weil sie an einer Verwaltungs-FH studiert hat. Zwangsversetze Lurche, hirntote Blockwart-Menschen.

Die Freiburger, die diesen "Satz" alle 3 Jahre zahlen wollen, sollten wegen innerer Weichheit keine Waffen besitzen dürfen.

Janis Joplin hat mal gesungen : Freedom is just another word for nothing left to lose

I mean it!

PS :

Das Landratsamt Freiburg hatte zuletzt eine Stellenanzeige in der BZ, in der explizit sowohl für eine Stelle im gehobenen Dienst (für ein Jahr befristet), als auch für eine Stelle im 400 Euro Bereich für pensionierte Polizisten gefischt wurde. Waffenkontrollen wurden hier als Aufgabenbereich sehr klar angesprochen. Wie weit sind wir gekommen. Es gibt zuwenig zu fressen alsdass man K****n könnte....

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... bisher wurde leider noch kein einziger meiner Zuschriften veröffentlicht... passen wohl nicht in die politische Ausrichtung der Zeitung. :confused:

Willkommen im Club. Geht mir mit der Stuttgarter Zeitung und den Nachrichten genauso. Wäre ich pessimistisch, würde ich behaupten, endlich hat die Presse (Journaille :confused: ) wieder eine Minderheit, auf der man rumhacken kann um Quote zu machen. Wäre ich Paranoid, würde ich behaupten, böse Logen und die IANSA ziehen im Hintergrund die Fäden, weil LWB ihnen suspekt sind....warum auch immer.

Aber: Wir geben so schnell die Hoffnung nicht auf! :D

Naja....aber es frustriert!

Gruß sanngetall

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Leute, Ihr müsst so schnell wie möglich eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die bereits im Verwaltungsverfahren leistet.

Sobald Ihr dann den Gebührenbescheid bekommt, geht Ihr damit zum Anwalt und geht wegen Diskriminierung und/oder Verletzung des Gleichstellungsgrundsatzes in den Wiederspruch.

Das macht echt viel Sinn bei 250 EUR Selbstbeteiligung.....

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Es ist so, dass lt Pressebericht die Freiburger Stadtverwaltung die anlasslosen Aufbewahrungskontrollen bei jedem Legalwaffenbesitzer alle drei Jahre durchführen und dafür 155 € verlangen will.

Die Freiburger Stadtverwaltung würde somit versuchen, die (als solche) gebührenrechtlich sehr wacklige

anlasslose Kontrolle auf eine rechtliche Basis wie die Regelüberprüfung zu stellen und so die Gebühren

juristisch wasserdicht festsetzen zu können.... interessant (diese Konstruktion war mir auch schon

in den Sinn gekommen).

Nur wird damit (mal unabhängig davon, was man von den Kontrollen hält) natürlikch der Sinn der Kontrollen

ad absurdum geführt.

Denn (einmal sehr Böses unterstellt, wie es ja unsere Gegner gerne machen): wenn definitiv EINMAL in drei Jahren

eine Kontrolle erfolgt, und diese keinen Anlass zu Beanstandungen gibt, dann weiß der pöse Waffenbesitzer ja

ganz sicher, dass es in den folgenden 35 Monaten keinen Besuch mehr geben wird....

Gibt es doch (anlasslos) öfter Besuch, könnten nach dieser Logik wiederum keine Gebühren dafür festgesetzt werden.

Ich habe ja Verständnis dafür, dass die finanziell gebeutelten Kommunen, denen vom Bund immer mehr Aufgaben

ohne Ausgleich aufgebürdet werden, aus der Sache wirtschaftlich herauskommen wollen und müssen.

Aber dieser oben genannte Versuch einer Quadratur des Kreises macht keinen Sinn.

Gruß,

karlyman

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Im Prinzip ist das Forum Waffenrecht hier aufgerufen. Natürlich kann man als Anwalt mehrere Verfahren bündeln, die Argumentation ist ja dieselbe. Aber hier sollte schon das FWR eine Musterprozess-Serie finanzieren.

Carcano

Ich denke auch...gleich mal nen Warnschuss vorn Bug.. Ich bin gespannt wie ein Verwaltungsrichter das Ganze sieht!

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Ich denke auch...gleich mal nen Warnschuss vorn Bug.. Ich bin gespannt wie ein Verwaltungsrichter das Ganze sieht!

Naja, wenn die verdachtsunabhängigen Kontrollen schlicht für verfassungswidrig erklärt würden, bräuchte man sich auch nicht über die dann eh nicht anfallende Gebühr aufregen. Aber wegen 155 EUR werden bestimmt einige den langen Weg durch die Instanzen beschreiten, ihre Grundrechte wären es ihnen hingegen nicht wert... verkehrte Welt.

Ansonsten sollte man nicht vergessen, woher die "klammen Kassen" der Gemeinden wirklich kommen: Bankenrettung (guckt euch mal die Vermögensverteilung der Bankguthaben an, wem die Banken wirklich gehören), staatlich subventionierte Bonizahlungen, Steuersenkungen v.a. für die Vermögenden, demnächst Griechenlandrettung (was eigentlich wieder eine Bankenrettung ist, denn u.a. die Deutsche Bank hat sich dort ja immens engagiert) - da zahlt man doch gern, denn die Gebühren sind für einen guten Zweck: Stärkung unserer Hochfinanz.

Was nun die Höhe der Gebühr anbelangt - 155 EUR - so muss man rechnen: ZWEI (2) (ok, ggf. pensionierte) Beamte a jeweils 1 h Arbeitszeit, Fahrtkosten für selbige, entsprechender Verwaltungsaufwand zur Organisation und Nachbearbeitung der Kontrollen... Mein Schornsteinfeger kommt stets alleine und verlangt auch so 70 EUR. Also wirklich völlig unangemessen ist die Höhe wohl leider nicht.

Grüße

Schwarzwälder

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Warum gehts dann in der Stadt Emmendingen für 50 Euro und in Waldkirch für 40 ?

Naja, Freiburg war halt schon immer ein teures Pflaster.

Von einem Kontrolleur durfte man erfahren, dass er in ca. vier Stunden so um die acht Kontrollen im Stadtgebiet durchführt.

Man hat die Kontrollen der "Indizfälle" abgeschlossen und ist nun beim Tagesgeschäft.

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ÄH....ich glaube wir steigen hier in das falsche Fahrwasser.

Es geht nicht um den genauen Betrag sondern um die generelle Unzumutbarkeit der anfallenden Gebühren.

Falls die Kontrollen überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sein sollten....DAS ist ja noch nichtmal geklärt!

Die Kosten sind völlig unbedeutend, es geht um die Art und Weise wie hier mit uns umgesprungen wird.

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Die Kosten sind völlig unbedeutend, es geht um die Art und Weise wie hier mit uns umgesprungen wird.

Das ist der Punkt!

Ich bin nicht bereit auch nur 5 Cent zu bezahlen!

Das sind dann bei der nächsten Gebührenrunde 50 €, dann 250 € und dann 500 € usw. (auch wenn user "Sachbearbeiter" das bezweifelt oder abstreitet, die 155 € aus Freiburg hätte er/sie auch schon nicht für möglich gehalten).

Hier müssen die Freiburger Legalwaffenbesitzer aufstehen und Flagge zeigen!

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Das Thema ist das Grundgesetz, nicht die Kosten für das F****n desselben.

Wer hier schon vorab finanziell "die Beine breit macht", kann nur verlieren.

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Was für eine Rechtschutzversicherung würdest Du denn empfehlen? Ich habe noch keine und schlage mich gerade durch den Versicherungswald...

mephisto0815

Hi,

keine Ahnung.

Ich hab einfach meine bestehende, mit der ich bisher zufrieden war, "upgegradet", sodass sie bereits bei Verwaltungsverfahren greift.

Ich kenne mich auch zu wenig aus.

Einige hier empfehlen ja die ÖRAG bei der es angeblich einen "WO-Tarif" gibt.

Auch die FvLW wollte mal ein entsprechendes Modell initiieren, ist aber glaub ich noch nicht spruchreif.

Bist Du nicht im FWR?

Und ist man im FWR nicht automatisch versichert??? :unsure:

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--- die FvLW wird ein entsprechendes Modell initiieren.

Stimmt, ist noch nicht spruchreif, dauert aber nicht mehr lange.

Wir brauchen noch en Haus- und Hofanwalt! B)

Übrigens Joachim, die Kanzlei die grad für uns arbeitet braucht Unterlagen über genau solche Entwicklungen.

Bitte per Post oder aber Mail = presse@fvlw.de

Reiner

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Weiß es jemand?
Ja
Und ist man im FWR nicht automatisch versichert??? :unsure:
Nein.

Die ÖRAG (über die man durch das FWR eine günstigere Prämie bezahlen muss) hat wie ich vergangene Woche feststellen konnte Vorteile, was die Kostenübernahme und den Selbstbehalt bei manchen Dingen anbelangt.

So überlege ich mir derzeit ob ich zur ÖRAG wechseln soll.

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...

Übrigens Joachim, die Kanzlei die grad für uns arbeitet braucht Unterlagen über genau solche Entwicklungen.

Bitte per Post oder aber Mail = presse@fvlw.de

Reiner

Welche Entwicklung?

Die, wo die "freie Presse" in einem demokratischen Land die Meinung der Bürger zensiert?

Leute, Ihr habt´s gehört!

Sendet bitte Eure nicht veröffetnlcihten Leserbriefe mit Datum der Versendung an:

presse@fvlw.de

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Eigentlich geht es mehr um Veröffentlichungen, die sich mit den Gebühren für diese verdachtsunabhängigen Kontrollen beschäftigen.

Es muß zu erkennen sein. dass hier einige Ordnungsbehörden durch diese (bis jetzt noch) gültige Regelung "frei Schnauze" Gebühren erheben können. Außerdem ist nirgends geregelt, wie oft so eine Kontrolle durchgeführt werden kann/darf.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass einige von uns - die sich vielleicht mal mit ihrem SB angelegt haben - öfter "Besuch" bekommen (nach dem Motto: irgendwann erwisch' ich ihn doch).

LG

Manfred

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