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IGNORED

Eigentumsübertragung an Waffen


Skippy1366

Empfohlene Beiträge

Hallo,

als neues Mitglied hier im Forum, habe ich auch gleich eine Frage an Euch alle, die ich im Waffenrecht nicht klären konnte. :confused:

Kann man das Eigentum an einer Waffe an jemanden übertragen, ohne dass er Besitzer wird?

Muss der Eigentümer, auch wenn er keine tatsächliche Verfügungsgewalt über die Waffen hat, eine WBK haben?

Beispiel:

Sportschütze ist Vereinsmitglied, hat eine WBK und eigene Waffen. Nur er hat Zugriff auf die Waffen. Ist somit Eigentümer und Besitzer.

z.B. Partnerin ist nicht Mitglied, hat keine WBK und auch keinen Zugriff auf die Waffen. Ihr soll nur das Eigentum an den Waffen übertragen werden.

Ich freu' mich auf Eure Hilfe.

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Hallo,

als neues Mitglied hier im Forum, habe ich auch gleich eine Frage an Euch alle, die ich im Waffenrecht nicht klären konnte. :confused:

Kann man das Eigentum an einer Waffe an jemanden übertragen, ohne dass er Besitzer wird?

Ja.
Muss der Eigentümer, auch wenn er keine tatsächliche Verfügungsgewalt über die Waffen hat, eine WBK haben?
Kein Bedürfnis = keine WBK
Beispiel:

Sportschütze ist Vereinsmitglied, hat eine WBK und eigene Waffen. Nur er hat Zugriff auf die Waffen. Ist somit Eigentümer und Besitzer.

z.B. Partnerin ist nicht Mitglied, hat keine WBK und auch keinen Zugriff auf die Waffen. Ihr soll nur das Eigentum an den Waffen übertragen werden.

Ich freu' mich auf Eure Hilfe.

LOL :rotfl2: DAS nimmt Euch keiner ab und hat vor keinem Gericht bestand. Scheingeschäft bleibt Scheingeschäft und ist nichtig. :blum:
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Gibt aber auch eine andere (sinnvolle) Konstellation, nicht "Kuckuckverdächtig"

Vereinsmitglied, selbständig oder GF einer GmbH sponsert dem Verein ein höherwertiges Sportgerät. - Waffe wird aus dem Vermögen der Firma bezahlt (spart u.a. MwSt. ....). Somit ist der Verein erstmal Eigentümer.

Eintrag auf die WBK des Sponsors und liegt in dessen Schrank (ausser beim Schiessstandbesuch, wo alle Vereinsmitglieder die Waffe nutzen könnten) - Sponsor ist Besitzer, kann die Waffe vollumfänglich nutzen, auch wenn er das Geld zur Beschaffung nicht aus "eigener" Tasche frei hätte (da bleibt dann auch noch Geld für eine Spende an den Verein übrig).

Viele Grüße, Reinhard

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Klingt für mich mehr nach Waffen vor dem Kuckuck in Sicherheit bringen....

Die Frage von Skippy136 wäre auch unter diesem Aspekt absolut berechtigt.

In Deutschland ist ja heute leider jeder Arbeitnehmer - egal wie alt und wie

lange schon im Berufsleben tätig - nur ein Jahr von von HartzIV entfernt.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, das es sehr viele Schützen git, die viele tausend

Euros in ihr Hobby investiert haben. Und wenn dann - aus welchen Gründen auch immer -

die eigene Firma pleite geht oder der Arbeitgeber kündigt, dann hat man ggf. in

der Tat schnell ein Problem.

Leider sind hierzulande diejenigen im fragwürdigen Vorteil, die ihr ganzes Leben

nur vom Staat gelebt z.B. Arno Dübel, oder ihr ganzes Geld nur in Alkohol umgesetzt haben.

Wer hingegen in guten Zeiten für sein Alter sparte - oder in in Sachwerte investierte - der

hat dann leider die A-Karte gezogen. Traurig aber wahr

Und warum soll der "kleine Mann" hier nicht vorsorgen? Die Großverdiener machen

das doch schon immer. Und, weil die die entsprechenden Mittel und Kontakte haben,

meistens sogar erheblich professioneller.

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Ich finde Huskie hat da einen sehr wichtigen Aspekt in die Diskussion gebracht!

Lebensumstände wie unerwartete Armut (Abhängigkeit von HartzIV), Scheidung, Firmeninsolvenz machen es zwingend notwendig Besitztümer zu sichern.

Sicher gibt es auch hier bei uns im Forum Einige, denen es mal besser und mal schlechter ging - ich hatte auch schon mal ´ne Talsohle durch.

Zum Waffen vor dem Kuckuck retten würde schon eine Verpfändung gegenüber einem (ausgesuchten) Gläubiger schützen.

Viele Grüße, Reinhard

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Hallo zusammen,

ich denke das mein derzeitiger Zustand die Frage klären kann.

Ich bin seit geraumer Zeit Mitglied in einem Schützenverein. Allerdings noch nicht ein vollendetes Jahr, obwohl ich dort schon länger schieße.

Das heißt also ... eine WBK ist NOCH nicht drin. An dem Schießstand hängt ein Geschäft mit dran. In diesem Geschäft habe ich mir eine Waffe gekauft. Diese gehört rechtlich mir (offiziell mit Kaufvertrag sogar auf meinen Namen). Diese benutze ausschließlich ICH. Nur, mit nach Hause nehmen darf ich sie NOCH nicht. Solange die rechtlichen Vorraussetzungen noch nicht erfüllt sind bleibt sie dort im Geschäft.

Gruß Goya.

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Klar kann die Frau/Freundin der Eigentümer von Waffen sein, eine Berechtigung muss dafür nicht vorliegen.

Das WaffG regelt nur den Umgang mit Waffen (siehe WaffG §2).

In der Anlage 1, Abschnitt 2 sind die Waffenrechtliche Begriffe definiert. Da steht nur was mit Umgang nie von Besitz.

Für mich greift hier das BGB §903 mit der im Gesetz festgehaltenen Einschränkung. Soll heißen man darf keinen Umgang mit seinem Eigentum haben.

Feuer frei!

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Nur eins sollte auch klar sein. Wenn die Partnerin/der Partner irgendwann mal keine Lust mehr auf ein Fortbestehen der Partnerschaft hat ist auch ruck zuck die heißgeliebte und evtl. teuer bezahlte Waffe weg.

Für soetwas ist in einem verschlossenem Umschlag ein Rückkaufvertrag drin, einen Tag nach dem Kaufvertrag datiert. Und von beiden bereits unterschrieben. Sozusagen als "Versicherung".

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BGB § 117 Scheingeschäft

(1) Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig.

(2) Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die für das verdeckte Rechtsgeschäft geltenden Vorschriften Anwendung.

Wenn es zur Scheidung kommt, ist das ein Druckmittel ...

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oder ihr ganzes Geld nur in Alkohol umgesetzt haben.

Sicher! Ich leg mein Geld auch in Schnaps an. Wo sonst gibt es 42%? :D

Für mich greift hier das BGB §903 mit der im Gesetz festgehaltenen Einschränkung. Soll heißen man darf keinen Umgang mit seinem Eigentum haben. Darf er und zwar am Stand.

Ich kann jemandem nach BGB an einer Sache das Eigentum vermachen.

Inhaber und derjenige, der die tatsächliche Gewalt darüber ausübt bleibe aber ich.

Habe ich auch schon gemacht.

Einem Schützen der noch ein halbes Jahr auf seine erste WBK warten musste, habe ich seine Sportwaffe verkauft.

Die Waffe verblieb bei mir, auf dem Stand bekam er sie ausgehändigt und nach dem Training habe ich sie auch wieder mitgenommen.

Als er seine WBK hatte, bekam er sie eingetragen und durfte sie mit heim nehmen.

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Ich habe eine Eigentumserklärung aufgesetzt, in der ich klar aufgeführt habe, dass mein .44 Mag Revolver Eigentum des Vereins ist.

Die Waffe ist auf meiner WBK eingetragen.

Hintergrund war: Ein Vereinmitglied hat dem Verein die Waffe gestiftet unter der Bedingung das sie nur mir zur Verfügung gestellt wird. Vereinswbk wäre auch möglich gewesen, hätte aber andere Nachteile.

1 Vorteil- er bekam eine Spendenquittung

2 Vorteil- falls mir mal etwas passiert ist sichergestellt, dass der Verein die Waffe zurückerhält, ebenso bei Austritt Pfändung usw.

Bei der Harz4 Geschichte und Insolvenzen, Pfändungen usw sind immer die Zeiträume interessant wo die Sachen überschrieben wurden. Der Staat kann teilweise Rückgabe verlangen.

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..Bei der Harz4 Geschichte und Insolvenzen,

Pfändungen usw sind immer die Zeiträume interessant wo die Sachen überschrieben wurden. Der Staat kann teilweise

Rückgabe verlangen.

Theoretisch "ja"". Und genau aus diesem Grund kann es manchmal nicht schaden, aus dem Verhalten schlauer Menschen

zu lernen, die rechtzeitig vorsorgen und die geeigneten Maßnahmen ergreifen! D.h. sich rechtzeitig und professionellen/

fachmännischen Rat einholen. Wer beispielsweise viel Geld aber keine Ahnung vom Steuerrecht hat

(oder selbstständig ist), wir auch nur in den seltensten Fällen seiner Steuererklärung selbst erledigen ;)

In diesem Zusammenhang verhält sich unser Staat leider häufig - i.d.R. nur gegenüber der normal arbeitenden Steuerzahler -

wie eine sehr schwere Krankheitheit gegenüber seinem zunächst ahnungslosen Wirt. Er ernährt sich von ihm und saugt

ihn langsam aus. Das Ende ist dann leider oftmals der (soziale) Tod.

Was hilft ist eine rechtzeitge und penible Vorsorgeuntersuchung. Sie mögen zwar nicht immer angenehm sein, aber sie retten Leben (bzw.

die Ernte seiner eigenen jahrelangen Arbeit)!

bitte nicht meckern... ich habe dazu keine aktuellen Beispiele aus sozialen Brennpunkten genannt.. und bin ich auch sowieso ganz artig :angel:

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