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IGNORED

WBK mit Schießbuch BW?


kawapilot

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Hallo zusammen,

zwar gehe ich davon aus, dass der Betrag unter der Rubrik "Gerüchte" besser aufgehoben wäre, aber die gibt's ja nicht;)

Also, mir hat am Freitag jemand erzählt, er habe seine WBK mit Hilfe seines Schießbuches der Bundeswehr beantragt und bekommen. Kann das sein? Im großen Google wurde ich jetzt nicht fündig, so dass ich hier jetzt eher von Gerücht als Möglichkeit ausgehe. Aber hey, 2/3 der Buchstaben sind ja da, wenn auch die Reihenfolge nicht stimmt...!

Hinterfragt habe ich, ob er die BW-Schießveranstaltungen mit in die 18 Pflichttermine im 1. Jahr hat einrechnen lassen. Dies wurde verneint. Er versicherte, seine WBK wäre nur auf der BW-Ausbildung hin ausgestellt worden. Er war 0815-Wehrdienstleistender, also kein Zeitsoldat o. ä.

Gibt es derartiges?

Glaub's zwar nicht, aber wer nicht fragt bleibt ....

Hab mich für die normale Variate entschieden, am Freitag geht's nach Marsberg ZG & DP :eclipsee_gold_cup: , not.

Horrido

Marco

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kannst du nur als gerücht bezeichnen!

ich selbst bin sein 12 jahren bei der firma ...

wir haben einfach in unserer einheit eine SLG geründet und nutzen der stand (wird über den standortältesten beantrag und nach versicherungsnachweis erlaubt!)

wenn wir schießen gehen und es sind stände frei verbinden wir gern beides :rolleyes: ...

das schießbuch der bundeswehr will (mein) der sb aber nicht sehen!

mal anders gefragt wieviel tage willst du denn als wehrpflichtiger auf dem stand sein?

ich würde auf 7 tage tippen ... (übungsplatz mal nicht gezählt!)

bei uns im verein:

auch polizisten mußten 1jahr im verein sein und ihre sachkunde nachweisen um eine wbk zu bekommen!

warum auch nicht ... ein jahr ist schnell um!

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Was soll beim Antrag für eine WBK den das Schiessbuch (das beim Ausscheiden mit der PersAkte ans Kreiswehrersatzamt geht)? Verlangt wird eine Bestätigung eines Verbandes! Der Dienstherr Bundeswehr stellt keine Bestätigungen aus. Wer das VmBl 2002 S.165 bzw. 2005 S.36 kennt weiß das hier die Vorgaben strickt sind, jede Möglichkeit einer Anerkennung ist von vorneherein genommen (Es wird nur von Sportschützen gesprochen bzw. die Erlaubnis bezieht sich nur auf den Dienstlichen Zweck).

Eine Bescheinigung kann nur durch:

„militärische Vorgesetzte vom Brigadekommandeur an aufwärts sowie militärische Vorgesetzte in entsprechender oder vergleichbarer Dienststellung

– für die Angehörigen ihrer Dienststelle,

– für die Angehörigen der ihnen truppendienstlich unterstellten

Truppenteile und Dienststellen;

Kein BrigKdt zieht sich den Schuh an! Das ist mal sicher!

Eine Legende!

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Unser RAG-Schießbuch (VdRBw) sieht dem BW-Schießbuch schon sehr ähnlich.

Gleiches Format, außen grün, aber das wars auch schon.

Wer weiß, ob da nicht jemand was durcheinander gekriegt hat.

Klar kann man auch, wie Bandit_911 seine Trainingstermine in ein BW-Schießbuch eintragen, wenn man eines hat.

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Hallo,

@mike5 von einer gelben war nie die Rede wenn ich nicht was überlesen hab.

Es gab und gibt SB die als Sachkundenachweis BW-Ausbildung anerkannten und sobald Sachkunde da ist und die Weste rein wüsste ich keinen Grund um NICHT spätestens innerhalb von 3 Monaten an eine grüne WBK zu kommen. Müssen nicht mal 18 Termine da sein. Über den Voreintrag zu streiten ist ein anderes Ding.

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Verlangt wird eine Bestätigung eines Verbandes! ....Es wird nur von Sportschützen gesprochen....

Das ist der Punkt. Bescheinigt - und durch das Schießbuch belegt - werden muss die Zugehörigkeit

zu einem Schießsportverband bzw. müssen schießsportliche Aktivitäten...

Dazu dürfte aber nicht das dienstliche Schießen in der Bw zählen.

Eine mögliche Lösung wurde hier im Thread auch bereits geliefert. Dem BDMP beitreten und mit Gleichgesinnten eine SLG

gründen (bzw.: VdRBw/Gründung einer Schießsport-RAG). Wenn schießsportliche Aktivitäten dieser SLG oder RAG auf

der StO-Schießanlage zugelassen werden und der Schießsport nach Sportordnung der genannten Verbände dann dort

(und somit ohne großen Zusatzaufwand wie Fahrerei und Standmiete) betrieben werden kann, um so besser.

Verwendet werden dabei die Schießbücher/Vordrucke des BDMP bzw. VdRBw.

Was nicht heißt, dass das bloße Verwenden der Bw-Schießbuch-Vordrucke zum Schießnachweis DAS große Problem wären.

Es geht nicht um das "Papier". Sondern um das, was 'reingeschrieben und damit bescheinigt wird - nämlich Schießsport-Aktivitäten

nach Sportordnung eines zivilen Verbandes (im Ggs. zum dienstlichen Schießen).

Der Sachkundenachweis ist wieder eine andere Geschichte.

Gruß,

karlyman

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Der Sachkundenachweis ist wieder eine andere Geschichte.

Ja, aber wenn er bei der BW ein Fallschirm-Jäger oder ein Feld-Jäger gewesen wäre, hätte er ja die höherwertige Jäger-Sachkunde schon und könnte sich so viele LW kaufen wie er will. BW-Jägerschein halt. Is doch logo :lol:

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Oder meinst du den umgangssprachlichen "Jagdschein"? :huh:

Das wiederum ist nur ein Surrogat des BW-Jägerscheins das von der Prüfungskommission auf Bonnies Ranch ausgestellt wird. Er ist ein bisschen vielseitiger, da er den Besitzer berechtigt ohne jegliches zusätzliches Casting in Neuverfilmungen von "Shining" oder "Texas Chain Saw Massacre" mitzuspielen.

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Hallo zusammen,

Also, mir hat am Freitag jemand erzählt, er habe seine WBK mit Hilfe seines Schießbuches der Bundeswehr beantragt und bekommen. Kann das sein? Im großen Google wurde ich jetzt nicht fündig, so dass ich hier jetzt eher von Gerücht als Möglichkeit ausgehe. Aber hey, 2/3 der Buchstaben sind ja da, wenn auch die Reihenfolge nicht stimmt...!

Das ist nicht ganz in die Kategorie Gerüchte einzusortieren.

So ganz, ganz früher, als Sachkunde noch keine so übergeordnete Rolle spielte, war es durchaus möglich, daß die bei der Bw genossene Schieß- und Waffenausbildung als "Sachkunde" anerkannt werden konnte. Aber allein auf dieser Basis, d. h. ohne Verein oder anderweitiges Bedürfnis, dürfte es dann wieder ein Gerücht sein.

Allerdings wäre es anzuraten, die "Sachkunde" mal etwas aufzufrischen

P.S. Wenn man erst zu Ende liest, stellt man fest, daß einige schneller waren.

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Also mal Butter bei die Fische:

Wir wissen doch nun alle, das die geforderte Sachkunde in drei Themenbereiche zerfällt,

- Waffentechnik, sichere Handhabung etc.,

- Waffenrecht,

- Notwehr etc.

Welche Funktion hat denn nun jemand als Soldat ausgeübt, das er Kenntnisse in allen drei Bereichen ausreichend erwerben konnte?

Für den 08/15-Wehrpflichtigen kann ich mir das nicht vorstellen. Macht mich doch mal schlau, danke.

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nun - ich war auch ein paar tage :ninja: bei der firma

ich weiß, daß dies möglich ist - aber nicht für wehrpflichtige.

bei einem "BS" sind die karten besser gemischt. aber es liegt

immer in der entscheidung ab brigkdr!

btw: es geht auch umgekehrt. ich kann meine sportwaffe auch

als dienstwaffe anerkennen lassen und diese dann bei der wache

o.ä. führen. z.b. h&k p8 "zivil" ist baugleich mit der p8 "bw" und

kann, vorausgesetzt genehmigt durch brigkdr, im dienst geführt werden

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Wir trennen mal die Thematik Sachkunde und Bedürfnis.

Obwohl die Bw mehr als 10.000 Mitglieder hat und Schießübungen macht, ist sie kein schießsportlicher Verein, abgesehen davon, dass sie rechtlich auch kein Verein ist. Aber dafür darf man dort auch mit Waffen umgehen, die nichts mit sportlichem Schießen zu tun haben :D

Also Bedürfnis ganz schnell vergessen, da sich das Bedürfnis auf das zivile Leben bezieht, beim Bund erhält man i.d.R. eine Waffe, wenn man sie dienstlich benötigt.

Der Sachkundenachweis ist m.W. nach für Schießausbilder der Bw möglich. Zumindest früher war dies Teil der Feldwebel-Ausbildung, also nichts für Grundwehrdienstleistende.

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Welche Funktion hat denn nun jemand als Soldat ausgeübt, das er Kenntnisse in allen drei Bereichen ausreichend erwerben konnte?

Für den 08/15-Wehrpflichtigen kann ich mir das nicht vorstellen. Macht mich doch mal schlau, danke.

ZgFhr FmS (nicht InfS!) :00000733:

Private Waffe und Wachdienst? Quatsch! Der Staatsanwalt und der Anwalt gegen den du die Waffe einsetzt würden sich die Hände reiben! Wo soll das den gewesen sein?

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ZgFhr FmS (nicht InfS!) :00000733:

Private Waffe und Wachdienst? Quatsch! Der Staatsanwalt und der Anwalt gegen den du die Waffe einsetzt würden sich die Hände reiben! Wo soll das den gewesen sein?

wenn ich die waffe gegen einen staatsanwalt und einen anwalt bei der wache einsetzen müsste, würde sich keiner mehr von beiden die hände reiben. :00000733:

jedoch ist dies fakt und ich hab es selbst schwarz auf weis gesehen.

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Unter den Begriff „Waffen“ fasst das UZwGBw im Gegensatz zu § 1 Waffengesetz (WaffG) nur

Hiebwaffen, Schusswaffen. Reizstoffe und Explosivmittel. Stoßwaffen, wie Messer und

Seitengewehr (§ 1 Abs. 7 WaffG) oder Schussapparate (§ 1 Abs. 6 WaffG) scheiden für die

Anwendung unmittelbaren Zwangs von vornherein aus. Im Gesetzestext ist klargestellt, dass es

sich um Waffen handeln muss, die dienstlich geliefert werden sowie private Waffen, deren

Führen im Rahmen dienstlicher Verwendung erlaubt worden ist. Die Erlaubnis erfolgt durch das

BMVg oder auf seine Weisung hin durch nachgeordnete Behörden in Form von Verwaltungs-

oder Dienstvorschriften.

Das Führen und Gebrauchen privater Waffen im Dienst ist unzulässig. Dies gilt auch für privat

beschaffte ,,Waffen“, die typengleich vom Dienstherren zugelassen sind. Sinn dieser

Beschränkung ist das berechtigte Interesse des Dienstherrn, die in seinem Auftrag verwendeten

Waffen unter Kontrolle zu halten. So muss er bereits aus Fürsorgegründen gegenüber seinen

Soldaten für einen technisch einwandfreien Zustand der Waffen sorgen. Zudem soll

Eigenmächtigkeiten des unterstellten Bereichs, insbesondere Veränderungen an den Waffen,

vorgebeugt werden. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs mit einer privaten Waffe ist

grundsätzlich rechtswidrig. Gleiches gilt für die Munition. Es darf nur die dienstlich gelieferte

Munition verwandt werden. Die heutzutage angebotene Munitionsvielfalt kann die

Wirkungsweise einer Waffe erheblich verändern. Der Dienstherr kann wie bei den Waffen auch

andere Munitionsarten zulassen bzw. bestimmte verbieten.

Quelle: Oberregierungsrat Johannes Heinen er ist Rechtlehrer

an der Schule für Feldjäger und Stabsdienst in Hanover

Edit:

§ 10 Einzelmaßnahmen des unmittelbaren Zwanges

.....

(4) Waffen sind die dienstlich zugelassenen Hieb- und Schußwaffen, Reizstoffe und

Explosivmittel.

Die Frage wird bei jeden FwLg hoch und runter Diskutiert. Eine Nachfrage beim BMVg ergab das es keine Zugelassene private Schusswaffen gibt. Die Zulassungserlaubnis liegt beim BMVg. Jeder, glaub mir, jeder will dem Rechtslehrer eins mitgeben und sucht nach so einer Vorlage!

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