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IGNORED

Gemeinsame WBK für Erben und Sportschütze/Jäger


Melanie_Daniels

Empfohlene Beiträge

Ich habe noch mit meiner Schwester und meiner Mutter eine gemeinsame Waffenbesitzkarte für eine Sportpistole, die ich zum sportlichen Schießen nutze (neben den Kurzwaffen, die ich als Sportschütze erwerben konnte). So weit so gut.

Nun wollte ein Bekannte von mir nach dem Tod seines Vaters bei derselben Waffenbehörde eine ähnliche Regelung über dessen Jagdwaffen treffen. Dabei wurde ihm ohne Begründung mitgeteilt, eine gemeinsame WBK für einen Erben und einen Nutzer einer Waffe sei nicht mehr möglich.

Ich kann mir nur vorstellen, daß das mit den für Erben angestrebten Blockiersystemen zu tun hat. Oder fällt jemanden noch etwas dazu ein ?

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Waffen auf den Berechtigten ( Jäger/Sportschützen ) eintragen lassen und die Eigentumsverhältnisse ( unter den Erben ) schriftlich festhalten. Problem gelöst.

Andererseits MUSS auf Antrag eine gemeinsame WBK für Erben ausgestellt werden, dann ist aber die Blockierpflicht noch nicht vom Tisch. Deshalb s.o.!

gruß alzi

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Moin,

die Frage ist, was Du willst? Den einfachen oder den schwierigen Weg gehen?

Ich würde mal eine gemeinsame Erben-WBK beantragen und im Bedarfsfalle klagen, mal sehen ob ich das bald muß. Erben-WBK ist bei mir seit 2 JAhren erteil, meine Schwester hat aber keine Waffen und ich bin Jäger und Waffensammler.

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