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Stadt Stuttgart und die Planstellen


GunTalker

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In Stuttgart sind auf ca. 4.300 sog. Alt-Erbfälle aufgelaufen (ursprünglicher Erlaubnisinhaber verstorben, Eigentum an Waffen geht auf Erben über, nicht aber automatisch die Erlaubnis zum Besitz). In diesen Fällen sind die Erben, d.h. die Waffenbesitzer, nicht bekannt. Ebenso ist nichts über den Verbleib der Waffen und deren Aufbewahrung bekannt. Auch die Aufklärung der rückständigen Erbfälle und die Einleitung der dafür notwendigen Maßnahmen sind – spätestens nach dem Amoklauf von Winnenden – überaus wichtig und dringend. Hier lauert ein unkalkulierbares Gefahrenpotential, zumal weder jemals eine Erlaubnis erteilt wurde noch eine Überprüfung der Zuverlässigkeit und der Aufbewahrung erfolgen konnte. Es ist davon auszugehen, dass in Stuttgart viele

Personen Waffen besitzen, ohne eine Erlaubnis dafür zu haben.

Jetzt weiß man endlich mal, wer an der Misere Schuld ist......

Dafür werden jetzt drei Planstellen zwischen A9 und A11 geschaffen.

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Grad mal grob überschlagen:

Die Stadt Osnabrück hat etwa 160 000 Einwohner von denen 2500 eine WBK haben. (Quelle: Welt.de)

Für Stuttgart mit 600 000 Menschen wären das bei ähnlicher Konstellation etwa 10 000 LWB.

Das bedeutet ja, daß dort im Laufe der Zeit über 40% der einstmals registrierten Waffen "versickert" wären ! :confused:

Oioioi, was treibet se do ?

Pickett

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Hätte man in der Vergangenheit nicht geschlampt - müßte man jetzt nicht in Aktionismus verfallen.

Das gilt nicht nur für Behörden.

Das gilt auch für Waffenbesitzer deren Eisen seit 2003 in klassifizierten Schräbken sein müßten und die jetzt plötzlich hektisch werden,

nachdem sie angeschrieben wurden.

Manche von denen haben seit 2003 mahnende Hinweise bezüglich der Aufbewahrung auch schon gerne mal mit verschiedenen

"markigen" Sprüchen beantwortet.

Tja, so ist der Mensch nun mal, egal ob sachbearbeitend oder waffenbesitzend -

er bedarf leider oft erst eines Trittes dahin, wo es weh tut, um in die Gänge zu kommen <_<

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Für Stuttgart mit 600 000 Menschen wären das bei ähnlicher Konstellation etwa 10 000 LWB.

Das bedeutet ja, daß dort im Laufe der Zeit über 40% der einstmals registrierten Waffen "versickert" wären ! :confused:

Im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es rund 8.200 Inhaber von waffenrechtlichen

Erlaubnissen; darin enthalten sind auch die 1.122 Jäger im Stadtgebiet.

Aus der selben Quelle zitiert.
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So eine Behördenschlamperei ist ja wohl eine absolute Sauerei. :angry2:

Ich frage mich, wie so etwas überhaupt angehen kann. Die waffenrechtlichen Behörden haben doch schließlich waffenrechtliche Erlaubnisse an die Einwohnermeldeämter weiterzugeben. Daraus resultiert ja auch das "W" in der Datei. (Habe übrigens nachgeschaut, ist gar kein richtiges "W" , sondern nur ein Feld in der Datenbank zum Anklicken. Gibt es auch für § 27.)

Wenn nun jemand verstirbt mit dem "W" im Computer müssen die Meldebehörden das auch dem Ordnungsamt mitteilen.

Warum ist das nicht geschehen ? Wer hat denn nun wo gepennt ?

Durch diese Schlamperei entsteht dem Steuerzahler jährlich ein finanzieller Schaden in sechsstelliger Höhe (bei drei Stellen A9 bis A11). Rechnet es Euch aus.

Diese Angelegenheit stinkt zum Himmel und schreit förmlich nach diziplinarrechtlicher Untersuchung.

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Also ich lese daraus, dass da einer mit der vermeindlichen Begründung Waffenrechtsverschärfung und Winnenden mit (und dann wegen) mehr untergebenen Mitarbeitern aufgewertet werden soll und auch ordentlich die Werbetrommel rührt. :closedeyes: Wenn in Sturrgät seit über sieben Jahre geschlampert worden wäre, wäre da schon lange nichts mehr gegangen. :teu38:

Dass man mit den Toten von Winnenden Geld verdienen will, ist doch nichts neues. :bad: Neu ist, dass das Bestreben von Personen in der Öffentlichen Verwaltung mit den Massaker von Winnenden Karriere zu machen, uns hier so offen präsentiert wird. :huh:

Euer

Mausebaer

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Tja, so ist der Mensch nun mal, egal ob sachbearbeitend oder waffenbesitzend -

er bedarf leider oft erst eines Trittes dahin, wo es weh tut, um in die Gänge zu kommen <_<

Kommt aber darauf an wer tritt, oder doch eher wohin ? :confused:

(Immerhin wird im Urteil unten explizit nur das Gesäß erwähnt)

"Der Tritt ins Gesäß einer unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit eines Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung geschieht."

(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.05.1998; Aktenzeichen: 12 (18) Sa 196/98)

Pickett

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Also ich lese daraus, dass da einer mit der vermeindlichen Begründung Waffenrechtsverschärfung und Winnenden mit (und dann wegen) mehr untergebenen Mitarbeitern aufgewertet werden soll und auch ordentlich die Werbetrommel rührt. :closedeyes: Wenn in Sturrgät seit über sieben Jahre geschlampert worden wäre, wäre da schon lange nichts mehr gegangen. :teu38:

Dass man mit den Toten von Winnenden Geld verdienen will, ist doch nichts neues. :bad: Neu ist, dass das Bestreben von Personen in der Öffentlichen Verwaltung mit den Massaker von Winnenden Karriere zu machen, uns hier so offen präsentiert wird. :huh:

Euer

Mausebaer

Das klingt plausibel ! Nun ist halt zunächst noch offen wer den "schwarzen Peter " zugeschoben bekommt ?

Ich ahne böses ,aber die Erfahrung zeigt.......

The politcians of evil werden sich schon eifrig Persilscheine ausstellen <_<

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Das klingt plausibel ! Nun ist halt zunächst noch offen wer den "schwarzen Peter " zugeschoben bekommt ?

Ich denke eher daß hier versucht wird endlich genügend Personal zu bekommen.

Warum man erst jetzt reagiert, ist mehr als schleierhaft.

Das Argument von "4300 unbearbeiteten Erbfällen" ist ein Armutszeugnis allererster Güte für den zuständigen

Dienststellenleiter.

Bei so einer Anzahl Erbfälle kann man getrost von 5000 bis 8000 Waffen ausgehen

die man hat wissentlich im Nirwana verschwinden lassen.

Die im Nachhinein aufzuspüren ist sicher arbeitintensiv,

entschuldigt aber nicht die Naivität mit der da gearbeitet worden ist.

So eine Steilvorlage wird selten geliefert.

Als Verantworlicher hält man schliesslich nicht gern ein Schild hoch

auf dem steht "Ich bin unfähig !!!"

Pickett

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Bei so einer Anzahl Erbfälle kann man getrost von 5000 bis 8000 Waffen ausgehen

die man hat wissentlich im Nirwana verschwinden lassen.

Die im Nachhinein aufzuspüren ist sicher arbeitintensiv,

entschuldigt aber nicht die Naivität mit der da gearbeitet worden ist.

So eine Steilvorlage wird selten geliefert.

Pickett

Leider auch die Vorlage, dass x Waffen in die Illegalität abgedriftet sind.

Mir schwillt schon wieder der Hals !

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Mir gegenüber wurde zugegeben das die Erbfälle seit 1995 aufgelaufen sind. Persönlich kenne ich einen Fall der seit 33 Jahren unbearbeitet ist obwohl eine Waffenrechtliche Erlaubnis des Verstorbenen eindeutig erteilt wurde (Schreiben der Stadt Stgt liegt vor). :peinlich:

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Leider auch die Vorlage, dass x Waffen in die Illegalität abgedriftet sind.

Mir schwillt schon wieder der Hals !

Und das ist doch gleich wieder eine Begründung weshalb unbedingt auch legale Waffen reduziert werden müssen denn bekanntlich war ja jede illegale Waffe vorher mal legal erworben

Damit sehen wir doch daß es "notwendig ist Waffenbesitz restriktiv zu regeln und sowenig wie möglich Waffen unters Volk blabala..." Grün ist alle...

Behördenschlamperei als Begründung für schärfere Gesetzte, soweit sind wir schon dann.

Man könnte aber auch andersherum freagen.

Wieviele Straftaten sind mit den Waffen denn verübt worden, denn das ließe sich doch nachprüfen ? ... keine ?

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Mir gegenüber wurde zugegeben das die Erbfälle seit 1995 aufgelaufen sind.

Immerhin hat man wohl schon im Jahre 2003 versucht das Personal aufzustocken

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Wohl im Sande verlaufen, kostet ja nur.

Pickett

Ich frage mich, wieviele Planstellen in Stuttgart mit dem eintreiben von Knöllchen befasst sind.

Aber die rechnen sich wohl eher.

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.....Durch diese gesetzliche Legitimation ist es den Waffenbehörden nun auch möglich, Nachschauen auch gegen den Willen des Erlaubnisinhabers in seiner Wohnung zu halten.

Öhm, ist das nicht bullshit?

Soweit ich weis, können die genau das eben nicht, sondern nur dann wenn ein Begründeter Verdacht vorliegt. Ansonsten kan der Kontrolleur an der Tür auch abgewiesen werden.

So wurde es auch immer wieder von Herrn Bosbach gesagt.

Lehnt sich diese Stellenanforderung nicht ein wenig arg weit aus dem Fenster, den gegen den Willen des Erlaubnisinhabers käme einer Hausdurchsuchung gleich und dazu bedarf es ja schließlich eines Duchsuchungsbefehls, einen begründeten Verdacht oder Gefahn in Verzug und das ist bei einer normalen Nachschau nicht gegeben.

Ich frage mich, wieviele Planstellen in Stuttgart mit dem eintreiben von Knöllchen befasst sind.

Und wieviele neue Lehrer- und Kitastellen geschaffen werden, oder auch Sachbearbeiter in den Sozialämtern, die bei problemfamilien zur Abwehr von der Verwarlosungsgefahr bei Kindern.

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Dafür werden jetzt drei Planstellen zwischen A9 und A11 geschaffen.

Wie viele Planstellen haben sie bzw. wurden geschaffen, um den illegalen Waffenbesitz zu bekämpfen? (Damit meine ich jetzt nicht die Erbfälle hier. Das kann man sehen wie man will. Aber die wirklichen Probleme geht doch von einer ganz anderen Clientel aus).

bye knight

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Und wieviele neue Lehrer- und Kitastellen geschaffen werden, oder auch Sachbearbeiter in den Sozialämtern, die bei problemfamilien zur Abwehr von der Verwarlosungsgefahr bei Kindern.

Eine Verwaltung kostet, keine Fage, jeder nutzt sie.

Wenn aber, wie hier geschehen, die vielzitierte "öffentliche Sicherheit" jahrelang missachtet wurde,

sollte man den Verantwortlichen die Hunde/Presse auf den Hals schicken.

Das wäre doch mal eine Schlagzeile:

"Zuständige Behörde verliert 7000 Waffen aus den Augen !!!

Verantwortlicher sieht tatenlos zu wie Waffen für eine ganze Division im Untergrund verschwinden !!!"

Pickett

Edit: Typo

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Öhm, ist das nicht bullshit?

Ja, aber auf eine ganz andere Weise:

Wenn die Erben jetzt die Waffen illegal besitzen, darf überhaupt kein Kontrolleur rein. Das dürfen die doch nur bei LWBs (mit Einschränkungen natürlich).

Und bei den IWB (illegale Waffenbesitzer) braucht man nun den richterlichen Beschluss.

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Ja, aber auf eine ganz andere Weise:

Wenn die Erben jetzt die Waffen illegal besitzen, darf überhaupt kein Kontrolleur rein. Das dürfen die doch nur bei LWBs (mit Einschränkungen natürlich).

Und bei den IWB (illegale Waffenbesitzer) braucht man nun den richterlichen Beschluss.

Nicht nur, dass sie den kapitalen Bock geschossen haben, indem sie den Überblick üebr die Erbwaffen verloren haben, und das ausgerechnet in BW, belügen sie also auch noch ihren Dienstherrn bei der Planstellenbeantragung.......

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"In Stuttgart sind auf ca. 4.300 sog. Alt-Erbfälle aufgelaufen (ursprünglicher Erlaubnisinhaber verstorben, Eigentum an Waffen geht auf Erben über, nicht aber automatisch die Erlaubnis zum Besitz). In diesen Fällen sind die Erben, d.h. die Waffenbesitzer, nicht bekannt. Ebenso ist nichts über den Verbleib der Waffen und deren Aufbewahrung bekannt..."

Oohh... gell, do glodsch.... :blink:

Und das Tollste daran (trotz aller echten und künstlichen Aufregung, die jetzt herrscht):

Mit diesen Waffen wurde augenscheinlich nichts, aber auch gar nichts angestellt...

So äbbes aber au.

Gruß,

karlyman

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