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IGNORED

Entwaffnung unserer jüdischen Mitbürger


neuerschütze

Empfohlene Beiträge

Zu diesem Thema habe ich einen interessanten Beitrag bei Wikipedia gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Entwaffnung_der_deutschen_Juden

Wäre es nicht aus unseren historischen Erfahrungen abzuleiten, das wir als Deutsche eigentlich ein Grundrecht auf Waffenbesitz anmelden können?. Schließlich haben wir als Volk im letzten Jahrhundert 2 mal in Kürze einen unrechtsstatt erlebt. Einmal das Dritte Reich von dem ein Teil unseres Volkes entwaffnet wurde um ihn als Konsequenz wehrlos gegen Verfolgung und Vernichtung in den Gaskammern zu ermorden. Dann die DDR in dem ein Teil unseres Volkes über 40 Jahre eingesperrt war und auch hier wurden Deutsche ermordet, z.B. durch die Mauerschüsse.

Schließlich ist es laut Grundgesetz sogar unser Recht einen Unrechtstaat zu bekämpfen, aber wo steht welche Mittel wir dafür bereithalten dürfen?

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Du hast was vergessen;-auch in der DDR wurde das Volk unter dem Deckmantel "nie wieder Krieg" entwaffnet. Nur;-warum hatten den dann die "Oberen" welche ????

Was damals passierte;-wollen einige unserer Politiker wieder;-nur der Parteiname hat sich geändert;--------und die Begründung !

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Klagst Du Dich für uns zum Bundesverfassungsgericht durch, weil das WaffG nicht ein eigenes Bedürfnis aufgrund Art. 20 Abs. 4 GG vorsieht und deshalb verfassungswidrig ist? :AZZANGEL:

Es wäre schon ausreichend, wenn analog zum 2. Verfassungszusatz das Recht auf Waffenbesitz nicht weiter eingeschränkt werden kann.

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Das Grundgesetz ist keine Verfassung. Die letzte Chance so etwas zu bekommen hat man uns nach der Wiedervereinigung verweigert. Wäre das Grundgesetz eine Verfassung, könnte man sie Politikern wie Schäuble & Co., die sie ständig mit Füßen treten, ganz anders um die Ohren hauen.

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Das Grundgesetz ist keine Verfassung. Die letzte Chance so etwas zu bekommen hat man uns nach der Wiedervereinigung verweigert. Wäre das Grundgesetz eine Verfassung, könnte man sie Politikern wie Schäuble & Co., die sie ständig mit Füßen treten, ganz anders um die Ohren hauen.

da liest jemand gute bücher...

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Zum Verfassungsgericht gehe ich nicht, aber ich habe meine Mitgliedschaft in der FDP beantragt und ich finde der Rest hier sollte es auch tun. Nicht nur wählen sondern eintreten. ;-) Später werde ich mich politisch dafür einsetzen und wenn wir wir all an einem Strang ziehen klappt es vielleicht! *hoff*

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Ein Recht auf Waffenbesitz aus unserem Grundgesetz ableiten?

Das wird zäh...

Aber Art. 2 Abs. 1 GG - Allgemeine Handlungsfreiheit - gibt immerhin einiges her:

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt

und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Sprich, grundsätzlich gibt es für Jeden das Recht, Waffen zu erwerben und zu besitzen. Erwerb und Besitz sind kein "Privileg".

Da Freiheit immer nur so weit ausgübt werden darf, dass die Grundrechte anderer hierdurch nicht gefährdet werden,

darf der Staat vernünftiger Weise per Gesetz diese Freiheit beschränken. Für das Autofahren beispielsweise macht er dies

per StVO und StVZO, für das Waffenrecht per WaffG sowie Ausführungsbestimmungen...

NUR:

Sämtliche Beschränkungen, auch die für Erwerb, Besitz und Umgang mit Schusswaffen, müssen sich immer den

verfassungsrechtlichen Anforderungen unterwerfen - und so müssen sie auch erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein.

Von diesem Grundsatz ist m.E. der Gesetzgeber im Waffenrecht schon lange abgegangen. Immer neue Verbote und Beschränkungen

werden eingeführt, ohne dass ihre Notwendigkeit (mittels nachweisbarer Zahlen und Fakten) und ihre Tauglichkeit

KONKRET belegt werden.

Auch wir als legale Waffenbesitzer (bislang ohne wirklich taugliche Lobby) haben es viel zu lange versäumt,

auf diesen verfassungsrechtlichen Grundsatz zu pochen.

Gruß,

karlyman

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Du hast was vergessen;-auch in der DDR wurde das Volk unter dem Deckmantel "nie wieder Krieg" entwaffnet. Nur;-warum hatten den dann die "Oberen" welche ????

Was damals passierte;-wollen einige unserer Politiker wieder;-nur der Parteiname hat sich geändert;--------und die Begründung !

:icon14: :icon14: Das muß man einfach so stehen lassen. UND: in der "DDR" war es wohl ausreichend, GST Funktionär zu sein, um einen Waffenschein zu bekommen (Quelle: DSB Museum Coburg)

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Du hast was vergessen;-auch in der DDR wurde das Volk unter dem Deckmantel "nie wieder Krieg" entwaffnet. Nur;-warum hatten den dann die "Oberen" welche ????

Was damals passierte;-wollen einige unserer Politiker wieder;-nur der Parteiname hat sich geändert;--------und die Begründung !

Die Begründung war und ist überall auf der Welt die gleiche: zum Schutz der Bevölkerung.

Deswegen haben die Politiker Anfang der 70er ja die erste große Waffenrechtsverschärfung gemacht. Man erinnere sich, als damals die ganzen Spielkonsole-Kids und Paint-Baller Amok liefen. Und im Gegensatz zu heute war die Gefahr sehr groß, durch Migrierte - die selbstredend immer in Gruppen zu mindetens drei sich stark fühlten - grundlos zusammengetreten zu werden. Nicht zu vergessen Baader-Meinhof, die es auf die Arbeiter abgesehen hatten. Da mußte doch die Bevölkerung geschützt werden. Und siehe da, die Zustände von damals haben sich geändert!

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:icon14::icon14: Das muß man einfach so stehen lassen. UND: in der "DDR" war es wohl ausreichend, GST Funktionär zu sein, um einen Waffenschein zu bekommen (Quelle: DSB Museum Coburg)

Heute bekommen Minister von Bund und Ländern problemlos einen Waffenschein. Das darunter einige xxx sind, die in der DDR ihr Unwesen getrieben haben und heute bei der Linken Karriere machen, stört anscheinend niemand.

Ist die Nachfolgeorganisation der SED nicht in gleicherweise verfassungsfeindlich wie die NSDAP?

Ein Sportschütze der in eine verfassungsfeindlichen Organisation tätig ist bekommt keine WBK. :peinlich:

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Hier in Deutschland haben wir seit Jahren nur noch eine Anlaßgesetzgebung. Und sei er er noch so nichtig,der Anlaß, wird er für politische Ziele mißbraucht. Unsere Regierung hat in keinster Weise Vertrauen zur Bevölkerung, die ja eigentlich der Souverän sein sollten. Wir werden belogen und betrogen und gegängelt.

Zum vielbeschworenen "Gewaltmonopol des Staates" kann ich nur sagen, das ist eine Wahnvorstellung. Kein Polizist kann mich vor Räubern, Dieben oder Mördern schützen. Es sei denn, er ist mein ständiger Begleiter. Und wer will das schon. Jeder unbescholtene Bürger sollte das Recht haben eine Waffe zu führen. Und das Argument, im Ernstfall könnte sie gegen einen selbst eingesetzt werden, müßte dann ja auch für Polizisten gelten.

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solange es konsens ist, alle argumentation nur aus der position des sportschützen und des hobby´s heraus zu führen wird nie erreicht werden, dass ein paradigmenwechsel

bei den bürgern dieses staates bei diesem thema stattfindet.

Solange werden wir nur als verschrobene minderheit wahrgenommen, kein zusammenhang mit alle gewat geht vom volke aus hergestelltd, bezw. der möglichkeit auch die mittel

in die hand zu bekommen, sein recht auf selbsverteidigung wirksam wahr nehmen zu können werden wir gar nichts bewirken.

Weil zur zeit ist es ja so: die potentiellen opfer fordern selber ihre entwaffnung von den politikern und applaudieren anschliessend auch noch dazu...

um sich anschliessend von denselben wegen mangelnder zivilcourage verhöhnen zu lassen...oder bei der beerdigung dann wegen selbiger postjum geehrt zu werden

also hört endlich auf aus der hobby ecke zuargumentieren wenn ihr wirkich was erreichen wollt.

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Auch wir als legale Waffenbesitzer (bislang ohne wirklich taugliche Lobby) haben es viel zu lange versäumt,

auf diesen verfassungsrechtlichen Grundsatz zu pochen.

Der Gang zum Verfassungsgericht , wurde hier schon oft angesprochen .

Geldspender hatten sich auch gefunden . Natürlich nicht genug aber immerhin .

Die Ideen sind aber immer in kürzester Zeit eingeschlafen . Ich denke , nicht zuletzt , wegen fehlender und kompetenter Lobby .

PRO LEGAL wurde hier schon mit etlichen Vorschußlorbeeren bedacht .

Vielleicht ziehen die ja die Karre aus dem Dreck und vor das Verfassungsgericht ??

Das wäre DIE Gelegenheit für PRO LEGAL , sich ordentliche Pluspunkte bei ihren Zielgruppen zu verdienen .

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Der Gang zum Verfassungsgericht , wurde hier schon oft angesprochen .

Geldspender hatten sich auch gefunden . Natürlich nicht genug aber immerhin .

Die Ideen sind aber immer in kürzester Zeit eingeschlafen . Ich denke , nicht zuletzt , wegen fehlender und kompetenter Lobby .

PRO LEGAL wurde hier schon mit etlichen Vorschußlorbeeren bedacht .

Vielleicht ziehen die ja die Karre aus dem Dreck und vor das Verfassungsgericht ??

Das wäre DIE Gelegenheit für PRO LEGAL , sich ordentliche Pluspunkte bei ihren Zielgruppen zu verdienen .

Es wird nicht passieren. Der Gang vor die Gerichte in sog. Präzedenzfällen wird dem Einzelnen überlassen oder fällt mangels Geld ganz aus. Das ist auch das Hauptproblem (Geld). Eine gescheite Lobbyorganisation verfügt über Mittel. Sie schaltet sich bei richtungsweisenden Fällen auf und schafft dadurch "Grundsatz"urteile. Das ist eine der wichtigsten Aufgaben.

Wir haben aber keine Lobby und bleiben daher Bürgerbewegung. Es fehlt eben das Geld.

Gruß

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Schließlich ist es laut Grundgesetz sogar unser Recht einen Unrechtstaat zu bekämpfen, aber wo steht welche Mittel wir dafür bereithalten dürfen?

Hi!

Es sind solche Aussagen, die immer wieder uns Schützen auf die Füße fallen, wenn zwanghafte Gutmenschen wie unser Betroffenheitsmops Claudia Roth und Konsorten LWB's immer wieder in die Rechte Schmuddelecke drängen und uns mit der amerikanischen "Militia" Bewegung in einen Topf werfen. Also ein gutes Totschlagargument!

da liest jemand gute bücher...

Jau, und zwar ein GG aus früheren Jahren. In meiner alten Ausgabe aus den 1970 ern steht nämlich in der Präambel auch drin, das wir im Zuge einer Wiedervereinigung über eine neue Verfassung abzustimmen haben. Kann mich nicht erinnern, danach gefragt geworden zu sein. Du etwa? Und wenn ich mich richtig erinnere war das GG auch nur als Provisorium gedacht.

MfG Sanngetall

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Am 03.10.1990 gab es einen Anschluss der DDR an die BRD. Also keine "Wiedervereinigung" im eigentlichen Sinne. Damit ist man dieser Abstimmung über eine neue Verfassung geschickt aus dem Weg gegangen.

Im übrigen können die Gegenstände, die der Roth auf den Fuß fallen, gar nicht schwer genug sein. Aber das ist meine pers. Meinung. Man darf sein Handeln nicht immer danach ausrichten, diese Gutmenschenfaschisten nicht zu verärgern.

Ich hoffe PRO Legal macht sich auf den Weg zum BVG. Bisher halte ich die Initiative PRO Legal für sehr unterstützenswert.

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Artikel 146 Grundgesetz ist selbst in der alten Form

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

eine Kann-, keine Muss-Bestimmung, die einmalig die Möglichkeit zur Installation einer neuen Verfassung eröffnet. Dabei setzt "von dem deutschen Volke" implizit die Wiedervereinigung voraus, daraus leitet sich aber keine zwingende Forderung ab. In der neuen Form ist diese Aussage immer noch dieselbe:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Wobei auch das Grundgesetz eine ebensolche ist - wer das nicht glaubt, kann ja mal das Bundesverfassungsgericht fragen.

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Zu diesem Thema habe ich einen interessanten Beitrag bei Wikipedia gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Entwaffnung_der_deutschen_Juden

Wäre es nicht aus unseren historischen Erfahrungen abzuleiten, das wir als Deutsche eigentlich ein Grundrecht auf Waffenbesitz anmelden können?. Schließlich haben wir als Volk im letzten Jahrhundert 2 mal in Kürze einen unrechtsstatt erlebt. Einmal das Dritte Reich von dem ein Teil unseres Volkes entwaffnet wurde um ihn als Konsequenz wehrlos gegen Verfolgung und Vernichtung in den Gaskammern zu ermorden. Dann die DDR in dem ein Teil unseres Volkes über 40 Jahre eingesperrt war und auch hier wurden Deutsche ermordet, z.B. durch die Mauerschüsse.

Schließlich ist es laut Grundgesetz sogar unser Recht einen Unrechtstaat zu bekämpfen, aber wo steht welche Mittel wir dafür bereithalten dürfen?

Vielen Dank für den Wikipedia Link, daß den Juden der Besitz von Schusswaffen verboten wurde war mir bekannt.

Das aber Ihnen auch normale Messer verwehrt wurden war mir wirklich neu,habe ich erst durch diesen Beitrag

erfahren.

Auch wenn man das hier liest steigt in einem die Wut heute noch obwohl es schon lange her ist:

4. Sollen [sic] bei den kommenden Aktionen Juden im Besitz von Waffen angetroffen werden, so sind die schärfsten Massnahmen durchzuführen

Kann man nur sagen diese sch...Nazis.

Auf der anderen Seite und das beschrieb der Beitrag auch gut fingen die Waffengesetz Reglementierungen schon

in der Weimarer Republick an, dort unter einem SPD Friedrich Ebert wurde dafür der Grundstein gelegt.

Hier stand das 1930 ein Waffenschein erforderlich wurde?

Also vorher war das Tragen also auch hier fast jedermann gestattet?

Wie mir bekannt ist war um 1875 Waffenbesitz an sich kein Problem, lediglich der Umgang mit sogenannten Schießstöcken

also Waffe (meist einschüssig) im Spazierstock wurde reglementiert um der Wilderei zu begegnen so zumindest die damalige offizielle Rechtfertigung sowie auch der Umgang mit sogenannten Stockdegen wurde ab Ende des 19.Jh.

nicht gern gesehen,daß ist bis heute so geblieben was natürlich nicht heißt das man die teile heute nicht doch noch antrifft.

Auf Flohmärkten sollen ja immer mal wieder welche auftauchen... <_<

Allerdings führt/trägt kaum heute noch jemand Spazierstöcke, und waffen würden wenn überhaupt in anderen Gegenständen versteckt werden um die Jahrhundertwende war das noch anders ein Stock gehörte zum guten Ton.

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Hi!

...

Jau, und zwar ein GG aus früheren Jahren. In meiner alten Ausgabe aus den 1970 ern steht nämlich in der Präambel auch drin, das wir im Zuge einer Wiedervereinigung über eine neue Verfassung abzustimmen haben. Kann mich nicht erinnern, danach gefragt geworden zu sein. Du etwa? Und wenn ich mich richtig erinnere war das GG auch nur als Provisorium gedacht.

MfG Sanngetall

Als Info: Vom Büro des damaligen Bundespräsidenten Thierse kam die Antwort mit dem Tenor "das GG hat sich langjährig bewährt, es gibt keine Notwendigkeit, etwas zu ändern..."

Denen (dem Staat) ist doch klar, was alles herauskommen könnte, wenn man das Volk (uns) abstimmen ließe... Ich wette, das Bundesverfassungsgericht würde eine entsprechende Klage (auf Abstimmung über die Schaffung einer Verfassung) noch nicht mal annehmen. Schon klar, Richter sind unabhängig, aber wer ernennt sie?

Gruß

Erik

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Hallo.

Da ich neu in diesem Forum bin, weiß ich nicht genau, ob es womöglich einen geeigneteren Ort für meinen Post gibt. Also bleibe ich mal hier.

Es geht um das Thema Zuverlässigkeit. Hat jemand den Bericht in der Hessenschau am 30.12.09 gesehen? Es wurde da die Rückgabe von Schusswaffen gezeigt.

Ich gebe hier den Brief wieder, den ich an die Hessische Landesregierung geschrieben habe. Daraus geht alles hervor, was mich ärgert.

Weshalb Hessen? Ich stamme aus Wiesbaden und lebe seit 2003 zusammen mit meiner Frau mit einzigem Wohnsitz in Österreich. Das ist »waffenmäßig« toll. Vielleicht kennt Ihr ja das österreichische Waffenrecht. Ich bin in keinem Verein und habe bisher lediglich gleich einen S&W .357 Mag. erworben (der schwarze Highway Patrolman) und eine Bockflinte.

Aber jetzt kommt der Brief:

Waffenrückgabe in Hessen. Hessenschau 30.12.09

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Innenminister,

man glaubte seinen Augen nicht. Da hantierten eine Frau und ein Mann in einem Büro in laienhaftester Weise an Revolvern, Pistolen, Gewehren. Man fuchtelt in der Gegend herum, stellt fest »der Revolver ist wohl nicht geladen«. Oder ein Gewehr ist vom Eigentümer beschädigt worden, und der »Fachmann«, an der Waffe herum manipulierend, sagt, da der Verschluss klemmt: »...da kann man gar nicht feststellen, ob eine Patrone drin ist.« Donnerwetter, solch eine Sauerei aber auch...

Frage: Was haben zurückgegebene schussfähige Waffen, deren Zustand man zudem nicht kennt, in einem Büro verloren?! In den Händen irgendwelcher Trottel? (Ja, ich nenne sie Trottel, denn diesen Leuten fehlt es sogar an gesundem Allgemeinwissen!)

Die Abgabe hat an einem gesicherten Ort, und die Entgegennahme durch einen Fachmann zu erfolgen. Die Sicherheitsmaßnahmen sind den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen über Waffen und Sprengstoffe zu entnehmen.

Ich stelle fest: Hessischen Behörden verhalten sich strafbar. Sie ordnen strafbare Handlungen an oder erlauben sie, denn nichts anderes ist dieser leichtsinnige Umgang mit Schusswaffen!

Mit freundlichen Grüßen

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