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waffenrechtliche Gebühren für Sachsen-Anhalt


checkinthedark

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wen es interessiert oder betrifft:

Durch die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.11.2009 - zu finden in GVBl. LSA Nr. 21/2009 - ist unter der neu eingefügten Tarifstelle 182 eine Liste von 102 Gebührentatbeständen für Amtshandlungen nach WaffG oder AWaffV neu eingefügt.

Teddy

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Die neue Art der Sanierung von Staatsfinanzen.

Jedes behördliche Handeln führt zu Gebühren,

sind ja Dienstleistungsbetriebe.

Nehmen wir sie als Dienstleister ernst,

stimmt die Dienstleistung nicht, wird die Rechnung

solange nicht bezahlt, bis die Dienstleistung stimmt.

Aber für die Nachbesserung gibt es gesetzliche Grenzen.

Und immer schön freundlich und zuvorkommend sein als Dienstleister,

sonst gehen die Kunden zur Konkurrenz.

Ach ja, damit entfällt selbstverständlich jauch egliche Begründung

für die Erhebung von Lohnsteuern.

Denn wenn behördliches Handeln als Dienstleistung bezahlt werden muß,

wofür sollen dann noch Steuern bezahlt werden?

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um die Straßen zu bauen, auf denen die Dienstleiter zu ihren Dienstleistzungszentren gelangen und auf denen sie ihren Dienstleistungen nachkommen können oder über die sie für ihre Kunden erreichbar sind.....??? :D

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... Zwölfte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.11.2009 - zu finden in GVBl. LSA Nr. 21/2009 - ...

Kannst Du mal einen Link auf diese Verordnung setzen; per google habe ich sie nicht gefunden.

Danke!

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Kannst Du mal einen Link auf diese Verordnung setzen; per google habe ich sie nicht gefunden.

Danke!

Ich hab das aus der Papierversion des Gesetz- und Verordnungsblattes. Kann sein, dass es das auch abrufbar gibt, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der Verlag das nur gegen Geld macht. Versuchs mal bei http://www.fb-druck-und-verlag.de

Genauso dürfte der Abruf bei Juris was kosten.

Teddy

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