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IGNORED

Waffenbesitzkarte für ausländer


Kimmo69

Empfohlene Beiträge

Schönen guten Morgen.

Meine Frage ist einfach:

Kann ich mir, als Ausländer mit Ausländerjahresjagdschein, aber ohne Deutsche Staatsangehörigkeit, eine Deutsche WBK besorgen?

Warum denn, fragt ihr? Ich werde demnächst einige Monate lang in Deutschland wohnen, und wollte mir deswegen einige Waffen kaufen, die man in Dänemark nicht so einfach bekommt (Sprich: SL Büchsen im "Militär" look) und wollte damit ein Bisschen auf die Jagd gehen aber auch übungs-schiessen. Doch ich muss die ja innerhalb von 2 Wochen anmelden. Daher meine Frage.

Mfg, Kim Iwersen aus Dänemark

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Guten Morgen Kim,

Ich werde demnächst einige Monate lang in Deutschland wohnen, und wollte mir deswegen einige Waffen kaufen, die man in Dänemark nicht so einfach bekommt

was möchtest du denn mit den in Dänemark nicht zulässigen Waffen machen, wenn du nach ein paar Monaten wieder nach Dänemark ziehst? Dafür würde ich mir einfach ab und zu eine ausleihen.

Gruß Tauschi

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Guten Morgen Kim,

was möchtest du denn mit den in Dänemark nicht zulässigen Waffen machen, wenn du nach ein paar Monaten wieder nach Dänemark ziehst? Dafür würde ich mir einfach ab und zu eine ausleihen.

Gruß Tauschi

Ich werde die waffen natürlich abhändigen oder verkaufen, wenn ich keine Dänische erlaubnis bekommen kann. Aber darüber werde ich noch mit meinem örtlichen polizeirevier sprechen müssen.

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Im WaffG §4(2) steht

Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

Damit wird es aus meiner Sicht zumindest schwierig - und in Verbindung mit einem Auslängerjadgschein unmöglich.

Gruß

Michael

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du kannst auf ausländer js KEINE waffen in d kaufen!!!

du wirst auch KEINE deutsche WBK ausgestellt bekommen!

IMHO musst du dafür min. 5 jahre in d deinen ständigen wohnsitz gehabt haben!

Was, bitte schön, bedeutet IMHO??

Ich kenne amerikanische Militärangehörige, die eine deustche WBK haben. Ansonsten, mit Niederlasungserlaubnis, sollte das aber für Ausländer kein Problem sein. Meine Frau ist auch Nicht-EU-Ausländerin und im Schützenverein. Sie wird sich nächstes Jahr was beantragen, da werden wir dann ja mal sehen, was geht. Und vielleicht gibt's ja für EU-Bürger ebenfalls Erleichterungen.

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Schönen guten Morgen.

Meine Frage ist einfach:

Kann ich mir, als Ausländer mit Ausländerjahresjagdschein, aber ohne Deutsche Staatsangehörigkeit, eine Deutsche WBK besorgen?

Warum denn, fragt ihr? Ich werde demnächst einige Monate lang in Deutschland wohnen, und wollte mir deswegen einige Waffen kaufen, die man in Dänemark nicht so einfach bekommt (Sprich: SL Büchsen im "Militär" look) und wollte damit ein Bisschen auf die Jagd gehen aber auch übungs-schiessen. Doch ich muss die ja innerhalb von 2 Wochen anmelden. Daher meine Frage.

Mfg, Kim Iwersen aus Dänemark

Moin,

mit Ausländerjahresjagdschein sollte dies möglich sein.

http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser...gdschein#marker

und

http://www.landkreis-pfaffenhofen.de/Pfaff..._22/sg_22-5.htm

WH Michael

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Zum Thema "AusländerJahresJagdschein" kann ich in der tat sagen, das dieser zum Kauf von Langwaffen und Munition berechtigt. Ist ja alles schön und gut, gehe halt zum Waffenhändler rein und sage "Moin! Ich möcht mir so ne US Carbine kaufen und bitte auch ne Arsenal M1 und ne Schwaben Arms SAR M54. Dazu bitte passend munition." Ich zahle und gehe, aber nach zwei Wochen bin ich ja dann strafbar weil ich die Dinger nicht in eine WBK reingeschrieben bekommen habe! Also wollte ich bloss wissen, ob ich dafür eine WBK bekommen kann. Wenn irgendjemand hier es weiss, dan erspare ich mir den Anruf bei der Jagdbehörde in Flensburg. :)

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Meines Erachtens ist (abgesehen von den speziellen Fallkonstellationen nach § 11 WaffG) wegen der Freistellung nach § 12 Abs. 1 Nr. 6 WaffG keine WBK-Erteilung in diesen Fällen möglich.

Schon die Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen (insbesondere Zuverlässigkeit und persönliche Eignung) wäre zudem ein Problem.

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In dem fall muss ich meine eigenen jagdwaffen mitbringen und auf das "Spielzeug" verzichten, oder aber ich kaufe die waffen und verkaufe oder abhändige sie innerhalb zwei wochen wieder. Es gibt aber vielleicht auch die möglichkeit, mir die waffen irgendwo auszuleihen?

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Für die deutsche WBK brauchst du i.d.R. einen Wohnsitz in Deutschland. Das mit den 5 Jahren wohnhaft ist eine Kannbestimmug, die bei EU Ausländern ohnehin i.d.R. nicht angewendet werden soll und auch ansonsten nur, wenn sich aufgrund der Herkunft des Antragstellers keine vernünftige Aussage über seine Zuverlässigkeit erhalten lässt.

Wenn du einen Wohnsitz in Dänemark und einen in Deutschland hast, sollte der letztere ausreichend sein.

Gruß

Makalu

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Das mit den 5 Jahren wohnhaft ist eine Kannbestimmug, die bei EU Ausländern ohnehin i.d.R. nicht angewendet werden soll ...

Siehe hierzu § 26 Abs. 5 AWaffV:

"Auf Staatsangehörige eines Mitgliedstaates ist § 4 Abs. 2 des Waffengesetzes nicht anzuwenden, soweit sie im Geltungsbereich des Waffengesetzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit ausüben, die den Erwerb, den Besitz oder das Führen einer Waffe oder von Munition erfordert."

Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland müsssen sich für waffenrechtliche Fragen, die Deutschland betreffen, an das BVA Köln wenden.

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  • 2 Wochen später...
In dem fall muss ich meine eigenen jagdwaffen mitbringen und auf das "Spielzeug" verzichten, oder aber ich kaufe die waffen und verkaufe oder abhändige sie innerhalb zwei wochen wieder. Es gibt aber vielleicht auch die möglichkeit, mir die waffen irgendwo auszuleihen?

Du kannst sie hier leider weder kaufen noch wird dir jemand die Dinger für ne 2 wöchige Waldtour ausleihen.

Ohne entsprechende Erlaubnis gibt es hier in D nichts. Wäre schön wenn es unkomplizierter wäre aber so ist es leider in unserer tollen EU.

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