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IGNORED

Bedürfnis / Nachweise


BiGB

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Hallo zusammen, ich hätte da ein paar Fragen zur Beantragung der WBK. Ich Schieße jetzt seit ca. 15 Jahre LG und LP, wollte aber jetzt mit der Sportpistole anfangen. Bin also seit 15 Jahren Mitglied im RSB. Habe jetzt schon ein paar Mal geschossen, aber da wir keinen eigenen Stand haben sondern nur einen städtischen lautet meine erste Frage:

Müssen alle Nachweise auf unserem zugewiesenen Stand erbracht werden? oder Zählen auch schießen als Gastschütze in anderen Verein oder Öffentlichen Schießstände?

Ab wann kann ich die WBK beantragen, nehmen wir mal an ich gehe in z.b. 3 Monaten 18 mal, geht es dann oder nach 12 Monaten bei 18 Schießen? Weil Mitglied im RSB bin ich ja schon wesentlich länger?

Gruß und Dank Benny

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Gruß und Dank Benny

Wenn Dein Verein Dich auch beim Verband gemeldet hat, hast Du in der Tat die "Wartezeit" rum.

Du hast es selber schon geschrieben: Brauchst jetzt nur noch Trainingseinheiten mit erlaubnispflichtigen

Waffen nachweisen und kannst Deine WBK beantragen. Trainigseinheiten sind auf jedem zugelassenem

Schießstand möglich. Das Training muß auf dem ausgewähltem Stand nach Eurer Sportordnung möglich sein.

Mußt halt selber jedes Training im Schießbuch eintragen und von der Standaufsicht abzeichnen lassen.

Das (Dein) Schießbuch nimmst Du mit und läßt es nicht im Verein bei einem "ich-mach'-das-schon-Vorsitzenden"

Ein paar Fragen: Sachkundelehrgang nach jetzt geltendem Waffenrecht gemacht und erfolgreich abgeschlossen?

Kannst Du die gesetzlich geforderte Waffenlagerung nachweisen?

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Edit meint, das ich im zweiten Beitrag noch kein Vollquote brauche. Hab's desshalb selber entfernt.

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Hallo Jörg, erstmals danke für deine Antwort.

Also die Waffenaufbewahrung ist kein Problem, habe einen kleinen B Schrank und einen Langwaffen A Schrank wo sich das Luftgewehr befindet.

Zur Sachkunde, ich besitze vom RSB einen Schieß- und Standaufsicht mit Sachkunde Ausweis, dieser beinhaltet ja die Sachkunde Prüfung. Dieser wurde 2000 ausgestellt. Durch die Suchfunktion habe ich aber gelesen dass diese wohl nicht die Gültigkeit verliert.

Zum Thema das ich gemeldet bin, ich habe den Sportpass und halt den Mitgliedsausweiß, jeweils beides RSB. Nur schieße ich damit ja Disziplin 1.10.10, das tut aber dazu nix zur Sache ? Oder Muss ich auch schon für Sportpistole gemeldet sein ?

Gruß Benny

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Zum Thema das ich gemeldet bin, ich habe den Sportpass und halt den Mitgliedsausweiß, jeweils beides RSB. Nur schieße ich damit ja Disziplin 1.10.10, das tut aber dazu nix zur Sache ? Oder Muss ich auch schon für Sportpistole gemeldet sein ?

sofern auf dem Sportpass unter dem Namen deines Vereines keine Disziplinnummer steht, bist du für alles Startberechtigt. :rolleyes:

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Hallo Jörg, erstmals danke für deine Antwort.

Also die Waffenaufbewahrung ist kein Problem, habe einen kleinen B Schrank und einen Langwaffen A Schrank wo sich das Luftgewehr befindet.

Zur Sachkunde, ich besitze vom RSB einen Schieß- und Standaufsicht mit Sachkunde Ausweis, dieser beinhaltet ja die Sachkunde Prüfung. Dieser wurde 2000 ausgestellt. Durch die Suchfunktion habe ich aber gelesen dass diese wohl nicht die Gültigkeit verliert.

Zum Thema das ich gemeldet bin, ich habe den Sportpass und halt den Mitgliedsausweiß, jeweils beides RSB. Nur schieße ich damit ja Disziplin 1.10.10, das tut aber dazu nix zur Sache ? Oder Muss ich auch schon für Sportpistole gemeldet sein ?

Gruß Benny

Bezüglich dwer Sachkunde kann ich sagen, das mein SB damals meinte gut das ich die Sachkunde nicht 2 Wochen früher gemacht hätte...

Da nur Sachkundenachweise nach der WaffG Änderung 2003 akzeptiert werden würde.

Kann aber mal wieder abhänging vom Amt sein...

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Muss ich auch schon für Sportpistole gemeldet sein ?

Hallo, nein mußt Du nicht.

Lass Dir vom Vorstand bestätigen das Du regelmäßig am Training mit erlaubnispflichtigen Waffen teilnimmst. Dann kannst Du den Bedürfnisantrag ausfüllen und zum RSB schicken.

Edith: Link hat nix funktioniert.

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Zur Sachkunde, ich besitze vom RSB einen Schieß- und Standaufsicht mit Sachkunde Ausweis, dieser beinhaltet ja die Sachkunde Prüfung. Dieser wurde 2000 ausgestellt.

Hallo Benny,

entschuldige Bitte wenn ich Deine Euphorie etwas dämpfen muss.

Üblicherweise stellen sich die RSB-Verbandsoberen mit der Sachkunde etwas nickelig an.

In Deinem Fall werden die sich wohl am alter der Bescheinigung hochziehen und eine prüfungsfreie Nachschulung verlangen.

Frag mich nicht nach der Grundlage, habe seinerzeit selbst mit dem Kopf geschüttelt und mir anschließen meinen Teil dazu gedacht.

Gruß

Frank

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Bezüglich dwer Sachkunde kann ich sagen, das mein SB damals meinte gut das ich die Sachkunde nicht 2 Wochen früher gemacht hätte...

Da nur Sachkundenachweise nach der WaffG Änderung 2003 akzeptiert werden würde.

Kann aber mal wieder abhänging vom Amt sein...

Das macht mir jetzt wieder bedenken... Hier im Forum schreiben einige so, andere so. Wer ist denn der zuständige SB für mich ?

Bei welchem Amt muss ich mich da erkundingen ? Beim RSB oder bei der Polizei ? Sonst setzte ich mich mit dem mal in Verbindung.

Gruß Benny

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Üblicherweise stellen sich die RSB-Verbandsoberen mit der Sachkunde etwas nickelig an.

Persönliche Erfahrungswerte?

Kann ich so nicht bestätigen! Nicht im Zusammenhang mit einer Bedürfnisbescheinigung! Da hat der RSB mit der Sachkunde nämlich nix zu tun!

Die Sachkunde musst du nur dem Sachbearbeiter auf der Behörde vorlegen, je nach Landkreis - Kreispolizeibehörde , Kreisverwaltung, etc.

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Hey,

jetz muss ich mich ja glatt mal mit ner Frage in die Diskussion einschalten.

Hab ich das richtig verstanden, dass es egal ist, auf welchem Stand man mit der -wie soll ich's sagen- zu beantragenden Waffe schießt?!

Es is nämlich so, ich könnte über meinen BDS-Verein theoretisch ja einen KK-Selbstlader beantragen. Der Verein hat aber keinen Stand (auch keinen gemietet), auf dem damit geschossen werden könnte (bzw. es wäre evtl. möglich, wenn ich ihn nur als Einzellader verwende). Ich könnte mit einem solchen Selbstlader aber auf dem Stand meines DSB-Vereins schießen, und zwar auch nach BDS-Regeln (während des Pistolentrainings).

Könnte ich auf dem Weg ein Bedürfnis nachweisen (wenn ich den Vorstand vom BDS-Verein entsprechend überzeugen kann)?!

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@Sesander,

soweit ich weiß kannst Du nur für die Disziplinen die in Deinem Verein geschossen werden, ein Bedürfnis beantragen.

Diese Disziplinen kannst Du jedoch auf jedem vom Verband anerkannten Stand schießen und dokumentieren lassen.

Um ein Bedürfnis für eine Waffe zu erlangen die im eigenen Verein nicht in einer Disziplin geschossen wird, ist es nötig einem verbandszugehörigen Verin beizutreten der diese Kategorie ausübt.

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Üblicherweise stellen sich die RSB-Verbandsoberen mit der Sachkunde etwas nickelig an.

In Deinem Fall werden die sich wohl am alter der Bescheinigung hochziehen und eine prüfungsfreie Nachschulung verlangen.

Gruß

Frank

Hallo Frank,

kann es sein, dass Du da etwas durcheinander wirfst?

Mir ist kein Fall bekannt, bei dem der RSB sich diesbezüglich "nickelig" angestellt hätte.

Die prüfungsfreie Nachschulung hat einen anderen Hintergrund und wurde bislang noch nie "verlangt".

MfG

Pirol 2

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Hallo Frank,

kann es sein, dass Du da etwas durcheinander wirfst?

Mir ist kein Fall bekannt, bei dem der RSB sich diesbezüglich "nickelig" angestellt hätte.

Die prüfungsfreie Nachschulung hat einen anderen Hintergrund und wurde bislang noch nie "verlangt".

MfG

Pirol 2

Mir sind 5 Fälle bekannt in denen eine Nachschulung verlangt wurde.

3x im Zusammenhang mit Befürwortungen und 2x bezüglich verantwortliche Aufsicht.

In allen Fällen wurde eine Nachschulung verlangt da angeblich die Sachkunde älter als 2003 nicht mehr anerkannt würde.

Mir selbst wurde in Bezug auf die Schulung "Verantwortliche Aufsicht" die Sachkunde gemäß §15BJG/§17 LJG-NRW nicht anerkannt und auf eine Nachschulung verwiesen.

Gruß

Frank

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