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IGNORED

Sammlerwaffen Verkauf an Belgischen Bürger


Freudt

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen :)

Ein Bürger aus Belgien würde von mir gern eine Waffe erwerben.

Es handelt sich um eine Schwedische Rep. Büchse von 1943 (M41B) im Kaliber 6,5x55mm, laut seiner Aussage bedarf es keiner Genehmigung für Sammler Langwaffen in Belgien.

Da ich nahe der belgischen Grenze wohne würde er die Waffe gern selbst abholen.

Darf ich die Waffe an diese Person verkaufen? Benötige ich eine Exportgenehmigung? Ich exportiere ja die Waffe nicht!

Über Hilfe und fachkundige Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank

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Hallo zusammen :)

Ein Bürger aus Belgien würde von mir gern eine Waffe erwerben.

Es handelt sich um eine Schwedische Rep. Büchse von 1943 (M41B) im Kaliber 6,5x55mm, laut seiner Aussage bedarf es keiner Genehmigung für Sammler Langwaffen in Belgien.

Da ich nahe der belgischen Grenze wohne würde er die Waffe gern selbst abholen.

Darf ich die Waffe an diese Person verkaufen? Benötige ich eine Exportgenehmigung? Ich exportiere ja die Waffe nicht!

Über Hilfe und fachkundige Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank

Die Liste für frei zu erwerbende Sammlerwaffen (ohne Munition) findest du hier:

http://www.wapenunie.be/files/hfd%20lijst%20bijgewerkt.pdf

Wenn du die Waffe in Deutschland aushändigst unterliegst der Verkauf dem DEUTSCHEN Waffengesetz

Der Käufer benötigt eine Einfuhrlizenz

Du benötigst eine Ausfuhrlizenz

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Die Liste für frei zu erwerbende Sammlerwaffen (ohne Munition) findest du hier:

http://www.wapenunie.be/files/hfd%20lijst%20bijgewerkt.pdf

Wenn du die Waffe in Deutschland aushändigst unterliegst der Verkauf dem DEUTSCHEN Waffengesetz

Der Käufer benötigt eine Einfuhrlizenz

Du benötigst eine Ausfuhrlizenz

Ist richtig, viele Belgier decken sich in der CH mit K31 und Pistole 29 ein, weil es dort freie Waffen sind, müssen aber diese beiden Papiere haben.

Einfach vorbei fahren und mitnehmen geht nicht.

Und wichtig sie dürfen keine Munition zu diesen Waffen erwerben

Joker

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Und wenn der Import der Waffen in Belgien erlaubnisfrei ist, benötigt die deutsche Behörde eine kurze Bestätigung der belgischen Behörde, dass keine belgische Genehmigung erforderlich ist. Damit kann Sie dann (auf Antrag) die Verbringungserlaubnis nach § 31 Abs. 1 WaffG erteilen.

Tipp: am besten die hierzu vorgesehenen Antragsformulare verwenden, damit der deutschen Waffenbehörde auch alle Daten vorliegen, die benötigt werden. Oder man hält sich zumindest an die Vorgaben des § 29 Abs. 2 und 4 AWaffV. Dort steht das nämlich genau aufgeführt.

http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__29.html

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Und wenn der Import der Waffen in Belgien erlaubnisfrei ist ...

... das helßt dann noch lange nicht das man keine Ein- oder Ausfuhrlizenz nötig hat!

Ein Beispiel:

am 24.09.2009 habe ich in USA einen Schaft (Ersatz nur das Holz) für meine Ruger No.1 bestellt

am 04.10.2009 wurde das Teil verschickt

am 06.10.2009 war es in Brüssel beim Zoll

am 08.10.2009 wurde per Mail nach der Rechnung für das Verzollen gefragt

am 16.11.2009 wurde die Sendung durch den Zollinspektor geprüft und mir wurde mitgeteilt das ich eine Einfuhrlizenz bez. Waffengesetz benötige

am 17.11.2009 wurde die Lizenz beantragt

am 25.11.2009 erhielt ich eine Anfrage vom Beschußamt in Lüttich eine Kopie der Waffenbesitzkarte zuzusenden.

bis heute habe ich die Einfuhrlizenz noch nicht erhalten.

Laut Aussage der örtlichen Polizei fällt der Schaft als nicht wesentliches Teil nicht unter das Waffengesetz!

Zolltechnisch fallen alle in dem PDF in der Anlage aufgeführten Teile unter das Waffengesetz und es ist eine Einfuhrlizenz nötig.

Das Problem ist hier in Belgien auch nicht das im Juni 2006 mit der heißen Nadel gestrickte Waffengesetz, sondern die seit

2006 ständigen Änderungen und Nachbesserungen, weil wir als Belgier Dinge die uns nicht genehm sind passiv bekämpfen. So sind trotz über 2 Jahre hin ständig erneuerter Amnestien und Anmeldefristen bis heute nur ein Bruchteil der Waffen gemeldet worden :rolleyes:

So kann ein armer Zollmensch gar nicht mehr durchblicken :traurig_16:

Es ist also auf jeden Fall bequemer sich nach einer Waffe im Innland (gleich ob B oder D) umzusehen.

Aktuell habe ich einen S&W Mod.27 beantragt. Diesen könnte ich in Deutschland (z.B. Egun) um einiges günstiger bekommen als hier in Belgien. Um mir aber den ganzen Lizenzenkram zu ersparen zahle ich lieber bis zu 300,-€ mehr!

Zukünftig lasse ich solche Dinge wie den Schaft, Zielfernrohre etc. lieber zu Bekannten in D kommen.

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