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IGNORED

Eure Mitarbeit ist gefragt !


MichaelDa

Empfohlene Beiträge

Werte Mitstreiter,

zur Erstellung eines neuen Beitrags benötige ich Eure Mithilfe, um an möglichst viele Informationen heranzukommen, die mir wieder entfallen sind oder die ich noch gar nicht kenne.

Durch die waffenrechtlichen Verschärfungen in den letzten Jahren wurden nicht nur die LWB gegängelt.

Auch den Otto Normalbürger erwischt es immer wieder. Würde man nun bei diesen Normalbürgern turnusmässige Hausdurchsuchungen vornehmen, so hätten wir bald nur noch Vorbestrafte!

Insbesondere die folgenden Punkte führten zur Kriminalisierung des Otto Normalbürgers, ohne dass er in der Regel etwas davon weiß:

  1. Ehemals erlaubte bzw. frei erwerbbare Gegenstände wurden zu verbotenen Gegenständen
  2. Gegenstände, die früher geführt werden durften, dürfen gar nicht mehr oder nur noch mit Einschränkungen geführt werden

Ich suche solche Beispiele mit Originalquellen (Link zum Beitrag oder Zeitungsausschnitt), Anklagen, Gerichtsurteilen, ...

Es geht darum dem Normalbürger klar zu machen, dass die permanenten Verschärfungen auch ihn kriminalisieren, ohne dass er eigentlich etwas davon weiß.

Gute Beispiele sind z. Bsp.:

  1. Der massenhafte Verkauf des ALDI Süd Einhandmessers --> Strafe für unerlaubtes Führen bis 10000 EUR
  2. Die Einkassierung von Pfeffersprays
  3. Oder z. Bsp. auch solche Pressemitteilungen: http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hess...ain-Taunus.html (wie man als Erbe plötzlich ein Problem bekommt)
  4. Oder die vielen Postbediensteten und deren Erben, die möglicherweise noch einen Totschläger besitzen und deshalb jetzt Straftäter sind:
    http://www.selbstschutztech.de/42055/42902.html (Nicht nur in Verbrecherkreisen beliebt, in den 1960er Jahren rüstete die Deutsche Bundespost ihre Geldbriefträger damit aus. Seit 1972 verboten.)
  5. Waffenschein für Gaswaffe notwendig --> Sonst ist es illegales Führen
  6. Die Bürger, die Ihre Waffe abgeben wollten (Amnestiereglung 2009) und deshalb jetzt wegen illegalen Führens ein Verfahren am Hals haben
  7. Was einem blühen kann, wenn man ein Fleischermesser zum Schulfest transportiert
  8. etc. etc.

Ich benötige:

  • Originalquellen (HTML-Links, gut lesbare Zeitungsausschnitte); genaue Nennung der Quelle und Datum erforderlich
  • Wenn vorhanden: Die Anklagen und die ausgesprochenen Urteile
  • Wenn bekannt: Strafmaß, d.h. entsprechende Paragraphen im Waffengesetz
  • Wenn bekannt: Bis zu welchem Zeitpunkt das ganze noch nicht strafbewehrt war

Es geht weniger um extreme Einzelfälle (wie die Oma, die im Waffenschrank des verstorbenen Ex noch Minen und Handgranaten rum liegen hat), als mehr um Fälle, die einem selbst blühen können (bestes Beispiel sind die ALDI Messerchen).

Auch zu den oben aufgeführten Beispielen suche ich noch möglichst viele Originalquellen (Gemeinsam finden wir mehr).

Danke für Eure Mitarbeit

Michael

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>JeffundIch an anderm Rechner <

Ich fang dann mal an.

Nehmen wir mal Polo, Moppedzubehör .

Schauen wir auf diese Seite, Rubrik Camping, Ausrüstung und Campingwerkzeug .

Ei der daus, wir finden dort 3 pöse, pöse Einhandmesser .

In der Filiale hier am Ort drauf angesprochen , meinten sie nur

ich nix wissen !!!!

Link rein stellen ? Ist doch leicht zu finden, Polo Motorrad.dä äh !!

Ich stell mit grade bildlich vor wie 2 Polizisten im Clublokal der Hells Angels oder Bandidos

die Jungs kontrollieren und ein pöses pöses Polo Messer finden .

:bud: :bud: :bud: :bud: :bud:

Yyyyeeeeehhhaaaaaaa

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Bitte auch nicht vergessen, dass viele Bürger die freien SSW für den "Notfall" daheim z.B. im Nachttisch liegen haben - natürlich geladen.

Auch dies ist jetzt ein Verstoß gg. das WaffG.

Beispiele für Gerichtsurteile u.a. habe ich aber nicht.

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Morjens,

selbst erlebt: Wohnungsräumung wegen Umzugs eines benachbarten älteren Ehepaares; Habe für die das, was auf dem Speicher so rumlag in Kartons gepackt. Dabei habe ich zwei "Wurfsterne" gefunden. Natürlich habe ich sofort einen Schock bekommen!!! Auf Nachfrage bei dem Nachbarsehepaar kam heraus: Der Sohn und seine Spielkaeraden haben die Dinger irgendwann in den 80ern als Teenies frei erworben und damit auf Holzbretter und Bäume geworfen. Als sie gemerkt haben, dass mit den Dingern im Gegensatz zu was man in Kung-Fu Filmchen sieht (und was wahrscheinlich die Wissensgrunglage unserer "Gesetzgeber" ist) nicht viel anzufangen ist, sind die Dinger wohl in irgeneiner Ecke auf dem Speicher gelandet und haben 25 Jahre lang Rost und Staub angesetzt. (Der Sohn selbst konnte nicht dazu "verhört" werden.

So, ich jetzt also: Sobald ich die Dinger, die einst Kinderspielzeug waren anfasse, werde ich zum Kriminellen.

Grotesk? Nein, ganz normal in diesem unseren Lande.

Vor lauter Schiss, meine Zuverlässigkeit aberkannt zu bekommen (weil ich einem Nachbarn bei Umzugskarton-Packen helfe!!), habe ich mich geweigert, die schrecklich gefährlichen Shuriken oder wie die Dinger heissen, anzufassen.

Hätte ich den Nachbarn gesagt, sie sollen die Dinger in den Altmetallkontainer schmeissen, hätte ich mich wahrscheinlich auch noch strafbar gemacht (Aufforderung zu einer Straftat ( Führen einer verbotenen Waffe oder so)).

Aber genau das haben sie getan, diese Verbrecher!

Ebenso; bei einem Freund eines Freundes zu Besuch gewesen (mein Fruend hat bei ihm eine Angelrute abgeholt, die er von ihm gekauft hat). Sehe ich da nicht in dem Angelkasten eine mörderisch verboten Terrorwaffe?

Dochdoch, es handelte sich um ein rostiges Blechmesser (ich glaube von Mora, Sweden), dessen Griff aus 2 Plastikstücken besteht, die man um die Klinege herumklappen muss; vulgo: Butterflymesser!

Wahrscheinlich hätte ich diesem terroristischen Fischmörder bei meinem Blockwart anzeigen sollen...

irgendwie war mir das dann aber doch zu lächerlich. :crying:

TB

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Meine Lieben! Bitte beachten!

Dies ist kein Diskussionsforum!

Ich möchte mich nicht durch Diskussionen vorkämpfen, um einen sinnvollen Beitrag zu finden.

Danke übrigens für die ersten Tipps.

Gruß Michael

Hinweis des Mods: darum habe ich ein paar Beiträge entfernt

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Das Wichtigste daraus:

Zitat:"Gegen eine Geldauflage in Höhe von 150 Euro konnte ein Strafverfahren gegen einen 19-Jährigen eingestellt werden. Der musste sich vor dem Amtsgericht Bad Kissingen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Bei einer Routinekontrolle hatte die Polizei ein so genanntes Nunchaku im Fahrzeug des Angeklagten entdeckt. Es besteht aus zwei Holzstäben, die mit einer Kette verbunden sind. Er habe dieses Souvenir für fünf Euro bei einem Tschechienbesuch zu Ostern gekauft und gar nicht gewusst, dass es in Deutschland laut Waffengesetz verboten ist, beteuerte der Angeklagte."

Der Bursche hatte keine Ahnung, daß es sich hier um einen verbotenen Gegenstand handelt, ließ es aber wohl zur Selbstverteidung im Auto liegen.

Gibt viele solcher Fälle....

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