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IGNORED

Beschriftung von Waffen (Neubeschriftung bei Überarbeitung)


ccoorreecctt

Empfohlene Beiträge

Ich habe mir eine Anschütz 1400 für billiges Training zugelegt (Waffe noch nicht da) und beabsichtige die Waffe optisch sowie funtionell aufzuarbeiten (das übliche eben). Wie verhält es sich mit der Beschriftung? Das Beschusszeichen unberührt zu bleiben hat ist mir klar. Wie verhält es sich mit anderen Beschriftungen? Vielleicht möchte ich Namen und Nummern lasern lassen. Ist das erlaubt?

Für die hysterischen unter Euch:

Wer mir jetzt mit Büma kommt, dem sei gesagt das ich nichts ändere. Es soll nur flutschen und gut aussehen.

PS: Wer weiß wie Schäfte punziert werden? Habe schon vieles probiert. Die Ergebnisse sind enttäuschend. Vielleicht mit heißem Werkzeug?

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Empfehlung zum Punzieren:

"Das große Schusswaffen-Werkbuch" von Johannes P. Heymann.

Leider teuer, aber wirklich sehr gut!

(Bei amazon-Kauf über WO-Link gehen ;) )

P.S.: Er nutzt übrigens in dem Buch einen (selbstgefertigten) Punzierhammer

Hallo,

Das Buch möchte ich auch wohl haben.

Aber wie funzt der WO-Link?

Bitte um Hilfe

Vielen Dank im voarus

Jörn

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Weiß nun jemand was zur Beschriftung bei Waffen (Waffennummer, Kaliber und Hersteller)?

Spanende Bearbeitungen an wesentlichen Teilen darfst Du selbst ohnehin nicht vornehmen. Ich denke, daß alle Teile, die entsprechend beschriftet sind, zu den wesentlichen Teilen gehören.

Am besten ist es, Du fragst in der Sache einen Büchsenmacher (es gibt auch welche im Forum), die sollten besser wissen was erlaubt ist und was nicht.

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@joernchen et alt.

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=386363

Wenn Ihr über einen dieser Links ein Buch (oder auch andere Artikel) bestellt profitiert die FvLW direkt mit ein Paar Prozent daran.

Das Partnerprogramm von Amazon machts möglich.

Edit: Du gehst also über diesen Link

http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=waffenonlin...FFFFF&f=ifr

und suchst dir dann das Buch, was du haben willst...

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...und um 21:44 wurde schon der Durchsuchungsbescheid für Deine Privaträume gedruckt...

...und um 5.30Uhr klingelt es bei Dir Morgen in der Frühe...

...und um 9.00Uhr hörst Du schon die Zellentür ins Schloss fallen...

Zurück zur Frage. Um die Beschriftungen zu entfernen musst Du die Waffe massiv durch Schleifen behandeln. Dies wäre strenggenommen an wichtigen Teilen (Lauf, Hülse, Verschluss) also alles was die 1400 Anschütz ausmacht nicht erlaubt.

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Weiß nun jemand was zur Beschriftung bei Waffen (Waffennummer, Kaliber und Hersteller)?
Spanende Bearbeitungen an wesentlichen Teilen darfst Du selbst ohnehin nicht vornehmen. Ich denke, daß alle Teile, die entsprechend beschriftet sind, zu den wesentlichen Teilen gehören.

Allgemeine Polier, Gravur und Verschönerungsarbeiten, sowie Wärmebehandlung bis 200°C sind nicht beschusspflichtig.

Die Nummer mit Länderkürzel muß bei LW auf den Lauf, bei KW auf das Griffstück.

Hersteller und Kaliber kann woanders stehen.

Schnuffi

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Wesentliche Teile von Schusswaffen sind

- der Lauf

- vorgearbeitete wesentliche Teile sowie Teile / Reststücke von Läufen u. Laufrohlingen,

wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können

-der Gaslauf

- der Verschluss

- das Patronen- oder Kartuschenlager (Trommel)

sowie

- bei Kurzwaffen das Griffstück oder sonstige Waffenteile,

soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 bis 1.3.4 zum WaffG

Da steht nichts von Laufhülse...

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wie ist es aber bei folgender sachlage:

lauf soll gekürzt werden (wurde es bisher noch nicht!), beschusszeichen befinden sich aber in einem bereich über den hinaus gekürzt werden soll!

watt nu? ist das kürzen dann nicht erlaubt? waffe ist langwaffe und das kürzen wird daran nix ändern!

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wie ist es aber bei folgender sachlage:

lauf soll gekürzt werden (wurde es bisher noch nicht!), beschusszeichen befinden sich aber in einem bereich über den hinaus gekürzt werden soll!

watt nu? ist das kürzen dann nicht erlaubt? waffe ist langwaffe und das kürzen wird daran nix ändern!

Egal, da nach dem Kürzen eh neu beschossen werden muss!

Nur muss halt jemand kürzen der das DARF!

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wie ist es aber bei folgender sachlage:

lauf soll gekürzt werden (wurde es bisher noch nicht!), beschusszeichen befinden sich aber in einem bereich über den hinaus gekürzt werden soll!

watt nu? ist das kürzen dann nicht erlaubt? waffe ist langwaffe und das kürzen wird daran nix ändern!

Die Waffen müsste dann neu beschossen werden. Und somit wäre das Beschusszeichen wieder drauf.

Mann sollte bei der Zeit oben im Post die Sekunden mit angezeigt bekommen. So wüsste ich wieviel langsamer ich war zu HornerArms.

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nach dem kürzen und oder nach dem anbringen eines gewinde für den MFD muß deine waffe zum beschuß!

B)

wie es in der realität läuft kannst du dir denken ...

Wenn nur der Lauf gekürzt wird muß die Waffe nach den Worten des WaffG zum Beschuss.

Meiner meinung nach wurde aber bei einer kürzung kein Bauteil geschwächt.

Beim anbringen eines Mündungsgewinde ist ein Neubeschuss aber notwendig.

Schnuffi

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