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IGNORED

Nach Umzug meldung an Behörde?


Putte

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Also ich bin jetzt nicht innerhalb Berlins umgezogen, aber von einem Bundesland zum anderen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, wird Deine Akte automatisch zur neuen Behörde geschickt, wenn Du Deinen Hauptwohnsitz ummeldest. Bei mir musste ich zumindest gar nichts machen, die Akte liegt nun bei der zuständigen Behörde meines neuen Wohnsitzes.

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Nur beim Wegzug ins Ausland bist Du verpflichtet, Deinen neuen Wohnsitz anzugeben (§ 37 Abs. 4 WaffG). Ab 01.01.2010 ist ein Verstoß dagegen auch bußgeldbewehrt.

Ansonsten geht das ganz automatisch: Meldebehörde teilt den Umzug der Waffenbehörde mit und diese prüft dann, ob die Aktualisierung der Akte und des Datensatzes ausreicht oder der Waffenbesitzer deswegen angeschrieben werden muss (z.B. wegen evtl. neuer Waffenverwahrungssituation, Adressänderung im Jagdschein o.a.).

Ist aber natürlich immer ein feiner Zug, wenn ein Waffenbesitzer mitdenkt und seine Behörde informiert. Eventuelle Fragen können dann sofort geklärt werden. :icon14:

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Moin!

Bei einem Umzug von Hamburg nach Schleswig-Holstein,

vor ca. 9 Jahren, stellte ich leider fest, dass die Akte

nicht mit "umzog": Bei Bedürfniseinreichung fehlte diese,

keiner wusste, dass es mich gab...

Seitdem setze ich die zuständige Behörde nach Umzug

in Kenntnis: jetzt wieder von Hamburg nach Bremen..

Hat eben nicht nur Nachteile..:-)

Gruß, kriegerlein

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  • 1 Jahr später...
Bist du Wiederlader? Dann mußt du melden.

Ich muss diesen Thread noch mal reaktivieren. Also ich ziehe von Bremen nach Niedersachsen. Ich brauche der Waffenbehörde nichts mitteilen? Aber den Pulverschein muss ich bei der zust. Nds-Behörde "umschreiben"? Hat das jemand mal gemacht? Werden dabei die gleichen Gebühren wie für die Ausstellung fällig?

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Moin!

Bei einem Umzug von Hamburg nach Schleswig-Holstein,

vor ca. 9 Jahren, stellte ich leider fest, dass die Akte

nicht mit "umzog":

Vor dem zum 01.04.2003 in Kraft getretenen WaffG2002 gabs die automatische Mitteilung der Meldebehörden an die Waffenbehörden (zum 01.04.2008 ergänzt für die Sprengstoffbehörden) auch noch nicht. Manche Behörden machten früher alle paar Jahre mal (schon um Sterbefälle festzustellen) von selbst Adressabgleiche, andere aber nie.

Trotz automatischer WaffG- und SprengG-Meldungen wandern aber nicht alle Akten so wie sie eigentlich sollen. Deshalb ist es sinnvoll, wenn die Waffen- und Sprengstoffbehörden weiterhin ab und zu die Daten mit den Meldebehörden abgleichen.

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Nein, Du musst der Behörde von selber nichts mitteilen (auch wenns natürlich eine nette Geste ist und evtl. sogar ein behördliches Versäumnis behebt).

Durch die automatische Meldung der Einwohnermeldebehörde an die Waffen- bzw. Sprengstoffbehörde wird diese normalerweise von selber aktiv.

Im Waffenrecht wird sie in der Regel nach Umzug fragen, ob der alte Tresor weiterhin verwendet wird und evtl. bei Sportschützen, ob das Bedürfnis weiterhin über den alten Verein geltend gemacht wird oder dieser gewechselt wird.

Im Sprengstoffrecht ist erneut die Sprengstofflagerung zu prüfen. Sofern dies mit einer wesentlichen Änderung der Erlaubnisurkunde verbunden ist, werden dafür auch Gebühren (die Hälfte der Genehmigungsgebühr) erhoben.

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Nur beim Wegzug ins Ausland bist Du verpflichtet, Deinen neuen Wohnsitz anzugeben (§ 37 Abs. 4 WaffG). Ab 01.01.2010 ist ein Verstoß dagegen auch bußgeldbewehrt.

Ansonsten geht das ganz automatisch: Meldebehörde teilt den Umzug der Waffenbehörde mit und diese prüft dann, ob die Aktualisierung der Akte und des Datensatzes ausreicht oder der Waffenbesitzer deswegen angeschrieben werden muss (z.B. wegen evtl. neuer Waffenverwahrungssituation, Adressänderung im Jagdschein o.a.).

Ist aber natürlich immer ein feiner Zug, wenn ein Waffenbesitzer mitdenkt und seine Behörde informiert. Eventuelle Fragen können dann sofort geklärt werden. :icon14:

Habe einen Bekannten, der jetzt nach Kanada ausgewandert ist.

Dem geht seine zuständige Behörde gerade so auf den Zeiger, daß er seine Waffen allesamt hier zu einem Händler getragen hat und diese austragen ließ.

Was wäre ihm denn passiert, hätte er die Waffen einfach im Hause seiner Eltern im Tresor eingelagert und wäre innereuropäisch, z.B. über Amsterdam in ein anderes Land ausgereist (z.B. nach Thailand... um dort noch ein paar Tage Urlaub zu machen) und hiernach mit einer widerum ausländischen Fluglinie nach Kanada gereist wäre?

Woher soll denn unsere Waffenbehörde dann dessen Aufenthaltsort heraus bekommen um ihm einen Bußgeldbescheid zuzustellen ?

Der Junge wäre dann WEG !

Ich glaube nicht, daß die Kanadier sich um soetwas scheren !

Nun er hat seinen Kram abgemeldet, weil die Waffen dort eh viel billiger sind und vor allem VIIIIIIIEEEEEEEELLLLLLL leichter zu bekommen. (Wenn man einen dortigen Wohnsitz nachweisen kann und seinen Jagdschein umschreiben läßt natürlich !)

Da hat nämlich JEDER ein Bedürfnis, einfach nur weil er es ausspricht !

Mit Verlaub, so sollte es nach meiner pers. Meinung auch sein !

Na ja, hier Deutschland, überall anders...... ANDERS !

BFP

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Als ich anfang de Jahres in die Schweiz ausgewandert bin,habe ich meine Behörde auch davon in Kenntnis gesetzt,meine Waffen habe ich bei meinen Eltern eingelagert,und die Kombi weiss nur ich.

Bin gerade immernoch dabei meine Waffen in die Schweiz zu bekommen,weil das BAFA so ewig braucht..verkaufen wäre leichter gewesen.

Habe mir hier nach drei! Wochen bereits zwei neue Kanonen kaufen können,die Jungs sind echt schnell..wes war in drei Tagen da..ds einzige ws länger gedauert hat mit 2wochen war der B-Ausweis.

Und das krasse ist mein Bruder der nie Waffen in Deutschland bessen hat,kann mit B ausweis und deutscher Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Köln hier einkaufen..ich finds hammer. :eclipsee_gold_cup:

Ich liebe die "wahre" demokratie.:-)

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Im Sprengstoffrecht ist erneut die Sprengstofflagerung zu prüfen.

Die meisten von uns lagern nicht, sondern bewahren auf. Damit gibt es kein Lager, welches genehmigungspflichtig wäre.

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@BFPierce:

Das BVA in Koeln ist fuer die Auslandsdeutschen zustaendig.

Durch Winnenden etc sind diese natuerlich auch angehalten die WBK´s zu ueberpruefen.

Man IST verpflichtet seinen Wohnort anzugeben, wenn man im Ausland lebt und die dt. WBK behalten moechte. Tut man das nicht, kann die Behoerde natuerlich nicht mit einem kommunizieren, aber irgendwann muss man mal z.B. auf eine Botschaft und dann koennen Sie Dir auch per oeffentlichem Aushang etwas zustellen.

Es gibt auch "keinen Wohnsitz", das hatte ich z.B. als ich 1 Jahr mit dem Segelboot unterwegs war. Ich lebte davor in Indien und bin dann direkt aufs Boot gezogen. Alle ca 30 Tage in einem anderen Land gewesen (Karibik).

Per Email wurde ich mal gefragt, wie sie die Aufbewahrung kontrollieren koenntet. Ich gab den Ort des Tresors und seine Klasse an und verwies darauf, dass ich den Schluessel natuerlich bei mir trage und die ihn aber in der Karibik zusammen mit mir abholen koennten.

Nun lebe ich in Tschechien und habe wieder die Chance aktiv zu schiessen :00000733:

Die Behoerde ist nach meiner Rueckkehr absolut korrekt, freundlich und auch kompetent. Leider ist fuer meinen Wiederladeschein und den EFWP die alte Wohnsitzbehoerde zustaendig und die sind etwas schwieriger, da sie diese Situation nicht kennen.

Sie wollten z.B. von mir den Nachweis eines tschechischen Wiederladescheines. Den braucht man aber hier nicht, da jeder Munitionserwerb automatisch zum wiederladen dieses Kalibers berechtigt!

Da fallen die immer vom Glauben ab, wie einfach sowas sein kann :-)

Viele Gruesse

Micha

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Egal was Ihr jetzt denkt, aber ich rate jedem LWB einen Um- oder Wegzug seiner Waffenbehörde zu melden!

Wer denkt, dass seine Waffenbehörde selbst recherchieren muß irrt.

Es gehen Bescheide raus und wenn sie nicht ankommen????????

Die Frist läuft!!!!!!!

Ich mache mir schon seit langem Gedanken, aber der Tag kommt! :rolleyes:

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Es gehen Bescheide raus und wenn sie nicht ankommen????????

Die Frist läuft!!!!!!!

Die Frist läuft mit Bekanntgabe, üblicherweise werden 3 Tage nach Aufgabe zur Post unterstellt. Im Ernstfall ist jedoch die Behörde zum Beweis des Zugangs verpflichtet. Das dürfte bei einem einfachen Brief schwerfallen.

Ich halte es jedoch auch für vernünftig, einen kurzen Zweizeiler (kann ja auch per Mail sein) an das Amt zu schicken. Ärger mit nicht ankommenden Schreiben hat man auch so genug, trotz Nachsendeauftrag...

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Habe einen Bekannten, der jetzt nach Kanada ausgewandert ist.

Was wäre ihm denn passiert, hätte er die Waffen einfach im Hause seiner Eltern im Tresor eingelagert

Nix natürlich. Ist ja korrekt, wenn das Gebäude dauerhaft bewohnt und dort kein Unberechtigter Zugriff hat. Für die Verbringung der Waffen ins Ausland braucht man halt eine Erlaubnis nach § 31 Abs. 1 WaffG. Aber auch das lässt sich ja bewerkstelligen.

Wo ist das Problem ? :confused:

Die meisten von uns lagern nicht, sondern bewahren auf. Damit gibt es kein Lager, welches genehmigungspflichtig wäre.

Weiß ich doch mit der Kleinmengenregelung. Die Aufbewahrung wird nach Umzug aber trotzdem wieder geprüft.

Glückskäfer! :eclipsee_gold_cup:

Aber hoffentlich nutzt Du Dein Radio nicht auf der Dienststelle!

Als ich noch berufstätig war, hatte ich im Büro nie ein Radio stehen.

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Egal was Ihr jetzt denkt, aber ich rate jedem LWB einen Um- oder Wegzug seiner Waffenbehörde zu melden!

Wer denkt, dass seine Waffenbehörde selbst recherchieren muß irrt.

Hallo,

Das Melden ist ein sinnloses Unterfagen. Denn im Zuge einer Gesetzesänderung vor inzwischen fast 10 Jahren ist auch ein Informationsdienst eingerichtet worden. Wenn du dich bei einer Meldestelle abmeldest und du LWB bist (was die ja wissen), dann informiert deine alte Meldestelle deine neue und die dann die zuständige Behörde für die waffenrechtlichen Belange. Letztere fordert daraufhin deine Akte bei deiner alten Behörde an. So wird vermieden, dass die Erlaubnisbehörden nach einigen Umzügen der LWB irgendwann gar keinen Überblick über den tatsächlichen Bestand der Waffen haben.

Ging bei mir sogar recht fix. Innerhalb von 4 Wochen war ich bei meiner alten Behörde gänzlich unbekannt..... :00000733:

Gruß

Frank

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Das Melden ist ein sinnloses Unterfagen. Denn im Zuge einer Gesetzesänderung vor inzwischen fast 10 Jahren ist auch ein Informationsdienst eingerichtet worden. Wenn du dich bei einer Meldestelle abmeldest und du LWB bist (was die ja wissen), dann informiert deine alte Meldestelle deine neue...

So wie Du es, leider nicht widerspruchsfrei, beschreibst, wäre es gerade nicht sinnlos.

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