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IGNORED

Sportschützen sauer auf Stadt


GunTalker

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Eine unglaubliche Unverschämtheit der Stadt - und wenn man liest, dass wg. der Kosten viele ihren Sport aufgeben wollen, scheint deren Rechnung aufzugehen.

"Wenn du etwas nicht verbieten kannst, dann besteuere es" - trifft mal wieder voll zu dieser Spruch. So haben die Kommunisten schon die Privatwirtschaft im Ostblock kaputtgekriegt - und offenbar versucht man das hier jetzt auch mit dem Sportschießen.

Könnte einer, der dort angemeldet ist, mal einen Link auf WO setzen?

"Nein" übrigens knapp vorn.

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Gast solideogloria

Die Formulierung "Dienstleistung" ist mir in der Abstimmung etwas aufgestoßen. Wenn die Polizei eine Fahrzeugkontrolle durchführt, dann muß ich dafür auch nicht zahlen.

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alle die mit ja stimmen wären ja dann auch einverstanden das sie jedes mal wenn sie an einem starenkasten vorbeifahren 46 euro überprüfungsgebühr zahlen und jeder bahnfahrer für die kontrolle seines tickets ebenfalls diesen betrag da ja überprüft wurde ob das alles seine richtigkeit hat

schließlich kann auch da die allgemeinheit nicht für die kosten der kontrolle aufkommen

des weiteren kann dann auch der schornsteinfeger jedem der keinen schornstein hat den betrag wenigstens 1 mal je jahr in rechnung stellen da er ja kontrolliert hat ob man nicht vielleicht doch nen schornstein hat

somit koennte man für alles was nur möglich oder unmöglich wäre eine gebühr erheben

kein mensch könnte die bezahlen

prüfen ob jemand nicht doch nen hund hat#

prüfen ob er nen fernseher hat

prüfen ob das auto tüv und au hat

ob der stromzähler ok ist

ob es den kindern gut geht

ob der garten gepflegt ist

ob ein gartenfeuer brennt

ob alle vereinsbeiträge bezahlt weren

ob ne tageszeitung bestellt ist

ob man für solche abgaben ist - ja auch diese prüfung wird dann 46 euro kosten

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Die Formulierung "Dienstleistung" ist mir in der Abstimmung etwas aufgestoßen. Wenn die Polizei eine Fahrzeugkontrolle durchführt, dann muß ich dafür auch nicht zahlen.

Das Beispiel gefällt mir gut, was würden wohl die 48% Abstimmer "Ja, wer unbedingt Waffen im Haus haben muss, soll auch die Kosten der Sicherheitsüberwachung tragen." davon halten, wenn sie bei jeder Verkehrkontrolle, auch wenn mit TÜV,AU, Verbandkasten und Atemalk alles i.O., mit 20 € zur Kasse gebeten würden so ala "wer unbedingt Auto fahren muss, soll auch die Kosten der Sicherheitsüberwachung tragen!".

Bei unser chronisch unterfinanzierten und unterbesetzten Polizei würden die so erwirtschafteten Milliarden sicher gern angenommen werden.

Ich fürchte aber sowas würden sich unsere Herrn und Damen Politiker nie trauen!

Gruß

Bounty

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Liebe Mit-Foristi,

es ist ja wirklich lieb von euch, dass ihr euch an der Umfrage beteiligt, aber muss das denn jetzt jeder hier reinschreiben "Done"? Wir wissen das! Und dieser Fred wird am Ende wieder so lang sein, dass man die "richtigen" Wortmeldungen zum Thema nicht mehr rausfiltern kann. Sorry, aber das musste mal raus.

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Das Beispiel gefällt mir gut, was würden wohl die 48% Abstimmer "Ja, wer unbedingt Waffen im Haus haben muss, soll auch die Kosten der Sicherheitsüberwachung tragen." davon halten, wenn sie bei jeder Verkehrkontrolle, auch wenn mit TÜV,AU, Verbandkasten und Atemalk alles i.O., mit 20 € zur Kasse gebeten würden so ala "wer unbedingt Auto fahren muss, soll auch die Kosten der Sicherheitsüberwachung tragen!".

Bei unser chronisch unterfinanzierten und unterbesetzten Polizei würden die so erwirtschafteten Milliarden sicher gern angenommen werden.

Ich fürchte aber sowas würden sich unsere Herrn und Damen Politiker nie trauen!

Gruß

Bounty

:icon14: Hi Folks,

das wäre eine gute Basis für einen Leserbrief an diese Zeitung, was meint ihr?

Varminter

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Es geht doch gar nicht darum, dass die Kosten gedeckt werden.

Dadurch, dass die Kontrollen ja verdachtsunabhängig sein dürfen, können sie also so oft kommen wie sie wollen. :ninja:

Wenn man nun drei bis viermal pro Monat kontrolliert wird, kann so manchem Waffenbesitzer die Lust am Schießsport vergehen, weil es ihm die staatlich vorgeschriebene Gängelei einfach zu teuer wird und seine Nerven ruiniert. :17:

Ergo er gibt seine Waffen ab um Ruhe zu haben und Schwupps haben die Damen und Herren Waffenhasser genau das erreicht was sie wollten. :o

Weniger Waffen in Privathaushalten. :contra:

---

Tom

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Mir stellt sich die Frage, ist die Gebührenerhebung rechtens ?

Steht da nicht sehr präziese das die Kontrolle gebührenfrei ist ?

Auszug aus der Begründung zur Änderung des Sprengstoff- u. WaffG

Änderungen im Waffengesetz 2009

Mit dem 4. Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17.07.2009

wurden auch andere Vorschriften, insbesondere das Waffengesetz (WaffG),

geändert.

Das Änderungsgesetz wurde am 24. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt I Nr. 44.......

Als Folge des Amoklaufes von Winnenden wurden im WaffG insbesondere die

Vorschriften für die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen präzisiert.....

§ 36

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

Absatz 3

Da die Kontrollen im öffentlichen Interesse liegen, sind sie gebührenfrei.

Oder wie darf ich das verstehen ????? :confused:

Inst200

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Mehrmals monatlich? Dreimal täglich lautet die Devise.

Vermutlich bekommt man auch bald noch ein großes rotes S (für Sportschütze) in Personalausweis, ans Haus, aufs Auto oder im gelben Stern auf die Kleidung.

Es ist eine Unverschämtheit einiger Politiker, Waffenhasser und Weltverbesserer derart zu agieren.

Ich hoffe, dass wenn diese "Gebühr" eingeführt wird dagegen geklagt wird.

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Mir stellt sich die Frage, ist die Gebührenerhebung rechtens ?

Meines Erachtens: NEIN.

Eine Gebührenerhebung für anlasslose Kontrollen dürfte gegen gebührenrechtliche Grundsätze verstoßen,

wie sie z.B. im Landesgebührengesetz Baden-Württemberg (wo Donaueschingen liegt) verankert sind.

Die individuelle "Veranlassung" einer Verwaltungshandlung ist zentraler Begriff im Gebührenrecht,

und daran dürfte es hier mangeln.

Auch gibt es (unabhängig von der juristischen Frage) derzeit einen Erlass des Innnenministeriums Baden-Württemberg,

wonach bis auf weiteres auf Gebühren für derartige anlasslose Kontrollen durch die Waffenbehörden zu verzichten ist.

Gegen beides verstößt die Stadt Donaueschingen (Waffenbehörde), wenn sie für entsprechende Kontrollen

mit Gebührenbescheid zur Kasse bittet...

Ich würde (nicht nur in Donaueschingen) unbedingt Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid einlegen

und es auf eine juristische Klärung hinauslaufen lassen!

Im Übrigen gibt es im WO-Waffenrechtsforum einen ausführlichen Thread zu den rechtlichen Aspekten.

Gruß,

karlyman

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Soviel ich weiß gilt das Verursacherprinzip.

Wer also einen Verwaltungsakt bestellt der bezahlt das.

Will ich einen Eintrag in meine WBK bezahle ich das, will der Staat was machen was er für notwendig hält, bezahlt er selber.

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Meines Erachtens: NEIN.

Ich würde (nicht nur in Donaueschingen) unbedingt Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid einlegen

und es auf eine juristische Klärung hinauslaufen lassen!

Im Übrigen gibt es im WO-Waffenrechtsforum einen ausführlichen Thread zu den rechtlichen Aspekten.

Damit ist alles gesagt. Kontrolle und Gebührenbescheid abwarten, Einspruch einlegen/Klagen.

Ich bin sicher, daß im Gemeinde-/Stadt- oder sonstigem -rat auch vernünftige Leute und Leute mit Rechtskenntnissen sitzen. Und die werden eine Gebührenordnung nicht mal einfach so auf den Weg bringen, wenn sie wissen, daß das Ding von der nächst höheren Behörde sofort wieder kassiert wird.

Etwas mehr Gelassenheit könnte bei solchen "Ankündigungen" nicht schaden.

Ich warte mal auf die erste Meldung, daß eine Kontrolle stattgefunden hat und dafür ein Gebührenbescheid erstellt wurde. Und ich warte darauf, daß der Betreffende Klage eingereicht hat - dann sehen wir weiter.

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Jammer, Jammer, Jammer, :traurig_16::traurig_16::traurig_16:

Da steht es:

§ 36

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

Absatz 3

Da die Kontrollen im öffentlichen Interesse liegen, sind sie gebührenfrei.[/i]

Oder wie darf ich das verstehen ????? :confused:

Inst200

und das bayerische Innenministerium hat sich ebenfalls eindeutig schriftlich zur Kostenfrage geäußert.

Wenn die Schützen die Kontrollen bezahlen müssen (was ja durchaus eine logische Berechtigung hat), dann werden in Zukunft auch die Fußballer die Polizeieinsätze vor, während und nach den Spielen blechen müssen. Alles andere wäre ja wohl grundgesetzwidrig, denn sowohl die polizeiliche Dienstleistung an den Fußballern, als auch die polizeiliche Dienstleistung an uns (Kontrolle Waffenschrank) liegen im öffentlichen Interesse und sind durch den Schießsport bzw. im anderen Fall durch den Fußball (und durch nichts anderes) bedingt.

Das wäre endlich mal die Möglichkeit, meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Meinen Eigenanteil zahle ich da gerne.

Entweder bekomme ich dann mein Geld zurück, oder aber die Fußballeintrittskarten werden sich massiv verteuern.

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Jammer, Jammer, Jammer, :traurig_16::traurig_16::traurig_16:

Da steht es:

und das bayerische Innenministerium hat sich ebenfalls eindeutig schriftlich zur Kostenfrage geäußert.

Wenn die Schützen die Kontrollen bezahlen müssen (was ja durchaus eine logische Berechtigung hat), dann werden in Zukunft auch die Fußballer die Polizeieinsätze vor, während und nach den Spielen blechen müssen. Alles andere wäre ja wohl grundgesetzwidrig, denn sowohl die polizeiliche Dienstleistung an den Fußballern, als auch die polizeiliche Dienstleistung an uns (Kontrolle Waffenschrank) liegen im öffentlichen Interesse und sind durch den Schießsport bzw. im anderen Fall durch den Fußball (und durch nichts anderes) bedingt.

Das wäre endlich mal die Möglichkeit, meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Meinen Eigenanteil zahle ich da gerne.

Entweder bekomme ich dann mein Geld zurück, oder aber die Fußballeintrittskarten werden sich massiv verteuern.

Genauso ist das ! :icon14: Das verstößt gegen das Prinzip der Gleichbehandlung.

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Meines Erachtens: NEIN.

Eine Gebührenerhebung für anlasslose Kontrollen dürfte gegen gebührenrechtliche Grundsätze verstoßen,

wie sie z.B. im Landesgebührengesetz Baden-Württemberg (wo Donaueschingen liegt) verankert sind.

Die individuelle "Veranlassung" einer Verwaltungshandlung ist zentraler Begriff im Gebührenrecht,

und daran dürfte es hier mangeln.

Das sehe ich auch so.

Wenn ich meiner zuständige Behörde zusage, daß meine LW entsprechend den Auflagen verwahrt sind und sie glaubt

mir nicht oder ist gehalten trotzdem nachzusehen, dann dürfen die Kosten für diese Nachschau nicht mir aufgebürdet

werden, genausowenig wie bei einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontolle.

Weiterhin hinken die gerne von Waffengegnern vorgebrachten Vergleiche mit technischen Überprüfungen

wie der berühmte Schornsteinfegervergleich,TÜV etc. denn hier geht es um die Überprüfung einer gemachten Zusage

(Sichere Verwahrung durch LWB) ohne konkreten Verdacht, nicht eine turnusmäßige Überwachung von technischen

Anlagen oder Geräten , die allein durch ihre bestimmungsgemäße Benutzung für den Nutzer nicht erkennbar schadhaft

werden und Gefahren verursachen können. Das ist bei bestimmungsgemäß verwahrten und benutzten LW nicht der Fall.

Die technische Typprüfung des Schrankes zahlt man wie den Beschuß der Waffe beim Kauf mit.

Gruß Fatty

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Moin,

ich habe hier mal etwas durchgewischt.

Wir wollen uns doch nicht nachsagen lassen, wir würden Umfragen manipulieren, oder?

Gruß

Michael

:confused: wenn ich meine Stimme pro oder contra abgebe, manipuliere ich Umfragen, weil ich LWB bin - oder wie hab ich das zu verstehen.

Mir ist die Zeit zu schade, mehrfach in so eine Umfrage einzusteigen.

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:confused: wenn ich meine Stimme pro oder contra abgebe, manipuliere ich Umfragen, weil ich LWB bin - oder wie hab ich das zu verstehen.

Mir ist die Zeit zu schade, mehrfach in so eine Umfrage einzusteigen.

ja nee is klar

ein klick - nee sovielzeit habe ich nicht dem erhalt unseres sports zu helfen :peinlich:

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