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Anwürfe von Carstensen reiner Populismus ?


Gast

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FvLW e.V. – Kompetenzteam WKB

Pressemitteilung

Carstensens Anwürfe reiner Populismus ?

Bernd Carstensen / Bund Deutscher Kriminalbeamter hat in einer gestern erschienen Pressemitteilung, den privaten Waffenbesitz in Frage gestellt. Er stützte sich dazu auf das Ergebnis der landesweiten Überprüfungen zur Aufbewahrung von Waffen in Baden-Württemberg, wo laut dem zuständigen Innenminister, Heribert Rech, bei mehr als 50% der überprüften Haushalte Beanstandungen bezüglich der gesetzeskonformen Aufbewahrung festgestellt worden waren.

Was Carstensen und auch der Herausgeber dieser, im ersten Moment, alarmierenden Zahl geflissentlich verschweigen hat ist, dass es sich hier nicht um repräsentative Zahlen handelt, im Gegenteil.

Im Vorfeld der Überprüfungen wurden alle Besitzer registrierter Waffen angeschrieben und zu einer Selbstauskunft bezüglich der Aufbewahrung ihrer Waffen aufgefordert. Nur bei den Angeschriebenen, die entweder überhaupt nicht auf das Schreiben vom Amt reagierten, oder in deren Antworten bereits erhebliche Mängel bei der Aufbewahrung offensichtlich wurden, fanden auch Überprüfungen statt. Und nur bei dieser Personengruppe wurden die zahlenmäßig nun so plakativ vorgetragenen Verstöße festgestellt.

„Es ist unerhört und höchst bedenklich, wenn in der Öffentlichkeit mit solch fingierten Zahlenspielen ein völlig verzerrtes Bild der Realität gezeichnet wird. Wir möchten Niemandem etwas unterstellen, aber bei diesen Aussagen die hier im Raum stehen werden doch die grundlegenden Parameter schlicht „vergessen“, empört sich Joachim Jäger / Fördervereinigung Legaler Waffenbesitzer e.V..

„Hier wird doch ganz offensiv der Eindruck vermittelt, dass über 50% aller Waffenbesitzer nicht ordnungsgemäß mit Ihren Waffen umgehen. Das ist schlicht unwahr.“

„Wenn wir davon ausgehen, dass lediglich zwei Prozent aller Waffenbesitzer kontrolliert wurden, dann geht es hier um nur ein Prozent an Waffenbesitzern bei denen Beanstandungen festgestellt wurden. Und hierbei handelt es sich dann zudem noch um eine Personengruppe, bei der man von Anfang an davon ausgehen musste, dass Verstöße vorliegen. Das der prozentuale Anteil der Kontrollierten nicht genannt wurde, lässt tief blicken. Ein Schelm der Böses dabei denkt“, so Jäger.

„Wir sind absolut für die Kontrollen der Aufbewahrung und begrüßen diese sehr“, betonte Jäger weiterhin, “nur so können die schwarzen Schafe ausgemerzt werden. Bedauerlich ist allerdings, dass die Vorschriften zur Aufbewahrung bereits seit 2003 existent sind, aber erst jetzt mit den Kontrollen begonnen wird.“

Das Kompetenzteam der FvLW e. V.

i.A. Joachim Jäger

"Die Pressemitteilung wurde an Reuters, DPA, BDK und alle großen Printmedien verschickt."

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Hat jemand den Link zu Carstensens Aussage zur Hand?

Gerade nur mittelbar im TAZ-Artikel

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/ar...luderschuetzen/ im Absatz unter der Werbeanzeige.

BDK-Sprecher Bernd Carstensen kritisierte, die Sportschützen hätten "immer argumentiert, es gebe bei ihnen nichts zu beanstanden, unsere Forderungen würden ihren Sport denunzieren". Die Ergebnisse der Kontrollen hätten jedoch das Gegenteil belegt.

Wer aus Baden-Württemberg macht's?

Wenn ich als Nichtmehr-BaWü bei der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg über die Steuergeldverschwendung bei den Kontrolllen nach §36 WaffG, über die laufend in den Medien berichtet wird, beschwere, wird das vielleicht seltsam wirken. :unsure:

Aber offensichtlich läßt die Qualität der Auswahl der überprüften legalen, privaten Besitzer von erwerbsberechtigungspflichtigen Schußwaffen erheblich zu wünschen übrig. Bei nur 576 von 1073 aufwendigen und teueren Nachschauen nach § 36 Abs. 3 WaffG hätte es Beanstandungen gegeben. Das heißt, dass über 46% aller durchgeführten Nachschauen sinnlos und vergebens waren. In über 46% aller Fälle wurden sinnlos Steuergelder verschwendet, Personal und Sachmittel gebunden und verbraucht sowie Grundrechte mißachtet.

Kontaktformular der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (Klick mich!)

Euer

Mausebaer

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„Wir sind absolut für die Kontrollen der Aufbewahrung und begrüßen diese sehr“, betonte Jäger weiterhin,

Ich finde die Presseerklärung und euer Engagement ansonsten klasse, aber dieser Satz ist so SEHR unglücklich formuliert.

Natürlich bin auch ich für eine gesetzeskonforme Lagerung (obwohl ich als Kind in D und später auch als Austauschschüler in den USA gelernt habe, dass auch mit Langwaffen "hinter der Türe" abgestellt nichts passiert - eine vernünftige Erziehung und Aufklärung vorausgesetzt).

Von mir aus kann man die Aufbewahrung mittels Einforderungen von Waffenschrankrechnungen und ggf. Bildern auch gerne kontrollieren. Dann hat man die 1-2% Pappenheimer, die sich bislang um eine gesetzeskonforme Lagerung nicht kümmern wollten, nämlich schon rausgefischt.

Aber als FvLW sollte man keinesfalls den Eindruck erwecken, man unterstütze grundrechtsverletzende/grundrechtseinschränkende, verdachtsunabhängige und unangekündigte Kontrollbesuche von Behörden (oder 400EUR-Kräften etc.) zu Hause und "begrüße diese sehr". Hiervon solltet ihr euch deutlich distanzieren.

Grüße

Schwarzwälder

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Im Vorfeld der Überprüfungen wurden alle Besitzer registrierter Waffen angeschrieben und zu einer Selbstauskunft bezüglich der Aufbewahrung ihrer Waffen aufgefordert. Nur bei den Angeschriebenen, die entweder überhaupt nicht auf das Schreiben vom Amt reagierten, oder in deren Antworten bereits erhebliche Mängel bei der Aufbewahrung offensichtlich wurden, fanden auch Überprüfungen statt. Und nur bei dieser Personengruppe wurden die zahlenmäßig nun so plakativ vorgetragenen Verstöße festgestellt.

Wer die seit 2003 klar vorgegebenen Vorschriften zur Aufbewahrung bis heute nicht befolgt, ist m.E. als Waffenbesitzer nicht tragbar. Und zwar neben dem dadurch gegebenen Sicherheitsrisiko allein schon aus genau dem hier bekannt gewordenen Grund, daß die Mängel dann - wie hier gezeigt u.U. auch völlig verzerrt- in der Öffentlichkeit gegen den legalen Waffenbesitz verwendet werden.

Ist in anderen Lebensbereichen doch genauso, wenngleich auch meist weit weniger öffentlichkeitswirksam: In meinem zweiten Hobbybereich Motorradfahren wird auch immer öffentlich "der böse Motorradraser mit seinem lauten Auspuff" dargestellt. Tatsächlich fahren die allermeisten Maschinen gesetzeskonform und leise durch die Gegend, ein paar schwarze Schafe ziehen aber die Aufmerksamkeit auf sich und das wird dann öffentlich breitgetreten, als ob alle so wären. Und genau wie beim Waffenbesitz nimmt man dann diese subjektive und verzerrte Darstellung zum Anlaß, Strecken zu sperren etc.

Was lernen wir daraus? Man muß zum einen selbst sehen, daß alles korrekt läuft und zum anderen auch ggf. mal Kameraden ansprechen, die es nicht einsehen wollen. Das ist keinesfalls oberlehrerhaft sondern schlicht problembewußt.

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...

Was lernen wir daraus? Man muß zum einen selbst sehen, daß alles korrekt läuft und zum anderen auch ggf. mal Kameraden ansprechen, die es nicht einsehen wollen. Das ist keinesfalls oberlehrerhaft sondern schlicht problembewußt.

Doof ist nur wenn der LWB ne Erbin ist, die das Stück vor 15 Jahren von ihrem Mann geerbt hat das Ding aus sentimentalen Gründen behalten hat.

Denn genau an diesen Personen sind die letzten Waffenrechtsänderungen vorüber gegangen und die erreicht auch kein Sport-/Jägerverband....

gruß

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Doof ist nur wenn der LWB ne Erbin ist, die das Stück vor 15 Jahren von ihrem Mann geerbt hat das Ding aus sentimentalen Gründen behalten hat.

gruß

Und genau dieser Personenkreis musste jetzt für diese unsägliche Pressemitteilung des BDK herhalten!

@Schwarzwälder - natürlich hätte hier der Zusatz "unter Berücksichtigung Artikel 13 GG" rein gemusst.

Es sei Dir versichert, dass die nächsten Verlautbarungen mit diesem Zusatz versehen werden.

Dieser Text wurde nach einem 12Stunden Tag zum späten Feierabend verfasst.

Grüße

Edith: Und schau mal hier rein: http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...p;#entry1356291

Beitrag 12 - leider ist uns die Sache ein wenig entglitten - eine vernünftige Vorstellung wird nachgeliefert.

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Doof ist nur wenn der LWB ne Erbin ist, die das Stück vor 15 Jahren von ihrem Mann geerbt hat das Ding aus sentimentalen Gründen behalten hat.

Denn genau an diesen Personen sind die letzten Waffenrechtsänderungen vorüber gegangen und die erreicht auch kein Sport-/Jägerverband....

gruß

..und das Amt hat sie auch nicht angeschrieben oder anderweitig auf die geänderten Bestimmungen hingewiesen, obwohl den Behörden überall sehr deutlich bewußt ist, dass ein nicht unerheblicher Teil der Legalwaffen sich bei Menschen befindet, die mit dem ganzen "Kram" eigentlich nichts zu tun haben/wollen und daher auch keiner Info zugänglich waren.

Was geschieht denn nun noch mit den ganzen Besitzern einer SigPi, die sie lediglich als Segler/Bootseigner erworben haben? Wer hat die denn von den Änderungen informiert? Sie gehören keinem Verband an bzw. müssen keiner Vereinigung angehören, von der man annehmen könnte, dass sie ihre Mitglieder informiert.

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Was geschieht denn nun noch mit den ganzen Besitzern einer SigPi, die sie lediglich als Segler/Bootseigner erworben haben? Wer hat die denn von den Änderungen informiert? Sie gehören keinem Verband an bzw. müssen keiner Vereinigung angehören, von der man annehmen könnte, dass sie ihre Mitglieder informiert.

Hier mal als Beispiel, wie eben jener Personenkreis von sogenannten " Fachzeitschriften " zum Thema informiert wird.....

Zeitschrift SEGELN, Aktuell

Einen frei verkäuflichen " Signalgeber " ernsthaft als vollwertige Alternative zu einer SigPi vorzuschlagen ist schon ein starkes Stück.

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Hier mal als Beispiel, wie eben jener Personenkreis von sogenannten " Fachzeitschriften " zum Thema informiert wird.....

Zeitschrift SEGELN, Aktuell

Einen frei verkäuflichen " Signalgeber " ernsthaft als vollwertige Alternative zu einer SigPi vorzuschlagen ist schon ein starkes Stück.

Na, in dem Artikel steht ja auch .....Das Abschießen von Signalen im Seenotfall stellt keine solche Notwendigkeit dar ..... übrigens ist mir ganz neu, das Schweden keine Signalpistolen mehr zulässt. Wo die doch in anderen EU Ländern zB. in Österreich sogar Vorschrift ist.

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Netter Versuch.

Meiner Meinung nach jedoch nicht zielführend ausgeführt. Der äußerst bedenkliche Satz bzgl. des Begrüßens der Kontrollen wurde bereits aufgeführt.

Was mich jedoch an sich stört und was ich auch als Fehler betrachte, ist die Tatsache, daß man sich auf die Argumentation der Gegner einläßt. Natürlich ist anzumerken, daß die Stichproben vornehmlich einer bestimmten Klientel an Waffenbesitzern galt, bei denen von einer hohen Erfolgsquote auszugehen war. Hier soll schließlich ein Exempel statuiert werden. Allerdings hätte man im Gegenzug eben genau das Ergebnis der Kontrollen für unsere Sache hervorheben müssen. Dies im Sinne, daß es zwar bei einer ausgesuchten Gruppen zu Verstößen gegen die derzeit geltenden Vorschriften kam, aber daß es trotz einer Mängelquote von ~50% zu keiner wirkliche Gefährung der Öffentlichkeit kommt - der schwerwiegende Grundrechtseingriff daher vollkommen ungerechtigt war und ist. Auch wäre hervorzuheben gewesen, daß bis 2003 die Aufbewahrung deutlich weniger streng geregelt war und es statistisch betrachtet zu keinerlei Gefährdung kam. Daher war bereits 2003 die Verschärfung (insbesondere die Blockiersysteme) widersinnig.

Wer den Anhängern eine "Nullgefährdung" in die Hände spielt, hat bereits verloren, da selbst bei schärfsten Aufbewahrungsauflagen und Kontrollen Waffen entwendet werden würden. Dies führt in die Sackgasse des totalen Waffenverbots. Wir sind keine lieben Opferlämmer! Wir werden für unsere Rechte kämpfen! Waffenbesitz ist kein Privileg sondern ein Grundrecht in einer freien Gesellschaft!

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Gast 275-mezger@fvlw.de

Ich möchte anmerken das Ich in Mannheim lebe und eigentlich bisher immer dachte meine Stadt gehöre zu BW.

ich wurde von meiner Behörde jedoch nicht angeschrieben und bisher fand auch kein besuch statt.

Ich vermute das diejenigen welche die Unterlagen ihrer Waffenschränke (In meinem Fall Kaufbeleg und Datenblatt) bei der Beantragung der WBK abgegeben haben nicht einmal angeschrieben wurden.

Auch in diese Richtung sollte man mal nachhaken.

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Ach, und noch ein Hinweis.

Eine gute Antwort auf die Herren Polizisten wäre der Hinweis auf die Verluste an Dienstwaffen sowie die Entwendung der Waffen in Crailsheim gewesen.

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Wer die seit 2003 klar vorgegebenen Vorschriften zur Aufbewahrung bis heute nicht befolgt, ist m.E. als Waffenbesitzer nicht tragbar. Und zwar neben dem dadurch gegebenen Sicherheitsrisiko allein schon aus genau dem hier bekannt gewordenen Grund, daß die Mängel dann - wie hier gezeigt u.U. auch völlig verzerrt- in der Öffentlichkeit gegen den legalen Waffenbesitz verwendet werden.

Wieso müssen wir dieses "Sicherheitsrisiko" auch noch in die Welt blasen?

Ich habe es schon einmal gesagt: Kehrt es in das Positive um. Trotz der "nachgewiesenen" nicht gesetzeskonformen Lagerung ist mit den Waffen kein Schindluder getrieben worden.

Natürlich gibt es seit 2003 dieses Gesetz, aber es ist in der Masse nichts - rein gar nichts - passiert. Und Winnenden ist auch kein optimales Beispiel. Die Masse der Waffen war ordnungsgemäß gelagert. Die Beretta eben nicht. Und keiner weiß bisher, aus welchem Grund (und wenn er auch noch so illegal ist).

Die ganzen Überprüfungen zeigen m.M.n., daß legale Waffen - auch wenn sie gelagert werden, wie es bis 197x üblich war - nicht deliktrelevant sind.

Diese Tatsache sollten wir viel mehr herausstellen - wenn man uns denn läßt.

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Na, in dem Artikel steht ja auch .....Das Abschießen von Signalen im Seenotfall stellt keine solche Notwendigkeit dar ..... übrigens ist mir ganz neu, das Schweden keine Signalpistolen mehr zulässt. Wo die doch in anderen EU Ländern zB. in Österreich sogar Vorschrift ist.

Hier mal die Meinung von Wiki:

Zur Zeit wird der Sachkundenachweis nicht ausgestellt. Statt dessen kann übergangsweise ein Fachkundenachweis erworben werden. Die Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole Kaliber 4 (26,5 mm) und die dazu gehörige Munition werden fortgeführt, sobald die geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in Kraft sind.[1] Die Änderungen treten am 1. Januar 2010 in Kraft.[2]

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Ach, und noch ein Hinweis.

Eine gute Antwort auf die Herren Polizisten wäre der Hinweis auf die Verluste an Dienstwaffen sowie die Entwendung der Waffen in Crailsheim gewesen.

Hier ging es nicht um eine Antwort an die Polizisten, sondern um eine Pressemitteilung.

Und diese Mitteilung gilt es so sachlich und so knapp wie möglich zu formulieren.

Eine Erweiterung auf andere Baustellen würde die Wirkung abmindern.

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Hier ging es nicht um eine Antwort an die Polizisten, sondern um eine Pressemitteilung.

...

Eine Erweiterung auf andere Baustellen würde die Wirkung abmindern.

Ich bin hier gänzlich anderer Meinung.

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Ich bin hier gänzlich anderer Meinung. :crazy: klar, und wenn ich noch fünf weitere frage, dann habe ich fünf weitere Meinungen - und?

Irgendwann müssen die Dinge angefasst werden.

Eine Diskussion hierüber in WO würde bis zum jüngsten Gericht dauern.

Es gibt tausend Meinungen zum "für und wider"!

Friedliche Grüße, Reiner

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