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IGNORED

Fristlose Kündigung wegen Besitz Freier Waffen


Tarak

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Liebe Forengemeinde,

ich hab ein kleines Problem. Soeben wurde mir seitens meines Vermieters die Fristlose Kündigung ausgesprochen.

Die Begründung dafür war, dass ich mehrere Freie Waffen besitze und diese auch in meinem Zimmer im Studentenwohnheim lagere. Die Waffen (von mir für das AIPSC benötigt) sind selbstverständlich permanent in verschlossenen Behältnissen (Waffentasche bzw Waffenkoffer) gelagert und somit für Unbefugte nicht erreichbar.

Kennt sich jemand von euch mit etwas genauer mit dem Mietrecht in Bezug auf Waffenlagerung aus? Denn ich bezweifel, dass dieses Vorgehen rechtmäßig ist.

Vielen Dank im Voraus

Michael

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Wie wurde der Vermieter auf das Vorhandensein der Waffen aufmerksam?

Der Betreiber des Studentenwohnheims ist der Heimbauverein einer Studentenverbindung in der ich Mitglied bin...

Und Aufmerksam darauf wurde er wohl, weil mich irgendwer angeschwärzt hat.

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Der Betreiber des Studentenwohnheims ist der Heimbauverein einer Studentenverbindung in der ich Mitglied bin...

Und Aufmerksam darauf wurde er wohl, weil mich irgendwer angeschwärzt hat.

Hm.......................wie ist derjenige in Kenntnis der Waffen gelangt? Kann der in verschlossene Taschen schauen?

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Es ist auf den Haus bekannt, dass ich AIPSC Schütze bin und auch entsprechende Waffen besitze. Da sich einige andere Hausbewohner dafür interessieren, habe ich ihnen auch durchaus schon mal die Waffen gezeigt, bzw sie lagen zur Reinigung und Wartung schon mal auf dem Schreibtisch während Hausbewohner zugeschaut haben.

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Hm.......................wie ist derjenige in Kenntnis der Waffen gelangt? Kann der in verschlossene Taschen schauen?

Hm?

Worauf willst Du hinaus? Solange als Kündigungsgrund der schlichte Besitz angegeben ist, ist das rechtlich ein schlechter Witz, und sich jetzt hier eventuell mit etwas selbst zu belasten, macht auch keinen Sinn. :closedeyes:

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Stellt sich für mich erst mal die Frage, ob bei einem Studentenwohnheim ggf andere Regelungen gelten als im normalen Mietrecht ?

Ob ggf. jede Art von Waffenlagerung durch irgend welche allgemeinen Geschäftsbedingungen vielleicht tatsächlich ausgeschlossen sind ?

Ob das unter diesen Umständen vielleicht sogar rechtmäßig und zulässig ist ?

Diese Fragen würde ich zuerst mal abklären, bevor ich da in die vollen juristischen Schritte gehe.

Immerhin besteht ein freies Vertragsrecht und solange keine Sittenwidrigkeit vorliegt,

könnte m.E. ein Betreiber eines Wohnheims hier durchaus andere Gestaltungsmöglichkeiten haben,

als sie zwischen Mieter und Vermieter üblich und zulässig sind.

Gruß

G.T.

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Schau mal in deinen Mietvertrag bzw. in die Hausordnung.

Wäre nicht das erste mal das Waffen in so einem Wohnheim ein No Go sind!

Und sie unterscheiden meist auch nicht zwischen "freien" und "EWB pflichtigen"

Und wenn das dort schriftlich niedergelegt ist, dann siehts imho schlecht aus für dich... auch wenns an und für sich echt lächerlich ist... :gaga:

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Beim Mietrecht ist ja nach wie vor der Mieter sehr gut geschützt.

Sprich in der angegebenen Reihenfolge würde ich folgendes machen:

- Mietvertrag nach etwaigen Klauseln zu Waffen durchsuchen

- Hausordnung oder andere bindende Ordnungen nach solchen Klauseln durchsuchen

Ist nirgends etwas festgelegt bezüglich des Besitzes von Waffen, dann hat er sehr schlechte Chancen.

Handelt es sich bei dem Studentenwohnheim um ganz normale Miete (keine Ahnung, was es da sonst so für Verträge gibt),

dann muss dir der Vermieter mindestens eine dreimonatige Frist einräumen.

Ich an deiner Stelle würde versuchen mich mit dem Vermieter zu einigen. Kriegst du ihn nicht dazu, das zu tolerieren,

dann wird er dich vor die Tür setzen - jetzt oder in drei Monaten.

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Ist nirgends etwas festgelegt bezüglich des Besitzes von Waffen

Der Besitz ist überhaupt nicht das Problem, wenn überhaupt dann ist die Lagerung dort verboten bzw. mitbringen, hantieren etc. ...

Evtl. lässt sich auch eine Einigung erzielen insofern dass man die Waffen zukünftig extern lagert. (Freund/Schliessfach/AISPC Verein?)

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Beim Mietrecht ist ja nach wie vor der Mieter sehr gut geschützt.

Sprich in der angegebenen Reihenfolge würde ich folgendes machen:

- Mietvertrag nach etwaigen Klauseln zu Waffen durchsuchen

- Hausordnung oder andere bindende Ordnungen nach solchen Klauseln durchsuchen

Selbst wenn das da stehen sollte. Wer sagt das diese Klauseln wirksam sind? Wenn man eigene Räume hat, die abschließbar sind, dann wird die Begründung schwierig. Ich sehe da eine unangemessene Benachteiligung.

Versuch den Vermieter zu überzeugen und eine Erlaubnis seinerseits zu bekommen. Kauf einen günstigen Tresor und sag, dass die Kniften sicher gelagert sind.

Abgesehen davon bin ich ein misstrauischer Mensch und glaube die Story eh nicht bis ich das Schreiben sehe.

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Der Besitz ist überhaupt nicht das Problem, wenn überhaupt dann ist die Lagerung dort verboten bzw. mitbringen, hantieren etc. ...

Evtl. lässt sich auch eine Einigung erzielen insofern dass man die Waffen zukünftig extern lagert. (Freund/Schliessfach/AISPC Verein?)

Diese Einigung dürfte kein Problem sein. Allerdings ist es meines Erachtens einfach ein Verstoß gegen das geltende Mietrecht. Zumal weder im Mietvertrag, noch in der (nicht existierenden) Hausordnung nichts über Waffen und deren Lagerung steht.

Es geht mir darum, dass jede externe Lagerung für mich mit Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden wären. z.B. Lagerung im Haus meines Vaters = 50 km zusätzliche Fahrstrecke bei jedem Training.

Zum Thema Schreiben: Ich wurde heute durch ein Telefonat darüber in Kentniss gesetzt. Schriftlich ist da bisher noch nichts erfolgt. (Mir ist klar das die ganze Aktion seitens des Vermieters damit ziemlich hinfällig ist, aber ich will einem entsprechenden Schreiben zuvorkommen)

PS: Es handelt sich bei dem Mietobjekt um das Wohnhaus einer Studentenverbindung in Deutschland. (Peinlich so ein Detail zu vergessen)

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Kennt sich jemand von euch mit etwas genauer mit dem Mietrecht in Bezug auf Waffenlagerung aus? Denn ich bezweifel, dass dieses Vorgehen rechtmäßig ist.

Hi,

selbst eine fristgerechte Kündigung wäre IMHO hier wirkungslos; eine Fristlose um so mehr bei der Begründung (Da Du ja nichts illegales gemacht hast, und Sitte&Anstand gewahrt hast).

Ich gehe mal davon aus, dass sonst nichts das Mietverhältnis in der Vergangenheit belastet hat, und würde daher unverzüglich mit einem Anwalt sprechen (als Studi solltest Du Prozesskostenhilfe beantragen können).

Weiterwohnen in diesem Studiheim würde ich mir um des lieben Friedens willen von der Backe putzen, daher empfiehlt sich, bei einem Rechtsstreit anzubieten, in Kündigungsfrist auszuziehen gegen Schadensersatz wegen Umzugskosten und doppelter Mietbelastung zu fordern (so wie bei vorgschobenen Eigenbedarfskündigungen auch).

Viel Erfolg...

Balmi

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...

PS: Es handelt sich bei dem Mietobjekt um das Wohnhaus einer Studentenverbindung in Deutschland. (Peinlich so ein Detail zu vergessen)

Ganz nette Zusammenfassung für Studentenwohnheime in D: http://www2.studentenwerk-berlin.de/upload...enwohnheime.pdf

Also für mich könnte es hier um 3 Sachen gehen:

  1. Es gibt mehr als das hier Geschilderte und wir laufen alle in die Irre
  2. Es handelt sich um eine ideologisch-weltanschauliche Verschwörung von Gutmenschen gegen die persönliche Freiheit
  3. Es wird versucht, eine Studentenbude für sich oder einen guten Kumpel "freizuschaufeln", und deshalb die allgemeine Waffenphobie als Karte beim Anschwärzen ausgespielt, was jedoch selbst wegen "Störung des Hausfriedes" ein Kündigungsgrund sein könnte

:AZZANGEL:

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CV... Und nen Haufen Jäger in der Altherrenschaft... Weswegen ich diese Handlungsweise einfach mal nicht verstehe. 2 von 3 Vorstandsmitgliedern sind Jäger.

Wie gesagt, mehr als die hier geschilderten Fakten liegen mir leider selber nicht vor.

ps: @Sal-Peter Korpo?

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Die Kündigung kann nur der Hausbauverein aussprechen. Dieser wird vom Vorsitzenden vertreten... Und mit genau dem habe ich telefoniert. Der HBV-Vorsitzende ist leider ein "Gutmensch" der jeglichen privaten Waffenbesitz am liebsten verbieten würde oder zumindest dafür sorgen würde, dass Waffen nur noch in Behördlicher Obhut gelagert werden dürfen...

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... aber der hat nicht zufällig auch noch ein Kind oder Neffen oder ..., der als Student eine Unterkunft braucht? :rolleyes:

Überlege Dir Deine Strategie und handle! Da Du ja schon einmal den Zugang der Kündigung bestätigt hast, wäre ein schriftlicher Widerspruch gegen die Kündigung der nächste Schritt. Ob Du dann auf Konfrontation, Kompromis oder kampflosen Rückzug gehst, ist Deine Entscheidung. :closedeyes:

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Die Kündigung kann nur der Hausbauverein aussprechen. Dieser wird vom Vorsitzenden vertreten... Und mit genau dem habe ich telefoniert. Der HBV-Vorsitzende ist leider ein "Gutmensch" der jeglichen privaten Waffenbesitz am liebsten verbieten würde oder zumindest dafür sorgen würde, dass Waffen nur noch in Behördlicher Obhut gelagert werden dürfen...

Irgendwie versteh ich das alles nicht:

Wenn es nicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht, dann geht damit erstmals schon mal gar nichts bezüglich Kündigung.

Und selbst wenn es z.B. in der Hausordnung steht kommt die Frage ob dieser Passus rechtswirksam ist oder nicht vielleicht

unrechtmässig in deine Rechte eingreift.

Und so einfach rauswerfen weil du Air-Waffen hast geht auch nicht.

Das ganze ist ja schon nah an der früheren Verfolgung von Homosexuellen dran.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich das Ganze wirklich vor Gericht ausdiskutieren - bis hin zum Thema Schadenersatz

bei Wohnungswechsel : Dann zahlt der Hausverwalter eben Makler, Umzug und ggf. noch die Differenz zur teureren Wohnung (Wenn die

Wohnung ansonsten äquivalent ist).

Ich hatte mal einen Fall mit einem meiner Vermieter wegen Nebenkosten:

Vor Gericht (und vor der Verhandlung) machte er noch einen auf Selbstsicher und er gewinnt auf jeden Fall.

Nach der Verhandlung war er froh, dass die Akte nicht wegen Betruges zur Strafsache gegen ihn gemacht worden ist.

Gemäss einem Urteil eines andern Gerichtes hätte er mir sogar einen Makler und den Umzug zahlen müssen.

Betrug bei der Nebenkostenabrechnung ist heikel und kann ganz schön gefährlich sein.

Ebenso, wenn er wegen dich z.B. wegen Air-W aus dem Wohnheim mobbt.

Das sollte man ihm mal vorsichtig mitteilen und auch darauf hinweisen ggf. ihn persönlich straf- bzw. zivilrechtliche Schritte

wegen übler Nachrede, Nötigung etc. einzuleiten. Diese ergeben sich bei solch emotional gesteuerten Mitmenschen nämlich faktisch recht schnell.

LG

M

PS: Jetzt wohne ich im eigenen Haus und kann so viel Löcher für A/B Tresore in die Wände bohren wie ich lustig bin.

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Was sagen denn die anderen Bewohner dazu? Und zu dir persönlich?

Bist du Mitglied in der Verbindung oder wohnst du dort nur?

Das Wohnen auf einem Verbindungshaus mag zwar rein rechtlich ein "normaler Mietvertrag" sein, aber praktisch gibt es da IMHO schon Unterschiede.

Wenn du die Aktivitas und ein paar Alte Herren auf deiner Seite hast, kannst du die Sache ganz entspannt angehen.

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