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IGNORED

Info nicht nur für die Berliner


Gast

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Bin vor kurzer Zeit von der Waffenbehörde zurückgekehrt. Und bin noch immer ganz platt. Habe dort erstmals zwei sehr kompetente und hilfsbereite Sachbearbeiterinnen erlebt. :icon14:

Als ich wieder zu Hause war der Blick in den Briefkasten. Darin folgendes Schreiben des LKA (Scan zweigeteilt wegen der Dateigröße) :

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Teil 2:

Bemerkenswert ist eigentlich nur der Hinweis zur Erben-WBK. Kling für mich so, als meinte man mit "Sobald ausreichend Blockiersysteme in möglichst vielen Kalibern tatsächlich erhältlich sind, ..." - das es tatsächlich erstmal mehrere Konkurrenzprodukte geben muss. Aber das bleibt abzuwarten.

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Gast solideogloria

Ich fände es sinnvoll, wenn bei der Waffenabgabeaufforderung auch gleich ein Hinweis zum legalen Transport beigefügt würde. Sonst hat man gleich wieder eine Straftat.

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Kann ich von den Leuten, mit denen ich noch am Kaiserdamm zu tun hatte nicht behaupten. Und am PladeLu bin ich bisher immer ins erste Zimmer links eingekehrt... :rolleyes:

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Was bedeutet der letzte Abschnitt bezüglich Altbesitzer und Munition.

Ist eine grüne WBK von 1973 inkl. der Munitionserwerbserlaubnis noch gültig, oder fällt das unter Altbesitzer ?

Sprich - die Munition müßte abgegeben werden, sofern noch welche vorhanden wäre ?

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... Hinweis zum legalen Transport beigefügt ...

Sollte man mal anregen. Kann mir aber nicht vorstellen das die noch ein zweites Schreiben absenden - Porto und Papier...

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Altbesitz? Na bis zum 31.08.03 musste doch vorhandene Munition angemeldet werden, oder nicht? Und wenn du das vergessen hast, dann fällst du erneut unter eine Amnestie.

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Bezüglich der "unaufgeforderten Erbringung des Nachweises" scheinen zumindest die Behörden anderer Bundesländer andere Rechtsauffassung zu haben.

Immerhin fordert die Behörde in Berlin mit dem Schreiben auch auf, den Nachweis, falls noch nicht erbracht usw.......................

Also sind sie sich vielleicht doch nicht ganz so sicher, wie sie vorgeben ? B) .

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Was bedeutet der letzte Abschnitt bezüglich Altbesitzer und Munition.

Ist eine grüne WBK von 1973 inkl. der Munitionserwerbserlaubnis noch gültig, oder fällt das unter Altbesitzer ?

Sprich - die Munition müßte abgegeben werden, sofern noch welche vorhanden wäre ?

So - die grüne WBK eines guten Bekannten ist von 1973 - unbefristet.

Die Berechtigung zum Munitionserwerb für alle eingetragenen Waffen ist von 1984.

Darf derjenige nun heute noch Mun kaufen bzw. besitzen ?

Im Waffengesetz vom 11.10.2002 steht im § 58-Altbesitz:

"Hat jemand berechtigt Munition vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben, für die auf Grund dieses Gesetzes eine Erlaubnis erforderlich ist, und übt er über diese bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch den Besitz aus, so hat er diese Munition bis 31. August 2003 der zuständigen Behörde schriftlich anzumelden. Die Anmeldung muss die Personalien des Besitzers sowie die Munitionsarten enthalten. Die nachgewiesene fristgerechte Anmeldung gilt als Erlaubnis zum Besitz."

Heist das, er darf heute keine Mun mehr besitzen oder kaufen ?

Hätte ja sein können, das er zum Zeitpunkt des oben genannten Gesetzes und der Meldefrist gar keine Mun in seinem Besitz gehabt hat und somit auch nichts anzumelden.

Aber hätte er "danach" wieder welche kaufen können/dürfen ?? :sad:

Fragen über Fragen. Warum können Gesetze nicht "lesbar" sein :gutidee:

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:confused: hola amigo Sinu7,

donde está el problema (wo ist das Problem)? Du scheibst das der Muni erwerb für ALLE eingetragene Waffen von 1984 ist...die Anmeldefrist bis zum 31 August 2003 bezog sich NUR auf Muni für die man keine Erwerbserlaubnis (nach WaffG/Neu 2003) hat. Bis 2003 war der Besitz von Muni (ohne Erwerbserlaubniss) ERLAUBT also auch Straffrei!

Die Rechtzeitige Anmeldung (bis 31. 08. 2003) war zugleich die Erlaubnis für den Besitz der Muni, das hat man gemacht um die Altbestände(ohne Eerwerbserlaubnis) zu legalisieren. Du musst mal im WaffG nachlesen da steht es klar und deutlich drin!

saludo de pancho lobo :hi::drinks:

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So - die grüne WBK eines guten Bekannten ist von 1973 - unbefristet.

Die Berechtigung zum Munitionserwerb für alle eingetragenen Waffen ist von 1984.

Darf derjenige nun heute noch Mun kaufen bzw. besitzen ?

Ja, für die Waffen, für die er den Munitionserwerb hat.

WBK 73 unbefristet, Munerwerb und -besitz von 84 dazu ebenfalls unbefristet.

Gilt jetzt auch.

Im Waffengesetz vom 11.10.2002 steht im § 58-Altbesitz:

"Hat jemand berechtigt Munition vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben, für die auf Grund dieses Gesetzes eine Erlaubnis erforderlich ist, und übt er über diese bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch den Besitz aus, so hat er diese Munition bis 31. August 2003 der zuständigen Behörde schriftlich anzumelden. Die Anmeldung muss die Personalien des Besitzers sowie die Munitionsarten enthalten. Die nachgewiesene fristgerechte Anmeldung gilt als Erlaubnis zum Besitz."

Das bezieht sich auf Munition, die man vor dem Gesetz vom 11.10.2002 erlaubnisfrei erwerben und besitzen durfte und nach dem, 10.11.2002 nicht mehr besitzen darf. Die hätter er bis zum Stichtag anmelden müssen um sie weiterhin besitzen zu dürfen.

Zu langsam und Dreckfühler

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Bemerkenswert ist eigentlich nur der Hinweis zur Erben-WBK. Kling für mich so, als meinte man mit "Sobald ausreichend Blockiersysteme in möglichst vielen Kalibern tatsächlich erhältlich sind, ..." - das es tatsächlich erstmal mehrere Konkurrenzprodukte geben muss. Aber das bleibt abzuwarten.

Bemerkenswert finde ich, dass da von einer Amnestie auch für (nicht legal besessene) Munition die Rede ist. Das kann ich im neuen Gesetz von 2009 nämlich nirgends finden. Dort ist nur von Waffen die Rede!!!

Wenn die Behörde Euch da mal nicht aufs Glatteis führen möchte...

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Ich denke da haben sich Innen- und Justizsenator mal was ausgekungelt. Denn durch eine weitergehende Amnestieregelung wird der Grundsatz Bundes- vor Landesrecht nicht gebrochen.

Wenn nicht, dann muss sich der Verfasser dieses Schreibens gegebenenfalls mit dem Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu einer Straftat auseinandersetzen...

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Ich denke da haben sich Innen- und Justizsenator mal was ausgekungelt. Denn durch eine weitergehende Amnestieregelung wird der Grundsatz Bundes- vor Landesrecht nicht gebrochen.

Hast Du das von den genannten Herren schriftlich? Denken reicht da nicht!

Ein SB redet sich da ohne Probleme heraus. Wenn jemand unberechtigt besessene Mun abgibt, wird er mit Namen und Anschrift registriert, da er eine Eigentums-Verzichtserklärung unterzeichnen muss (ist so bei uns im Falle der Abgabe von Waffen im Zuge der Amnestieregelung). Wenn dann nach einem halben Jahr z.B. sein Vorgesetzter diese Schreiben sichtet und auf die Mun-Fälle stößt, kommt das dicke Ende. :angry2:

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Habe gerade mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert.

"Das Problem ist bekannt. Seit das Schreiben raus ist herrscht bei uns das Chaos. Aber keine Angst, niemand will sie aufs Glatteis führen. Diese erweiterte Amnestieregelung wurde hier für Berlin beschlossen."

Sobald ihr Telefon nicht mehr ununterbrochen klingelt will sie mir mehr Informationen zu dieser Regelung mitteilen, z.B. wer in welcher Behörde das wann erlassen hat.

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