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IGNORED

Warum ein Küchenmesser im Rucksack schon als Waffe gilt


Scheibenschütze

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Also der Mann tut mir schon mal überhaupt nicht leid. Juristisch ist die Sache einwandfrei.

Wenn der einen Diebstahl begeht und dabei einen gefährlichen Gegenstand in welcher Form auch immer bei sich trägt, finde ich es korrekt wenn er härter bestraft wird.

Hier muss man auch ganz klar die Definitionen von Waffe im Strafrecht und die Definitionen im Waffengesetz auseinanderhalten. Das sind zwei paar verschiedene Schuhe.

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Der 44-Jährige habe sogar Glück gehabt, dass das Amtsgericht angesichts von 24 Voreintragungen im Strafregister lediglich die Mindeststrafe von sechs Monaten ausgesprochen habe.

Das sehe ich aber auch so, daß er da großes Glück hatte...

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Es gilt nicht als Waffe.

§ 244 StGB - Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

1. einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter

a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

...

Diese Strafvorschrift ist sozusagen uralt und hat mit den Verschärfungen des WaffG nichts zu tun.

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würde da jetzt im artikel was stehen wie "77 jährige frau war beim messerschleifen im fachgeschäft, auf dem heimweg stürtzt sie, krankenwagen und polizei kommen.dabei findet die polizei 5 20 cm lange haushaltsmesser in der handtasche." und am ende kommt dann ne veruteilung von wegen führverbot blabla raus, dann könnt ma sich aufregen. aber sonst ist das hier keine meldung wehrt.

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Also der Mann tut mir schon mal überhaupt nicht leid. Juristisch ist die Sache einwandfrei.

Wenn der einen Diebstahl begeht und dabei einen gefährlichen Gegenstand in welcher Form auch immer bei sich trägt, finde ich es korrekt wenn er härter bestraft wird.

Hier muss man auch ganz klar die Definitionen von Waffe im Strafrecht und die Definitionen im Waffengesetz auseinanderhalten. Das sind zwei paar verschiedene Schuhe.

Ist halt ein Paragraph der abschrecken soll aber tut er dies wirklich?

Ich glaube nicht im Gegenteil immer mehr Diebe gehen nicht einfach mit dem Detektiv mit (was sie auch nicht brauchen

sie können ohnehin darauf bestehen die Polizei zu rufen, und nur diese darf durchsuchen!).

Seine Vorstrafen allerdings zeigen das es wohl keine Affekthandlung (der Diebstahl) war.

Nur was ist eine Waffe?

Ein Küchenmesser ist für mich ein Küchengerät, deffinitiv könnte ich ja dann auch einen ganz normalen Gürtel

als Waffe küren (wer möchte schon die Metallschnalle ins Gesicht bekommen..???!) oder einen Schal oder ein

Deo-Spray (grüße an die brennenden Augen beim Detektiv,Personal).

Manche wehren sich auch erfolgreich mit Händen und Füßen.

Strafen haben noch niemanden abgeschreckt und es soll Leute geben die sich sagen na und dann geh ich ebend in

Bau da habe ich wenigstens ein Dach über den Kopf (Obdachlose) es gibt mitlerweile sogar welche die überhaupt nicht aus den Knast wieder rauswollen weil sie "draußen" nicht zurecht kommen.

Eigentumsdelikte sowie Drogen und Alkoholsucht sind ein soziales Problem das angegangen werden muss hier erreicht

man weder was mit der "vollen Härte des Gesetzes" noch mit einer Verschärfung des ohnehin schon scharfen Waffenrechtes was.

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Bevor das hier wieder polemisch ausartet....

Es gibt Waffen im strafrechtlichen Sinn und Waffen im waffenrechtlichen Sinn.

Eine Waffe im strafrechtlichen Sinn ist ein Gegenstand, mit dem man jemand verletzt. Das kann ein Deo im Auge, ein Bleistift im Gesicht und eine Gürtelschnalle auf dem Kopf sein. Somit qualifiziert sich die einfach Körperverletzung zur gefährlichen Körperverletzung. Eindeutiges formelles Recht. Strafrechtlich definierter Waffenbegriff.

Ein Diebstahl qualifiziert sich zum Diebstahl mit Waffen wenn der Dieb einen Gegenstand ZUGRIFFSBEREIT führt, der dazu geeignet ist den Widerstand des Beklauten zu brechen (ebenfalls formelles Recht). Welche Gegenstände das genau sind, sind abhängig von der Rechtssprechung und von den Begründungen höherer Gerichte. Das wäre materielles Recht.

Somit ist in diesem Fall eine Gürtelschnalle, mit der man zuschlagen könnte, KEINE Waffe in diesem Sinn.

In Bayern, im Land der BROTZEITMESSER, ist ein im Rucksack mitgeführtes Messer ebenfalls NICHT ausreichend für einen Diebstahl mit Waffen.

Es ist nicht sofort zugriffsbereit. Hier wird sowas grundsätzlich eingestellt oder als normaler Diebstahl deklariert. Ein Küchenmesser sowieso...

Ein Rambomesser am Gürtel, wäre zugriffsbereit. Dann wäre es was anderes.

Der Kerl in Osnabrück hat somit die A-Karte gezogen.

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In der Summe gesehen, ist unser Rechtssystem absolut ok. Wenn man das Große Ganze sieht, stimmte es immer. Auf Einzelschicksale kann man da keine Rücksicht nehmen............

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In der Summe gesehen, ist unser Rechtssystem absolut ok. Wenn man das Große Ganze sieht, stimmte es immer. Auf Einzelschicksale kann man da keine Rücksicht nehmen............

wenn man/n frau nicht betroffen ist ist das ne gewagte äusserung,schade das es kein duell recht mehr giebt

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wenn man/n frau nicht betroffen ist ist das ne gewagte äusserung,schade das es kein duell recht mehr giebt

lieber mc walch wahrscheinlich bekomm ich jetzt für meine mail eine sperre, aber nun pass mal auf. sicherlich ist es schlimm was dir passiert ist, aus welchem grund auch immer. nur empfinde ich das deutsche rechtssystem sehr gut und gerne kannst du auch mal in ein anderes europäisches land gehen.

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wenn man/n frau nicht betroffen ist ist das ne gewagte äusserung,schade das es kein duell recht mehr giebt

Willst du damit sagen das du auf einen Mitforisti schießen möchtest? - Falls ja: :gaga:

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Seine Vorstrafen allerdings zeigen das es wohl keine Affekthandlung (der Diebstahl) war.

Nur was ist eine Waffe?

Ein Küchenmesser ist für mich ein Küchengerät, deffinitiv könnte ich ja dann auch einen ganz normalen Gürtel

als Waffe küren (wer möchte schon die Metallschnalle ins Gesicht bekommen..???!) oder einen Schal oder ein

Deo-Spray (grüße an die brennenden Augen beim Detektiv,Personal).

Es gibt keine Affekthandlung beim Diebstahl. Es gibt nur scheinbar günstige Gelegenheiten.

Was ist wohl schlimmer: Einen Schal ins Gesicht zu bekommen oder ein Messer zwischen die Rippen ?

Probiere es doch mal aus, dann merkst Du schon, daß es Dir sehr schnell egal ist, ob es "nur" ein Küchenmesser ist, das Dich pikt ...

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Es gibt keine Affekthandlung beim Diebstahl. Es gibt nur scheinbar günstige Gelegenheiten.

Was ist wohl schlimmer: Einen Schal ins Gesicht zu bekommen oder ein Messer zwischen die Rippen ?

Probiere es doch mal aus, dann merkst Du schon, daß es Dir sehr schnell egal ist, ob es "nur" ein Küchenmesser ist, das Dich pikt ...

:peinlich: Deine Aussage, denn der "Schwerverbrecher" hatte nicht vor dieses Küchenmesser für seinen Diebstahl zu nutzen!

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Du glaubst auch alles, was ein mehrfach kriminell in Erscheinung getretener Mann Dir erzählt, oder ?

Ne, er war ja auch nur als Weihnachtsmann unterwegs :rotfl2:

So steht es zumindest in dem OZ Artikel!

Angesichts der Vorstrafen geht das Urteil m.M. nach in Ordnung, die Begründung halte ich aber für ziemlich Banane.

Im Umkehrschluß müsste nun jeder Ladendieb der ein Taschenmesser oder ähnliches dabei hat wegen "Diebstahl mit Waffen" verknackt werden.

Sorry, aber das ist :gaga:

Der Kunde hat womöglich nur seinen Hausrat im Rucksack dabei gehabt und vergessen vor dem Diebstahl das Küchenmesser dem Detektiv auszuhändigen.

BW

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Es gibt keine Affekthandlung beim Diebstahl. Es gibt nur scheinbar günstige Gelegenheiten.

Was ist wohl schlimmer: Einen Schal ins Gesicht zu bekommen oder ein Messer zwischen die Rippen ?

Probiere es doch mal aus, dann merkst Du schon, daß es Dir sehr schnell egal ist, ob es "nur" ein Küchenmesser ist, das Dich pikt ...

Ach ja keine Ahnung was?

Schon mal mit einem Schal erwürgt worden?

Ich kann dir auch meine Finger in die Augen stossen das käme mehr oder weniger aufs gleiche raus.

Wenn du blind bist hat das Leben auch keinen Sinn mehr (nichts gegen Blinde) ist aber so, manchmal ist Tod besser

als lebenslanges leiden.

Oder ein kräftiger Schlag mit der flachen Hand oder Faust gegen den Gurgel auch tödlich!

Oder,oder,oder Waffen gibts überall und wenn es der Feuerlöscher ist der im Laden schnell von der Wand gerissen

wird und dem Detektiv auf den Kopf geschlagen wird.

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Du glaubst auch alles, was ein mehrfach kriminell in Erscheinung getretener Mann Dir erzählt, oder ?

Ne, er war ja auch nur als Weihnachtsmann unterwegs :rotfl2:

Und du glaubst anscheinend alles was in den Medien steht oder Politiker uns weis machen wollen?!

Die Polizei gab ja auch mal früher Broschüren heraus auf denen stand:

"Wir wollen das Sie sicher leben-Ihre Polizei" :lol: :lol: ha,ha selten so gelacht!

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Gast 143-Koenig@fvlw.de

Naja, dass sie das wollen, glaube ich schon. Aber ob sie es immer können, eher nicht ...

Aber um der Gerechtigkeit Genüge zu tun, ich denke schon, dass unsere Polizei im Wesentlichen ganz gut auf Zack ist !

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