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IGNORED

Privater Waffenkauf: Rückgabe/Wandlung mittels "Leihschein" möglich?


Schwarzwälder

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Halle und eine uns aktuell drückende Frage:

Es wurde von privat eine Waffe erworben. Diese soll nach Rücksprache mit dem Verkäufer an selbigen zurückgeben (Wandlung).

Der Verkäufer will Sie anderen Interessenten anbieten und meint, dass er sie in Kürze losbekommt.

Der Verkäufer ist Sportschütze und besitzt weiterhin eine grüne WBK (Kurzwaffen), die verkaufte Waffe (SL-Langwaffe) wurde natürlich bereits umgetragen (also bei ihm ausgetragen).

Hierzu nun die Fragen:

1. Kann die Waffe mit Leihschein für 4 Wochen ausgestellt ihm zugeschickt werden?

2. Falls nicht, kann sie ihm zumindest persönlich übergeben werden und dabei gemeinsam ein Leihschein ausfüllen?

3. Kann auch die miterworbene Munition ihm mit übergeben werden (auch wenn er keine MEB mehr für das Kaliber habt; auf Leihschein)?

4. Kann er die Waffe verkaufen, wenn er eine Kopie der WBK des jetzigen (Noch-)Besitzers hat? Was für Dokumente (ggf. Vollmachten) bräuchte er dazu?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe,

Schwarzwälder

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1. Kann die Waffe mit Leihschein für 4 Wochen ausgestellt ihm zugeschickt werden?

2. Falls nicht, kann sie ihm zumindest persönlich übergeben werden und dabei gemeinsam ein Leihschein ausfüllen?

3. Kann auch die miterworbene Munition ihm mit übergeben werden (auch wenn er keine MEB mehr für das Kaliber habt; auf Leihschein)?

4. Kann er die Waffe verkaufen, wenn er eine Kopie der WBK des jetzigen (Noch-)Besitzers hat? Was für Dokumente (ggf. Vollmachten) bräuchte er dazu?

1: Ja

2: Ja

3: Ja

4: Waffenhandelserlaubnis.

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1: Ja

2: Ja

3: Ja

4: Waffenhandelserlaubnis.

Hallo m1collector,

vielen Dank für die Antworten.

Dann wird es wohl das Beste sein, der Verkäufer nimmt sie zunächst auf Leihschein zurück, besorgt sich wieder einen Voreintrag und verkauft sie nach Eintragung auf seinen Namen.

Danke.

Grüße

Schwarzwälder

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Wobei er beim Verkauf auch als "Makler" für Dich handeln kann. Findet er einen anderen Käufer, so kannst DU ja dem dritten dann die Waffe verkaufen. Spart Gebühren.

Beim "Schicken" die AGB der Transporteure und ges. Bestimmungen beachten.

Vertrag aufsetzen. Braucht man erst, wenn man sich nicht mehr verträgt, dann ist es aber besser als alles andere.

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........treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer

wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält,

Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den

Vertrieb oder das Überlassen vermittelt,

wenn der "Makler" das nur 1x macht, kommt da imho nichts raus..............

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Und? Soll das die WHL ersparen? :rotfl2:

Verteidigt Ihr hier ein Pfründe ?

Wenn mein Kumpel ein Mopped verkauft, ich beim Bier mit 'nem Typen rede, der eins haben will, und die beiden dann zusammenführe ist das dann auch Gewerbescheinpflichtig ?

Wenn es nicht der Vorbesitzer wäre, wäre die Sache sicher einfacher.

Sagen wir mal: der Kumpel Kasimir gibt das Schießen auf, und ich bringe die alten Schätzchen (mit Leihschein) zum Befingern auf den Stand mit, weil Kasimir nämlich im Bett liegt, dann ist das nach Eurer Ansicht auch WHL-Pflichtig, ja ?

Klar darf ich die nicht dem (zukünftigen/(potentiellen) Käufer überlassen (außer auf dem Stand, Zur Probe/Ansicht). Der ERWERB muss dann zwischen dem EIGENTÜMER und Besitzberechtigten stattfinden. Und die Sorgfaltspflichten obliegen immer noch dem Eigentümer/Besitzer.

Ist aber vor allem wohl ein geographisches Problem. Wo sitzt Käufer, Verkäufer, Besitzer...

Klar ist die Antwort von m1 zum Punkt 4 richtig. Ich wollte ja nur mal versuchen, um das Problem herumzudenken.

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Ist aber vor allem wohl ein geographisches Problem. Wo sitzt Käufer, Verkäufer, Besitzer...

Klar ist die Antwort von m1 zum Punkt 4 richtig. Ich wollte ja nur mal versuchen, um das Problem herumzudenken.

Wegen des geographischen Problems und weil die Kameraden dem Vorbesitzer kein Bedürfnis mehr ausstellen wollen (Bedürfnis gibt es nur für Waffen, die man sportllich schiessen will, nicht aber für Waffen, die man nur zum Zwecke des baldigen Weiterverkaufs zurückerwerben will - meine Meinung: entweder man hat Sportschützenstatus, trainiert einigermaßen regelmäßig und ist in Verband + SLG, in dem entsprechende Disziplinen geschossen werden - dann hat man Anspruch auf das Grundkontingent von 2 KW+ 3 HA und ob und wann man die ggf. dann wieder verkauft, hat den Verband nicht zu interessieren, oder sehe ich das falsch?) wurden nun auch andere Möglichkeiten diskutiert.

Leihschein+Kaufvertrag Bevor Voreintrag gemacht wird. Dann geht der neue Käufer zum Amt, beantragt den Voreintrag und bei Abholung des Voreintrags legt er dann gleich den Kaufvertrag und den Leihschein vor. Geht das ok oder gibt es für den Verkäufer dann Probleme, weil er an einen (NOCH) Nichtberechtigten verkauft und mittels Leihschein Waffe übergeben hat. Dass der Käufer so Gebühren spart, das ist klar (weil er Voreintrag+Eintrag in einem bekommt).

Grüße

Schwarzwälder

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