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IGNORED

Kostenabwälzung auf die Waffenbesitzer


MichaelDa

Empfohlene Beiträge

Die folgenden Beiträge sollten bereits bekannt sein:

http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?id=5...14RTA4851RF%309

http://www.suedkurier.de/region/schwarzwal...t372512,4016488

Aus dem DWJ-Artikel zitiere ich:

Anmerkung der DWJ-Redaktion: Mit der Auffassung, Gebühren bei Waffenbesitzern erheben zu können, steht die Landesregierung abseits der verwaltungsjuristischen Realitäten. Die Kontrollen der Aufbewahrung wurden vom Gesetzgeber "im öffentlichen Interesse" eingeführt, also sind die Kosten auch von der Öffentlichkeit, also vom Steuerzahler zu übernehmen.

Schreibt den OB und die Grünen und die Landtagsabgeordneten und .... an und fragt nach, wieso z. Bsp. Beispiel die Kosten des Fußballs (um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erhalten) vom Steuerzahler getragen werden und die Waffenbesitzer dagegen zur Kasse gebeten werden sollen. Fragt nach, wie diese Ungleichbehandlung mit dem Grundgesetz (Gleichbehandlungsgrundsatz) zu vereinbaren ist. Insbesondere, weil im Fußballumfeld erheblich höhere Kosten und mehr Straftaten verübt werden. Zahlen finden sich unter: http://www.legalwaffen.de/69.html

Ich habe persönlich nichts dagegen die Kontrollen zu bezahlen, wenn im Gegenzug andere Sportler und Verbände ebenfalls zur Kasse gebeten werden, wenn diese Kosten (polizeiliche Maßnahmen) verursachen, die nicht entstehen würden, wenn diese Veranstaltungen nicht stattfinden würden.

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http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?id=5...14RTA4851RF%309

http://www.suedkurier.de/region/schwarzwal...t372512,4016488

Aus dem DWJ-Artikel zitiere ich:

Anmerkung der DWJ-Redaktion: Mit der Auffassung, Gebühren bei Waffenbesitzern erheben zu können, steht die Landesregierung abseits der verwaltungsjuristischen Realitäten. Die Kontrollen der Aufbewahrung wurden vom Gesetzgeber "im öffentlichen Interesse" eingeführt, also sind die Kosten auch von der Öffentlichkeit, also vom Steuerzahler zu übernehmen.

Schreibt den OB und die Grünen und die Landtagsabgeordneten und .... an

Das Nachbarland Bayern hat bereits das öffentliche Interesse in den Vollzugshinweisen unter 5.2 festgestellt. Das darf man auch gern mitteilen. Damit werden keine Gebühren erhoben. Daran darf sich BW gern ausrichten.

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