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IGNORED

Verständnisfrage grüne WBK


Koenig2007

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Moin,

also ich bin mir nicht sicher, ob ich folgenden Sachverhalt richtig verstanden habe.

Kurz zu mir:

Ich bin 24 Jahre alt, Besitzer einer gelben WBK für Sportschützen.

Nächstes Jahr möchte ich eine grüne WBK beantragen.

Mein (persönliches) Verständnisproblem:

Verhält sich die grüne genau so wie die gelbe WBK?

Bedeutet:

Bedürfnis für irgendeine zugelassene Pistolen-Schießart anmelden,

grüne WBK bekommen,

Dann z.B. SL-Gewehr (natürlich mit Voreintrag) kaufen, OBWOHL das Ursprungsbedürfnis für eine Pistole war?!

Was ich eigentlich wissen will: Fragt beim Voreintrag irgendjemand nach dem Bedürfnis?

Mit meiner gelben WBK lief es so:

Bedürfnis für KK-EL-Langwaffen - Gelbe WBK - ab 25 Jahren z.B. Ordonanzgewehr kaufen ...

Geht das bei der grünen genauso?

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Nein, weil der Sportschütze für jede Waffe auch ein einzelnes Bedürfnis benötigt. Das wird dann ja als Voreintrag in die grüne WBK eingetragen. Damit ist der Kauf ja vorbestimmt. Also entweder nach dem Voreintrag kaufen oder verfallen lassen. Andere Möglichkeiten hat der Sportschütze mit der grünen WBK nicht.

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...

Was ich eigentlich wissen will: Fragt beim Voreintrag irgendjemand nach dem Bedürfnis?

...

DIE Frage ist wirklich cool, ich glaube, die hatten wir hier noch nicht, oder ???

Ich möchte ja jetzt den TE nicht gleich in die Troll-Ecke stellen, aber irgendwie werde ich den Verdacht nicht los...

Und das schmerzt ...

mfg

Ralf

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Und ich dachte immer, sowas wäre auch Thema in der WSK... :peinlich:

Ich habe in meinem Sachkundelehrgang genauso wenig über Waffensachkunde gelernt wie im Wiederladelehrgang über das Wiederladen. Dafür konnte ich aber nach dem Sachkundelehrgang das Mindestabzugsgewicht einer freien Pistole und das maximal zulässige Höchstgewicht eines Luftgewehrs (natürlich streng nach DSB Sporthandbuch) genauso herunter beten, wie nach dem Wiederladelehrgang diverse Gesetzesparagraphen.

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Grundsätzlich:

In der gelben WBK erhälst Du eine andauernde Erlaubnis zum Erwerb der nicht deliktrelevanten Waffen.

In die Grüne WBK werden ja dann Waffen eingetragen, die als "böse" erachtet werden. Und mit jedem Voreintrag erhälst Du die Erlaubnis für genau einen Erwerb. Das Vorgehen bei der Grünen ist wie folgt:

- Antrag auf Waffenrechtliche Erlaubnis stellen. Beizulegen ist die Verbandsbescheinigung und neuerdings auch ein Nachweis über sichere Aufbewahrung. Bei diesem Antrag ist ja schon festzulegen, welcher Waffentyp und welches Kaliber beabsichtigt wird, zu erwerben. Also "SL-Büchse Kaliber .223 Remington" oder "SL-Pistole Kaliber .45 ACP"

- Das Amt prüft Deinen Antrag, Deine Zuverlässigkeit, Eignung und Deine Bedürftigkeit, dann wird Dir der Voreintrag in die WBK gestempelt. Mit der WBK und dem entsprechenden Voreintrag kannst Du dann die Waffe kaufen und erwerben, dabei wird die Waffe dann mit Hersteller-Bezeichnung und Seriennummer eingetragen.

- Zurück zum Amt, Stempel zu diesem Erwerb kaufen.

Insofern ist es nicht wie bei der gelben WBK, wo man sich aussuchen darf ob's Sharps, Contender, VL-Revolver, Trapflinte oder Remington 700 sein soll, sondern der Waffen-Kauf will jedesmal gut überlegt und vorbereitet sein.

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Hallo Leute!

Bei mir war das mit der Sachkundeprüfung noch ganz anders....!

Die Prüfer waren dabei und eine freundliche Dame vom Amt, Inhalt war so ziemlich alles, von Waffentechnik, Sicherheit, WaffG, Notwehr, etc.

Später haben wir die SK dann nach einem mit dem Inneministerium abgestimmten Fragenkatalog/Auswerteschlüssel durchgeführt.

Da war also nix mit pünktlich zahlen um zu bestehen!

Alles Andere kann ich mir gar nicht so recht vorstellen....???

Grüssles,

Colti

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Grundsätzlich:

...

- Das Amt ... und Deine Bedürftigkeit, ...

Dann ist es aber schon sehr weit gekommen, wenn im Zuge der Amtshilfe da auch noch die Sozialämter abgefragt werden, ob man ALG oder Hartz IV als Almosen bekommt... :traurig_16:

Aber ich denke, dass Du "Bedürfnis" meintest... und nicht, ob man ausreichend in der Lage ist einen notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten.

Ps.: Bitte Hinweis nicht Übel nehmen, ich finde es schön, wenn man im Tal der Trauer, was das gegeenwärtige Waffenrecht angeht, auch mal ab und an dabei Schmunzeln kann.

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Aber ich denke, dass Du "Bedürfnis" meintest...

Das darfst Du an alle schreiben, die eine Bedürfnisbescheinigung vorlegen. Und das Amt prüft ja gar nicht, ob Du ein Bedürfnis hast. Das macht der Verband. Und stellt dann eine Verbandsbescheinigung aus. Aber erst, wenn Du denen Ihre Kriterien nachgewiesen hast. Also regelmäßiges Training, geeignete Schießstätten, ausreichend lange Mitgliedschaft in Verband und Verein, bezahlte Startgelder, williger Vereinsvorsitzender, Urkunden von Schießwettbewerben usw.

Also muss man für den Nachweis der Bedürftigkeit i.S.d. WaffG ( ich armer Schütze brauche dringend die Nächste Kanone) erst seinen Verband überzeugen. Mit dem Schein gehst Du zum Amt und Überzeugst sie von Deiner Bedürfnislage. Scheinbare Überzeugung halt. (Wichtig ist, das es Überzeugung und nicht Gesinnung ist) Scheinwirtschaft, Scheinsicherheit, Scheinwissen.

Immer wenn ich diese Haarspaltereien betreibe, muss ich albern werden, um nicht in den Tisch zu beißen.

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Alles Andere kann ich mir gar nicht so recht vorstellen....???

Dann hast du niemals erlebt, wie so ein Sachkundelehrgang beim DSB irgendwo JWD (janz weit draußen) auf dem Land ablief. Seit 2003 ist das ganze wohl gesetzlich genauer geregelt. Aber ich kann guten Wissens behaupten, dass ich bei meinem Sachkundelehrgang exakt NULL über Waffenhandhabung, Sicherheitsregeln o.ä. gelernt habe. Dafür musste ich aber bei der Prüfung neben den wenigen damals gesetzlich geforderten Dingen (z.B. Notwehrrecht) das DSB Sporthandbuch rauf und runter beten können. Eine Waffe habe ich tatsächlich kurz beim Lehrgang gesehen. Der "Ausbilder" zeigte ca. 30 Sekunden seine .22er Sammlung (GSP & Co.) und aus dem Koffer blitzte ganz weit hinten ein S&W 686 - aber "sowas" braucht der Sportschütze eh nicht und Anfassen war erst recht nicht. Nach weniger als einer Minute war der "Spuk" vorbei, der Waffenkoffer wieder fest verschlossen und alle durften sich freuen, mal eine richtige Waffe gesehen zu haben. Danach ging es dann wieder um so wichtige Dinge wie das zulässige Höchstgewicht eines freien Gewehrs.

Dass ein Sachkundelehrgang auch anders aussehen kann, ist mir bekannt. Der Vorsitzende meines DSU Vereins hielt einige Jahre lang Lehrgänge ab, bei denen anfangs auch der zuständige Sachbearbeiter unserer Behörde anwesend war. Bei diesem Lehrgang konnten Neulinge tatsächlich eine Menge wichtiges lernen. Aber solche Lehrgänge waren (und sind wohl auch heute) eben NICHT die Regel.

Gleiches gilt für meinen Wiederladelehrgang. Ich habe dabei nicht eine einzige Patrone geladen und auch nichts über Ballistik o.ä. gelernt. Das musste ich mir genau wie die Sicherheitsregeln selbst aneignen. Da ich mich bereits VOR beiden Lehrgängen umfangreich mit der Thematik beschäftigt hatte, hat es mir nicht "geschadet". Ich musste nichts mehr über Sicherheitsregeln oder Ballistik lernen. Enttäuscht war ich vom Inhalt dennoch - gerade bei dem Gedanken, dass da auch eine Menge Leute saßen, die im Gegensatz zu mir ohne Vorkenntnisse gekommen waren und genauso "dumm" den Lehrgang verließen wie sie gekommen waren. Ach ja ... wichtigstes Element des Sachkundelehrgangs waren natürlich die obligatorischen 300 Ringe mit der LuPi, die man schießen musste ... immens wichtig für jemanden, der eine grüne WBK beantragen will.

Ach ja ... im Gegensatz zum katastrophalen Sachkundelehrgang betrachte ich den Wiederladelehrgang rückblickend dennoch als gelungen. Wiederladen lernt man ohnehin nicht in so einem Intensivkurs. Und abgesehen davon, dass niemals eine Presse zum Einsatz kam, war der Lehrgang gut gemacht und die Atmosphäre sehr angenehm. Man wurde halt für die gesetzlich vorgeschriebenen Fragen der Abschlussprüfung fit gemacht - und das durchaus gut. Auch ein Vertreter der Behörde und jemand von der Staatsanwaltschaft (beim Teil über Notwehr) waren anwesend. Aber das Wiederladen habe ich dort NICHT gelernt - darum nervt mich auch der hier immer wiederkehrende Spruch "Das hast du doch sicher bei deiner Sachkundeprüfung / deinem Wiederladelehrgang gelernt ..."

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Hallo Leute!

Bei mir war das mit der Sachkundeprüfung noch ganz anders....!

Die Prüfer waren dabei und eine freundliche Dame vom Amt, Inhalt war so ziemlich alles, von Waffentechnik, Sicherheit, WaffG, Notwehr, etc.

Später haben wir die SK dann nach einem mit dem Inneministerium abgestimmten Fragenkatalog/Auswerteschlüssel durchgeführt.

Da war also nix mit pünktlich zahlen um zu bestehen!

Alles Andere kann ich mir gar nicht so recht vorstellen....???

Grüssles,

Colti

So hat es auch zu laufen. Dann wundern sich einige hier bei den Angaben wie oben, dass in diesem Bereich noch einiges am köcheln ist.

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