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IGNORED

Notwehr mit Pfefferspray- Strafbefehl für das Opfer!


piffpaff

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http://www.bild.de/BILD/regional/dresden/a...wehrt-habe.html

„Darunter waren auch zwei Mädchen, die setzten sich mir gegenüber und fingen sofort an zu pöbeln, ich solle sie nicht anglotzen. Dann kamen ihre Freunde hinzu“, erzählt Carsten.

Die jungen Männer tippen ihrem eher schmächtigen Opfer (1,66 m) permanent auf den Kopf, beschimpfen ihn als Assi und Penner – schließlich bespucken sie ihn.

„Ich hatte vor Angst schon zu meinem Pfefferspray gegriffen, ich wurde schon mal in der Straßenbahn verprügelt. Dann sprühte ich dem Spucker ins Gesicht“, sagt Carsten. Die anderen Jugendlichen hauen an der nächsten Station ab. „Ich habe übers Handy die Polizei gerufen“, sagt Carsten.

Doch die Beamten interessieren sich weniger für das Opfer, mehr für den Täter. Schließlich verhängt das Dresdner Amtsgericht sogar einen Strafbefehl gegen Carsten H. – 1800 Euro soll er wegen gefährlicher Körperverletzung zahlen.

Seine Angreifer aus der Straßenbahn sind plötzlich Zeugen, wurden nicht bestraft!

Man wird sehen, was bei der Verhandlung rauskommt - nach Urteilen wie denen von Herrn Götzl in München wundert mich aber nix mehr...

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http://www.bild.de/BILD/regional/dresden/a...wehrt-habe.html

Man wird sehen, was bei der Verhandlung rauskommt - nach Urteilen wie denen von Herrn Götzl in München wundert mich aber nix mehr...

Sorry da kann ich nur sagen scheiss Richter, vielleicht sollte das eigentliche Opfer weitergehen bis zum BGH oder Verfassungsgericht wenn ich mir Urteile in Deutschland anschaue sträuben sich mir die Nackenhaare.

Mir kommt es eher so vor das Richter in ihren Urteilen eine Art Selbstbefriedigung finden bis hin zu Rechtsbeugung

und Willkür man sollte endlich bei Fehlurteilen eine Richterhaftung einführen,gegebenfalls müssen auch Richter von

Ihren Posten entfernt werden können und keine "Gottgleichen" Wesen mehr sein dürfen was auch der Staranwalt

Rolf Bossi oft kritisiert hat.

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Chili gegen Spucke ?

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ?

Und alle anderen Jugendlichen reißen aus ?

Und waren deswegen auch wahrscheinlich gar nicht auf Krawall aus ?

Das wird aber ein schwieriger Prozess.

Edit: Dem Spucker gönne ich die Ladung trotzdem von ganzem Herzen.

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Gast We are Borg
Chili gegen Spucke ?

§ 33 StGB

Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Da gibt's nur eins: durch alle Instanzen klagen!

In der unteren Instanz wird eh nur "Freistiljustiz" betrieben! Je nach Gusto des Amtsrichters eben.

In den Berufungs- und Revisionsinstanzen sieht die Sache dann schon wieder ganz anders aus. Dort entscheiden RichterKOLLEGIEN.

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Diese aggressiven Jugendlichen gehören richtig erzogen, und zwar streng, dann passiert soetwas nicht !

Und es fehlt vor allem an Respekt hierzulande !

Also ich jung war, hätte es von fremden Erwachsenen dafür eine Tracht gesetzt, heute macht man sich strafbar, wenn man Jugendliche körperlich zurechtweist !

Verkehrte Welt !

Govt

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Hi Leute,

also das liest sich für mich wirklich grenzwertig.

Natürlich sollte sich keiner bepöpeln und bespucken lassen müssen!

Allerdings muss man hier ganz offen und ehrlich zugeben, dass diesem Bericht nach die Notwehrsituation wirklich grenzwertig ist. Um wirklich ein Urteil abgeben zu können müsste man mehr darüber wissen.

Um wirklich auf der sicheren Seite bezüglich Notwehr zu sein hätte der Mann erstmal versuchen sollen sich den Pöpeleien zu entziehen, also sprich aufstehen und sich wo anders hin setzen.

Wäre er am Aufstehen gehindert worden oder wärem ihm die Jugendlichen gefolgt so wäre die Notwehrsituation eindeutig gegeben gewesen.

Jeder der seine Sachkunde abgelegt hat der weiss ja, dass das mildeste Mittle zur Abwehr gewählt werden muss und das wäre in diesem Fall erstmal der Versuch gewesen sich der Situation zu entziehen und wenn das nicht geklappt hätte dann erst das Pfefferspray.

Greetings

Johnny

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Aber sicher doch. Wie ekelig. Ausserdem ist das nur die Eröffnung, wie man an dem Fall des Münchner Rentners sah.

Der Typ hat völlig richtig reagiert. Bevor die ganze Sache eskaliert ist, mit einem milden mittel einen Stop gesetzt. Wenn ein Richter aus einem Pffeferspray Einsatz eine gefährlicher Körperverletzung bauen kann, zeigt dies nur seine völlige Inkompetenz.

Aber tragisch ist es, den irgendwann wird einer aufstehen und sagen ,sch.. auf die ganzen Idioten und einfach mit einer illegalen Knarre in den Haufen schiessen ohne rücksicht auf Notwehr und sonstetwas weil ihm der Glaube an Gerechtigkeit und an den Staat verloren gegangen ist.

joker

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Um wirklich ein Urteil abgeben zu können müsste man mehr darüber wissen.

Um wirklich auf der sicheren Seite bezüglich Notwehr zu sein hätte der Mann erstmal versuchen sollen sich den Pöpeleien zu entziehen, also sprich aufstehen und sich wo anders hin setzen.

Nicht korrekt.

Richtig ist natürlich, daß wir die genauen Umstände hier nicht kennen. Daher bleibt es dabei, daß wir hier einen theoretischen Fall diskutieren. Aber wenn in dem theoretischen Fall dem Notwehrenden mehrfach an die Stirn getippt wird, dann steht doch ein weiterer Angriff auf dessen körperliche Unversehrtheit unmittelbar bevor. Das ehrabschneidende Bespucken kann bei neuen und verbesserten Krankheiten ebenfalls schon Körperverletzung sein, oder ?

Sogar wenn subjektiv (aber nicht objektiv, die wollten bestimmt nur spielen...) eine "Verteidigungslage für hohes Rechtsgut" bestand wäre die Notwehr gerechtfertigt. Siehe auch Putativnotwehr. Die Drohung von körperlicher Gewalt reicht aus, die Einschätzung des Sprayers ist durch seine Geschichte (schon mal zusammengeschlagen worden) auch geprägt.

Und das Aus-"Weichen", "um auf der richtigen Seite zu sein" ist großer Quark.

Aber eins wird immer vergessen: Die Polizei war nicht dabei. Die können auch irren, fehleinschätzen usw. Und eine Tendenz, erstmal Ruhe und Ordnung herzustellen, statt "der Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen" gibt es auch. Letzten Endes ist eine Gerichtsverhandlung auch nur der Versuch Schlimmeres zu verhüten.

Optimale Lösung ? Gibbet nicht. Vielleicht wäre es dem Mann möglich gewesen rechtzeitig wegzugehen, bevor er umringt war. Vielleicht wäre ihm besser von den Gaffern rundherum Hilfe zuteil geworden. Oder Vielleicht wären die Rüpel besser von Ihren Eltern erzogen worden. Hätte, wäret, wöret.

Komisch ist das aber schon, daß die dem Kerl 'nen Strafbefehl anhängen.

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... Das ehrabschneidende Bespucken kann bei neuen und verbesserten Krankheiten ebenfalls schon Körperverletzung sein, oder ?

...

Zunächst ist das mal eine sogenannte tätliche Beleidigung. Zur Körperverletzung wird es aber schon dann, wenn der Angespuckte dadurch Ekel, bzw. körperliches Unwohlsein empfindet.

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Gast 007-sucker@fvlw.de

Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

Wenn das Pfefferspray sein mildestes Mittel war, sich zu verteidigen dann halte ich es für gerechtfertigt.

Keine bleibenden Schäden, eine Ohrfeige kann da schon mehr anrichten.

Ich hätte in dieser geschilderten Situation genauso gehandelt.

Demnächst immer also noch ein Probenröhrchen mitnehmen, um Spucke sicherzustellen. Als Beweismittel.

Muss morgen gleich mal prüfen, ob die Rechtsschutz bezahlt ist.

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Wir brauchen viel mehr solche Leute die der wachsenden Zahl der jugendlichen Assis mal Contra gibt!

"Damals" gabs von einem älteren eine auf die Backen und dann war gut. Wenn man pech hatte wurden noch die Eltern informiert.

"Heute" ist den Eltern alle scheißegal und verweigern ihren Rotzblagen die Erziehung.

Da es KindergärnerInnen und LehrerInnen und PolizistInnen nicht richten können und es auch nicht ihre Aufgabe ist sog. "Unbeschulbaren" zu sozialisieren, werden die halt in diesem Zustand auf die Allgemeinheit losgelassen.

Wir brauchen offenbar wesentlich mehr Mittel zur Notwehr als stetig weniger.

Stellenabbau bei der Polizei und statt dessen Plakate "Schauen Sie nicht weg!" ist sicher nicht der richtige Weg.

Der Staat kann seine Bürger nicht schützen! Nicht vor Terroristen und auch nicht vor Horden nicht Integrierbarer oder -williger Jugendlicher!

So weit ist es schon gekommen und das war erst der Anfang...."mögen wir in interessanten Zeiten leben"

Was gäbe ich für eine blaue Pappe....

Blast

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Hi Leute,

also das liest sich für mich wirklich grenzwertig.

Natürlich sollte sich keiner bepöpeln und bespucken lassen müssen!

Allerdings muss man hier ganz offen und ehrlich zugeben, dass diesem Bericht nach die Notwehrsituation wirklich grenzwertig ist.

Also ich muß sagen, wenn mich jemand anspuckt, rutscht mir die Hand aus,

Grenzwertigkeit hin oder her.

Und in dem Fall ist die Sprühverteidigung vielleicht immer noch das mildeste Mittel.

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ja...........mhhhh...............ähhhh...................aha...................a

lso................tja.............mal sehen..............das leben ist eben an sich S******e, wenn man sich so etwas gefallen läßt! Das gemeine an der Sache ist doch, das wir nicht wissen was als nächstes passiert wäre wenn NICHT das Spray zum Einsatz gekommen wäre! Es ist doch irgendwie pervers darauf warten zu müssen DAS ETWAS "nachhaltiges" passiert um anschließen den Einsatz des Sprays zu rechtfertigen! Also ich bin der Meinung das in diesen "rosarot" entschiedenen Gerichtsurteilen ein "HILFSFOND" für Wiedersprüche sehr viel Helfen könnte.Gehe nicht davon aus das der betroffene eine Rechtschutzversicherung besitzt!

Dazu sage ich nur: LIEBE POLITIKER DEUTSCHLANDS, LIEBE VERANTWORTLICHEN UNSERER SICHERHEITS ORGANE; W E I T E R T R Ä U M E N! - ACH JA! - UND JETZT NICHT VERGESSEN DAS FÜHREN VON PFEFFERSPRAY OFFIZIELL ZU VERBIETEN!

just my 2 cents boys

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