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IGNORED

Fragen an Schäuble wegen Teilzeitkontrolleure für 400 Euro


archangel

Empfohlene Beiträge

Gast 143-Koenig@fvlw.de

Sorry, aber das ist der falsche Adressat. Frag lieber den BaWü-Innenminister, der ist nämlich für den Vollzug des Waffengesetzes in seinem Bundesland zuständig. Und wie die örtliche Waffenbehörde dies umsetzt, ist sicher auch irgendwo in deren Organisationshoheit begründet.

Aber recht hast Du natürlich: Nicht sachkundige Minijobber auf die LWB´s loszulassen, ist alles andere als gelungen !

Deine Frage Nr. 6 verstehe ich allerdings überhaupt nicht. Sie hat auch mit dem Thema nichts zu tun !

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Deine Frage Nr. 6 verstehe ich allerdings überhaupt nicht. Sie hat auch mit dem Thema nichts zu tun !

Ja, was soll denn die ?

Da wird er drauf abheben.

Vor allem der BMI und Köln ???

Das ist schade.

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Ist doch eh egal.

Was für Leute sitzen denn im Staat?

Politiker die Ämter inne haben, aber keine Ahnung von der Materie, geschweige denn je einmal im Leben gearbeitet zu haben.

Viele Mitläufer, Jasager und Zivilversager haben Posten und Pöstchen inne wo eigentlich undenkbar sind.

.

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Bei allem Verständnis für euren Unmut, aber der Ansatz ist nicht zieführend!

Es stellt sich eher die Frage, wer dies hoheitliche Aufgabe wahrnehmen darf. Mich würde es nicht wundern, wenn eine juristische Prüfung der Tätigkeit zu dem Ergebnis kommt, dass diese Aufgabe nur Beamte durchführen dürfen!

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Es stellt sich eher die Frage, wer dies hoheitliche Aufgabe wahrnehmen darf. ...

Keiner, weil es ein Verstoss gegen das Gg ist.

Da ists dann aber auch wiederrum egal, ob es Beamte sind, die das Gg brechen oder irgendwelche Minijobber.

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Keiner, weil es ein Verstoss gegen das Gg ist.

Da ists dann aber auch wiederrum egal, ob es Beamte sind, die das Gg brechen oder irgendwelche Minijobber.

In dem NRW-Landkreis wo ich leben schickt die KPB zurzeit Fragebögen an alle Waffenbesitzer egal ob Altbesitz, Jäger oder Sportschütze. Alle müssen innerhalb von 3 Wochen die Lagerung ihrer Waffen nachweisen und einen Fragebogen ausfüllen. U.a. sollen sie die Nummern ihrer Waffen mit den in die WBK eingetragenen Nummern vergleichen.

Wer nicht rechtzeitig oder unvollständig anwortet muss mit Widerruf der WBK rechnen.

Sportschützen muss die aktive Ausübung des Schießsportes nachweisen und Jäger sollen Jagdschein-Nr. angeben!

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Die schriftlichen Nachweise der Aufbewahrung sind ja ok.

Wenn da nichts kommt, kann man aufgrund eines begruendeten Verdachts mal nen termin machen.

Mehr aber auch nicht.

Der Rest ist mal wieder NRW-Style.

Ohne RSV geht in diesem Bundeslang wirklich nichts mehr.

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Gast 143-Koenig@fvlw.de

@schaffer:

Ich will mich hier nicht streiten, deshalb werde ich das Thema auch nicht weiter diskutieren.

Aber was Du im Hinblick auf die Grundgesetzkonformität der häuslichen Kontrolle schreibst, stimmt nicht. Ohne Deinen Willen kommen sie nicht rein. Und ansonsten bis Du zur Mitwirkung verpflichtet, warst es sowieso schon auch nach der alten Gesetzeslage. Lässt sich im Waffengesetz und hier mit der SuFu auch nachlesen, ich will das nicht schon wieder wiederholen.

Beschwer Dich also nicht, wenn die Wummen dann irgendwann auch mit Anwalt weg sind.

Gruß,

143

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Leute das ist die Gelegenheit für uns Legalwaffenbesitzer.

Unter uns sind doch bestimmt auch ein Paar Arbeitslose.

Was Spricht dagegen wenn ein Sportschütze diese Aufgabe übernimmt.

Er ist Sachkundig und schnüffelt bestimmt nicht in der Bude rum.

Weil der ja auch nicht will das man bei ihm das Haus auf den Kopf stellt.

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Leute das ist die Gelegenheit für uns Legalwaffenbesitzer.

Unter uns sind doch bestimmt auch ein Paar Arbeitslose.

Was Spricht dagegen wenn ein Sportschütze diese Aufgabe übernimmt.

Er ist Sachkundig und schnüffelt bestimmt nicht in der Bude rum.

Weil der ja auch nicht will das man bei ihm das Haus auf den Kopf stellt.

Und genau das wird der Grund sein, weshalb LWB`s da weniger Chancen haben werden.

Wir haben doch schon ein paar mal gesagt, die eine Krähe, hackt der anderen kein Auge aus.

Hier wäre die voreingenommenheit vorprogrammiert.

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@schaffer:

...

Beschwer Dich also nicht, wenn die Wummen dann irgendwann auch mit Anwalt weg sind.

Gruß,

143

Wenns WIRKLICH so schlimm um unseren Rechtsstaat stehen sollte, sind mir meine Wummen egal. Die Jagd ist "nur" ein "Hobby", aber meine Grundrechte sind mir wichtiger.

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Leute das ist die Gelegenheit für uns Legalwaffenbesitzer.

Unter uns sind doch bestimmt auch ein Paar Arbeitslose.

Was Spricht dagegen wenn ein Sportschütze diese Aufgabe übernimmt.

Legalwaffenbesitzer sorgt für die Kontrolle der anderen Legalwaffenbesitzer? Da fällt mir jetzt ein ganz böses Wort aus der Vergangenheit ein, schreibe ich aber lieber nicht.

Trenck

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Wenns WIRKLICH so schlimm um unseren Rechtsstaat stehen sollte, sind mir meine Wummen egal. Die Jagd ist "nur" ein "Hobby", aber meine Grundrechte sind mir wichtiger.

Grundrechte gehen nunmal meistens einher mit legalem Waffenbesitz.

Ohne Waffenbesitz keine Grundrechte, siehe Nordkorea, siehe DDR, siehe China etc

Und nur als Hobby betrachte ich Waffenbesitz auch nicht vielmehr als freiheitliche verantwortliche Weltanschauung.

Wie willst du ohne Wummen deine Grundrechte waren?

Wählen gehen?

Wir sind das Volk schreien und Kerzen anzünden und hoffen das niemand erschossen wird?

Träum weiter. :heuldoch:

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  • 2 Wochen später...

Weil er recht hat?

Die Frage ist in der Tat einfach an den Falschen gestellt worden. Er kann sich drastisch ausgedrückt nicht um jeden "Mist von Kleinvieh" kümmern. Dafür sind andere Instanzen zuständig, die er nicht übergehen kann/darf.

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Gast 275-mezger@fvlw.de

Die Antwort der FDP ist da auch nicht besser.

Allerdings habe Ich da wohl den falschen angeschrieben.

Auf jeden Fall zeigt sich hier das die Politiker Gesetze machen und andere mit den Problemen allein lassen. :peinlich:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Oktober 2009.

Wegen der Fülle von Anfragen war es mir bisher leider nicht möglich, Ihnen zu antworten. Ich bitte Sie, dies zu entschuldigen.

Als politische Partei sind wir nicht verantwortlich für die Stellenangebote der Bundesagentur für Arbeit. Ferner beteiligen wir uns nicht an der Festlegung der Auswahlkriterien und am Auswahlverfahren.

Vor diesem Hintergrund kann ich Ihre Fragen nicht beantworten und bitte Sie, sich direkt an die Bundesagentur für Arbeit zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

XYZ

Ich versuche gerade mit den Parteien in meinem Bereich in direkten Kontakt zu treten.

Sollte das gelingen werde Ich das Thema direkt ansprechen.

Habt aber bitte Geduld und drückt mir die Daumen.

Edit. Außerdem werde Ich es mal beim InnenMin von BaWü versuchen.

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Weil er recht hat?

Die Frage ist in der Tat einfach an den Falschen gestellt worden. Er kann sich drastisch ausgedrückt nicht um jeden "Mist von Kleinvieh" kümmern. Dafür sind andere Instanzen zuständig, die er nicht übergehen kann/darf.

Es ist ein Bundesgsetz, also darf es ihm nicht egal sein, wenn die nachgeordneten Länder machen was sie swollen.

Wenn ich aus Hamburg nach BaWü ziehe sollte das Bundesgestz schon so gehandhabbt werden, das es einheitlich ist.

Und von sachkundig, qualifiziert kann man nach der Anzeige ja wohl nicht ausgegehn.

Insofern ist seine Antwort sachlich von Anfang an sachlich falsch.

Und den nachgeordneten Bereich hat er zu kontrollieren bzw durch seine Beamten kontrollieren zu lassen.

Und für dieses Bundesgsetz bleibt er verantwortlich, auch das die Länder das Bundesgsetz einheitlich anwenden.

Sonst brauche wir kleeen Budnesgesetze mehr und auch l´keine Bunedsrepublik.

Dann macht jede kreisfreie Stadt und jeder Kreis seinen eigenen Staat mit eigener Gesetzgebung und und und auf.

Zurück in die Deutsche Kleinstaaterei. Willkommen im Mittelalter.

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