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IGNORED

Anhörung des Sonderausschusses


Gast 265-roehl@fvlw.de

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Gast 265-roehl@fvlw.de

Liebe alle,

leider habe ich eben erst von der geplanten Anhörung am kommenden Donnerstag erfahren. Ich plane, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen, meine Anmeldung ist bereits unterwegs.

Aus der Tagesordnung habe ich folgenden Fragenkatalog entnommen, der Herrn Kohlheim (DSB) mit der Bitte um Beantwortung vorgelegt wurde:

  1. Welche Rolle spielt das Kaliber (Groß- bzw. Kleinkaliber), die Geschossgeschwindigkeit sowie die Magazingröße bei Einsatz, Handhabung und Wirkung von Waffen im Schießsport/ bei internationalen Wettbewerben und bei der Jagd?
  2. Ist eine Beschränkung der Zulassung auf die Waffen, die bei Olympischen Spielen bzw. bei internationalen Wettbewerben verwendet werden aus Ihrer Sicht möglich und sinnvoll?
  3. Welche Chancen bzw. Risiken bestehen bei einer zentralen Munitionslagerung, welche bei der getrennten Lagerung von Waffe und Munition außerhalb der Privatwohnung?
  4. Waffen im Schützenverein oder an einem anderen Ort (z.B. Polizei) - welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der zentralen Lagerung im Schützenhaus/bei der Polizei im Vergleich zur bislang praktizierten Aufbewahrung der Schusswaffen bei den rechtmäßigen Besitzern? Weshalb ist für Sportschützen der Besitz bzw. die Lagerung von mehr als einer Waffe notwendig, wie stehen die Sportschützen zu einer Beschränkung der Waffenzahl pro Person und zu einer strengeren Prüfung des Waffenbesitzes?

Ich möchte Euch bitten, bei Vermeidung jeglicher Polemik und unnötiger Emotionen, mir Eure Antworten auf diese Fragen mitzuteilen mit dem Ziel, Herrn Kohlheim zusätzliches Material für seine Stellungnahme zu liefern.

Die Zeit drängt, also haltet Euch nicht mit Diskussionen über die Fragestellungen auf, daran lässt sich nichts mehr ändern!

Gruß, RR

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Es muß klargestellt werden, daß international mehr Leute Großkaliber schießen als Kleinkaliber.

Die IPSC-Regeln verlangen Magazine mit Inhalt Größer 5 Patronen.

Eine Wirkung der Waffen interessiert überhaupt keinen Schützen. Faktoren werden in DE durch die genehmigten Sportordnungen vorgegeben.

Die Beschränkung auf Waffen, die international zum Einsatz kommen ist in jedem Fall sinnvoll! Sofern nicht nur die ISSF gemeint ist......

Zu den anderen Fragen, naja, mir kommt die Galle hoch.

Hier sollte schon polemisch geantwortet werden:

Für was braucht der gemeine Bundestagsabgeordnete mehr als einen Golfschläger?

Für was braucht der gemeine Bundestagsabgeordnete mehr als einen PKW?

Für was braucht der gemeine Bundestagsabgeordnete mehr als einen Kugelschreiber?

Für was braucht der gemeine Bundestagsabgeordnete mehr als (sucht euch was aus....)

Was der Sportschütze will und denkt hat er am Sonntag klargemacht.

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Es muß klargestellt werden, daß international mehr Leute Großkaliber schießen als Kleinkaliber.

Die IPSC-Regeln verlangen Magazine mit Inhalt Größer 5 Patronen.

Eine Wirkung der Waffen interessiert überhaupt keinen Schützen. Faktoren werden in DE durch die genehmigten Sportordnungen vorgegeben.

Die Beschränkung auf Waffen, die international zum Einsatz kommen ist in jedem Fall sinnvoll! Sofern nicht nur die ISSF gemeint ist......

Zu den anderen Fragen, naja, mir kommt die Galle hoch.

Hier sollte schon polemisch geantwortet werden:

Für was braucht der gemeine Bundestagsabgeordnete mehr als einen Golfschläger?

Für was braucht der gemeine Bundestagsabgeordnete mehr als einen PKW?

Für was braucht der gemeine Bundestagsabgeordnete mehr als einen Kugelschreiber?

Für was braucht der gemeine Bundestagsabgeordnete mehr als (sucht euch was aus....)

Was der Sportschütze will und denkt hat er am Sonntag klargemacht.

um es noch zu erweitern:

+ wozu braucht der BTA die wähler?

+ wer bezahlt den BTA?

+ wer hat den BTA dahin gebracht wo er jetzt ist?

weiterhin:

+ braucht der BTA einen gepanzerten BMW oder würde auch ein Golf reichen?

+ wozu braucht der BTA eine ganze Wagenkolonne im Schlepptau? würde die S-Bahn nicht ausreichen?

+ usw

wer bietet mehr?

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Gast 102-maerz@fvlw.de

habt ihr das nicht gelesen?

Ich möchte Euch bitten, bei Vermeidung jeglicher Polemik und unnötiger Emotionen, mir Eure Antworten auf diese Fragen mitzuteilen mit dem Ziel, Herrn Kohlheim zusätzliches Material für seine Stellungnahme zu liefern.
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Gegen Zentrale Aufbewahrung spricht schon die Tatsache, daß es sich bei den meisten Vereinsheimen um "nicht dauerhaft/ständig bewohnte" Gebäude handelt. Des weiteren dürfte das Kontingent der einzulagernden Waffen das vorhandene Platzangebot i.d.R. "sprengen"... Ganz zu schweigen von den Kosten, die neue - entsprechend klassifizierte - Waffenschränke für den Verein und seine Mitglieder bedeuten.

Gruß

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  1. Welche Rolle spielt das Kaliber (Groß- bzw. Kleinkaliber), die Geschossgeschwindigkeit sowie die Magazingröße bei Einsatz, Handhabung und Wirkung von Waffen im Schießsport/ bei internationalen Wettbewerben und bei der Jagd?
    Großkaliber ist durch die gegenüber KK schwierigere Handhabung (Rückstoß) eine besondere Herausforderung und darin liegt zugleich der große Reiz.
    Nicht allein die Geschossgeschwindigkeit ist entscheidend für die Wirkung, sondern auch Gewicht und Form des Geschosses.
    Kleinkaliberwaffen in .22 lfb sind ebenfalls für School-Schootings geeignet (siehe Virginia Tech Massaker mit Walther P22 - 32 Tote!!!) und können Holztüren durchschlagen. Wegen des geringen Rückstoßes lassen sich beim Einsatz gegen Menschen ohne viel Training verheerende Ergebnisse erzielen.
    Umgekehrt sind sehr große Kaliber (z.B. .44 Mag) nur durch erfahrene Schützen zu handhaben und es kann damit nur sehr schwer in schneller Folge geschossen werden.
    Eine Begrenzung der Magazinkapazität würde das Ende für dynamische Diziplinen, bei denen in schneller Folge geschossen wird bedeuten.
    Zu berücksichtigen ist auch, dass man nicht alle Waffen auf eine begrenzte Magazinkapazität umrüsten kann und dadurch viele Schützen ihre Waffen abgeben müssten.
    Außerdem sind Magazine frei verkäuflich und nicht anmeldepflichtig. Praktisch wäre eine Magazinbegrenzung nicht durchsetzbar.
    Bei der Jagd kann aus Tierschutzgründen (Vermeidung von unnötigen Schmerzen) auf Großkaliber nicht verzichtet werden. Große Tiere sind wesentlich widerstandsfähiger als Menschen und müssen daher mit entsprechend großen Kalibern gejagt werden.
    Bereits jetzt gibt es bei der Jagd auf Wild bei halbautomatischen Langwaffen eine Beschränkung der Magazinkapazität auf 2 Schuss (§ 19 Abs. 1 Nr. 2c BJagdG).
  2. Ist eine Beschränkung der Zulassung auf die Waffen, die bei Olympischen Spielen bzw. bei internationalen Wettbewerben verwendet werden aus Ihrer Sicht möglich und sinnvoll?
    Rechtlich möglich wäre es ohne Zweifel. Sinnvoll wäre es dagegen nicht. Das Bundesverwaltungsamt hat die bisherigen Sportordnungen mit den zugelassenen Waffenarten genehmigt. Ein Sportschütze kann ein Bedürfnis für eine Waffe nur nachweisen, wenn sie nach einer genehmigten Sportordnung zugelassen ist. Insofern besteht hier kein Handlungsbedarf, da Sportschützen bereits jetzt beliebige Waffen für bedürfnisfremde Zwecke nicht erwerben können.
    Ebenso wie bei Fußball gibt es auch im Schießsport verschiedene Wettbewerbe, wobei Olympia nur eine untergeordnete Rolle spielt. Gerade IPSC ist international sehr verbreitet.

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Ob eine Sportart "olympisch" ist, kann und darf kein Kriterium für die Zulassung einer Sportart sein.

Die olympischen Sportarten werden von einem internationalen Kommittee nach bestimmten Kriterien (aber auch teils nach willkürlichen Gesichtspunkten) ausgewählt. Dabei werden regelmäßig neue Sportarten aufgenommen, also aus dem Kreis der "nichtolympischen" Sportarten rekrutiert. Die nichtolympischen Sportarten sind also fester Bestandteil des olympischen Konzepts, denn ohne sie gäbe es keinen Wandel und keine stetige Erneuerung bei den olympischen Spielen.

Zweitens ist die Förderung des Sports in deutschen Landesverfassungen erklärtes Verfassungsziel. Und das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit. All dies darf nicht dem olympischen Kommittee unterworfen werden, das vom deutschen Wähler nicht beeinflusst werden kann und das auch kommerzielle Interessen verfolgt.

Drittens: Wenn der Staat anfängt, zwischen olympischen und nichtolympischen Sportarten zu unterscheiden, wird dies früher oder später unangenehme Folgen im Bereich der Sportförderung nach sich ziehen.

Viertens: Motorsport ist nicht olympisch und trotzdem erlaubt.

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1. Welche Rolle spielt das Kaliber (Groß- bzw. Kleinkaliber), die Geschossgeschwindigkeit sowie die Magazingröße bei Einsatz, Handhabung und Wirkung von Waffen im Schießsport/ bei internationalen Wettbewerben und bei der Jagd?

2. Ist eine Beschränkung der Zulassung auf die Waffen, die bei Olympischen Spielen bzw. bei internationalen Wettbewerben verwendet werden aus Ihrer Sicht möglich und sinnvoll?

3. Welche Chancen bzw. Risiken bestehen bei einer zentralen Munitionslagerung, welche bei der getrennten Lagerung von Waffe und Munition außerhalb der Privatwohnung?

4. Waffen im Schützenverein oder an einem anderen Ort (z.B. Polizei) - welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der zentralen Lagerung im Schützenhaus/bei der Polizei im Vergleich zur bislang praktizierten Aufbewahrung der Schusswaffen bei den rechtmäßigen Besitzern? Weshalb ist für Sportschützen der Besitz bzw. die Lagerung von mehr als einer Waffe notwendig, wie stehen die Sportschützen zu einer Beschränkung der Waffenzahl pro Person und zu einer strengeren Prüfung des Waffenbesitzes?

Zu 1.

Das Fassungsvermögen der Magazine ist grundsätzlich von der Art des Wettbewerbs abhängig. Eine Beschränkung der Magazinkapazität würde sich ggf. negativ auf internationale Wettbewerbe auswirken.

Zu 2.

Sportarten dürfen nicht nur auf Olympische Diszipline gemünzt sein, ansonsten müssten alle anderen Sportarten, die auch nicht olympisch sind, auf den Prüfstand gestellt werden.

Zu 3.

Das würde ein riesengrosses Lager von Munition zur Folge haben, mit einer ungeahnten nominellen Sprengkraft. Sonst siehe zu 4.

Zu 4.

Siehe den Einbruch im Schützenverein vom August (mir fällt der Name des Ortes nicht mehr ein), Schützenverein nahe Eislingen, mit dem Resultat, das mit den dort entwendeten Waffen ein Familiendrama erfolgt ist, siehe Crailsheim oder jeden anderen Fall, bei dem aus einem Waffenlager der Behörden, wie Polizei, Militär oder Waffenbehörde ein Einbruch mit Diebstahl von Waffen erfolgt ist.

Dagegen sollte geprüft werden, bei wievielen Einbrüchen in privaten Haushalten der letzten 10, 20 oder 30 Jahre, legale Schusswaffen gestohlen wurden.

Immerhin sprechen wir, laut dem ABW, von ca. 25 Amokläufen in Deeutschland. seit den 70er Jahren (Laut Stern TV von letzter woche). Gerechnet von 1970 bis heute weniger als 1 Amoklauf pro Jahr.

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Man sollte die Ereignisse von Eislingen und dem Diebstahl der Waffen aus einem Waffentresor eines Schützenverein nah bei Hamburg nicht außer acht lassen bzw. unbedingt erwähnen (wurde hier in WO erwähnt). Zeigen doch diese Ereignisse was für gefahren zentrale Lagerung gegenüber Streulagerung daheim bringt.

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Aus Zeitgründen nur zu Frage 1. erster Halbsatz:

Jedes Kaliber stellt eigene Anforderungen und eine eigene sportliche Herausforderung dar, dieses mit Präzision zu meistern.

Die Möglichkeit zur freien Wahl zwischen ballistischen Größen wie z.B. Geschwindikeit oder Energie ist elementar, um eine perfekte Abstimmung zwischen der individuellen Waffe und der Patrone zu erreichen. Jeder Lauf, selbst des gleichen Fabrikats, schießt anders und erfordert für die bestmöglichen Ergebnisse eine in ihren Leistungen individuell darauf abgestimmte Patrone. Mit einer Einheitspatrone mit Einheitsleistung können auch nur Einheitsergebnisse erzielt werden.

Bei der Jagd verbietet sich die Diskussion über Einschränkungen in der Munitionsauswahl oder über Begrenzungen der ballistischen Daten aus Gründen der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes. Auch hier gilt es, die perfekt auf Waffe und jeweilige Wildart abgestimmte Patrone zu verwenden. Die individuellen ballistischen Werte der Patrone sind dabei elementarer Bestandteil.

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Ich möchte Euch bitten, bei Vermeidung jeglicher Polemik und unnötiger Emotionen, mir Eure Antworten auf diese Fragen mitzuteilen mit dem Ziel, Herrn Kohlheim zusätzliches Material für seine Stellungnahme zu liefern.

Die Zeit drängt, also haltet Euch nicht mit Diskussionen über die Fragestellungen auf, daran lässt sich nichts mehr ändern!

Gruß, RR

Grundsätzlich sollte Herr Kohlheim anführen, dass wir in Deutschland kein Waffenproblem, sondern ein Kriminalitätsproblem haben und hier ein herbeifantasiertes Bedrohungsszenario durch den legalen Waffenbesitz aufgebauscht wird, das mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat. Entsprechend ist keiner der aufgeführten Punkte für sich oder in Kombination mit anderen auch nur im Entferntesten dazu geeignet, einen Beitrag zur Erhöhung der Inneren Sicherheit zu leisten.

Den Innenausschussmitgliedern stehen genug belastbares Zahlenmaterial und entsprechende Studien zur Verfügung. Hier sollte erlaubt sein zu fragen, warum diese Daten bei der Gesetzgebung bisher immer ignoriert wurden.

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Man sollte die Ereignisse von Eislingen und dem Diebstahl der Waffen aus einem Waffentresor eines Schützenverein nah bei Hamburg nicht außer acht lassen bzw. unbedingt erwähnen (wurde hier in WO erwähnt). Zeigen doch diese Ereignisse was für gefahren zentrale Lagerung gegenüber Streulagerung daheim bringt.

Sorry doppel post..

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- PPC 1500 wird internat. (auch weltmeisterschaften) mit 6 schuss im magazin geschossen

- Schützen auf hohem niveau haben bestimmte munitionssorten bzw. stellen die munition selber her, da nur diese die für sie notwendige präzision aus ihren eigenen waffen bringt. bei zentralen lagern gäbe dies eine unmenge an verschiedenen sorten, die alle dort auch verwaltet werden müssten, d. h. richtig aus- und eingelagert etc. was tun, wenn bei abholung kurz vorm wettkampf festegestellt wird, dass irgendjemand geschlampert hat? der potentielle weltmeistertitel ist dann futsch, wegen so einer doofen regelung.

- Waffen zentral lagern ist absurd, schließlich sind wartungs- und pflegearbeiten an den sportgeräten notwendig bzw. trockenübungen etc. was tun wenn man erst abends in seiner freizeit dazu kommt mit der pflege zu beginnen, muss man dann die waffe um mitternacht zur polizei bringen? die haben in ihrer nachtschicht bestimmt wichtigeres zu tun...

- grundsätzlich stellt sich die frage, ob eine solche beschränkung überhaupt logisch/sinnvoll/verhältnismäßig/rechtens ist. die erlaubnis wird einer person erteilt, d. h. wenn diese zuverlässig und geeignet ist, dann darf diese waffen und munition besitzen. die zuverlässigkeit/eignung endet schließlich nicht am abend oder nach dem wettkampf oder man ist nur für vier waffen zuverlässig, ab der fünften waffe ist man plötzlich unzuverlässig? wenn schützen zuverlässig sind, dann ist es egal ob eine patrone im lauf ist oder noch 15 im magazin sind. ein zuverlässiger schütze handelt immer sorgfältig und wird dadurch nicht zum verbrecher!!!!

etwas argumentationspolemik:

ein führerschein berechtigt zum fahren von pkw's und man darf so viele autos in seiner garage haben wie man will. ist man ab 5 kfz plötzlich ein verkehrsraudy?

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wie stehen die Sportschützen zu einer Beschränkung der Waffenzahl pro Person

Eine weitere Beschränkung der Waffenanzahl bestraft die Leistungsträger im Schießsport und ist daher abzulehnen. Gerade hat Winnenden hat gezeigt, dass nicht die Anzahl der Waffen, sondern der fahrlässige Umgang, hier Aufbewahrung, einer einzelnen Waffe diese Tat begünstigt hat. Ein relevanter Sicherheitsgewinn ist daher mit einer Beschränkung nicht zu erreichen.

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etwas argumentationspolemik:

ein führerschein berechtigt zum fahren von pkw's und man darf so viele autos in seiner garage haben wie man will. ist man ab 5 kfz plötzlich ein verkehrsraudy?

Vorsicht damit !

Führerschein auf Probe, KW Begrenzung bei Motorrädern, verschiedene Führerscheinklassen usw.

Da kann schnell einer sagen, sehen sie, dort ist es auch so geregelt.

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Irgendwelche Vergleiche mit anderen Bereichen des Lebens, werden nichts bringen, viel eher ein Boomerang geben.

Einzig Fakten sind relevant:

Crailsheim - Einbruch in der Waffenbehörde mit Diebstahl von mehreren Waffen

Hoher Norden im August 2009: Einbruch in einem Schützenverein, bei dem mehrere Schusswaffen und passende Munition gestohlen wurden

Eislingen Oktober 2008: Einbruch im Schützenverein mit Diebstahl mehrerer KK Waffen nebst passender Munition. Waffen wurden für ein Familiendrama mit sehr hohem Gewaltpotential verwendet

Diverse Fällt, die auch hier im Forum besprochen wurden, bei denen Militär und Polizeiwaffen abhanden gekommen sind oder gestohlen wurden

Sehr interessant, sofern verfügbar, wäre die Anzahl der Einbrüche ini private Haushalte, bei denen Waffen und Munition gestohlen wurden?

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Eine weitere Beschränkung der Waffenanzahl bestraft die Leistungsträger im Schießsport und ist daher abzulehnen. Gerade hat Winnenden hat gezeigt, dass nicht die Anzahl der Waffen, sondern der fahrlässige Umgang, hier Aufbewahrung, einer einzelnen Waffe diese Tat begünstigt hat. Ein relevanter Sicherheitsgewinn ist daher mit einer Beschränkung nicht zu erreichen.

Ergänzend hierzu sollte an Hand einfacher Beispiele den Ausschussmitgliedern vor Augen gehalten werden, wie realitätsfremd manche Forderungen sind: Jeder weiß ungefähr, wie viel ein voller Kasten Bier wiegt oder ein Sechserpack Mineralwasser in der Einweg-1,5-Liter-Flasche. Tausend Schuss Großkalibermunition wiegen mindestens doppelt so viel und wenn noch ein paar Lang- oder Kurzwaffen dazu kommen, schleppt man ein mehrfaches durch die Gegend. Deshalb ist es völlig unerheblich, ob zu Hause 1.000 oder 100.000 Schuss gelagert werden oder zwei oder 20 Waffen vorhanden sind. Das Zeug ist nun mal buchstäblich schwer wie Blei und nicht dazu geeignet, dauerhaft Massen davon zu schleppen.

Vielleicht stellt ja ein Händler dem Ausschuss zu Demonstrationszwecken mal 2 Tausenderkartons 9 Para leihweise zur Verfügung, damit die wissen, über was sie da gewichtsmäßig überhaupt reden.

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Hallo!

Allgemeine Aussage, ein wenig offensiv formuliert.

Die deutschen Sportschützen sind bereits jetzt im internationalen Vergleich wesentlich schlechter gestellt als Sportler anderer Nationen.

Grund hierfür ist das teilweise unsinng eng gefasste Waffenrecht mit senen Beschränkungen hinsichtlich Disziplinen, Waffen, etc.

Beipielhaft seien hier die Schwierigkeiten erwähnt, mit denen ein deutscher Sportler zu kämpfen hat wenn er seine Wettkampfwaffe wechseln möchte

(Neugenehmigung / Bedürfnisnachweis). So gesehen wäre die Erweiterung der gelben WBK auf alle Waffenarten unserem Sport international

zuträglich.

Grüssles,

Colti

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--Zentrale Lagerung von Waffen in Vereinsheimen--

Die zenrale Lagerung stellt ein hohes Sicherheitsrisiko dar, da Vereinsheime in der Regel außerhalb von Ortschaften liegen und an mehreren Tagen in der Woche leerstehen. Dies wäre ein Magnet für Kriminelle, die sich illegal Waffen beschaffen wollen. Um das Risiko zu minimieren, müssten Waffendepots mit Sicherheitsstandards wie sie für die Depots der Bundeswehr gelten, eingerichtet werden. Dafür haben die Vereine weder die Infrastruktur, noch den nötigen Platz und schon gar nicht die finanziellen Mittel. Die Depots müssten rund um die Uhr bewacht und gegen bewaffnete Überfälle gesichert werden. Wer soll die Überwachung übernehmen ? Sollen sich etwa ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder der Gefahr eines Überfalls aussetzen ? Was ist, wenn sich ein Schütze in diesem Szenario nicht an die Vorgaben hält, sich eine Waffe für einen Wettkampf außerhalb des Vereins aushändigen lässt, sie danach aber nicht zurückbringt und zuhause lagert ? Wer soll das kontrollieren ? Wer haftet dafür ? Wer ersetzt mir meine Waffen, wenn sie gestohlen werden ? Die Ein- und Auslagerung müsste rund um die Uhr möglich sein, da Schützen oft früh morgens zu Meisterschaften aufbrechen und erst spät wieder zurückkehren. Sie müssten große Umwege in Kauf nehmen, weil sie vor der Fahrt zu Wettkämpfen erst ihre Waffen im Verein abholen müssten. Manch einer müsste seine Waffen auf mehrere Vereine verteilen, da man nicht auf jeder Schießanlage auch jede Disziplin schießen kann.

Für die ehrenamtlich Tätigen wäre dies mit einer erheblichen Steigerung der Bürokratie und des Aufwands verbunden. Abgesehen davon müssen Waffen nach dem Schießen gereinigt und gewartet werden, um die Funktionsfähigkeit sowie die Sicherheit zu gewährleisten und den Wert des oft sehr teuren Sportgeräts zu erhalten. Die Werkbank, das Werkzeug, Zubehör und Reinigungsmittel dafür hat man zuhause. Die Zeit für diese Tätigkeiten hat man während der knappen Öffnungszeiten der Vereine nicht.

Trockenübungen in den eigenen vier Wänden wären ann auch nicht mehr möglich.

Einige Schützen haben keinen festen Verein, sondern mieten sich Schießstände an. Wo sollen diese ihre Waffen dann lagern ?

--Zentrale Lagerung von Munition in Vereinsheimen--

Dagegen sprechen dieselben Punkte wie gegen die zentrale Lagerung von Waffen. Einen Sicher­heitsgewinn sehe ich auch hier nicht. Was ist, wenn ein Schütze Munition nach dem Kauf im Waf­fenfachhandel oder nach dem Schießen mit nachhause nimmt ? Verhindern ließe sich das mit die­ser Regelung sicher nicht. Weiter frage ich mich, wie das bei den Wiederladern funktionieren soll, die ihre Munition zuhause laden. Außerdem stellt dies möglicherweise aus Sicht des Sprengstoffrechts ein Problem dar, da eine große Menge Explosivstoff auf engem Raum gelagert würde.

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--Beschränkung auf "olympische" Waffen / Kleinkaliberwaffen--

Eine kleinkalibrige Sportpistole ist bei einem Schuss aus kurzer Entfernung genauso gefährlich wie eine Großkaliberpistole, die Funktions- und Wirkungsweisen sind dieselben. Das äußere Erscheinungsbild ist somit auch kaum ausschlaggebend. Wo soll die Grenze zwischen Sport- und und Nicht-Sportwaffe gezogen werden ? Schließlich geht die Entwicklung von Waffensystemen in der Regel immer auf militärische Entwicklungen zurück. Die Waffenhersteller bieten im Großkaliberbereich größtenteils keine rein als Sportwaffen konzipierten Waffen an. Dennoch eignen sich die Waffen für sportliche Wettkämpfe, da sie die benötigte Langlebigkeit, Belastbarkeit und Präzision bieten. Allerdings werden Großkaliberwaffen z.T. in für den sportlichen Einsatz überarbeiteten Versionen angeboten, z.B. mit anatomisch geformten Griffschalen, Matchabzügen oder Matchvisierungen. Ein Ersatz von Großkaliberdisziplinen durch Kleinkaliberdisziplinen ist in weiten Teilen nicht möglich, so zum Beispiel bei Waffenarten, wie sie im Ordonnanz- oder Westernschießen eingesetzt werden und die nur in ihren Originalkalibern (Großkaliber) verfügbar sind. Es gibt eine Fülle sportlicher Disziplinen für Großkaliberwaffen, die in nationalen sowie internationalen Wettkämpfen eingesetzt werden. Das Großkaliberschießen fordert den Schützen eine hohes Maß an Beherrschung von Waffe und Technik sowie Konzentration ab. Diese Herausforderung macht für viele Schützen den Reiz am Großkaliberschießen aus. Einige Schützen laden die Munition für ihre Großkaliberwaffen selbst, um das Optimum an Präzision aus der jeweiligen Waffe herauszuholen. Dies erfordert viel Geduld, Ausdauer und technisches Verständnis, bis man für jede Waffe die optimale Laborierung erarbeitet hat. Ein Verbot von Großkaliberwaffen würde für viele Betroffene hohe finanzielle Verluste bedeuten, auch wenn man sie entschädigen würde. Viele Schützen lassen ihre Serienwaffen zur Leistungssteigerung überarbeiten, wobei dies oftmals nochmal soviel kostet wie die Waffe selbst. Wiederlader müssten das Wiederladen aufgeben, da sich Kleinkalibermunition nicht wiederladen lässt. Eine Wiederladeausrüstung kostet bereits mit einer Einstiegsausrüstung viele hundert Euro und wäre dann nutzlos.

Die deutschen Großkaliberschützen wären von internationalen Großkaliberwettkämpfen isoliert.

Nicht zu verachten ist auch die Tatsache, dass Arbeitsplätze gefährdet wären. Dies fängt bei Waffenhändlern und Büchsenmachern an, geht über die Pächter von Gaststätten in Vereinsheimen sowie die Beschäftigten bei den Schützenverbänden bis hin zu Hoteliers, die ihre Zimmer an Jäger und Schützen vermieten, die auswärts zum Schießen und Jagen unterwegs sind.

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Einige Schützen haben keinen festen Verein, sondern mieten sich Schießstände an. Wo sollen diese ihre Waffen dann lagern ?

Um hier anzuknüpfen: viele Vereine, um nicht zu sagen die meisten, haben gar keinen Eigenen Schießstand, sondern sind bei anderen Vereinen eingemietet.

In meinem Heimatlandkreis gibts 5 Großkaliberstände und mehr als 50 Vereine verschiedener Verbände! Das heisst, 90 Prozent der Vereine haben keinen eigenen Stand bzw. Vereinsheim.

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--Weshalb ist für Sportschützen der Besitz bzw. die Lagerung von mehr als einer Waffe notwendig--

--wie stehen die Sportschützen zu einer Beschränkung der Waffenzahl pro Person--

Ich schieße verschiedene Disziplinen mit Waffen, die bzw. deren Modelle zwischen 1845 und heute gefertigt wurden.

Ich interessiere mich für die Technik und Geschichte der Waffen sowie die Geschichte der Zeit, aus der die Waffen stammen. Ich arbeite ständig daran, die Schießleistung meiner Waffen sowie meine eigene zu verbessern, trainiere regelmäßig und nehme regelmäßig an Wettkämpfen teil. Dabei möchte ich mich nicht auf eine Waffe oder Disziplin beschränken müssen. Der Schießsport bietet viele Facetten, von denen sich jeder Schütze diejenigen herauspickt, die ihn am meisten reizen. Für mehrere dieser Facetten sind dann eben auch mehrere Waffen notwendig. Eine höhere Anzahl an Waffen in Privatbesitz bedeutet kein höheres Sicherheitsrisiko, da bei einem Amoklauf eine Waffe bzw. der Mensch hinter der Waffe das Problem ist.

--Strengeren Prüfung des Waffenbesitzes ?--

Nicht notwendig. Die bereits vor der diesjährigen Verschärfung im Gesetz verankerten Prüfungsvorschriften (Bedürfnisprüfung, Bedürfniswiederholungsprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung) und Prüfungsmöglichkeiten für die Behörden (Aufbewahrung) waren vollkommen ausreichend. Probleme existieren eher im Vollzug, da überall ständig Personal eingespart wird.

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Den Innenausschussmitgliedern stehen genug belastbares Zahlenmaterial und entsprechende Studien zur Verfügung. Hier sollte erlaubt sein zu fragen, warum diese Daten bei der Gesetzgebung bisher immer ignoriert wurden.

Vielleicht sollte dieser Punkt viel konsequenter in Diskussionen mit Politkern untergebracht werden.

Der Mord an Schulkindern ist emotional hochwertig, im Vergleich zu anderen Mordtaten nur ein Bruchteil in der Statistik

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1. Welche Rolle spielt das Kaliber (Groß- bzw. Kleinkaliber), die Geschossgeschwindigkeit sowie die Magazingröße bei Einsatz, Handhabung und Wirkung von Waffen im Schießsport/ bei internationalen Wettbewerben und bei der Jagd?

Unterschiedliche Waffen mit unterschiedlichen Läufen, geschossen auf unterschiedliche Entfernungen und die bei der Herstellung unumgänglichen Streuungen der Fertigungstolleranzen erfordern, um wirklich wettbewerbsfähig zu sein, eine nahezu wissenschaftliche Vorbereitung von Mensch und Waffe. Dazu gehört auch ein durch langwierige Versuche abzustimmendes möglichst optimales Verhältnis zwischen Waffe und Munition bis hin zu den unterschiedlichen Geschosstypen.

Zu vergleichen ist dies mit der Abstimmung eines jeden im Motorsport eingesetzten Motors nach individuellen Gesichtspunkten und nach den wechselnden Witterungs- und Streckenverhältnissen

2. Ist eine Beschränkung der Zulassung auf die Waffen, die bei Olympischen Spielen bzw. bei internationalen Wettbewerben verwendet werden aus Ihrer Sicht möglich und sinnvoll?

Nein. Erstens werden nur die wenigsten Olympischen Disziplinen mit den bei anderen Wettbewerben nötigen Waffen geschossen.

Zweitens wäre damit dem Trainer z.B. die Möglichkeit genommen, individuelle Fehler oder antrainierte „Macken“ durch Verwendung einer anderen, auch im Kaliber größeren Waffe mit bestimmten Eigenschaften untersagt. Gerade mit solchen methodischen Änderungen können Fehler oftmals relativ schnell abtrainiert werden.

Drittens wäre dann ein „Mithalten“ des Deutschen Sportes im Internationalen Vergleich nicht mehr möglich.

3. Welche Chancen bzw. Risiken bestehen bei einer zentralen Munitionslagerung, welche bei der getrennten Lagerung von Waffe und Munition außerhalb der Privatwohnung?

Diese Punkte wurden auch in der Anhörung, u.a. durch den Staatsanwalt Hofius, hinreichend dargelegt. Dabei wurden jedoch weder die finanziellen noch die logistischen und Umweltbelastenden Umstände (Fahrtstrecken, größere Bauvorhaben in Naturgebieten, erhebliche Belastungen der Zufahrtswege, erhöhtes Unfallrisiko durch unnötige Fahrten usw. berücksichtigt.

4. Waffen im Schützenverein oder an einem anderen Ort (z.B. Polizei) - welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der zentralen Lagerung im Schützenhaus/bei der Polizei im Vergleich zur bislang praktizierten Aufbewahrung der Schusswaffen bei den rechtmäßigen Besitzern? Weshalb ist für Sportschützen der Besitz bzw. die Lagerung von mehr als einer Waffe notwendig, wie stehen die Sportschützen zu einer Beschränkung der Waffenzahl pro Person und zu einer strengeren Prüfung des Waffenbesitzes?

Lagerung siehe oben.

Behörden sind und werden zukünftig nicht in der Lage sein, diese aufgaben zu bewältigen. Weder personell noch von den baulichen Voraussetzungen her.

Schützen und Jäger benötigen in der Regel eine Mehrzahl von Waffen für unterschiedliche Disziplinen oder Wildarten. Je umfassender jemand seinem Sport nachgeht, um so mehr Trainings- und Wettbewerbsmittel benötigt er.

Ein Gelegenheitsläufer wird mit zwei Paar Laufschuhen und drei Anzügen auskommen, während ein Wettbewerbsläufer ein dutzend Paar Schuhe und eben so viele Anzüge benötigt. Die ist vom Untergrund und der Witterung sowie der Wettbewerbsart abhängig.

Auch jede andere Sportart benötigt mehr als ein oder zwei Sportgeräte. Wie viele Ski benötigt ein Wettbewerbsfahrer? Wie viele Golfschläger benötigt ein Hobbygolfer? Wie viele Dartpfeile benötigt ein Dartspieler?

Die Prüfung des Waffenbesitzes in Deutschlands ist eine der strengsten in Europa, wenn nicht Weltweit. Es sollte einem demokratischen Rechtsstaat der Überlegungen anstellt das Wahlalter auf 16 zu senken, der den Führerschein mit 17 eingeführt hat und bei dem 17-18—jährige Dienst an der Waffe in der Bundeswehr, der Polizei oder anderen Behörden sowie Sicherheitsdiensten leisten müssen/dürfen, gut anstehen, seinen mehrfach überprüften Bürgern ein gewisses Maß an Vertrauen entgegen zu bringen.

Erst wenn ein einzelner dieses Vertrauen missbraucht, ist es angebracht, eben diesen einen Menschen, nicht eine sehr große Gruppe, zu sanktionieren.

Wenn ein 18-jähriger einen tödlichen Unfall wegen Raserei verursacht wird auch dieser Fahrer sanktioniert, nicht das Fahren für alle 18-jährigen bis zum geht-nicht- mehr erschwert oder über ein Verbot nachgedacht.

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