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IGNORED

Ärger mit Overnight - Pakexx - Waffenversand


Kitukitu

Empfohlene Beiträge

HI All,

ich habe bei EGUN eine SL Büchse verkauft. Als Transportör habe ich mich für Overnight - Pakexx entschieden, weil Zugelassen....

Die Firma Overnight - Pakexx hat einen anderen Zusteller beauftrag die SL Büchse zu zustellen. Overnight hat wohl den anderen Zusteller nicht bezahlt....

Der wiederum behält meine SL Büchse ein. Verweigert die herrausgabe meiner SL Büchse, solange, bis die Rechnung bezhalt ist....Einige telephonate mit Overnight, da können wir nix machen.......Der anderem Zusteller, keine Kohle, keine Kanone.....Fakten: SL Büchse weg ( schaden über 850.- Euro ), Käufer verärgert, 2 Anzeigen und die Erkenntniss, das "Overnight - Pakexx" nix taugt! Finger Weg! Wie sind Eure erfahrungen mit Zustellern?

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Also, daß Overnight einen Subunternehmer einfach nicht bezahlt, kann ich mir nicht vorstellen. Vermutlich findet da irgendeine Aufrechnung - aus welchen Gründen auch immer - statt. Ein Transportunternehmer kann auch nicht einfach so die Ware Dritter "beschlagnahmen", weil er vom Generalunternehmer nicht bezahlt wird. Er kann vielleicht weitere Arbeiten für den Unternehmer ablehnen, muß aber das Paket in jedem Fall herausgeben. Wie heißt denn dieser "andere Zusteller"? Was sagt ein Rechtsanwalt dazu? Schon eine einstweillige Verfügung auf Herausgabe beim Gericht beantragt? Solange der "Beschlagnehmende" keine Schutzschriften hinterlegt hat, geht die Sicherungsverfügung doch bestimmt durch?! Ich bin zwar kein Jurist, aber das kann ich alles garnicht glauben ....

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Hallo Kitukitu

War es Overnight oder Pakexx das sind nämlich 2 verschiedene Firmen. Ein Unternehmer darf das Unternehmerpfandrecht ausüben. Das heißt ich repariere deinen Revolver und du bezahlst nicht, dann bringst du mir deine SL Büchse, dann kann ich sagen: Du bekommst deine Waffe wieder wenn du gezahlt hast. Wie das mit dem eigentum dritter ist weiß ich nicht. Du solltest mal mit einem Anwalt telefonieren. Sollte es Overnight sein dann melde dich bei mir, ich kenne den Herrn Luginger der hat was zu melden.

Grüße AS.H

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Ein Transportunternehmer kann auch nicht einfach so die Ware Dritter "beschlagnahmen", weil er vom Generalunternehmer nicht bezahlt wird. Er kann vielleicht weitere Arbeiten für den Unternehmer ablehnen, muß aber das Paket in jedem Fall herausgeben.
Also dürfen die eine Waffe behalten weil se nicht bezahlt werden?

Ich muss zugeben, dass ich mich da selbst nicht auskenne, aber ich denke mal schon.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.04.2008 - Az. I-3 VA 2/08, Rn. 8:

aa) Die gesetzlichen Pfandrechte des Spediteurs nach § 464 HGB und des Frachtführers nach § 441 HGB entstehen auch dann, wenn der Versender bzw. Absender nicht Eigentümer des Gutes ist; es genügt, dass er Verfügungsmacht gemäß § 185 BGB über das Gut hat (Baumbach/Hopt-Merkt, HGB, 33. Aufl. 2008, § 441 Rdnr. 1). Im Anwendungsbereich des § 366 Abs. 3 HGB – der hier einschlägig ist – entsteht das gesetzliche Pfandrecht des Spediteurs oder Frachtführers aber auch dann, wenn dieser in gutem Glauben an die Verfügungsmacht des Verfügenden ist; mit anderen Worten kann in diesen Fällen das gesetzliche Pfandrecht an beweglichen Sachen gutgläubig erworben werden (OLG Hamm a.a.O. m.w.Nachw.). Auf dieser Grundlage darf die Antragsgegnerin davon ausgehen, dass die Antragstellerin das von ihr beanspruchte Pfandrecht entweder deshalb erworben hat, weil die Versenderin bzw. Absenderin Eigentümerin des Gutes war oder deshalb, weil sie in gutem Glauben von diesem Eigentum ausging oder von der Befugnis der Versenderin bzw. Absenderin, über das Gut einen Speditions- bzw. Frachtvertrag abschließen zu können (§ 366 Abs. 3 HGB i.V.m. § 1207 BGB).
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Ruf deinen SB an, ggf. Strafanzeige gegen Overnight bzw. den anderen Spediteur.

Da wird es ganz schön klingeln in dem Unternehmen und wenn die Herren in den schwarzen Anzügen antreten wird es Zeit

das eigene Personal für das unweigerlich darauf folgende Aufräumen schon mal vorab zu disponieren.

Der lernt ganz schnell, macht es nur 1x, es wird in der Branche bekannt und es wird in Zukunft nie mehr passieren.

Vorher rufst du den Spediteur an und machst eine klare und deutliche Ansage:

Innerhalb 24 Stunden, ansonsten sowohl strafrechtliche wie auch zivilrechtliche Konsequenzen.

Gleichzeitig natürlich an Overnite zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch (Wert der erneut zu beschaffenden

Waffe + Kosten wie Anzeigen, Besichtigungsfahrten etc.) anmelden.

Und natürlich klar machen, dass sie gerade ihre Anerkennung für den Waffentransport vernichten.

Es gilt hier, was du beim Spediteur erreichst, nicht was im Gesetz steht.

Wenn alles was so ausgehandelt wird nach dem Gesetzsein müsste, so wären geschätzte 30% aller Verträge nichtig.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

PS: Bei mir hat OVERNITE (NICHT Overnight - Pakexx - werauchimmer das ist) inzwischen 3x problemlos funktioniert

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Achtung!

Es gibt die overnite Transport Service GmbH und die EXPA-OVERNIGHT UG (Packexx). Beide versenden Waffen.

Ich nehme mal an in diesem Thread geht es um letzteres Unternehmen.

Danke!

Eine sehr wichtige Klarstellung.

Die Büma nehmen wohl nur OVERNITE Express.

Nix Post, nix DHL, nix UPS, nix DPD oder was es sonst noch so alles gibt.

Scheinbar hat der Verband der BÜMA den auserkoren und "zertifiziert".

Alle anderen sind (scheinbar, fremde Aussagen) nicht ausreichend Zuverlässig.

Zumal da die Waffen (eigentlich Einschreiben persönlich) dann schon mal

bei der netten Nachbarin abgegeben wurden. Uups, keine WBK aber ein M15-Clone

hinter der Tür.

LG

M

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Danke!

Eine sehr wichtige Klarstellung.

Die Büma nehmen wohl nur OVERNITE Express.

Nix Post, nix DHL, nix UPS, nix DPD oder was es sonst noch so alles gibt.

Scheinbar hat der Verband der BÜMA den auserkoren und "zertifiziert".

Alle anderen sind (scheinbar, fremde Aussagen) nicht ausreichend Zuverlässig.

Zumal da die Waffen (eigentlich Einschreiben persönlich) dann schon mal

bei der netten Nachbarin abgegeben wurden. Uups, keine WBK aber ein M15-Clone

hinter der Tür.

LG

M

Hallo Ostwestfale_LP

Ja das Stimmt der VDB hat einen Rahmenvertrag mit OVERNITE Express. Ich darf hier mal aus dem Nähkästchen plaudern. Der VDB hat vor Jahren einen Versender für Waffen wegen der Gesetzesänderung gesucht. Die Fa. OVERNITE Express war die einzige Firma die zugesagt hat. Also mit auswählen war da nicht so viel.

Grüße AS.H

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General Overnight. ( GO) beide durfen waffen transportieren.

Post/DHL transportieren nur Händler zu Händler.

Mit Overnite und General Overnight habe ich überwiegend gute erfahrungen. Das noch nie was schiefgelaufen ist kann ich nicht sagen,.,. packete vergessen, nicht abgeholt, oder abgeliefert, versender und empfanger adresse vertauscht etc..Aber noch nie was weg gekommen. Beim auslandsversand funkt gerne der flughafenzoll dazwischen und bereitet warten und unruhe. Die leute bei beiden firmen woh mann mit direkt zu tun hat sind durchaus nett und hilfsbereit und kompetent.

Probleme gibts meistens wenn anderen firmen dazwischen arbeiten.. z.b. sende mal was richtung USA. geht per Deutsche Post bis ankunftsflughafen,, bis dort kann mann online tracking machen. danach verschwindet das packet von 3 tage bis zu 3 monaten.

Mit auslandieschen firmen die zu uns transportieren kann ich aber ganz andere sachen berischten.. ganz beschissen... zum gluck haftet der versender.

Alles von " kein bock so weit hin zu fahren, ist ja kurz vor mittag, schreiben wir nicht zustellbar auf dem zettel und geben es ins lager zuruck" durch ,, wir stellen der waffen koffer auf dem hof an und verschwinden" bis hin zu packet weg.. alles schon erlebt..

Ruf Ralf Luginger an,, er kummert sich bestimt darum.

Gruß Pete

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@Kitukitu

Die Praxis, Waren bei nicht ausgeglichenen Rechnungen quasi als Sicherungspfand einzubehalten - oder sogar im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung zu Geld zu machen ist im Speditionswesen nicht einmal so selten und begründet sich:

Gem. § 441 Abs. 1 HGB gilt folgendes:

„Der Frachtführer hat wegen aller durch den Frachtvertrag begründeten Forderungen sowie wegen unbestrittener Forderungen aus anderen mit dem Absender abgeschlossenen Fracht-, Speditions- oder Lagerverträgen ein Pfandrecht an dem Gut. Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Begleitpapiere.“

Des Weiteren ist der Frachtführer grundsätzlich berechtigt, das Frachtgut nach Ablauf der Ihnen gegenüber gesetzten Wartefrist (08.12.) zu verwerten. Jedoch muss das Frachtgut gem. § 1235 BGB öffentlich versteigert werden.

Das aber ein so sensible Frachtgut (genau das sind Schusswaffen) einbehalten werden habe ich in all den Jahren in dem auch ich in dieser Branche tätig bin nie gehört. Deshalb tippe ich eher auf eine Insolvenz des Subunternehmens (davon höre ich relativ oft) Falls dir der Name des Transporteurs bekannt ist kannst du das unter "insolvenzbekannmachungen.de" sehr schnell prüfen.

Hoffe konnte helfen, Gruß

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HI All,

es Handelt sich um EXPA-OVERNIGHT UG (Packexx).....Anzeigen sind raus, alle Behörden sind informiert und arbeiten mit Hochdruck dran....

Sobald es etwas neues gibt, gebe ich Euch allen bescheit.

Bei euch in DE ist derzeit echt Mist. Post und DHL transportieren keine Waffen mehr. Overnight hat den internationalen Waffenversand eingestellt und Pakexx ist pleite. Und der Rest versucht durch seine AGB Waffen komplett auszuschließen.

Ich glaub die wollen euch systematisch fertig machen......

Sucht euch ein anderes Hobby. Ich hab auch schon überlegt Golfschläger statt Waffen zu entwickeln....

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Bei euch in DE ist derzeit echt Mist. Post und DHL transportieren keine Waffen mehr. Overnight hat den internationalen Waffenversand eingestellt und Pakexx ist pleite. Und der Rest versucht durch seine AGB Waffen komplett auszuschließen.

Ich glaub die wollen euch systematisch fertig machen......

Sucht euch ein anderes Hobby. Ich hab auch schon überlegt Golfschläger statt Waffen zu entwickeln....

Mit welcher Visierung sind den die Golfschläger ??

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Habe die Woche eine Langwaffe mit Pakexx versendet, ist perfekt gelaufen:

am MO vor 17 Uhr Abholung bestellt,

am DI kam DHL bei mir vorbei,

am MI wurde die Waffe zugestellt.

Trackingnummer gabs auch.

Heute hatte ich die Rechnung im Briefkasten... 34,70EUR mit Abholung und Zuschlag für den großen Karton (Volumengewicht über 5kg).

Gruß

waff-wuff

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@KituKitu

In Anbetracht der Rechtslage kann es sinnvoll sein, wenn Du dem Subbi ersteinmal unter Vorbehalt- das geforderte Geld für die Auslieferung bezahlst.

So viel in Relation zum Waffenwert kann es ja nicht sein.

Später kannst Du schaun, ob und von wem Du dir das Geld wieder holen kannst.

Gruß,

frogger

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