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IGNORED

Verein hat die Gemeinnützigkeit verloren


Dülmer

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Hallo

wenn ein verein die gemeinnützigkeit verliehrt durch aberkennung vom finanzamt wegen steuerschulden...

haften da die einzelnen mitglieder für den entstandenen finanziellen schaden oder nur der vorstand?

danke

gruss

Dülmer

Moin!

Guckst Du im BGB §26: "Vereinsvorstand" oder im Wikipedia!

Dort guckst Du unter Haftung!

Gruß, kriegerlein

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Grob:

Das gemeine Mitglied haftet nicht.

Der Vorstand haftet auch nicht, wenn er sich an die Satzung und an allgemeingültige Regeln gehalten hat.

Wenn jemand haftet, dann ist es derjenige der Vorstandschaft (meist der erste und/oder zweite Vorsitzende) der den Verein nach BGB vertritt - oder der/die von ihm Beauftragten (z.B. Kassierer). Dies aber auch nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahlässigkeit nachgewiesen werden kann. (Dies wäre z.B. der Fall, wenn er bei einem Kontostand von 1000 € eine Anlage für 1 Mio kaufen würde...)

Wer haftet also normaler Weise?

Der e.V. mit dem Vereinsvermögen. Nicht mehr und nicht weniger.

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