MichaelDa Posted August 13, 2009 Share Posted August 13, 2009 Ihr müsst nur Euren Arbeitskollegen erzählen, dass sie das bei ALDI im April 2008 gekaufte kleine Messerchen, dass sie so schön mit einer Hand öffnen können, nicht mehr führen dürfen. Schon hat einer genau so ein Messerchen hervorgezaubert, mit großen Augen geschaut und unterschrieben. Wenn das nicht klappt, dann fragt mal Eure Arbeitskolleginnen, wo sie denn das CS und CN Gas oder den Elektroschocker zu Hause verwahren. Zeigt Ihnen diesen Zettel hier und schwupps habt Ihr noch eine Unterschrift ( http://www.kreis-calw.de/servlet/PB/show/1...ufbewahrung.pdf ) (Siehe Seite 2, "Sonstige Hinweise" und dort Punkt 1 und Punkt 5). Wenn das immer noch nicht reicht, dann könnt Ihr verraten, dass das unerlaubte Führen eines nicht erlaubten Messerchens bis zu 10.000 EUR kosten kann. Man muß ja nur rein zufällig in eine gewöhnliche Polizeikontrolle geraten und schon ist es vorbei! Diese Paragraphen gehören definitiv in die Tonne. Genauso, wie die zu strengen Aufbewahrungsvorschriften für Luftdruckwaffen. Oder alternativ müsste jedes Küchenmesser (da gefährlicher) ebenfalls hinter Schloß und Riegel verfrachtet werden. Damit passieren doch nachweislich die meisten Taten. Wir setzen uns eben nicht nur für uns ein, sondern auch für unsere ArbeitskollegInnen, die vermutlich alle schon gegen das WaffG verstoßen haben. Sie wissen es nur nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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