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IGNORED

22er Vorderschaftrepetierbüchse auf Neu-Gelb möglich?


Gast

Empfohlene Beiträge

Hallo,

nur zur Sicherheit möchte ich die Experten fragen, ob der Erwerb einer Pump-Action wie z.B. remmi 572 auf Neu-Gelb möglich ist? Dass das kaliberunabhängig ist, ist mir klar, und das irgendwelche Schbearbeiter persönliche Meinungen dazu haben, auch. Aber grundsätzlich interessiert mich das in bezug auf die letzte Gesetzesänderung.

Danke

ACR

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Also erstmal - tolles Teil - sieht wirklich gut aus.

Aber wie steht es denn überhaupt mit der Zukunft der gelben WBK wenn im WaffG (neu - würg...) doch sinngemäß zu lesen ist, dass es erhebliche Hürden gibt für alle Waffen, die über das Grundkontingent hinausgehen? Oder gilt diese Kontingentierung weiterhin nur für Kurzwaffen und SL-Büchsen ?

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Hallo,

Erwerb einer Pump-Action wie z.B. remmi 572 auf Neu-Gelb möglich ist?

ACR

Hallo ACR

im WaffG steht unter § 14 (4):

Sportschützen, die......von repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen....

Eine Pump-Action (ich bevorzuge den Begriff "Vorderschaftrepetierflinte/Büchse) ist eine Repetierlangwaffe und die von dir gewünschte LW hat einen gezogenen Lauf. Das Gesetz sagt erlaubt.

Steven

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Also erstmal - tolles Teil - sieht wirklich gut aus.

Aber wie steht es denn überhaupt mit der Zukunft der gelben WBK wenn im WaffG (neu - würg...) doch sinngemäß zu lesen ist, dass es erhebliche Hürden gibt für alle Waffen, die über das Grundkontingent hinausgehen? Oder gilt diese Kontingentierung weiterhin nur für Kurzwaffen und SL-Büchsen ?

es gab nach altem waffenrecht und gibt auch nach neuem waffenrecht KEINE kontingentierung auf gelb!

"grundausstattung" für sportschützen sind die 2 mehrschüssigen kurzwaffen und die 3 halbautomatischen langwaffen. die gibts alle nur auf grün. die gelbe war und ist eine nicht beschränkte erlaubnis für den erwerb und besitz der jeweiligen waffen ( wenn man von 2/6 mal absieht ).

die aktuellen waffenrechtsänderungen haben mit gelber WBK absolut nix zu tun und da hat sich auch nix geändert was den erwerb und besitz der waffen zu tun hat (bedürfnisüberprüfung mal aussen vor).

gruß alzi

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Hallo ACR

im WaffG steht unter § 14 (4):

Sportschützen, die......von repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen....

Eine Pump-Action (ich bevorzuge den Begriff "Vorderschaftrepetierflinte/Büchse) ist eine Repetierlangwaffe und die von dir gewünschte LW hat einen gezogenen Lauf. Das Gesetz sagt erlaubt.

Steven

genau steven!

solange es ein repetierer ist -> gelb. ... egal ob unterhebel.... vorderschaft..... oder .... oder....

gruß alzi

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Ein Problem dabie: definier mir doch mal, anhand des Waffengesetzes, den Unterschied Büchse und Flinte. Eine Vorderschaftrepetierbüches mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 sollte auch auf die gelbe WBK gehen. Weil das Waffengestz nur glatte und gezogene Läufe kennt, aber keine Büchsen und Flinten.

Genau. Wenn Du eine Vorderschaftrepetierflinte Kaliber 12 mit gezogenem Lauf findest, darfst Du sie auf gelbe WBK erwerben.

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Genau. Wenn Du eine Vorderschaftrepetierflinte Kaliber 12 mit gezogenem Lauf findest, darfst Du sie auf gelbe WBK erwerben.

Also zumindest bei mir und allen Leuten die ich kenne (auch aus anderen Kreisen) machen die Sachbearbeiter da nicht mit.

Hat grad erst selber mit meiner Tante vom Amt geredet.

Sie hat gemeint es werden keine Repetierer in Flintenkalibern (was Kaliber 12 ja ist) auf die Gelbe eingetragen. Egal ob gezogener und glatter Lauf

Bearbeitet von XXL
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Naja, sie hat gemeint, dass sie das nicht macht.

Alles an Repetieren in Flintenkalibern geht auf die Grüne. Und so habens auch 2 Kollegen, die beide ne Remington 870 mit gezogenem Lauf haben. Also beide auf der Grünen.

Ich hab das übrigens damals auchschon die Tante die bei meiner Sachkunde als Behördenvertreterin dabei war (war von einem anderen Bezirk) gefragt und die hat genau das gleich gesagt.

Flinte wollt ich mir nächstes Jahr (sobald ich 25 bin) auch eine kaufen. Da werd ich mich vorher nochmal schlau machen.

Aber auf einen Rechtsstreit leg ichs nicht an, hab auch keine Rechtschutzversicherung oder so.

Falls ich doch eine auf die Gelbe bekommen würde, wie sieht es dann rechtlich aus, dürfte ich dann nen glatten Wechsellauf überhaupt verwenden?

Weil soweit ich weiss bei der DSU die Flintendiszipilnen nur mit glatten Läufen geschossen werden dürfen. Und dann wärs ja kein Repetierer mit gezogenem Lauf mehr.

Aber mal andersrum gefragt, hat irgendwe von euch ne Vorderschaftrepetierflinte auf der Gelben?

Bearbeitet von XXL
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...

Flinte wollt ich mir nächstes Jahr (sobald ich 25 bin) auch eine kaufen. Da werd ich mich vorher nochmal schlau machen.

Aber auf einen Rechtsstreit leg ichs nicht an, hab auch keine Rechtschutzversicherung oder so.

Falls ich doch eine auf die Gelbe bekommen würde, wie sieht es dann rechtlich aus, dürfte ich dann nen glatten Wechsellauf überhaupt verwenden?

Weil soweit ich weiss bei der DSU die Flintendiszipilnen nur mit glatten Läufen geschossen werden dürfen. Und dann wärs ja kein Repetierer mit gezogenem Lauf mehr.

...

nicht falsch verstehen XXL, aber genau dieser punkt wurde in letzter zeit hier mehrfach diskutiert. ... wirst du mittels suchfunktion aufstöbern können....

gruß alzi

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die aktuellen waffenrechtsänderungen haben mit gelber WBK absolut nix zu tun und da hat sich auch nix geändert was den erwerb und besitz der waffen zu tun hat (bedürfnisüberprüfung mal aussen vor).

gruß alzi

Dein Wort in Gottes Ohr... oder wer ist für die Waffenverordnung zuständig?

Ganz klar eine Repetierbüchse und damit problemlos auf (neue) gelbe WBK.

Wie war noch mal die Disziplin für die Waffe?

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Aber mal andersrum gefragt, hat irgendwe von euch ne Vorderschaftrepetierflinte auf der Gelben?

Mir ist so ein Fall bekannt, VSR mit glattem Lauf auf neugelb.

Ein SB sagte: wenn der Kollege es merkt, muß ein Bedürfniss zum eintrag auf grün beigebracht werden.

Der Eintrag auf neugelb ist ungültig.

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....genau dieser punkt wurde in letzter zeit hier mehrfach diskutiert....

Ich glaube, dieses Thema wurde hier im Forum in mindestens zwanzig Threads diskutiert...

und eine definitive, schlüssige, "haltbare" Rechtsposition dabei nie gefunden.

Eine FLINTE ist eine FLINTE ist eine FLINTE

Eine BÜCHSE ist eine BÜCHSE ist ein BÜCHSE....

Mir ist so ein Fall bekannt, VSR mit glattem Lauf auf neugelb.

DAS ist hingegen eindeutig ein waffenrechtlicher Verstoß (wie der SB richtig bemerkte).

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...Wenn Du eine Vorderschaftrepetierflinte Kaliber 12 mit gezogenem Lauf findest, darfst Du sie auf gelbe WBK erwerben.

Nein! Wer die Suchfunktion des Forums bedienen kann, weiß auch warum....

Ich schreibe es hier bestimmt nicht nochmal auf, weil alle Naselang irgendjemand meint, den Stein der Weisen gefunden zu haben und fröhlich ein "Herr Lehrer ich weiß was" ins Forum posaunt.

Sorry, aber das Thema bzw. kontextbefreite Äußerungen der o.a. Sorte erzeugen zumindest bei mir eine gewisse Dissonanz (und ich gehe dabei großzügig davon aus, dass es vielleicht anderen genauso geht).

Das Waffenrechtsforum besteht inzwischen nur noch aus

  • Paranioden Weltverschwörungsthreads;
  • Verrückten Ideen zu LW-Wechselsystemen und Griffstücken;
  • Mehr oder weniger tauglichen Bedürfnisgenerierungsversuchen;
  • Fragen der Form "Wie lagere ich meine Waffen und Munition richtig", die durch simples Lesen des § 13 AWaffV zu beantworten sind;
  • Persistenten Verständnisschwierigkeiten bzw. Unkenntnis in Bezug auf den § 6 AWaffV;
  • Und dem Klassiker "VRF mit Laufprofil auf Gelb";

Ich erinnere mich gar nicht mehr daran, wie lange es her ist, dass in diesem Bereich die letzte interessante Fachfrage gestellt wurde, die es auch wert war, etwas dazu zu schreiben, erinnere mich aber, dass es früher hier anders war.

Auf der gelben stehts aber ganz eindeutig was du mit der Kaufen darfst und was nicht.

Und wenn deine Flinte nen gezogenen Lauf hat dann muss sie es eintragen ansonsten

hilft der Anwalt der guten Frau auf die Sprünge

Im Traum nicht, denn Flinten mit speziellen Laufprofilen zählen nicht zu den Schusswaffen mit gezogenen Läufen, was den angenehmen Nebeneffekt hat, dass weder Sabots noch andere Flintenmunition plötzlich als verbotene Munition gilt.

Falls Du es plastischer willst: VR-Flinten sind Repetierlangwaffen für Munition, die in den amtlichen Maßtafeln der Tabelle 2 (Zentralfeuerpatronenmunition für glatte Läufe/Langwaffen mit glatten Läufen) genannt ist, unabhängig vom Laufprofil.

Wenn Du mit so einem Kokolores - wie oben von Dir geschrieben - dem Richter kommst, zieht er Dir die Ohrwascheln so lang, dass Du drüber stolperst.

Bearbeitet von SeinePestilenz
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Schwarzwildjäger, the WO-Terminator :eclipsee_gold_cup:

Werde ab sofort "political correct" schreiben, wie's der neue lifestyle beliebt :s82::s82::s82:

Gegenseitiger Respekt hat nichts mit der von dir zitierten PC oder einem neuen Lifestyle zu tun - genau das Gegenteil ist der Fall.

Ich habe den Beitrag v. 10.08. von dir "moderativ" bearbeitet stehengelassen, um zu zeigen, was wir in diesem Fachforum Waffenrecht eben nicht wollen:

Beleidigende, herabsetzende und verunglimpfende Beiträge.

Wenn du was zum Thema des Threads zu sagen hast, dann mach dass gerne und so ausführlich, wie es dir beliebt, wenn du nur andere User beleidigen willst und zum eigentlichen Thema nichts zu sagen hast und ausschließlich deinen persönlichen Befindlichkeiten Luft machen musst, dann lass es besser sein.

Denk mal drüber nach und nenn mich nicht WO-Terminator.

Gruss

SWJ

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  • 5 Jahre später...

Genau. Wenn Du eine Vorderschaftrepetierflinte Kaliber 12 mit gezogenem Lauf findest, darfst Du sie auf gelbe WBK erwerben.

Es gibt keine Sportordnung , egal was für ein Verband, die mit Schrot und gezogenen Lauf für eine Sportdisziplin haben!!

Fakt ist allso verboten!

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