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IGNORED

Das neue Waffenrecht - heute zu spüren bekommen


Stevie

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Liebe Leidgenossen,

ich möchte euch gerne mit der Schilderung meines heutigen Erlebnisses einen zusätzlichen Gang zur Behörde ersparen.

Heute bin ich mit dem üblichen Stapel Papierkram zur Behörde um mir einen Revolver eintragen zu lassen.

Pech gehabt, der Sachbearbeiter schüttelt nur den Kopf.

Die Bescheinigung des Verbandes alleine genügt nicht mehr.

Es müssen Nachweise für die Teilnahme an Wettbewerben vorgelegt werden!

Entweder muss der Verband das bestätigen oder es müssen Kopien von Urkunden vorgelegt werden!

Und die Prüfung der Zuverlässigkeit darf nicht allzu lange her sein!

Also wieder ab nach Hause, Urkunden holen, kopieren und wieder hin.

Zum Glück hatte ich auch noch eine Kopie der vor kurzem ausgestelleten Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß §27 SprenG.

Meine Meinung: Wieder eine zusätzliche Schikane ohne Sinn und Zweck!

Gruß

Stevie

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Hallo Stevie,

wo war das denn, ich mein, welches Amt?

Vlt gibts ja doch Unterschiede von Amt zu Amt.....

Kann ich so nun gar nicht bestätigen. Habe am Dienstag einen zweiten .357 Revolver eintragen lassen - kein Problem. Vielleicht hast Du ihn auch mit dem "Stapel Papierkram" verärgert. Bedürfnisnachweis und Ende. Auf die Frage nach einer UB hätte ich ihn aber schon gefragt wo das steht!!!

Bei mir war es übrigens die fünfte KW. 3 als Sportschütze, 2 als Jäger.

Würde an Deiner Stelle über einen Umzug nachdenken :-)

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wie soll ich denn ohne waffe für diese disziplin an einem wettbewerb teilnehmen?

also mein verein hat keine waffen für diverse disziplinen um mir diese zu überlassen?

Hallo Dobe,

bezieht sich diese Regelung nicht auf vorhandene Waffen? Oder fehlinterpretiere ich den Gesetzestext?

jgr81

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wie soll ich denn ohne waffe für diese disziplin an einem wettbewerb teilnehmen?

Mit einer Leihwaffe z. B.

also mein verein hat keine waffen für diverse disziplinen um mir diese zu überlassen?

Macht doch nichts. Du sollst ja "nur" nachweisen, dass du mit den vorhandenen Grundkontigent-Waffen an Wettkämpfen teilgenommen hast, wenn es z. B. um die KW Nr. 2 + x geht.

Wer nicht an Wettkämpfen über Vereinsebene hinaus teilnimmt, der kriegt auch keine dritte Kurze oder vierte SLB. So verstehe ich jedenfalls das neue Gesetz.

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das neue gesetz verlangt NUR dass du regelmäßig vor dem erwerb an WETTKÄMPFEN teilgenommen haben musst, wenn du dein sportschützenkontingent (grundaustattung, 2 kurz / 3 lang (HA)) überschreiten willst!

MEHR steht da nicht, MEHR kann nicht verlangt werden, und MEHR sollte über dieses thema hier auch nicht diskutiert werden..... und jeder der bissl denken kann, wird auch drauf kommen wieso ich das jetzt hier schreibe!

gruß alzi

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Die Regel mit den Wettkämpfen ist beim BDMP sowieso schon bei Überschreitung der "Grundausstattung" vorhanden...da ändert sich praktisch also nichts.

Sven

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Es nervt mich wenn ich mir die aktuellen Formulare der Behörde und des Verbandes runterlade, alles ausfülle und mitbringe was darin gefordert ist und dann immer noch etwas fehlt weil die Formulare der Behörde nicht an das neue Waffengesetz angepasst wurden.

Es nervt mich wenn ich zu einem chronisch schlecht gelaunten und unmotivierten Sachbearbeiter gehen muss, den ich von meinen Steuergeldern und Gebühren auch noch selbst bezahle, und wie ein Bittsteller behandelt werde.

Es nervt mich wenn ich eine Bedürfnisbescheinigung vom Verband mitbringe und dieses Bedürfnis trotzdem angezweifelt wird.

Da ich jedes Jahr dutzende Disziplinen in 3 Verbänden, national und international schieße, habe ich dem Sachbearbeiter gesagt er könne sich leicht online vergewissern an welchen Wettbewerbe ich teilgenommen habe.

Antwort: "Das ist nicht meine Aufgabe."

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Grundsätzlich hast du Recht.

Ich habe zwei Sachbearbeiterinnen ala Mutter Beimer. Lieb, nett, aber immer ein bißchen unsicher.

Nach der Beantragung der 6. Kurzwaffe hat die eine zu Hause angerufen: "Arbeiten Sie gar nicht, Sie müssen mit den vielen Waffen ja auch schiessen..usw"

Sie wollte noch Leistungs- und Trainingsnachweise, obwohl das ja der Landesverband bestätigt.

So bringe ich den ganzen Schmunz dahin, damit sie ihn kopieren können. Danach gibt es den Voreintrag, immer in höflicher und entspannter Atmosphäre.

Auf der anderen Seite könnte ich den Antrag per Post schicken und bei Nachfragen auf das Gesetz verweisen. Entweder Genehmigung oder

Ablehnung mit Begründung.

Beide Wege führen zum Erfolg. Welchen man wählt sei jedem selbst überlassen...............

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Es nervt mich wenn ich mir die aktuellen Formulare der Behörde und des Verbandes runterlade, alles ausfülle und mitbringe was darin gefordert ist und dann immer noch etwas fehlt weil die Formulare der Behörde nicht an das neue Waffengesetz angepasst wurden.

Es nervt mich wenn ich zu einem chronisch schlecht gelaunten und unmotivierten Sachbearbeiter gehen muss, den ich von meinen Steuergeldern und Gebühren auch noch selbst bezahle, und wie ein Bittsteller behandelt werde.

Es nervt mich wenn ich eine Bedürfnisbescheinigung vom Verband mitbringe und dieses Bedürfnis trotzdem angezweifelt wird.

Da ich jedes Jahr dutzende Disziplinen in 3 Verbänden, national und international schieße, habe ich dem Sachbearbeiter gesagt er könne sich leicht online vergewissern an welchen Wettbewerbe ich teilgenommen habe.

Antwort: "Das ist nicht meine Aufgabe."

Hallo Stevie,

jeder von uns kann nachvollziehen, dass dich das nervt. Aber sieh das mal so: was würdest du tun, wenn du der SB wärst? Du musst dann dafür sorgen, dass geltendes Recht umgesetzt wird, egal, ob der Antragsteller das gut findet oder nicht.

Im Zweifel wirst du mit allen Zweifelsfragen, die das gerade neu in die Welt gewürfelte neue Recht mit sich bringt, von der Politik und den Obersten und oberen Behörden erst mal allein gelassen. Du musst dir alles selber zusammen suchen.

Natürlich soll da niemand sitzen, der keinen Stress verträgt und schlecht gelaunt ist. Aber mal ehrlich: wie wärst du drauf, wenn da einer mit der Attitüde reinkäme, wie du sie von dir selbst geschildert hast?

Und leider hast du als Antragsteller die "Erklärungslast", d.h. du musst beibringen, was deinen Antrag begründen soll. Dass muss sich die Behörde nicht zusammen suchen. Must du doch z.B. bei einem Förderantrag für die Solarstromanlage oder beim Wohngeld oder Hartz IV doch auch machen. Überlegmal, wie das rüberkommt. Zusammen mit der Idee, dass der Betreffende von deinen Steuergeldern und Gebühren bezahlt würde. Niemand lässt sich gern als Sklave behandeln.

M.a.W.: ganz oft ist so ein Ergebnis auf -im Zweifel beiderseits- gestörte Kommunikation zurückzuführen. Und m.E. ist es klug, selbst zum Versuch guter Kommunikation als erster zurückzukehren.

Wenn der eigene Stolz das nicht zulassen sollte, muss man eben streiten. Meine persönliche Ansicht: wenn der SB sein Handwerk richtig gut versteht, hast du definitiv das kürzere Ende in der Hand. Ich finde, das muss man sich nicht antun.

Just my 2 cents

Teddy

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Der SB ist als Beamter/Angestellter auch "Dienstleister". Er ist verpflichtet, wenn die gesetzlichen Grundlagen erfüllt sind, Genehmigungen zu erteilen. Ohne Wenn und Aber. Dies ist eine PFLICHT, es besteht kein Handlungsspielraum - auch, wenn dies von einigen speziellen Menschen gern anders gesehen wird.

Ist er unsicher (weil mal wieder jemand aus seinem ursprünglichen Gebiet umgesetzt wurde) oder neu, kann er fragen (dafür hat er Abteilungs- und Amtsleiter) oder sich mit dem "Kunden" auseinandersetzen, dessen Kenntnisse nutzen und dann seine Entscheidung fällen. Notfalls auch erst nach einigen Tagen zwecks Nachforschung.

Was ich persönlich nicht akzeptiere sind Beamte/Angestellte, die ihre Aufgabe nicht begriffen haben. Einfach so als Mensch. Schikanieren lassen muss sich niemand.

Ist er bei einer Frage/Antrag anderer Meinung als ich, gibt es meist eine Rechtsabteilung oder er fragt notfalls im Innenministerium nach.

Dann trifft er eine Entscheidung. Ist sie ok -gut. Ist sie rechtswidrig gibt es Instrumentarien, dies zu ändern. Notfalls über das Verwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichtshof.

Unser Problem ist, dass zuwenig Leute sich gegen willkürliche Entscheidungen wehren. So wird sehr schnell eine "Rechtspraxis" geschaffen, an der sich alle anderen dann orientieren.

Dies zu berichtigen fällt dann ungleich schwerer.

Wer hunderte oder tausende für sein Hobby ausgibt sollte darüber hinaus die einige hundert € jährlich für einen umfassenden RS investieren. Kommt ihm auch im "normalen" Leben zu Gute.

Edith: wenn der SB "sein Handwerk richtig gut versteht" wird es diese Situation erst gar nicht geben. Dann kann er, wenn ich unrecht habe, mir dies nachvollziehbar und überprüfbar/nachlesbar darlegen und begründen.

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...das neue WaffG ist doch noch gar nicht in Kraft gesetzt. ...

Nur zur Information: Die Veröffentlichung der Änderung war am 24.07. im Bundesanzeiger. Damit ist das Gesetz ab 25.07. gültig.

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Hallo Stevie

Es müssen Nachweise für die Teilnahme an Wettbewerben vorgelegt werden!

Das finde ich durchaus richtig wenn es sich bei dem Antragsteller um einen Sportschützen handelt. Damit soll verhindert werden, daß Sportschützen Waffen "horten". Bei einem Sammler oder Jäger sieht die Sachlage bekanntlich anders aus. Wärst Du SB würdest Du das genauso sehen.

Da ich jedes Jahr dutzende Disziplinen in 3 Verbänden, national und international schieße, habe ich dem Sachbearbeiter gesagt er könne sich leicht online vergewissern an welchen Wettbewerbe ich teilgenommen habe.

Du schreibst dutzende Disziplinen - welche genau und welche Waffen besitzt Du schon? Hinzu kommt das die Landesverbände Vereinsmeisterschaften nur sehr schlecht anerkennen. Alles unter Landesmeisterschaft (möglichst vordere Plätze) zählt meist nicht. Vielleicht kannst Du etwas genauer werden sonst können wir nur spekulieren.

Gruß Andi

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Es müssen Nachweise für die Teilnahme an Wettbewerben vorgelegt werden!

Entweder muss der Verband das bestätigen oder es müssen Kopien von Urkunden vorgelegt werden!

Stevie - dass Du Dich ärgerst (und zwar bitte über den Gesetzgeber, nicht über der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin), kann ich verstehen. Immer mehr Papierkrieg, immer mehr Fallstricke. Aber die Behörde hat sich nur korrekt verhalten und das neue abgeänderte Gesetz sogleich korrekt angewandt.

Du solltest nun in Reaktion nicht Deinerseits die Behörde mit Papier überschütten, das sie nicht zu interessieren hat (17. Platz im Ordonnanzwaffenschießen Kleinkleckershausen 2005), sondern ihr wie vom Gesetz vorgesehen eine entsprechende Verbandsbescheinigung vorlegen. Und da liegt nun Dein Problem: das Formular der Verbandsbescheinigung ist noch nicht auf dem neuesten Stand.

Abhilfe: das Bedürfnisbestätigungsformular vom Verband noch um diesen einen Aussagesatz maschinen- oder handschriftlich ergänzen lassen und neu vorlegen. Und gut ist.

Besten Gruß,

Carcano

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Damit soll verhindert werden, daß Sportschützen Waffen "horten". Bei einem Sammler oder Jäger sieht die Sachlage bekanntlich anders aus. Wärst Du SB würdest Du das genauso sehen.

Das musst du mir mal erklären. Warum soll ein Jäger nicht Waffen "horten"? Der kann doch ungebrenzt Langwaffen (auch kurze halbautomatische) ohne Voreintrag erwerben und muss nur immer seinen Jagdschein lösen (ein Nachweis der Jagdausübung wird nicht gefordert). Bei Sammlern besteht ja gerade der Sinn darin, möglichst viele Waffen zu "horten", wobei hier die Art der Waffen durch das Sammelthema vorgegeben ist.

Ich verstehe sowieso nicht, warum die Anzahl der zu erwerbenden Waffen beschränkt wird. Wie Winnenden gezeigt hat kann auch von einer einzigen unsachgemäß gelagerten Waffe eine große Gefahr ausgehen und zwischen Anzahl der genehmigten Waffen und der Wahrscheinlichkeit, dass eine unsachgemäß aufbewahrt wird besteht kein belegbarer Zusammenhang.

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Das musst du mir mal erklären. Warum soll ein Jäger nicht Waffen "horten"? Der kann doch ungebrenzt Langwaffen (auch kurze halbautomatische) ohne Voreintrag erwerben und muss nur immer seinen Jagdschein lösen (ein Nachweis der Jagdausübung wird nicht gefordert). Bei Sammlern besteht ja gerade der Sinn darin, möglichst viele Waffen zu "horten", wobei hier die Art der Waffen durch das Sammelthema vorgegeben ist.

Ich glaube eher, Du solltest die Sätze von Andi mal richtig lesen. Steht doch ausdrücklich da "bei Jägern und Sammlern sieht die Sache anders aus".

@ Andi: Ich finde es allerdings absolut nicht richtig, wenn auch noch aus eigenen Reihen Sätze kommen, die die Verpflichtung zu Wettkämpfen auch noch befürworten! Soll doch jeder als Sportschütze kaufen dürfen, was er will, die Schießnachweise brauchen wir ja sowieso schon ewig, warum um alles in der Welt soll man denn Wettkämpfe schießen müssen? Das ist doch vollkommen unlogisch, hier im Forum und von unserer Lobby wurde doch ganz klar aufgezeigt, daß Legalwaffen keine Gefahr darstellen und ihre Anzahl kein Risiko bedeutet, was also soll diese Einstellung bedeuten?

Und außerdem sind viele Sportschützen auch Sammler und Jäger. In einem Bereich heißt das, der Waffenerwerb wird erschwert und der Besitz durch weitergehende Bedürfnisprüfung ebenfalls, auf der anderen Seite darf ein- und dieselbe Person für den oder die anderen Bereiche kaufen, was Geldbeutel und Heimspieß zulassen und die Zimmerdecke an Tresoren tragen kann. Gehts eigentlich noch hirnrissiger?

Ich dachte, so verbohrt sind nur die nicht sachkundigen Politiker, die uns das jetzt ins neue Gesetz reingewurstelt haben!

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Auf der anderen Seite könnte ich den Antrag per Post schicken und bei Nachfragen auf das Gesetz verweisen. Entweder Genehmigung oder

Ablehnung mit Begründung.

Beide Wege führen zum Erfolg. Welchen man wählt sei jedem selbst überlassen...............

Super, genau den Nagel auf den Kopf getroffen! :icon14:

Gruß 50AE/Achim

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Hallo Stevie

Das finde ich durchaus richtig wenn es sich bei dem Antragsteller um einen Sportschützen handelt. Damit soll verhindert werden, daß Sportschützen Waffen "horten". Bei einem Sammler oder Jäger sieht die Sachlage bekanntlich anders aus. Wärst Du SB würdest Du das genauso sehen.

Mag ja sein. Aber wieso steht auf dem Antrag nicht klar und deutlich welche zusätzlichen Belege erforderlich sind?

Es ist sehr ärgerlich wenn man gemäß den Formularen von Behörde und Verband alles dabei hat und trotzdem nochmal hin muss weil wieder überraschend etwas fehlt.

Eine einfache, stets aktualisierte Checkliste wäre sehr hilfreich.

Man sollte meinen dass wir keine Bananenrepublik sind wo Entscheidungen von der Tagesform des SB abhängen.

Du schreibst dutzende Disziplinen - welche genau und welche Waffen besitzt Du schon? Hinzu kommt das die Landesverbände Vereinsmeisterschaften nur sehr schlecht anerkennen. Alles unter Landesmeisterschaft (möglichst vordere Plätze) zählt meist nicht. Vielleicht kannst Du etwas genauer werden sonst können wir nur spekulieren.

Gruß Andi

Ich schieße seit Jahren LM, DM, EM und WM. Nicht sonderlich erfolgreich, aber es kann ja noch werden ;-)

Natürlich schieße ich auch Vereinsmeisterschaften, Ligarunde, Pokalrunde, Ranglistenwettbewerbe usw.

Gruß

Stevie

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Ich schieße seit Jahren LM, DM, EM und WM. Nicht sonderlich erfolgreich, aber es kann ja noch werden ;-)

Meiner bescheidenen Meinung nach ist allein schon die Teilnahme an solchen Veranstaltungen respektwürdig, denn sehr viele Schütze wollen bzw. werden dies nie erreichen! Auch zählt die Teilnahme und wenn Du wirklich an einer WM regelmäßig teilnimmst, sorry aber dann kann man ja wohl vom SB erwarten das er sich mal herab läßt und im Internet nachschaut und nicht so einen blöden Spruch reißt ("Nicht meine Aufgabe")! Oder sind bei Euch WM bzw. international schießende Schützen die Regel? Auch wenn es jetzt Gesetz ist, sollte man doch einen gegenseitigen Respekt vor einander haben und die Leute nicht wie dumme Bittsteller behandeln.

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