Zum Inhalt springen
IGNORED

Normenkontrolllklage gegen WaffG-Verschärfung ?


Flintenweib

Empfohlene Beiträge

Danke für die Arbeit, Glöckner, ich mach sie mir allerdings nicht mehr.

Irgendwie verständlich :rolleyes: Aber ich schreibe ja noch nicht so lange. Mal sehen, wann meine Frustrationsgrenze erreicht ist ...

Bitte 50 Cent für jeden beim RA gesparten Euro auf mein Konto :lol:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast We are Borg

Eine Normenkontrollklage kann nur ein Gericht erheben. KEINE Privatpersonen!

Du könntest lediglich eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einlegen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine Normenkontrollklage kann nur ein Gericht erheben. KEINE Privatpersonen!

Du könntest lediglich eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einlegen.

Wieviele Richter wohl Jäger oder gar Sportschützen sind ?

(Ersteres ist wohl wahrscheinlicher...)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Ruf nach einer solchen Gesundheitkontrolle scheint mir in der heutigen Zeit völlig unangebracht zu sein, besonders von und Sportschüzen und Jägern, oder auch Waffensammler.

Hierzu nun meine Begründung:

Schon heute gibt es einen Tauglichkeitsuntersuchungen für Berufskraftfahrer. Nun ja man könnte meinen das ist gut, aber wer mit 55 Jahren, oder später seinen Führerschein Klasse C verliert, aber bis nach neusten Forderungen bis 69 arbeiten soll kann ein gewaltiges Problem bekommen.

Nun kann man sagen eine Überprüfung ab dem 55zigsten Lebensjahr für alle Fahrzeugführer wäre auf Grund der bekanntlichen Unfälle berechtigt, aber ohne Führerschein in der heutigen Zeit kaum noch Arbeit.

Ich habe hier das Argument gelesen, das man den Führerschein gegen einen Freifahrschein für Busse und Bahnen auf Lebenzeit abgeben sollte. Auch dieser Vorschlag klingt gut, aber ist zu kurz gedacht. Denn schließlich leben viele Menschen nicht nur in der Stadt, wo es teilweise noch mit dem öffentlichen Verkehr klappt, sondern auf dem Land, wo schon in heutiger Zeit maximal 1 mal am Tag der Bus in die Stadt fährt, wenn überhaupt noch.

Wie die älteren Legalwaffenbesitzer mit Ihren Waffen zum Schießstand gelangen sollen, wurde gar nicht bedacht. Ich zum Beispiel wäre zum Schießstand, wo ich immer übe, eine Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von 13h haben zuzüglich eines Fußmarsch von etwar 1h.

Das nächste was hier viele vergessen ist die Frage, ob wir noch mehr Verbote in unserem Land brauchen?? Und was machen wir selber in 10, 20, oder 30zig Jahren, wenn wir selber von einer solchen Regel betroffen werden??

Ich könnte hier noch viele Fragen dazu bringen, aber das würde hier wohl den Rahmen sprengen.

Gruss Knollo68

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also keinen Anwalt, ich frag trotzallem mal so nebenbei. *g* "Für den heutigen Prozess haben wir §x-§y umgeschrieben, es steht nun auf Mückenprovokation durch grosse Blinker bis zu 22 Jahren Zuchthaus" Die Strafe muss zu min. 50 % verbüsst werden. Der Gefangene wird dann mittels Stromschlägen aus dem Gefängnis gebracht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also keinen Anwalt, ich frag trotzallem mal so nebenbei. *g* "Für den heutigen Prozess haben wir §x-§y umgeschrieben, es steht nun auf Mückenprovokation durch grosse Blinker bis zu 22 Jahren Zuchthaus" Die Strafe muss zu min. 50 % verbüsst werden. Der Gefangene wird dann mittels Stromschlägen aus dem Gefängnis gebracht.

Hatte eigentlich schon Hoffnungen...

Gibt es eigentlich bei bluuberfisch nemiad - deutsch???

http://de.wikipedia.org/wiki/Normenkontrolle

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkrete_Norm...e_(Deutschland)

...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire

Womit wir dann bei

Zitat

bevor der Thread im Sande verlaufen kann oder themenfremd eskaliert.

Zitatende

angelangt sind.

*GGG*

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:angry2: hola amigos,

nun ist das eingetreten was wir alle befürchtet haben...und die"RESTSALAMI" wird immer dünner.

Falls es zu einer Verfassungsbeschwerde vor dem BVG kommen sollte ich bin mit mindestens 50.-€ dabei, falls sich an dem Inhalt meiner Geldbörse was ändern sollte(mehr Geld drin!)könnte es auch mehr sein.

Wo sind meine 50.- gegen Tölle, wegen der Falschaussage vor dem Bundestag, geblieben?

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ist das wieder für ein Gemeckere, das war nen Spass.

Du bist mir nicht unsympathisch, versteh mich nicht falsch.

Aber manchmal haust Du Wortkombos raus, die nur Du, und bitte verstehe diesen Baustein: ->NUR DU<-, verstehst.

Warum in aller Welt postest Du solche Gedanken in einem Forum wo sich dann alle den Kopf (wund) kratzen?

Das Du auch normal schreiben kannst ist ja bekannt, das macht die Sache ja so pikant.

Würde mich wirklich mal interessieren - Du bist in meiner Welt ein Phänomen, das steht fest.

Gruß

T

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast We are Borg
Warum in aller Welt postest Du solche Gedanken in einem Forum wo sich dann alle den Kopf (wund) kratzen?

Ich tippe auf Wernicke-Aphasie.

Patienten mit dieser Art von Sprachstörung können fließend, sogar exzessiv sprechen, aber die Bedeutung der Worte nicht erkennen. Die Störung kann des Weiteren in Verbindung mit Logorrhoe auftreten.

Es ist in erster Linie das „mentale Lexikon“ beeinträchtigt. Bezeichnungen können nur schlecht abgerufen und in der korrekten Lautfolge realisiert werden. So entstehen Wörter, die es in der jeweiligen Sprache nicht gibt (Neologismen); im schlimmsten Fall kann man der Spontansprache eines Wernicke-Aphasikers keinen Sinn mehr entnehmen, weil nahezu jedes inhaltstragende Wort stark verändert ist.

Des Weiteren verwenden die Patienten häufig Paraphasien und neigen zu Paragrammatismus. Da auch das Sprachverständnis für Wörter und Sätze schwer gestört ist, ist eine verbale Kommunikation mit Patienten mit Wernicke-Aphasie nur sehr erschwert möglich. Zusätzlich bestehen eine Schreibstörung, häufiger in Form von paraphasischen Entstellungen, und eine Störung des Leseverständnisses.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast 275-mezger@fvlw.de

Ich schreibe es mal hier in diese Disskusion weil sie gerade im Forum "oben drauf" liegt.

In der letzten Zeit gab es ja unzählige Disskusionen über Klagen dieser und jener Art , so auch hier wieder.

Und wie mir scheint -aber da mag ich mich irren - gibt es hier am Forum eine Vielzahl von Rechtsanwälten.

Zumindest gibt es viele Leute die aufklären oder erklären warum dieses und jenes nicht geht.

Ich bin kein Rechtsanwalt oder Jurist und habe deshalb keine Ahnung von diesen Dingen. Dies nur vorab damit sich keiner aufregt.

Also hier meine ernsthafte Frage als Laie an die Fachleute.

Was ist den eigentlich juristisch möglich um gegen ein Gesetz vorzugehen das gleich gegen mehrere (zumindest meiner Aufassung als Laie nach) Paragraphen des Grundgesetzes verstößt .

Ich denke das viele dieser threads auch ein Zeiuchen der Verzweiflung sind den für mich z.B. stellt sich das ganze so dar.

Staat macht Gesetze wie es Ihm beliebt. Bürger hat keinerlei Möglichkeiten - zumindest keine legalen - um sich dagegen zu wehren.

Ich kann mir fast schon denken das es wohl darauf hinausläuft aber da auch Ich nur ein Mensch bin gilt auch für mich "Die Hoffnung stirbt zuletzt"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ist den eigentlich juristisch möglich um gegen ein Gesetz vorzugehen das gleich gegen mehrere (zumindest meiner Aufassung als Laie nach) Paragraphen des Grundgesetzes verstößt .

Eine erschöpfende Antwort auf diese allgemein gehaltene Frage müsste derart differenzieren, dass es wahrscheinlich für fachfremde Leser zu unübersichtlich wird.

Die Möglichkeiten, unmittelbar gegen ein Gesetz vorzugehen, sind generell sehr eingeschränkt.

Eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG bietet in einigen wenigen Ausnahmekonstellationen eine solche Möglichkeit. Im Hinblick auf die Verschärfung des WaffGs ist dies in folgendem Thread ausführlich diskutiert worden Klick .

Liegt eine solche Ausnahmekonstellation nicht vor, kann die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes lediglich inzident im Rahmen des üblichen Verwaltungsrechtswegs geltend gemacht werden, d.h. beim Vorgehen gegen eine behördliche Entscheidung welche das Gesetz umsetzt (z.B. Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse).

Sollte das angerufene Gericht der Auffassung sein, das WaffG verstoße gegen das GG, so legt es das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Selbst verwerfen darf das VG/OVG/VGH/BVerwG das Gesetz nicht.

Hält das jeweilige Gericht das WaffG hingegen für verfassungsgemäß, so entscheidet es aufgrund dieses Gesetzes und der Betroffene müsste den (Verwaltungs-)rechtsweg vollständig erschöpfen - mit allen etwaigen Folgen für seinen Waffenbesitz - bevor er schlussendlich Verfassungsbeschwerde (mit ungewissen Erfolgsaussichten) erheben kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.