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IGNORED

Verwirrung: Bundesrat fordert Verbot oder bittet um Prüfung?


wahrsager

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Nach der Bundesratssitzung wurde mir berichtet, der Beschluss habe nicht die IPSC-Verbotsforderung zum Ziel sondern die Bitte um eine Prüfung eines Verbots.

Klang logisch, denn BaWü hatte den eigenen diesbezüglichen Antrag ja abgeändert.

Nun ist endlich der Beschluss des BR online zu lesen, und da steht aber im Prinzip wieder die Formulierung des alten Antrags drin.

Ich zitiere mal den Blog "Backyard Safari":

...

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Genehmigungen von Sportordnungen insoweit zu widerrufen, als sie IPSC-Schießen enthalten, da es sich dabei um Schießübungen mit einem kampfmäßigen Charakter handelt, die sonst nur in Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs trainiert werden.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das im Bezug auf die Bitten unter Ziffer 2 und 3 Veranlasste dem Bundesrat bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten."

Das ist nicht harmlos und stellt - verglichen mit dem ursprünglichen Antrag Baden-Württembergs, in dem es nur darum ging, einen Widerruf der Sportordnungen im Hinblick auf das IPSC-Schießen zu prüfen - eine Verschärfung des Tones dar. Denn mit diesem Beschluß bittet der Bundesrat darum, diese Sportordnungen zu widerrufen. Der einzigste Unterschied zum ursprünglichen Stuttgarter Ansinnen besteht darin, daß der Prüfauftrag sich nicht mehr auf das Paintballspiel bezieht. In der Sache hat sich die Regierung Oettinger jedoch weitestgehend durchgesetzt und eine Mehrheit der Länder hinter sich gebracht. Daher macht es keinen großen Unterschied, daß sie ihren eigenen Antrag noch vor der Beschlußfassung zurückgezogen hat.

Ehrlich gesagt ist mir schleierhaft, warum der BR meint, über einen Antrag hinausschiessen zu müssen.

Das DWJ hatte also doch korrekt berichtet. Mea culpa!

Sorry für die Fehlinformation!

Zu meiner Ehrenrettung sei aber gesagt, dass nicht mal unsere Gegner genau mitbekommen haben, was der BR beschlossen hat:

http://www.abgeordnetenwatch.de/jan_korte-...05.html#q199205

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Sorry für die Fehlinformation!

Zu meiner Ehrenrettung sei aber gesagt, dass nicht mal unsere Gegner genau mitbekommen haben, was der BR beschlossen hat:

http://www.abgeordnetenwatch.de/jan_korte-...05.html#q199205

Das ganze Hin und Her mit den Drucksachen ist für den Laien aber extremst verwirrend.

Ich selbst bin mir auch nicht sicher, ob die endgültige BR-Drucksache 577/09( B ) = Beschluss nicht doch irgendwo schon korrigiert rumdümpelt... :confused::confused:

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Auch VISIER hat die Meldung vom letzten Freitag gekippt und den neuen Stand der Dinge (hoffentlich...) heute auf die Startseite gesetzt. Wenn selbst Juristen, die auf der Tribüne saßen, bei dem offensichtlichen Abstimmungschaos nicht mitbekommen haben, was verabschiedet wurde oder nicht...

Nach Ansicht anderer netter Juristen (dieses Forums...) sollte man eben beachten, daß die Verschärfungen/Verbote eine BITTE des Bundesrats für herbstliche Aktivitäten der Politiker sind, aber nicht mehr das vom Bundestag verabschiedete Gesetz tangieren (sondern das nächste, was zweifellos kommt).

Immerhin hatte ja der Bundestag im verabschiedeten Gesetz Drucksache 16/13423 ab Seite 9 und 10 für IPSC definiert: "es handelt sich hierbei nicht um unzulässiges kampfmässiges Schießen", daran aber noch ein paar Prüfaufgaben und Pflichten für die Verbände angeknüpft.

(Sorry, Text läßt sich nicht reinkopieren hier)

Wäre hilfreich für uns gewesen, wenn auch die Bundesratsmitglieder den Gesetzestext, dem sie ja nicht widersprochen haben, vor ihrer Bitte um Verschärfung ganz gelesen hätten. Aber bei 62 Gesetzen an einem Tag kann man schließlich nicht auf alle Feinheiten achten... :peinlich:

(EDIT: LEERZEILEN ENTFERNT)

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Sorry aber ich bin etwas verwirrt. Was ist den nun richtig - einfach ausgedrückt eine geplante Widerrufung der Sp.Ordungen mit IPSC (laut der Drucksache 577) oder nur die Bitte um Prüfung. Desweiteren wenn 577 stimmt, was ist mit den anderen "Nettigkeiten" in Bezug auf GK? Ich war bis jetzt der Meinung das sind nur obskure Prüfungsbitten, die es in der Zukunft durch die LWB nichtig zu machen gilt.

Täuscht mich, als Nichtjurist, nur der Eindruck oder herrscht hier ein gewisses Chaos?

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...

Immerhin hatte ja der Bundestag im verabschiedeten Gesetz Drucksache 16/13423 ...

Das ist die Ausschussdrucksache - d.h. das zusammengefasste Ergebnis der Behandlung in den einzelnen BT-Ausschüssen und nicht der Gesetzesbeschluss.

Die Bundesregierung hat auf den Beschuss des Bundesrates die Gelegenheit zur Gegenäußerung. Dadrin wird stehen, wie sie mit der Prüfbitte umzugehen gedenkt. Und das ist keineswegs etwas für die nächste Legislaturperiode. Das kann auch zu einer Änderung des jetzigen Gesetzentwurfs führen, die dann noch ruck-zuck in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden könnte. Eine zweite BR-Beteiligung bräuchte es dann nicht mehr.

Teddy

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Da ich meine Ansichten zu diesem furchtbaren Entschließung-Antrag schon in verschiedenen

Beiträgen dieses Forums offengelegt habe, bleibt mir abschließend nur eins zu sagen:

! Leute, geht wählen ! :excl:

Die nächste Änderung des Waffengesetztes kommt bestimmt schon in ein oder zwei Jahren (zwecks Zentralem Waffenregister, EU- Waffenrecht etc.).

Die entscheidende Frage ist, welche Regierungskostellation dann vertreten ist.

Bei Schwarz-Gelb jedenfalls stünden die Chancen wohl noch immer am größten, dass solche Forderungen,

wie die im Entschließungs- Antrag, letztendlich wieder in der Versenkung verschwinden.

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Was m.M. nach viel schwerer wiegt ist dieser Unsinn:

a) ob unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz von Schusswaffen, die für die Durchführung von schweren Gewalttaten besonders geeignet sind, eine Beschränkung hinsichtlich der Zulassung von Kurzwaffen zum sportlichen Schießen nach Bauart und Kaliber der Waffe erforderlich ist; dabei ist vor allem zu untersuchen

- eine Begrenzung der Magazine auf fünf Patronen,

- eine Erschwerung und damit zeitliche Verzögerung des Magazinwechsels,

- eine Begrenzung der Schussenergie von großkalibrigen Waffen;

Haben die noch alle am Christbaum? Wie soll man die "Schussenergie" denn begrenzen? Ist ja kein Motorrad, das man einfach drosseln kann. Magazinwechsel zeitlich verzögern? Gelächter. Begrenzung auf fünf Schuss? Freilich.

Pfffft. Politiker und Anlass-Gesetzgebung.....

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@maschinenmensch

Klingt zwar alles absurd, aber leider gibt es in USA (CA) schon Vorbilder bezüglich „Erschwerung und damit zeitlicher Verzögerung des Magazinwechsels“.

Der Magazinlöser lässt sich nicht mehr mit dem Daumen betätigen, da versenkt angebracht (shielded). Man benötigt ein „Tool“ zum Mag Release (bei Langwaffen kann auch eine Projektilspitze verwendet werden, bei einer 9 Para oder 45 ACP dürfte das aber schwierig werden).

In California you are required to have a fixed magazine, or a magazine that only lets you release it with a "tool".

http://answers.yahoo.com/question/index?qi...22095900AATgN6i

http://www.coldwarshooters.net/index.php?m...er=1&page=3

http://www.parallaxtactical.com/store/inde...;products_id=78

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Prüfbitten des Bundesrats sind weitgehend irrelevant. Rechtlich unverbindlich und im übrigen auch gänzlich folgenlos.

Solche Beschlüsse sind vielmehr politische Absichtserklärungen. Als solche sollte man sie auch einordnen => Rundablage.

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@maschinenmensch

Klingt zwar alles absurd, aber leider gibt es in USA (CA) schon Vorbilder bezüglich „Erschwerung und damit zeitlicher Verzögerung des Magazinwechsels“.

Der Magazinlöser lässt sich nicht mehr mit dem Daumen betätigen, da versenkt angebracht (shielded). Man benötigt ein „Tool“ zum Mag Release (bei Langwaffen kann auch eine Projektilspitze verwendet werden, bei einer 9 Para oder 45 ACP dürfte das aber schwierig werden).

http://answers.yahoo.com/question/index?qi...22095900AATgN6i

http://www.coldwarshooters.net/index.php?m...er=1&page=3

http://www.parallaxtactical.com/store/inde...;products_id=78

California scheint eh ein Vorbild zu sein. Hab in 2007 noch über die Beschränkungen von Teleskopstöcken in CA geschmunzelt. Ein Vierteljahr später ist es in D ähnlich geregelt.

Nur wenn es um Tempolimits geht, ist Deutschland das Texas der Autolobby.

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California scheint eh ein Vorbild zu sein. Hab in 2007 noch über die Beschränkungen von Teleskopstöcken in CA geschmunzelt. Ein Vierteljahr später ist es in D ähnlich geregelt.

Nur wenn es um Tempolimits geht, ist Deutschland das Texas der Autolobby.

was ein blödsinn

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CA natürlich!
In California, impact weapons can only be sold to peace officers and security guards as defined in Penal Code Sections 12002(a), 12002(B), 12002(f) & 12002(g). This includes side handle (PR-24) and expandable batons. The following persons are allowed to order impact weapons with authentication of employment:

Hatte vorigen Text mal gefunden als ich nach ASP's gegoogelt hab. Auch in US-Foren liest man, das Teleskopstöcke in CA illegal sind, ausser für best. Berufsgruppen. Das entspricht doch im Groben der deutschen Reglung. Hier darf man sie wenigstens noch frei kaufen.

Auf den Vergleich bin ich wegen der blöden Magazinknöpfe in Californien gekommen, der zugegeben etwas OT ist... sorry.

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Prüfbitten des Bundesrats sind weitgehend irrelevant. Rechtlich unverbindlich und im übrigen auch gänzlich folgenlos.

Solche Beschlüsse sind vielmehr politische Absichtserklärungen. Als solche sollte man sie auch einordnen => Rundablage.

Ja das ist richtig. Aber wir sollten bei dieser (Verbots-) Politikergeneration sehr sehr wachsam bleiben. :o

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