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IGNORED

Gesetzesänderung Spreng- und Schießmittelgesetz 2010


Empfohlene Beiträge

Liebe Kollegen!

Anbei zwei Links zum Entwurf zur Gesetzesänderung des Spreng- und Schießmittelgesetzes, die auch für private Wiederlader den Erwerb und Besitz von Pulver und Zündmitteln regelt!

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtunge...aeuterungen.pdf

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtunge...010_Entwurf.pdf

Jeder österreichische Schützenkollege, der seine Murmeln selber lädt sollte sich den Text gut durchlesen.

Grüße, Christian

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auaauaaua. :traurig_16:

das schaut nicht gut aus, das wiederladeparadies wird entweiht.

ich habe das mal sofort an IWÖ weitergeleitet, mal sehen ob sich da noch was retten lässt.

so oder so: pulver & ZH einlagern bis an die decke lautet die devise jetzt.

lg

Martin

ps: schön jedenfalls, dass die buschtrommeln hier in WO so gut funktionieren!

Liebe Kollegen!

Anbei zwei Links zum Entwurf zur Gesetzesänderung des Spreng- und Schießmittelgesetzes, die auch für private Wiederlader den Erwerb und Besitz von Pulver und Zündmitteln regelt!

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtunge...aeuterungen.pdf

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtunge...010_Entwurf.pdf

Jeder österreichische Schützenkollege, der seine Murmeln selber lädt sollte sich den Text gut durchlesen.

Grüße, Christian

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hey knieper, du weißt ja...

wenn uns ösis was weggenommen wird was uns lieb und teuer ist, dann wehren wir uns natürlich mit händen und füßen ;-).

@martin:

im iwö-forum gibts auch einen eigenen thread dazu...

http://iwoe.org/bbforum/viewtopic.php?t=8262

und bunkern wird dir nix helfen, wenn wir ab 1.1.2010 nur noch 5kg pulver bewilligungsfrei lagern dürfen. ich weiß noch gar nicht genau, wie das mit den zündern aussieht.

lg, christian

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und bunkern wird dir nix helfen, wenn wir ab 1.1.2010 nur noch 5kg pulver bewilligungsfrei lagern dürfen. ich weiß noch gar nicht genau, wie das mit den zündern aussieht.

ja schon, aber wer weiss schon was ich wo gelagert habe (da dzt noch nicht nachvollzogen wird wieviel ich gekauft habe), oder kommt dann die hausdurchsuchung die in jede ecke schnüffelt ob auch wirklich mehl in der mehl-dose ist und auch alle anderen gebäude in der umgebung durchscannt? gut, man wird sich wundern wie ich mit so wenig pulver so lange auskommen kann, aber das sind eben meine sparsamen schlappladungen :)

bzw gibt es natürlich auch den legalen weg eine bewilligung für die lagerung größerer mengen zu bekommen. das lässt sich durchaus leicht argumentieren auf basis der vielfalt an wiedergeladenen kalibern und den dafür spezifisch erforderlichen pulvern und der gewaltigen preisdifferenz zwischen kleingebinde und großgebinde.

lg

Martin

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die begutachtungsfrist für den entwurf endet mit 21.8.2009.

mich macht stutzig, dass dieses bundesgesetz schon mit 1.1.2010 in kraft treten soll, also nehme ich mal an, dass es schon so gut wie beschlossen ist nach der parlaments-sommerpause.

naja du kannst dir schon eine größere menge bewilligen lassen, aber dann muss deine lagerstätte auch behördlich bewilligt sein... explosionssichere glühbirnen, eigenen pulverschrank usw. usf... na ganz super!

ich seh schon das wird noch chaos pur...

habts euch schon mal angesehen, was da für listen führen zu sind und dann ist auch noch eine jährliche kontrolle vorgesehen?

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtunge...010_Anlagen.pdf

lg, christian

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die begutachtungsfrist für den entwurf endet mit 21.8.2009.

mich macht stutzig, dass dieses bundesgesetz schon mit 1.1.2010 in kraft treten soll, also nehme ich mal an, dass es schon so gut wie beschlossen ist nach der parlaments-sommerpause.

das nennt man dann "durchs parlament durchpeitschen". leider nicht was die erste assoziation im kopf so an bildern erzeugt :ninja:

naja du kannst dir schon eine größere menge bewilligen lassen, aber dann muss deine lagerstätte auch behördlich bewilligt sein... explosionssichere glühbirnen, eigenen pulverschrank usw. usf... na ganz super!

naja praktisch müsste man sich mal ansehen wie groß die änderungen zum derzeitigen gesetz tatsächlich sind. denn das galt bisher auch schon, da gab es auch höchstmengen und genehmigungspflichtigkeit und den ganzen zinnober. es wurde nur praktisch nicht exekutiert da kein überblick über die tatsächlichen menge je person da war da es einfach jeder kaufen konnte.

was ich mir vorstellen könnte wäre, dass viele seiten (insb. exekutive) die kontrollpflichten einfach nicht übernehmen wollen werden (mit welchen ressourcen denn? schaffen ja schon kaum die verewahrungsüberprüfungen) und dass am ende sowas übrig bleibt wie bei den Kat.C-waffen: ja, du brauchst irgendein papierdl das dich einen obolus kostet um es erwerben zu dürfen. ja, in dem papierdl (oder beim handel?) wird erfasst wieviel du gekauft hast. nur wird in der praxis niemand nachsehen was daraus wurde oder gar abgleichen wieviel du in summe bereits erworben hast und wieviel noch übrig sein müsste. was soll der blödsinn auch - "warm delaboriert" kann ich immer behaupten, wenn der kauf nicht gerade erst gestern war. und selbst dann könnte ich es im garten abgefackelt haben weil die qualität nicht OK war.

wenn ich also einen gewissen lagerstand habe und nur den abgang nachkaufe so düfte aufgrund der erworbenen mengen nicht mal der verdacht aufkommen dass ich die gesamtlagermenge überschreite. es geht ja meist eh nicht um dramatisches, aber 5kg ist halt auch wieder ein bisschen zu wenig wenn man zum großgebinde greift.

gerüchteweise soll es ja leute geben die 100kg vorratsfässer haben... :)

und zur legalen variante einer bewilligung für über 5 kg - naja, ist vielleicht nicht so abwegig vernünftige lagerungsbedingungen zu haben. mal sehen wie solche vorschriften im detail tatsächlich aussehen. schrank und ex-geschützte lampe schrecken mich noch nicht wirklich.

ich seh schon das wird noch chaos pur...

habts euch schon mal angesehen, was da für listen führen zu sind und dann ist auch noch eine jährliche kontrolle vorgesehen?

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtunge...010_Anlagen.pdf

find ich auch nicht so schlimm, du musst ja nicht alle dieser vorlagen verwenden, es treffen nur manche zu. eine liste über zugänge und abgänge... meingott, excel und eine waage und gut is.

ja klar, alles unnötige extraarbeit, ein problem lösen das wir bisher gar nicht hatten.

aber es ist nicht so, dass ich nach dem ersten überfliegen wirklich große katastrophen befürchte - wie gesagt die meisten paragraphen gab es im bisherigen gesetz auch schon so.

hoffen wir auf gute arbeit seitens IWÖ (habt ihr schon alle euren mitgliedsbeitrag gelöhnt?) und auf eine "österreichische" lösung.

und dann warten wir mal ab, was in der vollzugspraxis so rauskommt.

lg

Martin

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.... es hat also begonnen..... ... dunkle mächte ziehen ins land..... :starwars013:

Genau das ist es. Es geht längst nicht nur um eine Einschränkung im Schießwesen, und natürlich geht's überhaupt nicht um einen Sicherheitszugewinn.

Es ist ein weiterer Schritt in eine sozialistische Diktatur. Es ist also endgültig wieder soweit ....

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naja eben mal wieder ein an eu-richtlinien angelehntes bundesgesetz, das dazu da ist, uns wiederladern kräftig in die suppe zu spucken.

wobei ich jetzt mal ganz frech unterstelle, dass die dafür verantwortlichen gar keine ahnung haben, was wiederladen eigentlich ist. denn davon steht kein wort drinnen.

lg, christian

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wobei ich jetzt mal ganz frech unterstelle, dass die dafür verantwortlichen gar keine ahnung haben, was wiederladen eigentlich ist. denn davon steht kein wort drinnen.

Leider liegst Du damit ganz daneben. Man sollte nicht den Fehler machen, Beamte zu unterschätzen.

Es geht rein darum, scheibchenweise Freiheiten abzuschneiden, ohne jeglichen Grund, außer den, das Volk immer mehr unter die Knute zu kriegen. Die haben nicht bloß auf das Wort "Wiederladen" vergessen - es wurde bewußt so formuliert, daß nichts mehr übrigbleibt, was man ohne staatliche Genehmigung kriegen kann. Und da setzen dann die Beamten an, die sich schon jetzt einen Namen machen durch "bemerkenswerte" Ermessensentscheidungen.

Siehe die aktuellen Querschüsse.

Freunde, da geht's ned um ein paar Krümel Pulver. Da geht's um einen Abbau der Freiheit, eine Absage an die Demokratie und einen wichtigen Schritt hin zum wehrlosen und gefügigen Untertanen.

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Bei der Durchsicht des Entwurfes ist mir aufgefallen, dass nicht zwischen Spreng- und Schiessmittel unterschieden wird.

Dies wirkt sich auch auf die Lagermenge aus. Es wird von max. 5 kg ausgegangen.

Bitte um Rückmeldung falls jemanden noch etwas auffällt, dass man mit dem BMI absprechen sollte.

Antwort bitte an mich!

DVC

ISE

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also in §4 des entwurfes wird bei den begriffsbestimmungen schon zwischen schieß- und sprengmittel unterschieden...

die definierte kleinmenge von max. 5kg heißt eher, dass ich dafür keine behördlich bewilligte lagerstätte brauche und ich von der verschärften dokumentationspflicht (verbrauch/vernichtung usw.) entbunden bin.

lg, christian

§ 4. (1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist

1. Sprengmittel: ein Sprengstoff oder ein Zündmittel;

2. Sprengstoff: ein Erzeugnis, das dem Wesen nach dazu bestimmt ist, bei willkürlich auslösbaren

chemischen Zustandsänderungen Energie derart frei werden zu lassen, dass feste Körper

gesprengt werden können;

3. Zündmittel: ein Gegenstand, der seinem Wesen nach zur Zündung eines Sprengstoffes bestimmt

ist und explosive Stoffe enthält;

4. Schießmittel: jedes Treibmittel, das dem Wesen nach für den Antrieb von Geschoßen bestimmt

ist, insbesondere Schwarzpulver oder ein-, zwei- und dreibasige Pulver wie Nitrozellulosepulver;

5. Mischladegerät: eine Vorrichtung für das Mischen und Laden von chemischen Stoffen zur

Herstellung von Sprengstoff an der Verwendungsstelle und zum unverzüglichen Sprengen;

6. Besitz: auch die Innehabung;

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Hi,

soweit, so schlecht,

aber bis jetzt ist für mich noch unklar, ob die Zündhütchen Schießmittel sind, oder Zündmittel und somit Sprengmittel.

Davon abhängig ist der notwendige Schein und der Nachweis von Kenntnissen nach dem ASchG.

Ich habe auch in den Erläuterungen nichts dazu gefunden.

In der Sprengmittelverordnung 2001 sind unter Zündmittel aufgezählt: Sprengzünder, Sprengkapseln, Sprengverzögerer, Pulverzündschnüre, Zündschläuche und Shocktubes.

Kommen wir hier irgendwie zu einer gesicherten Aussage ? (Juristen vom IWÖ) ?

LG H.

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