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IGNORED

Ein Aktionsbündnis aus Rems-Murr zeigt wie es geht


1up-schwammerl

Empfohlene Beiträge

Hallo Foristi.

Da fällt mir doch was ein. Es gab vor 2 Jahren schon mal einen schlimmen Mord.

Ich meine nicht den Fall, wo im Rems Murr Kreis an der Bundesstraße ein junger Fußballspieler mit einer illegal besessenen "Pumpgun" von einem italienischen Wirt aus Rache ermordet wurde.

Ein Jugendlicher wurde von mehreren anderen Jugendlichen mit einem Baseballschläger ermordet und dann einbetoniert.

Auch hier gründete sich ein "Aktionsbündnis". Aber anstatt nun Baseballschläger und Schnellbinderzement zu verbieten, haben sich hier diese Leute zusammengefunden, die ebenfalls nochmals verhindern wollen, das Jugendliche nochmals so etwas tun. Und sie wollen das Jugenstrafrecht geändert sehen.

Diese Vorgehensweise scheint mir wesentlich seriöser, weil glaubhafter.

Initiative Yvan Schneider

Gruß 1up

PS: Warum in letzter Zeit so eine Häufung von Mordanschlägen in diesem beschaulichen Landkreis?

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Gast Einzellader

An dieser Initiative sollte sich das AB mal ein Beispiel nehmen. Falls es nicht schon zu spät ist, denn in Sachen Seriosität und Glaubwürdigkeit hat das AB alles verspielt.

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Gast God of Hellfire

Evtl. sollten wir diese Initiative unterstützen.

Die sprechen sich sehr offen gegen die Kuscheljustiz im Zusammenhang mit jugendlichen Gewaltverbrechern aus.

Und das auch noch auf einer vernünftigen Basis ohne unbeteiligte Dritte zu beschuldigen.

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Evtl. sollten wir diese Initiative unterstützen.

Die sprechen sich sehr offen gegen die Kuscheljustiz im Zusammenhang mit jugendlichen Gewaltverbrechern aus.

Und das auch noch auf einer vernünftigen Basis ohne unbeteiligte Dritte zu beschuldigen.

... hab ich auch gerade gedacht, die Forderungen sind Vernünftig.

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Seriösität trotz aller Trauer und Schmerzen über den Verlust der Kinder ist sicherlich sehr schwer,

leider ist sie durch díe Agitationen dieses verborten "Vorsitzenden" des Winnendenbündnisses

kaum mehr zu erwarten.

Es ist ist halt auch so, der Unterschied zwischen Waffenmissbrauch legal und illegal. Illegal ist nicht medienwirksam

da nicht beherrschbar.

Gruß

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Die Mutter Yvan Schneiders war in der SWR-Sendung mit dem voreingenommenen Moderator Backes zu sehen. Es ging natürlich vom Grundsatz her um die Tat in Winnenden bzw. dieses war Anlaß der Sendung. Frau Mayer vom AWB war auch anwesend und im Hintergrund war auch Herr Schober zu sehen, der auch mal kurz zu Wort kam.

Vor der Mutter Yvan Schneiders ziehe ich meinen Hut! Und sie war auch eine von denjenigen, die ganz klar Stellung gegen ein Killerspiele-Verbot und ein Waffen-Verbot bezogen hat. Sehr zum Erstaunen von Frau Mayer. Das konnte man an ihrem allseits bekannten Blick erkennen.

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Die Mutter Yvan Schneiders war in der SWR-Sendung mit dem voreingenommenen Moderator Backes zu sehen. Es ging natürlich vom Grundsatz her um die Tat in Winnenden bzw. dieses war Anlaß der Sendung. Frau Mayer vom AWB war auch anwesend und im Hintergrund war auch Herr Schober zu sehen, der auch mal kurz zu Wort kam.

Immer wenn Frau Mayer oder Herr Schober mit ihrem AWB in der Öffentlichkeit erscheinen, denkt mindestens ein junger Mensch darüber nach, wie er es dem Tim K. gleichtun könnte.....

Kein Wunder, das diese Stiftung langfristig angelegt ist. Bei der Werbung.

abs4

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... hab ich auch gerade gedacht, die Forderungen sind Vernünftig.

Weiß ich nicht,

1.wie hoch das mögliche Strafmaß für die Täter nach den derzeitigen Gesetzen ist

2.ob das mögliche Strafmaß ausgeschöpft werden wird

deshalb weiß ich auch nicht, ob eine Forderung nach Verschärfung des

Jugendstrafrechts berechtigt ist, oder ob es nur konsequent angewendet

werden braucht.

Unterschied zu Winnenden aus Sicht der Hinterbliebenen:

1.Die Täter selbst können zur Verantwortung gezogen werden

2.Das Tatmittel selbst unterliegt nicht dem Waffenrecht

Fatty

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Ich halte es generell wenig sinnvoll für Einzelfälle schärfere Gesetze zu fordern. Die Möglichkeit das Erwachsenenstrafrecht auf 18-Jährige anzuwenden besteht meines Wissens schon jetzt. Wurde offenbar in dem Fall anders entschieden.

Jetzt hab ichs auch gefunden(bei WIKIPEDIA):

"Die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende ist nach § 105 JGG begründet, wenn Reiferückstände in der Person des Heranwachsenden vorhanden sind oder die abzuurteilende Tat jugendtypische Züge aufweist. Grundsätzlich gelten dann die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes als lex specialis zum Strafgesetzbuch. Höchststrafe ist dann eine 10-jährige Jugendstrafe.

Die Entscheidung, ob ein Heranwachsender nach allgemeinem oder nach Jugendstrafrecht zu verurteilen ist, entscheidet der Jugendrichter, das Jugendschöffengericht oder die Jugendkammer als gesetzlicher Richter, die im Jugendstrafverfahren beteiligte Jugendgerichtshilfe nimmt zu dieser Frage zuvor Stellung."

Ergo: Gleicher Quark wie im Waffenrecht. Die Öffentlichkeit wird mit Märchen versorgt, während es tatsächlich eher ein Versagen des Richters ist.

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"Die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende ist nach § 105 JGG begründet, wenn Reiferückstände in der Person des Heranwachsenden vorhanden sind oder die abzuurteilende Tat jugendtypische Züge aufweist. Grundsätzlich gelten dann die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes als lex specialis zum Strafgesetzbuch. Höchststrafe ist dann eine 10-jährige Jugendstrafe.

Stellt euch mal vor der Mörder von Winnenden hätte sich nicht feige selbst erschossen sondern wäre verurteilt worden.

Das hätte ne maximalstrafe von 10 Jahren gegeben! Sicherungsverwahrung geht bei jugendlichen nicht-

Nach 7/12 wäre er wieder draussen gewesen. Im (für ihn) schlimmsten Fall nach 10 Jahren-

Und das für 15fachen Mord!

Ein "Hoch" auf unseren Rechtsstaat!

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Lasst euch doch nicht an der Nase herumführen!

Sicherheitsverwahrung ist seit 2008 auch im JGG möglich!

Siehe hier ein konkretes Beispiel: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page...gendstrafe.html

Mit der Unwissenheit der Bevölkerung zu solchen Tatsachen arbeiten diese AB's doch. Gerade wir sollten auf sowas nicht reinfallen!

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Sicherheitsverwahrung ist seit 2008 auch im JG möglich!

Aber nur unter bestimmten Umständen. Wenn damit zu rechnen ist, das der Täter aller Wahrscheinlichkeit weitere Taten nach seiner Freilassung begehen wird, kann auch bei nach Jugendstrafrecht verurteilten Tätern Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Ich habe so meine Zweifel das man dies Tim K. hätte nachweisen können. Somit wäre er nach spätestens 10 Jahren wieder draußen gewesen. Das er tot ist, halte ich für die beste Lösung. Wohl möglich hätte er mit seiner Lebensgeschichte noch Kasse gemacht (Zeitungsinterviews, Bücher, Filme usw.).

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Lasst euch doch nicht an der Nase herumführen!

Sicherheitsverwahrung ist seit 2008 auch im JGG möglich!

Siehe hier ein konkretes Beispiel: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page...gendstrafe.html

Mit der Unwissenheit der Bevölkerung zu solchen Tatsachen arbeiten diese AB's doch. Gerade wir sollten auf sowas nicht reinfallen!

Glaub mir, ich lass mich nicht an der Nase herum führen.

Wenn du mich kennen würdest, wüsstest du warum.

:rolleyes:

(Näheres gerne per PN)

Sicherungsverwahrung (als Urteilsinhalt) ist bei Jugendlichen def. nicht möglich.

Die "Nachträgliche Sicherungsverwahrung" jedoch schon.

Wenn das Strafmaß abgegolten ist und der Täter dann immernoch Gefährlich erscheint, ist sie möglich. Aber von vornherein kann sie, derzeit bei jugendlichen, nicht verhängt werden.

Zitat 7 §/JGG

§ 7

Maßregeln der Besserung und Sicherung

(1) Als Maßregeln der Besserung und Sicherung im Sinne des allgemeinen Strafrechts können die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, die Führungsaufsicht oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden (§ 61 Nr. 1, 2, 4 und 5 des Strafgesetzbuches).

(2) Sind nach einer Verurteilung zu einer Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren wegen oder auch wegen eines Verbrechens

1. gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder

2. nach § 251 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 252 oder § 255 des Strafgesetzbuches,

durch welches das Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt oder einer solchen Gefahr ausgesetzt worden ist, vor Ende des Vollzugs dieser Jugendstrafe Tatsachen erkennbar, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen, so kann das Gericht nachträglich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anordnen, wenn die Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Tat oder seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Vollzugs der Jugendstrafe ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten der vorbezeichneten Art begehen wird.

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Das hätte aber auch ein Erwachsenenstrafrecht nicht geändert. Da wäre er dann halt nach 15 Jahren draußen gewesen. Oder man hätte ihn in psychiatrische Behandlung gesteckt.

Ich zweifle aber daran, das der Fall nicht passiert wäre, wenn die Gesetze härter gewesen wären.

Sorry, aber das ist für mich trotzdem der selbe Quark wie beim ABW: Gesetze verschärfen, fertig! Wirkung: Null!

Auch Tim K. hätte sich wohl kaum von Sicherheitsverwahrung abschrecken lassen.

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Das hätte aber auch ein Erwachsenenstrafrecht nicht geändert. Da wäre er dann halt nach 15 Jahren draußen gewesen.

Lebenslänglich ist auch in Deutschland Lebenslänglich-

Schau dir den §57(2) StgB an-

Pommerenke saß knappe 50 Jahre ehe er im Gefängnis starb-

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SV bedeute ja nicht das man nie wieder raus kommt. Es bedeutet lediglich das in regelmäßigem Abstand überprüft wird ob der Inhaftierte noch eine Gefahr darstellt.

C.Klar hat Lebenslänglich bekommen, keine SV. Genauer gesagt wurde er zu (ich glaube ) 6mal Lebenslänglich verurteilt. Die Strafe wurde jedoch zu einer Gesamtstrafe zusammen gefasst (da lebenslänglich, lebenslänglich bedeutet). Das OLG Stuttgart hat eine Mindestverbüßungsdauer von 26 Jahren festgelegt und 2008 entschieden das er auf Bewährung entlassen werden kann.

Verhaftung 1982, Entlassung 2008-->26 Jahre

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Hätte er die Morde nicht begangen, wenn er gewusst hätte, das er so lange Knast sitzt?

Wohl kaum.

Hätte Tim K. von seinem Amoklauf Abstand genommen, wenn er härtere Strafen befürchten hätte müssen?

Wohl kaum.

Ich sehe nach wie vor darin keinen Sinn.

Außerdem: Bei dem bestehenden JGG ist das Überprüfen doch möglich, wieso dann verschärfen?

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Stellt euch mal vor der Mörder von Winnenden hätte sich nicht feige selbst erschossen sondern wäre verurteilt worden.

Wenn er sich nicht selbst erschossen hätte, dann wäre er bestraft worden und nicht Millionen rechtstreuer Bürger.

bye knight

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Ja, möglicherweise (die Anti-Waffen-Lobby hätte uns aber trotzdem fertig gemacht, oder es zumindest versucht).

Dann wäre vielleicht eine Diskussion wie diese hier eingetreten, die dasselbe in grün ist. Für einen Einzelfall Gesetze zu verschärfen bringt kaum etwas.

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