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IGNORED

Großkaliber + Bestandsschutz


YiZhiYang

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Was bedeuted Bestandsschutz:

Quelle Wikipedia: Der Begriff Bestandsschutz oder Bestandsgarantie beschreibt allgemein im öffentlichen Recht das Phänomen, dass eine Genehmigung in ihrer ursprünglichen Form weiter gilt, obwohl neuere Gesetze schärfere Anforderungen stellen und heute zur Erlangung einer gleichen Genehmigung eine höhere Hürde zu erklimmen wäre. Der Begriff ist verfassungsrechtlich mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verknüpft. Der Bestandsschutz hat seine Wurzeln mit darin, dass nach Art. 14 Abs. 3 GG ein Recht nicht entschädigungslos entzogen werden darf.

Dazu ein Beitrag im Abgeordnetenwatch, beantwortet von Lothar Mark (SPD) MDB:

.... Wir haben intensiv ein Verbot großkalibriger Schusswaffen im Schießsport diskutiert. Die gegen ein Verbot vorgebrachten Argumente sind auch aus unserer Sicht bedenkenswert. So wurden zahlreiche Sportordnungen der Sportverbände für den Einsatz von Großkaliberwaffen genehmigt mit der Folge, dass entsprechende Einrichtungen Bestandsschutz haben. Ein Verbot würde die deutschen Sportschützen von internationalen Wettbewerben ausschließen. Die auf Großkaliber spezialisierten Vereine stünden vor dem "Aus". Schließlich stellt sich auch die Frage, was mit den zum Teil sehr wertvollen Waffen nach einem Verbot geschehen soll....

Haben die sich jetzt also mit der letzten Verschärfung und der damit verbundenen behördlichen Genehmigung der Schießsportdisziplinen selbst ein Ei gelegt? War dies nicht die rot-grüne Regierung? Sind also die Grünen schuld, dass die GK-Waffen nicht weggenommen werden dürfen? Das wäre ja echt klasse! :00000733:

Wir sollten uns mal bei den Grünen bedanken. :icon14:

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So wurden zahlreiche Sportordnungen der Sportverbände für den Einsatz von Großkaliberwaffen genehmigt mit der Folge, dass entsprechende Einrichtungen Bestandsschutz haben.

Genehmigungen sind Verwaltungsakte. Mir erschließt sich nicht ganz, warum genehmigte Sportordnungen hinsichtlich der (noch einmal separat zu genehmigen) Einrichtungen Bestandsschutz geben sollen, hinsichtlich der (noch einmal separat zu genehmigen) Waffen jedoch nicht.

Bestandsschutz kenne ich nur aus dem Baurecht, wo man eine mit Baugenehmigung (entspricht WBK) errichtetes Garage auch bei nachträglicher Änderung des Bebauungsplans (entspricht WaffG) nicht abreissen muss. Der Vertrauenstatbestand ist aber derart eng, dass man bei einem Autoverbot für Privatleute die Garage dann zwar behalten darf, aber das Auto trotzdem abgeben muss, da dies nicht Inhalt der Genehmigung war.

Es stellt sich ohnehin die Frage, ob Art. 14 GG überhaupt jemals vor dem bösen WaffG schützen kann, da dort ja lediglich der Umgang geregelt wird und nicht die Eigentumsverhältnisse.

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"So wurden zahlreiche Sportordnungen der Sportverbände für den Einsatz von Großkaliberwaffen genehmigt mit der Folge, dass entsprechende Einrichtungen Bestandsschutz haben. Ein Verbot würde die deutschen Sportschützen von internationalen Wettbewerben ausschließen. Die auf Großkaliber spezialisierten Vereine stünden vor dem "Aus". Schließlich stellt sich auch die Frage, was mit den zum Teil sehr wertvollen Waffen nach einem Verbot geschehen soll...."

Das sind alles korrekte Gedankengänge.

Wie gesagt, der Besitz an (GK-)Waffen beruht auf Einzelverwaltungsakten (unbefristet erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse), diese auf

bestätigten Bedürfnissen, diese wiederum auf ebenfalls per Verwaltungsakt (BVA) genehmigten Schießsportordnungen.

Das ist schon ein gewisses rechtliches Fundament für den Bestandsschutz.

Das immer so platt geforderte "Verbot" bereits besessener/genehmigter GK-Waffen, wenn juristisch machbar (einzelner Widerruf der

waffenrechtl. Erklaubnisse?) wäre mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nur gegen 1:1-Entschädigungszahlungen für jede Waffe möglich gewesen.

Stichworte: Vertrauensschutz, Vermögensschaden.

"Die Politik" hat offenbar durchaus Überlegungen angestellt, die sie - auch gegen entsprechenden "emotionalen" Druck vieler Medien und des AB -

vor entsprechenden Verboten zurückschrecken ließ.

Statt dessen geht es jetzt aber auf "kaltem Wege"... Hochschrauben der Anforderungen an Besitz und Aufbewahrung/Sicherung,

bis den Waffenbsitzern die Tränen kommen... Vorgehensweise und Zielrichtung sind offensichtlich.

Gruß,

karlyman

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Statt dessen geht es jetzt aber auf "kaltem Wege"... Hochschrauben der Anforderungen an Besitz und Aufbewahrung/Sicherung,

bis den Waffenbsitzern die Tränen kommen... Vorgehensweise und Zielrichtung sind offensichtlich.

Gruß,

karlyman

Tja Karly, hast Du wirklich etwas anderes erwartet. Wenn nicht so, dann eben auf dem von Dir beschriebenen

"kalten Wege".

Traurig aber wahr.

Liebe Grüße

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Haben die sich jetzt also mit der letzten Verschärfung und der damit verbundenen behördlichen Genehmigung der Schießsportdisziplinen selbst ein Ei gelegt? War dies nicht die rot-grüne Regierung? Sind also die Grünen schuld, dass die GK-Waffen nicht weggenommen werden dürfen? Das wäre ja echt klasse! :00000733:

Ich würde das nicht "ein Ei gelegt" nennen. So könnte man darüber reden, wenn die Verwendung von GK-Waffen im Schiess-Sport und deren Besitz irgendeinen Nachteil für Deutschland, seine Menschen oder die Politik hätte. Dies ist aber

nachweislich nicht der Fall.

Die Äusserung von Lothar Mark zeigt, dass es auch bei der SPD Politiker gibt, die ihren Verstand benutzen. :icon14:

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Es wird auf die Begründungen ankommen. Im Bereich Sicherheit z.B. gibt es keinen Bestandsschutz. Siehe Ausstattung (oder auch Nicht-Ausstattung mit z.B. Lüftung) von Schießstätten. Und im Begründen von Gefahren sind doch einige gaaaaaanz groß.

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Tja Karly, hast Du wirklich etwas anderes erwartet. Wenn nicht so, dann eben auf dem von Dir beschriebenen

"kalten Wege".

Traurig aber wahr.

Liebe Grüße

:eclipsee_gold_cup:

...........Tja, viele Wege führen eben nach Rom......Leider !!

Ich denke mal es wird für uns ein sehr" kalter" Weg sein.....

Gruß Volker

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Dazu ein Beitrag im Abgeordnetenwatch, beantwortet von Lothar Mark (SPD) MDB:

.... Wir haben intensiv ein Verbot großkalibriger Schusswaffen im Schießsport diskutiert. Die gegen ein Verbot vorgebrachten Argumente sind auch aus unserer Sicht bedenkenswert. So wurden zahlreiche Sportordnungen der Sportverbände für den Einsatz von Großkaliberwaffen genehmigt mit der Folge, dass entsprechende Einrichtungen Bestandsschutz haben. Ein Verbot würde die deutschen Sportschützen von internationalen Wettbewerben ausschließen. Die auf Großkaliber spezialisierten Vereine stünden vor dem "Aus". Schließlich stellt sich auch die Frage, was mit den zum Teil sehr wertvollen Waffen nach einem Verbot geschehen soll....

Haben die sich jetzt also mit der letzten Verschärfung und der damit verbundenen behördlichen Genehmigung der Schießsportdisziplinen selbst ein Ei gelegt? War dies nicht die rot-grüne Regierung? Sind also die Grünen schuld, dass die GK-Waffen nicht weggenommen werden dürfen? Das wäre ja echt klasse! :00000733:

Wir sollten uns mal bei den Grünen bedanken. :icon14:

Hallooo! es ist Wahlk( r )ampf!!!!

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...

Das immer so platt geforderte "Verbot" bereits besessener/genehmigter GK-Waffen, wenn juristisch machbar (einzelner Widerruf der

waffenrechtl. Erklaubnisse?) wäre mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nur gegen 1:1-Entschädigungszahlungen für jede Waffe möglich gewesen.

Stichworte: Vertrauensschutz, Vermögensschaden.

...

Nehmen wir nun einmal an, dass es trotzdem zu einer Enteignung kommen würde. Das wären dann ca. 500.000 großkalibirige Schußwaffen multipliziert mit Peters Stahl. Das ergibt eine Summe von 1,5 Milliarden Euro, alleine für die Waffen.

Gegen die Entschädigungssumme kann ich doch Klage erheben, wenn ich nicht damit einverstanden bin. Viele von uns haben doch ganz tolle Rechtsschutzversicherungen. Da ergäbe doch dann ca. 500.000 Einzelklagen. Da haben die Richter dann aber mächtig was zu tun. Oder bin ich falsch im Bilde?

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Nehmen wir nun einmal an, dass es trotzdem zu einer Enteignung kommen würde. Das wären dann ca. 500.000 großkalibirige Schußwaffen multipliziert mit Peters Stahl. Das ergibt eine Summe von 1,5 Milliarden Euro, alleine für die Waffen.

Gegen die Entschädigungssumme kann ich doch Klage erheben, wenn ich nicht damit einverstanden bin. Viele von uns haben doch ganz tolle Rechtsschutzversicherungen. Da ergäbe doch dann ca. 500.000 Einzelklagen. Da haben die Richter dann aber mächtig was zu tun. Oder bin ich falsch im Bilde?

Na desshalb verbieten die auch nix sondern macher alles so Teuer, das sich, zumindest der "kleine Mann", nichts mehr leisten kann!

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