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IGNORED

Wann treten die Änderungen des WaffG in Kraft?


zum_zweiten

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Hallo,

ich habe in den veröffentlichten Dokumenten nichts über ein Inkrafttreten gefunden - weiß jemand näheres und kann es auch belegen? ;-)

das steht ganz exakt im änderungstext zum waffengesetz!.... wurde hier aber auch schon mehrfach erwähnt WANN dann die änderungen inkraft treten.

gruß alzi

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das steht ganz exakt im änderungstext zum waffengesetz!.... wurde hier aber auch schon mehrfach erwähnt WANN dann die änderungen inkraft treten

gruß alzi

Soll Leute geben die nicht in diesem Forum leben.

Kapiere immer nicht, wie jemand zwei volle Sätze ausformulieren kann in denen steht "das steht doch schon überall, wurde schon zwanzigmal gepostet, ICH weiss das Datum, beschränke mich aber darauf mich aufzuregen" anstelle zu sagen "Datum XYZ".

Junge Junge...

Matthias

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Artikel 5 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am... (einsetzen: erster Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats) in Kraft

Harlekin

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Soll Leute geben die nicht in diesem Forum leben.

Kapiere immer nicht, wie jemand zwei volle Sätze ausformulieren kann in denen steht "das steht doch schon überall, wurde schon zwanzigmal gepostet, ICH weiss das Datum, beschränke mich aber darauf mich aufzuregen" anstelle zu sagen "Datum XYZ".

das problem ist nicht dass die leute nicht hier in diesem forum "leben". das problem ist, sie sind hier und stellen fragen die KEINER im moment wirklich beantworten kann.

die EINZIGE stelle an der das "datum XYZ" steht........... die gibt es nicht! denn im gesetzestext, steht es ganz genau so wie Harlekin das zitiert hat! und genazu darauf hab ich verwiesen!

und warum die leute da nicht selbst drauf kommen und/oder mal selbst nachlesen, sondern hier so wie du .... sich entrüsten dass man ihnen nicht JETZT SOFORT ihre fragen ALLUNFASSEND beantwortet.... tja! selbst HIER unter den göttern der waffenrechtskunde ist besagtes "datum XYZ" unbekannt!

und JEDER der hier etwas aktiver ist, als nur diese eine frage zustellen, auch etwas zu diesem thema hier liest, sich gedanken macht, der kommt von ganz alleine auch auf die antwort. die frage ist nur.... will er sich diese mühe machen?... soviel zu "Junge Junge ..."

ist nicht böse gemeint, aber ich muss nicht jedem bei jeder frage alles in bild und ton vorbeten, wenn ers auch selbst lesen kann. lesen kann er ja, denn sonst hätte er sich hierher nicht verirrt.

... nur ein paar ganz allgemeine anmerkungen dazu, mit welchen erwartungen hier mitunter fragen gestellt werden, bzw. mit welchen erwartung, hier bezüglich der beantwortung von fragen, diese gestellt werden...... bissl mehr eigneinitiative und selbständigkeit haben noch keinem geschadet. wenn man nämlich derlei mit übergroßem selbstverständnis erwartet, kann es vorkommen, dass man auf bestimmte fragen garkeine antwort mehr bekommt. und nach derlei angeraunze vergeht zumindest mir die lust zu antworten!

gruß alzi

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also jetzt nochmal langsam:

Irgendwo im Wust der Posts und Gesetzestext PDFs die hier sicherlich IRGENDWO gepostet worden sind, die aber durch die scheinbar allmächtige Suchmaschine nicht durchsucht werden können (komisch!), steht garantiert die von Dir gemeinte Passage. Die Eingangsfrage war höflich, sachlich und einfach. Er hat weder gedrängelt oder gejammert.

Und dass dann sowas kommt wie "das wurde doch schon gepostet", ja super, das ist ca so hilfreich wie der Ballonfahrer, der den Fussgänger unter ihm fragt wo er ist, und die Antwort bekommt "etwa 50 Meter über mir".

Dann poste halt nichts und lass andere antworten, wenn Dir eine Antwort wie von Harlekin zuviel ist. Mag sein, dass Du jetzt die Flak abbekommen hast, die stellvertretend für alle "Nein, ja, wurde schon beantwortet, SuFu" Einzeiler steht.

Ein Forum dient dazu hilfreiche Infos zu finden. Wenn die Threads besch... benannt sind, die Textpassagen in pdf sind, ja TUT MIR LEID, wenn dann mal jemand nachfragt der nicht die Zeit hat sich jeden Abend stundenlang vor die Karre zu setzen und jeden Krempel im Detail durchzuforsten. Wenn Du Dir den Schuh als Info-Märtyrer anziehst, bitte, nicht mein Bier.

Ich habe mich jetzt genug aufgeregt.

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"Kleingeistiges Schulmeistern" wäre die treffende Umschreibung, wenn man sich ärgern würde ;-))

Aber es scheint die besondere Nettiquette zu sein.

Insofern auch meinen Dank an konstruktive Forum-Mitglieder.

Nur eines sei noch Richtung "alzi" gesagt: Nur weil Dir das Datum der Veröffentlichung im BGBl nicht bekannt ist, muß es doch nicht keiner wissen.

Für mich ist dieser Fred damit erledigt. :rolleyes:

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Dann poste halt nichts und lass andere antworten,

Die Überlegung kommt mir auch bei jedem Beitrag dieser Art.

"Nein, ja, wurde schon beantwortet, SuFu"

Es besteht doch keine Pflicht zu antworten :rolleyes: !

Eine kurze, sachbezogene Antwort in Verbindung mit Hinweis auf SuFu

oder laufendes Thema oder anderen Bereich, das geht schon o.k.

Aber einzig der Hinweis sich selbst weiterzuhelfen, den braucht niemand der was fragt,

sonst würde er ja nicht fragen :traurig_16: .

Im Gegenzug dazu ist es dann wieder amüsant, wenn eine richtige Antwort gegeben wird

und es folgt zehnmal die Bestätigung derselben.

Der Elfte sieht das aber ganz anders und konstruiert mit viel Elan und Fantasie ein Problem daraus -

und dann geht es richtig zur Sache, bis die Fetzen fliegen :D

He Leute bleibt locker und humorvoll,

das hier ist doch SPASS. :eclipsee_gold_cup:

Ernst ist übrigens gerade beim Arbeitsamt oder beim Finanzamt,

dort wird er in nächster Zukunft immer öfter sein <_<

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Artikel 5 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am... (einsetzen: erster Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats) in Kraft

Harlekin

Wenn ich mich nicht irre, ist diese Antwort so nicht richtig. Gefragt war ja nicht nach dem Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (BT-Drs. 16/12597), sondern nach dem Inkrafttreten der in diesem Gesetz enthaltenen Änderungen des WaffG.

Zu diesen aber bestimmt Art. 5 Abs. 3 des o.g. Gesetzes, dass diese bis auf (wohl) eine Ausnahme am Tag nach der Verkündung in Kraft treten - denn die Änderungen des WaffG sind im Änderungsgesetz zum Sprengstoffgesetz sämtlich unter Art. 3 Abs. 5 enthalten.

Die für die sprengstoffrechtlichen Neuregelungen vorgesehene Übergangsphase von 3 Monaten gilt also ausdrücklich nicht für die waffenrechtlichen Änderungen.

Was den voraussichtlichen Zeitrahmen anbelangt:

Das o.g. Änderungsgesetz zum SprengstoffG ist TOP 14 der 860. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 10. Juli 2009, 9.30 Uhr.

Stimmt der Bundesrat zu, dann muss nur noch ausgefertigt und unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Der Zeitrahmen hierfür kann stark variieren, ohne Insider zu sein würde ich mal tippen zwischen 2 und 6 Wochen nach der Bundesratssitzung. Also vielleicht im August.

Gruß!

Vergil

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Da sich in der Praxis eh nicht viel ändern wird, sollte die WaffG-Änderung nicht zu sehr dramatisiert werden. :)

Was hat das denn mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens zu tun? :confused:

Gruß,

Vergil

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Um mal zusammen zu fassen: Das neue Waffg. Tritt in kraft sobald es durch den Bundesrat bestätigt ist?

Wann ist das?

(Ich finde es im Übrigen etwas ärgerlich, dass man sich erst mal eine ganze seite voll inhaltsloser Kommentare durchlesen muss bis man echte Informationen herausgefischt hat.)

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Der Bundesrat wird sich am 10. Juli mit der Änderung des Waffengesetztes beschäftigen. Bei einem Beschluss bekommt unser Bundespräsident das Gesetz zum unterschreiben, Danach wird es im Bundesanzeiger veröffentlicht, frühestens am Tag darauf kann das Gesetz in Kraft treten.

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Der Bundesrat wird sich am 10. Juli mit der Änderung des Waffengesetztes beschäftigen. Bei einem Beschluss bekommt unser Bundespräsident das Gesetz zum unterschreiben, Danach wird es im Bundesanzeiger veröffentlicht, frühestens am Tag darauf kann das Gesetz in Kraft treten.

Danke für deine informative Antwort!!

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