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Verbandsnachweis nur für erste Feuerwaffe erforderlich?


Gast Vergil

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Ich habe bisher immer angenommen, dass ich als Sportschütze für jede Feuerwaffe nach § 14 II WaffG einen Bedürfnisbeleg durch das vom Verein und Verband ausgefüllte entsprechende Formular vorlegen muss.

Jetzt habe ich gestern in der neuen Bundestagsdrucksache zur Änderung des WaffG folgende Passage gelesen:

"Nach § 14 Absatz 2 muss sich der Sportschütze vor Erwerb der ersten Waffe von seinem Schützenverband (nicht vom eigenen Verein) bescheinigen lassen, dass er mindestens 12 Monate im Verein mit scharfen Waffen trainiert hat und die Waffe für eine bestimmte anerkannte Schießsportdisziplin braucht. " (Hervorhebung von mir)

Wenn ich das wörtlich nehme, könnte ich mir, wenn ich eine WBK mit nur einer Kurzwaffe habe, die zweite Kurzwaffe mit einem direkten Antrag an die Behörde beantragen, ohne nochmals Verein und Verband einzuschalten. Kann das sein?

Verwirrte Grüße und Danke im Voraus!

Vergil

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Ich habe bisher immer angenommen, dass ich als Sportschütze für jede Feuerwaffe nach § 14 II WaffG einen Bedürfnisbeleg durch das vom Verein und Verband ausgefüllte entsprechende Formular vorlegen muss.

Jetzt habe ich gestern in der neuen Bundestagsdrucksache zur Änderung des WaffG folgende Passage gelesen:

"Nach § 14 Absatz 2 muss sich der Sportschütze vor Erwerb der ersten Waffe von seinem Schützenverband (nicht vom eigenen Verein) bescheinigen lassen, dass er mindestens 12 Monate im Verein mit scharfen Waffen trainiert hat und die Waffe für eine bestimmte anerkannte Schießsportdisziplin braucht. " (Hervorhebung von mir)

Wenn ich das wörtlich nehme, könnte ich mir, wenn ich eine WBK mit nur einer Kurzwaffe habe, die zweite Kurzwaffe mit einem direkten Antrag an die Behörde beantragen, ohne nochmals Verein und Verband einzuschalten. Kann das sein?

Verwirrte Grüße und Danke im Voraus!

Vergil

Um etwas mehr als das WO-typische "Nein." beizusteuern, habe ich mir gerade die Drucksache auch mal angeschaut. Es handelt sich um eine auf für Politiker verständliche Beschreibung des Waffengesetzes. Der § 14 II sieht eine Bedürfnisprüfung bei jeder Waffe vor, Ausnahme nur die Waffen auf WBK gelb ab Waffe 2, das wird sich auch nicht ändern. Aus meiner Sicht ist es nur die Erläuterung, die sich (zutreffend) auch auf die erste Waffe bezieht.

Wie sagtest Du, bester Publius, nicht früher schon einmal: Das Gerücht wächst im Umlauf. Darum meine Ergänzung.

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Um etwas mehr als das WO-typische "Nein." beizusteuern, habe ich mir gerade die Drucksache auch mal angeschaut. Es handelt sich um eine auf für Politiker verständliche Beschreibung des Waffengesetzes. Der § 14 II sieht eine Bedürfnisprüfung bei jeder Waffe vor, Ausnahme nur die Waffen auf WBK gelb ab Waffe 2, das wird sich auch nicht ändern. Aus meiner Sicht ist es nur die Erläuterung, die sich (zutreffend) auch auf die erste Waffe bezieht.

Wie sagtest Du, bester Publius, nicht früher schon einmal: Das Gerücht wächst im Umlauf. Darum meine Ergänzung.

Danke für Deine Antwort, dann hatte ich das WaffG bei der SK-Prüfung doch richtig verstanden! :)

Gruß! Vergil

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