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IGNORED

Stahlschränke aus Behördenbeständen


mangri

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:confused:

Vor einigen Jahren konnte ich von meinem Ex-Arbeitgeber eine größere Anzahl der dort damals überzähligen Stahlschränke erwerben.

Sie wurden auf mehrere meiner Schützenbrüder verteilt.

Es handelt sich dabei überwiegend um ca. mannshohe Stücke aus den Baujahren 1985 - 1990 mit einem Schlüssel- und einem

zusätzlichen mechanischen Zahlenschloß (zum Drehen).

Sind recht massive doppelwandige Teile (Tür dreiwandig) mit Gewichten zwischen 430 - 500 Kg.

Leider war die Einstufung (innerbetrieblich SG II) nicht so einfach auf heutige Werte zu übertragen. Die Herstellerfirma gibt es nicht mehr.

Wir haben die Schränke durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Geldschränke und Tresoranlagen

gegen nicht unerhebliche Kosten prüfen und bewerten lassen.

Ergebnis: Jeder Schrank bekam eine Zertifizierung mit den individuellen Daten und dem Spruch

"gemäß § 36 WaffG und § 13 AWaffV sicherheitstechnisch gleichwertig (äquivalent) einem Schrank des Widerstandsgrades I ".

Jetzt, fünf Jahre später, kommt das böse Erwachen. Im Rahmen der allgemeinen Überprüfung der Aufbewahrung von Waffen

durch den Landkreis schreibt der zuständige SB nach Einsendung von Fotos und Kopie der Zertifizierung:

"Die Aufbewahrung entspricht bei Ihnen den waffenrechtlichen Vorschriften". (Schütze hat nur 3 KW)

"Anmerken möchte ich zum vorgelegten Gutachten, daß ein Wertbehältnis SG II nach den Beratungsrichtlinien der

kriminalpolizeilichen Beratungsstellen lediglich der Norm VDMA 24992 Sicherheitsstufe B entspricht."

Der Sachverständige, auf dieses Schreiben angesprochen, hat dafür keine Erklärung. Seine Beurteilung ist nach wie vor wie oben,

die erwähnte Beratungsrichtlinie ist ihm nicht bekannt. Eine endgültige Klärung kann nur ein Richterspruch bringen.

Toll, im Fall des erwähnten Schützen ist ja alles ausreichend, aber wir haben auch Kameraden mit mehr Waffen und Mun.

Schon einmal so etwas gehört ???

:confused:

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Wenn man bedenkt, daß SG IV der D20 entspricht und somit VdS IV, dann fällt mir dazu nicht mehr viel ein...

B - Schrank mit dreiwandiger Türe dürfte sehr selten sein, Dies haben in der Regel nur C1F und VdS I aufwärts...

Soll doch einfach einmal dieses Werk " Beratungsrichtlinien der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen " vorlegen.

Die Qualität des Gutachter steht in der Regel über der in dieser Hinsicht unmaßgeblichen Meinung irgendwelcher nicht sachverständigen SBs, schließlich verteidigt er ja offensichtlich auch heute noch seine Begutachtung und die daraus resultierende Einstufung.

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Gehstdu zu KPB, sagst "bittelieberexpertekommstdumalvorbei", gibts dem (zumeist sehr netten & kompetenten)Herren einen Kaffee und gut is. Ne Woche später hast Du i.d.R. einen Schrieb von jemandem in Händen, der wirklich AHNUNG hat und gibst ihn dem SB. Ende Gelände.

(Ja, hat genau so gefunzt bei mir mit meinem 50er Jahre Ungetüm)

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