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IGNORED

Armatix vs. ZDF Landgericht Hamburg


wahrsager

Empfohlene Beiträge

@Hinnerk

Bitte nicht alle Richterinnen über einem Kamm scheren. Ich habe schon mehrere Amtsrichterinnen erlebt, die erstklassig informiert waren und couragiert ihre Arbeit erledigt haben. Also :icon14:

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kam von Armatix die Antwort (sinngemäß): Das muss man nicht wieder rauskriegen!

Es gab einmal kurz Gelächter im Saal, nachdem ein Armatix-Vertreter protestierend ausrief, das gewaltsame Entfernen des Gummirings sei keine ordnungsmäße Behandlung des Trustlocks. :heuldoch:

da kann man dann mal wieder sehen welches geistigen kindes die herren von armatix sind, ich sag nur "flinte in kaliber 30-60"!

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Ich vermute,

dass es beim ZDF um eine Anhörung vor Erlass einer einstweiligen Verfügung und bei Visier ums Hauptsacheverfahren geht!

Exakt. Bei unserer EV hat das der Richter ohne Anhörung der Gegenseite (also uns) entschieden. Vielleicht ist ihm nun der Name der klagenden Firma bekannt vorgekommen.

Warten wir einfach ab, was morgen herauskommt (außer dem Gummiring). Vor Gericht und auf hoher See...

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Heute ist Dienstag.......um wieviel Uhr ist den die Gerichtsverhandlung?

Hab da so meine pers. Meinung zu dem Thema. A..... hat sicherlich ein paar Helferlein auf polit. Ebene im Hintergrund.

"Gerüchte" sagen da schon mal eine gewisse "Voreingenommenheit" der Gerichte aus, wenn entspr. Hintermänner die Strippen ziehen.

Solls ja alles schon gegeben haben.

Ich schreib´s deshalb in dem Stil, nicht das ich eine Verleumdungklage bekomme. Aber ich gehöre da wohl etwas zu den "Schwarzsehern".

Von daher hoffe ich mal, das ich mich irre.

Euer daumendrückender Hunnnter

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Heute ist Dienstag.......um wieviel Uhr ist den die Gerichtsverhandlung?

Hab da so meine pers. Meinung zu dem Thema. A..... hat sicherlich ein paar Helferlein auf polit. Ebene im Hintergrund.

"Gerüchte" sagen da schon mal eine gewisse "Voreingenommenheit" der Gerichte aus, wenn entspr. Hintermänner die Strippen ziehen.

Solls ja alles schon gegeben haben.

Ich schreib´s deshalb in dem Stil, nicht das ich eine Verleumdungklage bekomme. Aber ich gehöre da wohl etwas zu den "Schwarzsehern".

Von daher hoffe ich mal, das ich mich irre.

Euer daumendrückender Hunnnter

Ganz ehrlich, sowas nennt man auch Scheisshausparolen.

Ist jetzt nicht gegen Dich gemünzt, aber wo soll denn sowas hinführen. Im September ist die Verhandlung Armatix ./. Visier vor dem gleichen Gericht und Du unterstellst hier den Richtern das schlimmstmögliche.

Auf mich haben sie größtenteils einen guten Eindruck gemacht, sie haben sich nicht an der Nase rumführen lassen. Und jetzt warten wir mal ab!

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Ich sehe das so mit A……

Je mehr die sich winden und alles und jeden vor Gericht Schleppen umso mehr werden

die Herren unglaubwürdig. Gerade mit solchen Aktionen wie hier beschrieben.

Und meiner Meinung nach geht denen eh bald die Kohle aus…… Rechtsstreitereien

kosten Geld und zwar richtig viel Geld……….

Die sind schon auf dem richtigen Weg…….. Hochmut kommt vor dem Fall !!

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Ich sehe das so mit A……

Je mehr die sich winden und alles und jeden vor Gericht Schleppen umso mehr werden

die Herren unglaubwürdig. Gerade mit solchen Aktionen wie hier beschrieben.

Und meiner Meinung nach geht denen eh bald die Kohle aus…… Rechtsstreitereien

kosten Geld und zwar richtig viel Geld……….

Die sind schon auf dem richtigen Weg…….. Hochmut kommt vor dem Fall !!

Dein Wort in Gottes Ohr, Je früher, desto besser und bitte möglichst heftig aufklatschen, nach dem freien Fall.

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Die Verkündung einer Entscheidung ist heute, am 23.06.09, 12:00 Raum B 332 (Geschäftsstelle). Also nichts mit Verhandlungssaal.

Landgericht Hamburg. - 24. Zivilkammer -. Sievekingplatz 1. 20355 Hamburg

:new_russian:???

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Die Verkündung einer Entscheidung ist heute, am 23.06.09, 12:00 Raum B 332 (Geschäftsstelle). Also nichts mit Verhandlungssaal.

Landgericht Hamburg. - 24. Zivilkammer -. Sievekingplatz 1. 20355 Hamburg

Welchen Teil verstehst Du nicht? ;)

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19.06.09: Verkündung einer Entscheidung am 23.06.09, 12:0 Raum B332 (Geschäftsstelle) Bericht

23.06.09: Die die Kammer hat am 23.06.09 für Recht erkannt:

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) verboten:

1. Über das vom Antragsteller hergestellte Trustlock zu behaupten, dieser ließe sich durch einen herkömmlichen im Baumark erhältlichen Vibrationsschleifer in 20 Sekunden entfernen, ohne die Waffe zu beschädigen.

2. Die Landeskreditanstalt hat als Bank an der Firma Armatix 25,1 Prozent Anteile und ist über die Investition von 2,5 Millionen Euro bei dieser an der Entwicklung der Sicherungssysteme von Armatix beteiligt.

3. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

3. Es ergeht eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

4. Von den Kosten des Verfahren hat die Antragstellerin 45 Prozent und die Antragsgegnerin 55 Prozent zu tragen

Der Streitwert wird festgelegt auf 100.000,00 EUR.

Quelle: http://www.buskeismus.de/termine_09_2Q.html

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na ja so kann man es auch machen...

[...]einstweiligen Verfügung[...]

verboten:[...]

zu behaupten[...]

Vibrationsschleifer in 20 Sekunden entfernen[...]

Landeskreditanstalt hat als Bank an der [...]

beteiligt.

grenzt an zensur!?

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Warum darf ich etwas nicht behaupten, wenn es stimmt?

Gibt es vielleicht Zweifel an dem Beitrag? Gibt es schon nähere Urteilsbegründungen?

Wenn ja, sollte der Versuch mit "ensprechender Besetzung" wiederholt werden.

Getürkte Versuche, die letztendlich nicht haltbar (gerichtsverwertbar) sind, bringen uns auch nicht weiter.

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Das sollten sich erst einmal die Juristen zu Gemüte führen.

Wenn es z. B. um die 25,1 % Anteil der Bank geht, so kann man nunmehr natürlich nicht verbreiten, das Land habe einen Anteil in dieser Höhe sondern man kann allenfalls darüber berichten, daß dem mal so gewesen sein soll.

Aber warten wir die Begründung ab...

Bis dahin wird es noch viele findige Köpfe geben, die das System austricksen und darüber berichten werden. Dabei werden sie dann aus den "Fehlern" der anderen gelernt haben.

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Abwarten, ob es ein Berufungsverfahren gibt. Ausserdem kann Frontal mit Gerichtsurteilen wie Diesem, vermutlich ganze Hallen füllen.

Wer weiss ob bis zur Visier-Verhandlung (was inhaltlich wieder ein anderer Fall ist) nicht schon neue Tests da sind...

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Gast solideogloria

Das Umgehen des Kopierschutzes von Datenträgern ist auch mittlerweile verboten. Vielleicht verbietet ein Gericht es einfach das Dreckding zu knacken.

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Warum darf ich etwas nicht behaupten, wenn es stimmt?

Gibt es vielleicht Zweifel an dem Beitrag? Gibt es schon nähere Urteilsbegründungen?

Wenn ja, sollte der Versuch mit "ensprechender Besetzung" wiederholt werden.

Getürkte Versuche, die letztendlich nicht haltbar (gerichtsverwertbar) sind, bringen uns auch nicht weiter.

Der Knackpunkt ist folgender:

Armatix hat behauptet, die Sicherung sei nicht ordnungsgemäß eingesetzt gewesen.

Die Sachverständigen Plößl und Winkelsdorf haben eingeräumt, dass der Gummiring nicht vollständig im Patronenlager verschwunden war, so dass man ihn rauspulen kann. Laut Bedienungsanleitung "soll" dieser Ring aber ganz verschwinden, was bei 9 Para aber durch das leicht konische Lager schwer ist. Das ZDF argumentierte "soll" hiesse nicht "muss" und sei deshalb nur eine Empfehlung.

Alle bisher von Plößl geknackten Systeme waren vom selben Händler eingesetzt worden. Armatix hat die Lizenz des Händlers, diese Systeme einzusetzen, letzte Woche widerrufen und ihm eine Nachschulung angeboten.

Die Sachverständigen haben argumentiert, man bekäme den Gummiring nur mit Gewalt so tief rein und Gewalt darf lt. Bedienungsanleitung beim Einsetzen oder Entfernen nicht angewandt werden.

Es gab nach der Verhandlung mehrere relativ logische Optionen für das Gericht. ich vermute, man wählte die folgende:

Wenn das Sperrelement nicht zu 100% wie in der Bedienungsanleitung eingebaut ist, dann kann man mit dem Test auch keine Aussage über die Funktion begründen.

Allerdings wurden hier ein paar Dinge übersehen:

- Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber der gesicherte Lauf wurde von Armatix so mitgebracht. Keiner weiss, wie der Sicherungsbolzen da reingedrückt wurde.

- Ob man den derart mit dem Gummiring verpressten Sicherungsbolzen da jemals wieder ohne Gewalt rausbekommt, ist fraglich. Falls nein, handelt es sich nicht um eine bestimmungsgemäße Anwendung des Produkts.

- Das Gericht wollte das ungeschnittene Rohmaterial des ZDF nicht sehen (zwei Kameraperspektiven!)

Bei einem neuen Test müsste man mindestens 5 Systeme von verschiedenen Händlern testen, ausserdem müsste man bei einigen den Gummiring ganz reindrücken und dann testen, ob man sie mit dem Entsperrelement überhaupt noch gewaltfrei rausbekommt. Ausserdem üsste man den Acetontest machen.

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