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IGNORED

LP-für Jungschützen


John Kahn

Empfohlene Beiträge

Neulich trat an mich ein Bekannter heran und bat mich um einen Rat bezüglich der

Anschaffung einer Luftpistole für seinen Sohnemann.

Der Bub ist fast 17 und würde gern LP schiessen erstmal im heimischen

Keller 10m LP Scheibe, soweit kein Problem, es wird nur noch nach der passenden LP

für den Einstiegsschützen gesucht.

Der Vater ist dafür was richtiges zu kaufen, also wohl Pressluft+Wechseltank Einzelschuss (od 5schüss.?)

Ich sagte ihm das da noch ein Kompressor dazukommt+weiteres div.Zubehör.

Die Tanks sagte er mir könne er bei sich im Verein wieder auffüllen.

Auf der anderen Seite ist er sich nicht ganz sicher ob eine LP die mind. 1000-1500 EUR kosten

dürfte das richtige ist für einen fast 17 jährigen, da er meint das sein Sohn schon viele Dinge

angefangen hat und wieder abgebrochen/nicht zu Ende geführt hat, ist er sich bezügl.der Ausgabe

etwas unsicher. (am Geld dürfte es allerdings nicht liegen der Mann ist RA...)

Meine Empfehlung wie wäre es zum Anfang mit einer gewöhnlichen CO2 Hobbywaffe ala Umaklecks...

Die Teile gibts neu schon für etwa einen Hunni oder drunter, falsch machen kann er damit nicht viel.

Und wenns denn Match sein soll warum nicht eine Feinwerkbau mit Spannhebel ala 65 oder so.

Oder gegebenfalls eine Walther Kipplauf, alt robust und nicht kaputtzukriegen, da kann er sich

versuchen und rausfinden ob das neue Hobby was für ihn ist und Papa spart erstmal Kohle.

Ich weis nicht ob im handel noch erhältlich Frankonia hatte mal eine eine Brünner CO2 Waffe

kam über 300 DM Matchgriff+5schüssig soz. semiprofesionell?

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Meine Empfehlung wie wäre es zum Anfang mit einer gewöhnlichen CO2 Hobbywaffe ala Umaklecks...

Die Teile gibts neu schon für etwa einen Hunni oder drunter, falsch machen kann er damit nicht viel.

Wenn du meinen Rat hören möchtest, dann lass´ die Finger von CO2 - jedenfalls rate niemanden dazu.

CO2 ist "Schnee von vorgestern", eine "Sache für sich" und wer sich damit nicht auskennt... ein preislicher Vorteil besteht jedenfalls nicht.

Alle - wirklich alle, die ich kenne und regelmäßig schießen sind von CO2 weggegangen, haben die Waffen auf Pressluft umgebaut oder Pressluftwaffen gekauft.

Mein Tipp für einen Anfänger ist eine gebrauchte Morini 162 EL (elektronsicher Abzug -> genial für Anfänger!, abnehmbare Kartuschen, Pressluft) (Achtung: die älteren sind noch CO2 und feste Kartusche!) oder für Leute mit viel Geld oder große Ambitionen eine Steyr LP 10.

5-schüssige (LP 50) braucht er nicht (gibt es für 17-jährige keine Nennenswerte Disziplin)

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Fast 17 Jahre und schießen? Außerhalb eines genehmigten Schießstandes? Nicht erlaubt. Siehe hier in diesem Diskussionspfad.

sorry, sehr wohl darf mit Druckluftwaffen bis zu 7,5 J im heimischen Keller oder auch Garten und

Boden sofern die Geschosse das Areal nicht verlassen können geschossen werden.

Die Kugelfänge werden sicher nicht umsonst hergestellt und angeboten, ich weis nicht woher du deine Informationen hast oder bist du von einer KK-Waffe ausgegangen das stand aber nicht zur Debatte.

Hier gehts um freiverkäufliche Druckluftwaffen mit weniger als 7,5 J.

Da der Hausbesitzer/Inhaber in dem Fall der Vater, einverstanden ist den Sohn bis er 18 ist auch

beaufsichtigen wird, die Diabolos 100%ig das Areal nicht verlassen können.

Dürfte dem "Projekt" wohl nichts im Wege stehen.

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Da der Hausbesitzer/Inhaber in dem Fall der Vater, einverstanden ist den Sohn bis er 18 ist auch

beaufsichtigen wird, die Diabolos 100%ig das Areal nicht verlassen können.

Dürfte dem "Projekt" wohl nichts im Wege stehen.

Du hast den anderen Fred nicht richtig gelesen.

Jugentlichen ist es nur auf genehmigten Schießstanden der Umgang mit Waffen erlaubt. Ansonsten gilt § 2 WaffG:

§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

...

Da gilt für alle Waffen und nicht nur Schusswaffen. Somit auch für das Bajonett, den Schlagstock, das Luftgwehr - egal ob 1, 5, 7,5 oder 40 Joule. Einzig Softair unter 0,5 Joule bleibt davon unberührt, weil SA < 0,5 J vom WaffG ausgenommen ist.

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Du hast den anderen Fred nicht richtig gelesen.

Jugentlichen ist es nur auf genehmigten Schießstanden der Umgang mit Waffen erlaubt. Ansonsten gilt § 2 WaffG:

§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

...

Da gilt für alle Waffen und nicht nur Schusswaffen. Somit auch für das Bajonett, den Schlagstock, das Luftgwehr - egal ob 1, 5, 7,5 oder 40 Joule. Einzig Softair unter 0,5 Joule bleibt davon unberührt, weil SA < 0,5 J vom WaffG ausgenommen ist.

Wenn du richtig gelesen hast der Vater beaufsichtigt ihn, du wirst mir doch jetzt nicht erzählen

das du erst mit 18 deine erste Luftpistole in der Hand gehabt hast oder?? Paragraphenreiter ? :peinlich:

Mal unter uns da hier wieder jemand päpstlicher als der Papst daherkommt ich habe mit 11 !!!

meine erste Federdruckluftpistole vom Vater geschenkt bekommen, ich konnte mit dem Ding machen was ich wollte hat nur an und ab mal geschaut.

Mit 12 hatte ich mein erstes Luftgewehr das hat mir der Vater gekauft musste damals noch seine Perso nummer in ein Büchlein im Geschäft schreiben (war in der DDR).

Der Lehrer der Schiessport AG hat uns im Alter von 12 die Waffen eigenhändig und unverpackt.

durchs Schulgebäude transportieren lassen.

Sorry wie blöd und im vorrauseilenden Gehorsam sind wir heute???

Nun komme bitte nicht mit war ebend früher, es war nicht "früher" sondern vor gerade mal zwei

Jahrzehnten in einem Staat der heute offiziell als Diktatur bezeichnet wird.

Wenn wir mit Absurdistan so weiter machen wird uns bald noch das Denken untersagt !

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Es ist nun mal geltendes Recht.Was Du daraus machst, ist Deine Sache.

Schade nur, wenn sowas und ähnliches wieder unschöne Presse produzieren könnte.

Fragt sich was geltend ist, und was die Presse schreibt darauf gebe ich schon lange nichts

mehr, lass sie doch lügen und hetzen, wenn es keine Pressefreiheit mehr gibt, werden sie sich

wundern oder ebend als Hofberichterstatter (was viele heute schon sind) weiter existieren.

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Fragt sich was geltend ist,

§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste und

§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

WaffG ist nun mal gültig und in diesem Zusammenhang wichtig.

Da hebelt Papa als Aufsicht zu Hause im Keller auch nicht aus. Ist nunmal so.

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§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste und

§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

WaffG ist nun mal gültig und in diesem Zusammenhang wichtig.

Da hebelt Papa als Aufsicht zu Hause im Keller auch nicht aus. Ist nunmal so.

sorry also dochn kleiner Paragraphenreiter :bud:

Ob das Papi damit aushebelt lass ich mal offen.

Denke mal das die Schiessbuden aufm Rummelplatz auch keine Schiesstätten sind

Zumal sich hier eher projektile verirren abprallen oder sonstwas können sogar mit Fremdgefährdung.

Es dürften wohl mindestens 99% der Väter mit ihren Kindern auf dem heimischen Grundstück

schiessen, Frankonia warb sogar mal für ein Luftgewehr als "Familienwaffe".

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Ob das Papi damit aushebelt lass ich mal offen.

Bleibt dennoch verboten.

Denke mal das die Schiessbuden aufm Rummelplatz auch keine Schiesstätten sind

Also doch nicht § 27 gelesen. Gugge mal Abs. 6.

Zumal sich hier eher projektile verirren abprallen oder sonstwas können sogar mit Fremdgefährdung.

Wenn diese Möglichkeit bestünde, würde so ein Schießstand keine Abnahme bekommen.

Dann schießt dort niemand, egalob Kind, mit papa oder Papa allein.

Es dürften wohl mindestens 99% der Väter mit ihren Kindern auf dem heimischen Grundstück

schiessen, Frankonia warb sogar mal für ein Luftgewehr als "Familienwaffe".

Weil es die meisten nicht wissen. Sieht die vorbeifahrende Polizei das oder der Nachbar scheißt an, ist es vorbei und es gibt Anzeige.

Der Begriff Familienwaffe impliziert ja nicht, dass damit Minderjärige zu Hause schießen.

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Weil es die meisten nicht wissen. Sieht die vorbeifahrende Polizei das oder der Nachbar scheißt an, ist es vorbei und es gibt Anzeige.

Der Begriff Familienwaffe impliziert ja nicht, dass damit Minderjärige zu Hause schießen.

Fehlt jetzt nur noch Untergang des Abendlandes, ich weiß nicht warum du dich echauffierst.

Hast du wirklich als Jugendlicher, Kind nie mit einem Luftgewehr geschossen was du da

aufzeichnest ist ziemlich Welt und lebensfremd.

Wenn eine "vorbeifahrende" Polizei das sieht, dann gute Nacht für den Strassenverkehr

wenn die Ihre Augen überall nur nicht auf der Strasse haben.

Sag mal rennst du selbst immer mit einem BGB oder Waffg. unter dem Arm durch die Gegend?

Ich glaube nicht, in den 50igern haben Eltern ihre Sprößlinge mit 9mm Flobert Gewehren

auf Spatzen schiessen lassen hat niemanden gestört.

Vor 50ig jahren war noch Homosexualität+Kuppelei strafbar, dafür das Waffengesetz liberaler.

Merke dir Gesetze kommen und gehen, auf Papier steht viel Schwachsinn auserdacht von Leuten

die sich Politiker nennen und von der Materie keine Ahnung haben.

Es sind sogar noch Gesetze aus der nazizeit gültig, ich kann gar nicht soviel fressen wie ich K****n könnte.

Denke da auch an die bescheuerten Anscheinswaffenregelungen wonach eine Plastikwaffe

im geschlossenen Behältnis transportiert werden muss.

Politiker sollten sich lieber um die Straftaten mit illeg.affen kümmern als um so eine Sch...

oder Kinderkacke hier! :peinlich:

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Lieber John, Du hast ja recht aber beim WaffG gibt es schon lange keinen gesunden Menschenverstand mehr. IMHO geht es hier auch um zwei Dinge:

1. Die Gesetzeslage - und die ist eindeutig und besagt dass wenn unter 18 kein Piffpaff mit LG/LP im eigenen Keller

2. Die reale Welt und Privatsphäre... B)

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Mein lieber John!

Würde ich schreiben, dass das WaffG dieses und jenes zwar verbietet, aber es nicht zu kümmern braucht, dann würde ich von ganz vielen zu Recht virtuelle Prügel bekommen. Ich kann ja keine Ratschläge erteilen, die gegen das Gesetz verstoßen.

Wie nun auch andere bestätigt haben, sind die von mir zitierten Gesetze richtig. Ob und wie Du sie beachtest, bleibt Dir überlassen.

Ach ja, es ist auch zu Silvester verboten mit einer Schreckschusswaffe auf der Straße zu schießen. Machen trotzdem viele. Und einige wenige bezahlen auch teures Lehrgeld dafür. Das mal analog dazu.

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Echt? Auch wenn man nen kl. Waffenschein hat?

der erlaubt dir das ding zu führen, jedoch weder bei öffentlichen veranstaltungen noch versammlungen.

zum schießen ausserhalb von schießstätten ( also auf öffentlichem grund) bedarf es einer schießerlaubnis ( das ist der kleine WS nicht)!

auf befreidetem grund und/oder mit erlaubnis des eigentümers ist das wieder was anderes!

... gibt hierzu auch schon unzählige threads in diesem forum!

gruß alzi

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Würde ich schreiben, dass das WaffG dieses und jenes zwar verbietet, aber es nicht zu kümmern braucht, dann würde ich von ganz vielen zu Recht virtuelle Prügel bekommen. Ich kann ja keine Ratschläge erteilen, die gegen das Gesetz verstoße

Ich weis schon was du meinst, das ist ja der Fauxpass bei diesen ganzen Gesetzen.

Die nicht immer einleuchtend und schon gar nicht nachvollziehbar, sowie der Verhältnismäßigkeit

entsprechen.

Denken wir doch mal an die umgebauten LEP-Originale wieviel werden sich für die Teile eine WBK

besorgt haben? 2-3 Prozent wenn überhaupt, die "Waffen" wurden ab 2008 WBK pflichtig soweit

sie einstige "scharfe" Waffen waren.

Dafür dürfte es jetzt viele ehemalige LEGALE Besitzer geben die Quasi in recht kurzer Zeit zu illegalen gemacht wurden.

In der Kriminalität dürften die LEPs kaum vertreten sein, weniger noch als die SSW-Waffen.

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Echt? Auch wenn man nen kl. Waffenschein hat?
Echt? Auch wenn man nen kl. Waffenschein hat?

Ne leider auch dann nicht !

Nur im umfriedeten Privatbesitz, ich schreibe jetzt sicherheitshalber auch dazu für Personen die

über 18 sind.

Und selbst da soll es schon Ärger gegeben haben, eigentlich unverständlich eine steil nach oben abgefeuerte (nicht horizontal) Signalrakete ist oft wesentlich sicherer als die Raketen die aus Flaschen abgeschossen werden,Flaschen können umfallen.

Und der Witz auch mit den kleinen Waffenschein, in sog. Waffenverbotszonen (Vorschlag zum Unwort) dürfen die SSW auch nicht mit diesen geführt werden.

Fazit man hätte ihn nie einführen brauchen, über dies war es bereits schon lange vor der Einführung verboten Gaswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen,Demos uä. zu führen wie zB.

auch Volksfesten, mitlerweile braucht man den Schein (wenigstens offiziell) wenn man die Waffe im Wald oder Park führen will.

Ist offenbar schlimmer als unangeleinte Rottweiler, da wird nichts unternommen, und der Staat schränkt noch denjenigen ein der nur ansatzweise versucht sein bisschen Leben zu schützen. :icon13:

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