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IGNORED

Was wäre wenn ?


Buge

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Mal eine ander Frage!

Sollte es beim Regierungswechsel zu einer Gesetzesänderung kommen und wir unsere Waffen abgeben müssen

(was ich als Sportschütze nicht hoffe) frag ich mich doch, wer uns die abgegebenen Waffen bezahlt?

Denn die Waffen stellen stellen für uns ja auch einen Wert da.

Wie ist da die gesetzliche Grundlage?

Und wer garantiert uns die Vernichtung?

Nicht das Vatertaat unsere Waffen in ein anderes Land verkauft!

Ich hoffe doch nicht das es soweit kommt aber in diesen Staat ist alles möglich!

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Eigentlich ganz einfach:

Du mußt sie unendschädigt abgeben und Gebühren für den "Sondermüll" zahlen!

Du mußt die Austragungen und Vernichtung Deiner WBK selbst bezahlen.

Der Staat verhökert sie dann zum Schleuderpreis in die dritte Welt- Länder. (Besonders schöne/seltene Stücke gibt es als Geschenk beim Diplomatentreffen)

Andi

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Mal eine ander Frage!

Sollte es beim Regierungswechsel zu einer Gesetzesänderung kommen und wir unsere Waffen abgeben müssen

(was ich als Sportschütze nicht hoffe) frag ich mich doch, wer uns die abgegebenen Waffen bezahlt?

Denn die Waffen stellen stellen für uns ja auch einen Wert da.

Wie ist da die gesetzliche Grundlage?

Und wer garantiert uns die Vernichtung?

Nicht das Vatertaat unsere Waffen in ein anderes Land verkauft!

Ich hoffe doch nicht das es soweit kommt aber in diesen Staat ist alles möglich!

Nichts für ungut. Aber Du glaubst doch nicht, im Falle einer Enteignung, auch nur einen Cent zu bekommen?? Das würde man schon so drehen das es garantiert zu keinerlei Entschädigung kommt.

Und die Herrn Politiker denken ja auch schon über dieses Szenario nach. Man spricht von "Gefahren Abwehr". Also Du bist eine Gefahr und wenn man Dir die Waffen abnimmt ist das im Sinne der öffentlichen Sicherheit. So wird das gedreht. :angry2:

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Gast God of Hellfire
frag ich mich doch, wer uns die abgegebenen Waffen bezahlt?

Niemand wird Dir die bezahlen. Der legale Waffenbesitz wird einfach so verkompliziert und verteuert, daß viele ihre Waffen freiwillig abgeben weil sie sich das Hobby nicht mehr leisten können.

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Gast Snaketwin
Niemand wird Dir die bezahlen. Der legale Waffenbesitz wird einfach so verkompliziert und verteuert, daß viele ihre Waffen freiwillig abgeben weil sie sich das Hobby nicht mehr leisten können.

Mal angenommen ich bekomme im Januar meine WBK und kaufe mir dann eine Waffe für 1000 Euro. Einen Monat später greift ein Verbot und Abgabepflicht für Großkalibrige Waffen. Von den Politikern wird doch wohl niemand glauben, dass wir uns da nicht zur Wehr setzen und die teuren Geräte einfach abgeben?!

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Zu diesem Thema wurde doch, in den letzten Tagen, genug geschrieben.

Wer einmal betrügt, betrügt immer und es gibt keinen roten Heller. Das nennt man Enteignung, oder eben, wie gerade geschrieben, Gefahrenabwehr.

Ein Mitglied hatte geschrieben, daß dann seine Flex einen Festtag hat. Mir kommen, allein bei dem Gedanken, die Tränen, aber so landen sie wenigstens nicht in der dritten Welt und der Erlös auf einem Konto der Gutmenschen.

Allmählich gelange ich auch zu der Auffassung, daß wir hier, wir alle ( Zitat nicht von mir ) Katholiken den Katholizismus beibringen.

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Mal angenommen ich bekomme im Januar meine WBK und kaufe mir dann eine Waffe für 1000 Euro. Einen Monat später greift ein Verbot und Abgabepflicht für Großkalibrige Waffen. Von den Politikern wird doch wohl niemand glauben, dass wir uns da nicht zur Wehr setzen und die teuren Geräte einfach abgeben?!

Warum sollten sie daran nicht glauben? Wann gab es jemals nennenswerten Widerstand?

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Gast God of Hellfire
Von den Politikern wird doch wohl niemand glauben, dass wir uns da nicht zur Wehr setzen und die teuren Geräte einfach abgeben?!

Wir wehren uns seit März mit sämtlichen demokratischen Mitteln, die es gibt.

Die kürzlich erschienene Gesetzesvorlage belegt nicht wirklich, daß es auch nur einen Politiker interessiert hat.

Wie willst Du Dich im Falle eines Totalverbots denn noch wehren?

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Mal angenommen ich bekomme im Januar meine WBK und kaufe mir dann eine Waffe für 1000 Euro. Einen Monat später greift ein Verbot und Abgabepflicht für Großkalibrige Waffen. Von den Politikern wird doch wohl niemand glauben, dass wir uns da nicht zur Wehr setzen und die teuren Geräte einfach abgeben?!

Keine Angst. Wenn es soweit kommen sollte, kommt nicht der freundliche Sachbearbeiter mit einer Bitte, da werden wir Uniformen und Läufe sehen.

Wie war das mit Widerstand gegen die Staatsgewalt ?

Die herrschende Klasse hat sich natürlich alle Instrumente geschaffen, um den Bürger kleinzukriegen. Das klappt seit tausenden von Jahren und wurde, in diesem Land, perfektioniert.

Warte mal, der Tag ist nicht mehr weit. Noch ein oder zwei Amokläufe ( Mit Messern ? Mit Autos ? ) und uns bleiben die Urkunden an der Wand und die Eintragungen in den Schießbüchern, als Erinnerung. Der Weg ist so klar zu erkennen ...

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Mal eine ander Frage!

Sollte es beim Regierungswechsel zu einer Gesetzesänderung kommen und wir unsere Waffen abgeben müssen

Und wer garantiert uns die Vernichtung?

Nicht das Vatertaat unsere Waffen in ein anderes Land verkauft!

Übernimm die Vernichtung doch selber.

Wenn wir die Waffen mal abgeben müssen, dann sind sie (für uns) sowieso unwiederruflich weg.

Ich habs die Tage schon mal geschrieben.........ich werde in so einem Fall ein paar Kilo

zerflexten Metallschrott übergeben.

Mit meinen Waffen (die ich mir von meinem hart erarbeitetem Gehalt gekauft habe)

macht im Falle einer Enteignung keiner mehr Kohle. Dafür garantier ich.

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Artikel 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Farbe aus gegeben Anlass.

Wir sollten endlich diese Regierungssimulation beenden. Und je länger ich drüber nachdenke, umso mehr gefällt mir Art.20 (4) GG. Aber bevor es soweit kommt, wird der schnell nochmal entfernt.

Ja, ich weiß, Ewigkeitsklausel...

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Hallo

Hier der genaue geplante Text der für mich eindeutig verfassungswidrig ist.

Durch Änderung in § 46 Absatz 5 Satz 1 WaffG wird den Waffenbehörden die Möglichkeit eingeräumt, auf den Verkauf von eingezogenen Waffen verzichten zu können. Dies hat den Vorteil, dass sich staatliche Stellen nicht mehr als "Waffenhändler" gerieren müssen und sich die Anzahl der im "Umlauf" befindlichen Waffen reduzieren würde. Eine Entschädigungspflicht im Hinblick auf Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG wird durch eine Vernichtung nicht ausgelöst. Zum einen geht das Eigentum bereits durch die Einziehung kraft Gesetzes an die einziehende Körperschaft über, zum anderen entfällt die Entschädigungspflicht bei Sachen, von denen Gefahren für Rechtsgüter ausgehen können, wozu Waffen zu zählen sind.

Das Thema ist sicherlich hier schon behandelt worden, aber w i c h t i g er den je, beinhaltet es doch m.E. die schlimmste der Veränderungen.

Sicher wäre es sinnvoll wenn uns hier noch einmal ein Anwalt antworten könnte.

Auch ist hier der Bundespräsident gefragt, ein solches Gesetz kann so nicht unterzeichnet werden. Klagen hiergegen sollten wir auch nicht mehr ausschliessen.

Gruß

Royal

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Hallo

Sicher wäre eine Selbstvernichtung als Massnahme möglich,

wenn Du noch dazu kommst!! Doch denke ich immer noch,

dass dies sicher nicht alle 1,5 Millionen Schützen und Sammler tun wollen.

Da der Text ja voliegt, sind Verfassungsrechtler und Anwälte gefragt.

Gruß

Royak

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Gast God of Hellfire
Da der Text ja voliegt, sind Verfassungsrechtler und Anwälte gefragt.

Gruß

Royak

Das Problem beim Rechtsweg ist doch einfach der Zeitfaktor.

Dieses unsinnige Gesetz wird vor der Sommerpause durchgepeitscht, Behörden beginnen zu kontrollieren, einzuziehen und zu vernichten (der Personalmängel wird durch die antreibende Ideologie schnell behoben).

In der Zeit, wo Juristen etwas erreichen können wird das Volk schon entwaffnet sein.

Dann ist die Frage, wieviele Waffenbesitzer den Rechtsweg überhaupt beschreiten wollen/werden. Auch in meinem Verein höre ich zu oft ein obrigkeitshöriges "Die Behörde will das aber so".

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Von den Politikern wird doch wohl niemand glauben, dass wir uns da nicht zur Wehr setzen und die teuren Geräte einfach abgeben?!

Klar geben wir sie gerne ab - one bullet at a time! :00000733:

"zum anderen entfällt die Entschädigungspflicht bei Sachen, von denen Gefahren für Rechtsgüter ausgehen können, wozu Waffen zu zählen sind."

Das ist schon ein starkes Stück, denn welcher Gegenstand eignet sich nach dieser verschrobenen Rechtsauffassung nicht, eine potenzielle Gefahr gegen ein Rechtsgut darzustellen?

Der Golfschläger ist genauso wie eine Waffe (ohne Munition) ein Stück Metall - sogar mit einem Wattebausch kann man Brände legen!

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Hier der genaue geplante Text der für mich eindeutig verfassungswidrig ist.

Was denn bitte genau soll daran verfassungswidrig sein ?

Eine Einziehungsmöglichkeit gibt es schon nach geltender Rechtslage. Das Neue ist nur, dass die Waffen problemloser vernichtet werden können.

Da es im Falle einer rechtswidrigen Einziehung und Vernichtung aber einen Anspruch auf Entschädigung gibt, fehlt jeder Ansatzpunkt einer Verfassungswidrigkeit.

Dass bei einer rechtmäßigen Einziehung die Kanonen weg sind und es dann natürlich keine Entschädigungszahlung gibt, ist unbedenklich.

Meine Güte, das ist heute auch schon so.

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Wer hat vor vielen Jahren mal den Ausdruck von den "furchtbaren Juristen" geprägt, hm? Es waren die, die jetzt mit an der Macht sind! Die Tatsache, daß jemand Jurist ist, bedeutet noch lange nicht, daß er auch Demokrat ist. Will sagen: Jeder Staat findet Juristen, die ihm solche Paragraphen hinzimmern, daß selbst der größte Unfug (oder die größten Verbrechen) "rechtlich einwandfrei abgedeckt" sind.

Stalin, Mao und Adolf haben Heerscharen davon beschäftigt.

Betr. "rechtmäßige Einziehung" : Dann werden eben die "Tatbestände", die zu einer solchen Einziehung führen können, ausgedehnt! Meinem Daddy selig hätte man 1978 seinen Drilling nicht wegnehmen können, weil der meistens im Garderobenschrank stand. Bei seinem Sohnemann sähe das heute schon ganz anders aus!

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VerwaltungsRS -> Klage auf Ausnahmegenehmigung oder Entschädigung 14GG. Das muß ich meinem RS - Versicherer schon noch wert sein. Daß die Regierenden schon mal mit dem Grundgesetz Probleme haben, ist ja nichts neues :peinlich: , aber wenn genügend (jeder dritte oder vierte wäre doch schon was?) ggfs. dann Enteignete klagen, sehe ich noch Licht am Ende des Tunnels. :eclipsee_gold_cup:

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Mal ganz krass gesagt, könnte es doch so laufen:

*klopf - klopf" "Hier ist das Ordnungsamt, wir wollen rein zum Gucken.."

Antwort: "Nö, keine Lust und keine Zeit"

Ordnungsamt: "Ok, wir haben beschlossen, ihre WBK zu widerrufen"

Antwort: "Ach....."

Ordnungsamt: "Hier ist das Ordnungsamt, wir wollen rein zum Abholen"

Antwort: "Nö, keine Lust und keine Zeit"

Ordnungsamt: "Ätsch, hier ist auch gleich die Polizei !" *Türaufspreng*

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DDR V 2.0

....

abs4

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Dass bei einer rechtmäßigen Einziehung die Kanonen weg sind und es dann natürlich keine Entschädigungszahlung gibt, ist unbedenklich.

Meine Güte, das ist heute auch schon so.

Irrtum!

Der Veräußerungserlös abzüglich der Verwaltungskosten steht dem bisherigen Berechtigten zu.

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