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IGNORED

Frisch aus dem Ticker: Änderungen des Waffenrechts


Ulrich Eichstädt

Empfohlene Beiträge

Die Bundesregierung hat heute (27. Mai 2009) in enger Absprache mit den Koalitionsfraktionen des deutschen Bundestages die notwendigen waffenrechtlichen Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden gezogen, um eine Verbesserung des Waffenrechts noch in dieser Legislaturperiode zu ermöglichen.

Hierzu hat das Bundeskabinett heute die vom Bundesminister des Innern vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes beschlossen. Damit hat die Bundesregierung zügig und konsequent das umgesetzt, was waffenrechtlich möglich und erforderlich ist, um solch ein tragisches Ereignis wie in Winnenden verhindern zu helfen.

(...)

http://www.mvticker.de/mv/news_id5418_aend..._winnenden.html

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"So wird § 14 Abs. 3 WaffG um eine Formulierung ergänzt, die eine Überschreitung des Grundkontingents nur zulässt, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Bezirksebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich sportlich mit anderen zu messen) nachweist."

würde das nicht einer Vereins- bzw. VerbandsPFLICHT gleichkommen?

würde dies nicht die ausübung des schießens als BREITENSPORT ohne wettkampfteilnahme ausschließen?

in welcher anderen sportart ist eine wettkampfteilnahme verpflichtend vorgeschrieben um diesen sport mit eigenem gerät überhaupt ausüben zu dürfen?

alleine schon aufgrund dieses einen punktes halte ich die gesetzesänderung für nicht haltbar (die absolut zuweit gehende ERMÄCHTIGUNG des BMI halte ich persönlich aber für das noch größere übel!! ein ERMÄCHTIGUNGSGESETZ! jetzt kann er machen was er will, und keiner kann ihm mehr reinreden!..... wann kommt das in anderen "sicherheits"-bereichen?)

dass die einmalige bedürfniswiederholungsprüfung 3 jahre nach ersterlaubnis...... na das war ja abzusehen, dass das niemals so bleiben wird!

öhm..... aso... an alle "anwohner" unserer schießanlage...... schöne wochenenden, bedankt euch beim schäuble, es wird zukünfig noch LAUTER werden, und das noch ÖFTER! (mehr sag ich dazu jetzt aber nimmer.......)

gruß alzi

Edit: @osaft... du und kein sportschütze?... ja du musst dich doch nur nochmal mit glockmad in verbindung setzen..... wir machen das schon !!!!

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- wenn die Behörde eine Waffe einzieht geht sie in deren Besitz über und die können sie - als ihr Eigentum - sofort vernichten lassen, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen... weil ja Waffen pöse sind und nichts mit Grundgesetz zu tun haben...

der Logik folgend werden dann wohl einige Behörden eher groß ins Waffengeschäft ein- statt aussteigen, da sie ja die Erlöse 100% in die eigene Tasche stecken können...

- ich gewinne bei diesem 'noch in dieser Legislaturperiode' den Eindruck, dass man hofft, wenn das Gesetz erstmal durch ist, die Waffenbesitzer sich zur Bundestagswahl sagen werden 'nun ist es eh zu spät... kann ich auch wieder Schwarz bzw Rot wählen gehen...'

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"Hierzu hat das Bundeskabinett heute die vom Bundesminister des Innern vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes beschlossen. Damit hat die Bundesregierung zügig und konsequent das umgesetzt, was waffenrechtlich möglich und erforderlich ist, um solch ein tragisches Ereignis wie in Winnenden verhindern zu helfen."

Was bitte hat die "Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes" nun mit dem WaffG an sich zu tun ?

Die ins Gesetz gepackte "erweiterte Verordnungsermächtigung" hat schon ihr Geschmäckle ! :peinlich:

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Mal abgesehen von den nun formuluierten, rechtlichen Dummheiten....

Welcher Bestandteil unserer "Lobby" wäre denn in der Lage, unserem nunmehr alten und neuen Bundespräsidenten den Mist so aufzudröseln, damit er seine geschätzte Unterschrift diesem fiesen Machwerk verweigert ????

Govt

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der Logik folgend werden dann wohl einige Behörden eher groß ins Waffengeschäft ein- statt aussteigen, da sie ja die Erlöse 100% in die eigene Tasche stecken können...

Selber schuld, wer seine Waffen (falls es mal so kommen sollte) funktionsfähig abgibt.

Falls ich irgendwann gezwungen werden sollte, meine Waffe(n) abzugeben, wird meine Flex einen Heidenspaß haben, wenn

sie aus jeder Waffe viele viele Einzelteile macht.

Würd mir ja niemals im Traum einfallen, irgendwas abzugeben, wo jemand anders noch Kohle mit machen kann.

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Zunächst einmal geht es nicht um einen Bundespräsidenten, sondern darum, diesen unmöglichen Entwurf zunächst hinreichend zu verzögern und dann endgültig zu Fall zu bringen (jedenfalls in der vorliegenden Form).

Um dies zu tun, sind mehrere Schritte vonnöten (die folgende Auflistung ist keine strikt chronologische oder prioritäre):

- Kurze Schreiben an die Geschäftsführer der eigenen Verbände (Post oder Fax, KEINE emails !).

- Noch kürzere Schreiben an das Forum Waffenrecht. Nicht jammern (das ist ja deren Job), sondern konkrete Forderungen stellen. Per Fax.

- Kurze Schreiben (eine Seite)

-- a) an die eigenen Bundestagsabgeordneten (Direktmandat und EBENSO auch Landeslistenplatz). Kurz auf einer Seite. Keine emails!

Nicht (!!) allgemein jammern über arme Waffenbesitzer und pöse Welt, sondern ganz konkret nur *diesen* vorliegenden Entwurf angreifen. Klarmachen, dass eine sinnvolle Regelung konsensfähig sein könnte, die hier vorliegende aber auf gar keinen Fall. Eigene Stellungnahme des Abgeordneten ausdrücklich erbitten.

-- B) an die inhaltlich zuständigen Abgeordneten im Innenausschuß (inhaltlich genau wie unter a)

- Kurzer Brief an den DOSB (nicht den DSB, der ist eh' infomiert), warum die vorgeschlagene Jugendbestimmung inakzeptabel ist. Auf Nachwuchsförderung verweisen. Ist sogar ausdrücklicher Auftrag des Waffengesetzes (§ 15). Darauf drängen, dass verbandsangehörige Jugendliche (Schießsportverband oder Jagdverband) die Möglichkeit eigener Waffennutzung behalten können.

- Längeres Schreiben an BMI und an die wenigen nicht waffenfeindlichen Länderministerien. Darauf hinweisen, wearum die politisch vorgeschlagenen und eworbenen Bestimmungen nicht sinnvoll und nicht umsetzbar sind.

Ach, bin ich froh, daß ich nicht im Forum Waffenrecht arbeiten muss...

Carcano

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"So wird § 14 Abs. 3 WaffG um eine Formulierung ergänzt, die eine Überschreitung des Grundkontingents nur zulässt, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Bezirksebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich sportlich mit anderen zu messen) nachweist."....

dass die einmalige bedürfniswiederholungsprüfung 3 jahre nach ersterlaubnis......

na das war ja abzusehen, dass das niemals so bleiben wird!

Regelmäßige Wettkampfteilnahme für die Bestätigung neuer waffenrechtlicher Bedürfnisse...

regelmäßiges Training auf unbestimmte Zeit für den Erhalt der vorhandenen waffenrechtlichen Bedürfnisse...

Kann man sehen, wie man will, aber damit sind wir klar auf dem AUSTRALISCHEN Weg.

Die Schraube beim schießsportlichen Bedürfnisprinzip wird jetzt Stück für Stück angezogen.

Sinn und Zweck ist klar: unsere "personelle Basis" soll deutlich schrumpfen, da dies nicht mehr

jeder mitmachen kann bzw. will.

.....(die absolut zuweit gehende ERMÄCHTIGUNG des BMI halte ich persönlich aber für das noch größere übel!! ein ERMÄCHTIGUNGSGESETZ! jetzt kann er machen was er will, und keiner kann ihm mehr reinreden!.....

Die Verordnungsermächtigung für technische Schranksicherungen bzw. Waffenblockierungen wäre in der Tat ein absolutes "Blanko-Formular".

Damit können die Anforderungen technisch, vom Aufwand und den Kosten her beliebig angezogen werden, bis uns die Tränen kommen

(Ziel auch hier: s.o., die Zahl der Waffenbesitzer "eindampfen").

Armatix ist derzeit noch untauglich und leicht überwindbar? Ja, aber das macht nichts... dann kommt es in ein paar Jahren, oder alle paar Jahre werden wieder neue "Sicherungs"-Systeme fällig...

Wie bitte, es gibt gar keine Begründung, warum einzelne Waffen innerhalb des verschlossenen Waffentresors noch "blockiert" werden müssen?

Wozu eine Begründung, es gibt doch jetzt die zu allem ermächtigende Verordnung...

ABER, lieber Gesetz- und Verordnungsgeber:

Auch eine Verordnung ist eine Rechtsnorm und kann - hier insbesondere aufgrund der deutlichen Unverhältnismäßigkeit und Ungeeignetheit der darin ggf. enthaltenen Vorgaben - der gerichtlichen Normenkontrolle unterworfen werden! Wir müssen eine Interessenvertretung gründen und die Rechtsmittel bis ganz nach "oben" ausschöpfen; was Pkw-Pendler und Kneipenwirte konnten, das können wir auch.

UND: noch ist das Ganze nicht definitiv Gesetz. Wir dürfen in den - sachlich gut begründeten - Protesten gegen diese Verschärfungen

nicht nachlassen; die "Gegenseite" wühlt übrigens auch fleißig weiter.

Gruß,

karlyman

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ich gewinne bei diesem 'noch in dieser Legislaturperiode' den Eindruck, dass man hofft, wenn das Gesetz erstmal durch ist, die Waffenbesitzer sich zur Bundestagswahl sagen werden 'nun ist es eh zu spät... kann ich auch wieder Schwarz bzw Rot wählen gehen...'

Die Salami wurde für uns Waffenbesitzer schon vor langer Zeit angeschnitten, lange vor Erfurt und Winnenden, und jetzt sind es eben wieder ein paar Scheibchen mehr. Dennoch können wir mit dem "Ergebnis" zufrieden sein, obwohl diese Verordnungsermächtigung eine böse Mine darstellt. Die Waffengegner sind allerdings mit ihren Kernforderungen nicht durchgekommen. Dieses Mal nicht, das kann sich aber schnell ändern, wenn es zum "falschen" Wahlergebnis kommt.

Was ich eigentlich viel schlimmer finde ist, dass sich niemand konkret darum kümmert die wahren Hintergründe dieser Amokläufe

herauszufinden. Es ist daher zu befürchten, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis der nächste auftaucht und dann ist für uns der

Ofen aus.

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Eine weitere Verbesserung der Sicherheit, insbesondere der sicheren Verwahrung, wird durch zusätzliche Sicherungssysteme erreicht.

Nach geltender Rechtslage hat der Besitzer von Waffen oder Munition die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (§ 36 WaffG und §§ 13, 14 der Allgemeinen Waffengesetz – Verordnung (AWaffV)). In der Regel sind diese Sicherheitsbehältnisse mit Doppelbart- oder Zahlenschlössern (mechanisch oder elektronisch) ausgestattet. Durch die geänderte Verordnungsermächtigung in § 36 Absatz 5 WaffG wird dem Verordnungsgeber ermöglicht, Anforderungen an technische Siche-rungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen, die Nachrüstung oder den Austausch vorhandener Sicherungssysteme bei Waffenschränken sowie die Sicherung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen in einer Rechtsverordnung zu regeln. Die gewählte Formulierung ermöglicht es dem Verordnungsgeber, nicht nur für Sicherheitsbehältnisse, sondern auch für großkalibrige Schusswaffen die dort genannten Sicherungssysteme vorzuschreiben.

Schaun mer mal, wie lange es dauern wird, bis die Biometrie vorgeschrieben wird.

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Das ist noch kein Gesetz sondern erst Gesetzesentwurf.

Jetzt muss erst der Bundestag zustimmen, der Bundespräsident muss unterschreiben und das Gesetz muss verkündet werden. Erst ab dann bzw. ab dem im Gesetz festgelegten Termin wird es gültig. Wann das ist ist noch nicht zu ersehen, aber durch den Bundestag soll es noch VOR der Wahl im September.

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Das ist noch kein Gesetz sondern erst Gesetzesentwurf.

Jetzt muss erst der Bundestag zustimmen, der Bundespräsident muss unterschreiben und das Gesetz muss verkündet werden. Erst ab dann bzw. ab dem im Gesetz festgelegten Termin wird es gültig. Wann das ist ist noch nicht zu ersehen, aber durch den Bundestag soll es noch VOR der Wahl im September.

Sollte man dann den netten Herrn Bundespräsidenten nicht zu diesem Passus anschreiben?

Es kann doch nicht rechtens sein, dass der BMI die Befugnis erhalten soll, nach seinem empfinden einfach die gültigen Gesetze anpassen zu dürfen.

Eine weitere Verbesserung der Sicherheit, insbesondere der sicheren Verwahrung, wird durch zusätzliche Sicherungssysteme erreicht.

Nach geltender Rechtslage hat der Besitzer von Waffen oder Munition die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (§ 36 WaffG und §§ 13, 14 der Allgemeinen Waffengesetz – Verordnung (AWaffV)). In der Regel sind diese Sicherheitsbehältnisse mit Doppelbart- oder Zahlenschlössern (mechanisch oder elektronisch) ausgestattet. Durch die geänderte Verordnungsermächtigung in § 36 Absatz 5 WaffG wird dem Verordnungsgeber ermöglicht, Anforderungen an technische Siche-rungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen, die Nachrüstung oder den Austausch vorhandener Sicherungssysteme bei Waffenschränken sowie die Sicherung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen in einer Rechtsverordnung zu regeln. Die gewählte Formulierung ermöglicht es dem Verordnungsgeber, nicht nur für Sicherheitsbehältnisse, sondern auch für großkalibrige Schusswaffen die dort genannten Sicherungssysteme vorzuschreiben.

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Wenn ich alles richtig verstehe:

Waffenbehörde soll künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrecht-lichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können.

Austritt aus dem Verein --> Wegfall d. Bedürfnisses --> Entzug WBK

Ob man in einem halben Jahr wieder anfangen möchte, ist vollkommen egal, die Waffen müssen erstmal weg. Wohl dem, der einen befreundeten Jäger oder noch besser Büchser oder Händler kennt, denn im gleichen Atemzug dürfen Sportschützen ja nur noch das Regelbedürfnis besitzen. Später mehr...

Wegfall des bisher gesetzlich unterstellten waffenrechtlichen Bedürfnisses für Sportschützen.

Makulatur, wenn ich es richtig verstehe, bis auf den Punkt, dass man schon verdammt viel Zeit für mehr als drei KW investieren muss. Sammlerneigungen, das oben zitierte, zwei Waffen im selben Kaliber? ney, ney, ney...

Anhebung der Altersgrenze für das Schießen mit sog. großkalibrigen Waffen im Schießsportverein von 14 Jahren (mit Schießstandaufsicht und Einverständnis der Sorgeberechtigten) auf 18 Jahre.

Jugendarbeit darf in Zukunft nur noch mit KK betrieben werden. Keiner U18 darf mehr GK schießen, egal was die Eltern davon halten, selbst mit 17 ist ein Schießen unter Aufsicht (natürlich unter Aufsicht, ist ja bei Ü18 auch nicht anders) nicht mehr möglich.

Welche Auswirkungen dies langfristig auf den Trapsport und andere Disziplinen, die nur mit GK geschossen werden, hat, kann ich nicht sagen. Im Moment sind sie noch von den Regelungen ausgelassen, es muss sich allerdings um Einzellader-Langwaffen handeln.

Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in Räumlichkeiten der Waffenbesitzer wird verfassungskonform ausgeweitet.

Verdachtsunabhängige Kontrollen sind nun möglich. Egal wann, egal wie, wenn dem SB deine Nase nicht passt oder deine Freundin in Unterwäsche gefällt, dann ist er in Zukunft Dauergast. Klar kannst du dich beschweren... Aber zunächst mal kommt er rein, wenn nicht ist die WBK in Gefahr, weil du ja unzuverlässig bist... Darauf freu ich mich schon besonders.

BMI erhält eine Verordnungsermächtigung für Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei in der VO u. a. auch die biometrische Sicherung sowohl von Waffenschränken als auch von bestimmten Schusswaffen geregelt werden soll.

Übersetzung: Wir wollen, dass sich die Investition des Landes B-W auszahlt.

Verordnungsermächtigung... Wo hab ich das nur schonmal gehört?!? Ach egal, wird schon zur Sicherheit beitragen, denn all diejenigen, die ihre Waffen NICHT ordnungsgemäß verwahren, die dem SB aber durch die Lappen gehen, weil dieser einfach zusehr mit dem Anblick der Freundin (s.o.) beschäftigt ist, die werden MIT SICHERHEIT untauglich Aramatix-Sicherungsstifte in ihre Waffen einführen, bevor sie sich die Waffe auf den Nachttisch legen...

Einführung eines elektronischen nationalen Waffenregisters.

M.M.n. noch so ein Makulatur-Punkt, auch wenn es eigentlich traurig ist. Auch bisher schon wurden Waffen ja registriert, dass dieses nun elektronisch und zentral geschehen soll ist eigentlich im Jahr 2009 nicht soooooo überraschend. Wichtig auch für Kriminelle: Zukünftig muss nur noch ein Server gehackt werden, um zu wissen, wer in D alles legale Waffen besitzt...

Meldebehörde soll Waffenbehörde neben Namensänderung, Wegzug oder Tod künftig auch Zuzug von Waffenbesitzern melden.

hmm... keine Meinung hierzu

Behörde erhält die Möglichkeit, eingezogene Waffen zu vernichten.

Joah, bisher werden sie verkauft, in Zukunft vernichtet... Würde auch doof aussehen, wenn die pöööse Beretta auf einmal auf ner staatlichen Auktion auftaucht. Entschädigungen sind übrigens was für Leute mit anderen Hobbys, wer mit Mordgerät spielt ist schließlich selbst schuld, wenn seine 5.000 € teure Sportwaffe auf einmal im Häxler landet...

Strafbewehrung der vorschriftswidrigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, wenn dadurch Gefahr besteht, dass diese Gegenstände abhanden kommen.

Es muss nichts passieren. Es reicht, wenn was hätte passieren können... Wo bekomm ich nochmal den Antrag auf Kindergeld? Ich hab keine Kinder, aber ich könnte, das Gerät ist vorhanden...

Wobei ich nichts dagegen hab, dass Leute, die zu lachs mit ihren Waffen umgehen, härter bestraft werden. Die Meinungen gehen nur auseinander, was die Vorschriften vorschreiben sollten. Weiterhin bin ich der Meinung, dass Fehler ein Teil unseres Mensch-Seins sind, damit also zwangsläufig passieren. Nun also sind diese Fehler, selbst wenn sie aus Unachtsamkeit oder sonstwas passieren, strafbewährt, selbst wenn dabei nichts passiert ist. Erinnert sich noch jemand an den Thread mit der verlorenen Mun in der Bahn?

Einführung einer befristeten Amnestieregelung, nach der Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können, sofern damit keine Straftat begangen wurde.

Entweder ich täusche mich und die Mafia gibt ihre Waffen nun ab, oder aber einzig der alte Opa bekommt es mit der Angst und gibt seinen historischen Bodenfund straffrei zur Vernichtung in staatliche Hände... Entschädigungspflicht entsteht nicht (s.o.), handelt sich ja auch "nur" um ein Stück Kulturgeschichte, macht aber nix, ist nämlich ein pöses Stück...

verknitterte Grüße, Gut Schuss und WaiHei

Seeeebi

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....

Ach, bin ich froh, daß ich nicht im Forum Waffenrecht arbeiten muss...

Carcano

habe mir erlaubt deine aufforderung minimal zu modifizieren und sie zusammen mit ausdrucken der bmi-veröffentlichung zu verteilen

gruß alzi

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Dennoch können wir mit dem "Ergebnis" zufrieden sein, obwohl diese Verordnungsermächtigung eine böse Mine darstellt. Die Waffengegner sind allerdings mit ihren Kernforderungen nicht durchgekommen.

Auf keinen Fall .Nach einer Verschärfung des WaffG kann man nicht zufrieden sein.

Servus !

Sorry für die vielleicht "dumme" Frage:

AB WANN ist das Gesetz nun gültig ? Ab heute, morgen oder wann ?

Wenns Beschlossen wird,also noch ist nchts passiert.

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Wenn ich alles richtig verstehe:

Austritt aus dem Verein --> Wegfall d. Bedürfnisses --> Entzug WBK

Nö, das ist jetzt schon so. Zuküftig sollen die Erlaubnisbehörden das Fortbestehen anhand der jährlichen Standbesuche oder Wettkämpfe überprüfen. Wohl dem, der eine Schießkladde führt und genug Termine drinnen hat... so ungefähr 12-18/a

:00000733:

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Die Salami wurde für uns Waffenbesitzer schon vor langer Zeit angeschnitten, lange vor Erfurt und Winnenden, und jetzt sind es eben wieder ein paar Scheibchen mehr. Dennoch können wir mit dem "Ergebnis" zufrieden sein, obwohl diese Verordnungsermächtigung eine böse Mine darstellt. Die Waffengegner sind allerdings mit ihren Kernforderungen nicht durchgekommen. Dieses Mal nicht, das kann sich aber schnell ändern, wenn es zum "falschen" Wahlergebnis kommt.

Was ich eigentlich viel schlimmer finde ist, dass sich niemand konkret darum kümmert die wahren Hintergründe dieser Amokläufe

herauszufinden. Es ist daher zu befürchten, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis der nächste auftaucht und dann ist für uns der

Ofen aus.

ZUFRIEDEN SEIN? Ich glaube, du hast einiges NICHT verstanden! Lies nochmal GENAU durch. Dann das GG. Dann sie dir die Voraussetzungen anderer Sportarten/Hobbys an.

Dann denk nach und dann schreib noch mal.

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Wenn das Gesetz nicht beim Bundespräsidenten liegen bleibt, dann wird es ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.

Bis jetzt ist es nur ein Regierungsentwurf, wie ich aber unsere Politker kenne, wird der im Parlament mit der schwarz roten Mehrheit durchgewunken. So bleibt uns nur eins: Am 27.09.09 ist für die Herrschaften dann Zahltag. Anstatt große Koalition Schwarz Rot -> Schwarz Gelb. Ich hoffe dann, dass sich auch bei Schwarz einige Herrschaften dann damit erledigt haben bzw. nicht mehr in die Funktion kommen!

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Wenn das Gesetz nicht beim Bundespräsidenten liegen bleibt, dann wird es ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.

Damit rechnen die auch. Aber bis dahin ist es erstmal einige Jahre in Kraft... mit allen Folgen....

Besuch vor der Tür - Nicht reingelassen - das ganze 2x - Verlust der Zuverlässigkeit - Verlust der Waffen / Eingezogen - ohne Wertausgleich vernichtet - und in 5 Jahren Waffenbesitz eh total verboten -

Oder: Bedürfnisüberprüfung für Altbesitzer (vor 2003) eingeführt - Bedürfnis aktuell nicht mehr vorhanden, da nur unregelmäßig beim schiessen (ggf. sogar ohne Verein, jetzt aber Vereinszwang) -> Verlust des Bedürfnisses - Waffe eingezogen und vernichtet, kein Wertersatz. BVG stellt in 5 Jahren fest nicht verfassungsgemäß - Waffe trotzdem weg und neue gibt's nicht weil eben kein aktuelles Bedürfnis mehr.

Alles gut durchdacht und logisch.....

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Wenn das Gesetz nicht beim Bundespräsidenten liegen bleibt, dann wird es ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.

Und wer bringt es dahin?

Wir sollten zur Kenntnis nehmen, daß es unsere Volksvertreter einen Schei..ßdreck interessiert, was ihre Wähler - bzw. "ein kleiner Teil davon" - wollen.

Unser Optimismus, daß wir mit unseren Schreiben irgendetwas erreicht haben, war eine Illusion. Die Schreiben füllen zwar Wannen, aber leider nicht Köpfe der Verantwortlichen. Wie hieß es so schön:" Entschieden wird in Berlin".

Unsere Politiker sehen unsere Briefe, aber sie sehen nicht die Menschen. Und wahrscheinlich würde nur ein "Sternmarsch" nach Berlin einiges an Aufmerksamkeit erzeugen. Das Motto - "Es reicht..."

Und vielleicht sollte so mancher legale Waffenbesitzer über seine ehrenamtlichen Aktivitäten nachdenken. Einem Staat, der mir nicht traut, dem muß ich nicht dienen - auf keiner Ebene, auch nicht der Ehrenamtlichen.

Wir sollten uns ernsthaft überlegen, wie wir es anstellen, daß uns unsere Politnarren mehr zur Kenntnis nehmen. :mad:

Ach ja, was sagen denn nun die ganzen Verbände? Gibt es da schon Äußerungen und Stellungnahmen oder ist dort wieder das große Schweigen und die Geheimdiplomatie und die Zustimmungsbekundung ausgebrochen? :teufel_17:

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habe mir erlaubt deine aufforderung minimal zu modifizieren und sie zusammen mit ausdrucken der bmi-veröffentlichung zu verteilen

Ist in meinem Sinne, danke. :)

Bitte ändere noch den automatisch generierten Sonnenbrillen-Smiley im Text ab. Das soll nämlich ein kleines b mit schließender Klammer sein: also b ).

Carcano

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