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Stand Gesetzgebungsverfahren für die geplante Verschärfungsrunde?


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Gestern Abend im Focus:

"Besonders umstritten ist der Plan, auch ohne Verdacht auf eine Gesetzeswidrigkeit Kontrollen von Waffenbesitzern zuzulassen. Zwar können die Betroffenen den Zugang zu ihrer Wohnung verweigern, aber nur, wenn sie einen triftigen Grund dafür vorweisen können. Ansonsten droht ihnen der Entzug des Waffenscheins"

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Und so könnte das dann aussehen.

Schreiben der Behörde:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

wir haben dreimal versucht Sie unangemeldet zu kontrollieren. Leider wurden Sie nicht angetroffen.

Aus diesem Grund werden hiermit Ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse wiederrufen. Ihre Waffen sind unverzüglich zur Vernichtung bei der Polizeidienststelle in Schredderalles abzugeben.

Zuzüglich zu den anfallenden Gebühren und Ordnungsgeldern werden wir Ihnen unsere erfolglosen Anfahrten in Rechnung stellen. Bla Bla Bla......

Aha, so kann man sich das also vorstellen. <_<

Edit: Sorry hatte das grün vergessen.

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"Besonders umstritten ist der Plan, auch ohne Verdacht auf eine Gesetzeswidrigkeit Kontrollen von Waffenbesitzern zuzulassen. Zwar können die Betroffenen den Zugang zu ihrer Wohnung verweigern, aber nur, wenn sie einen triftigen Grund dafür vorweisen können. Ansonsten droht ihnen der Entzug des Waffenscheins"

Ich bin selbstverständlich auch nicht begeistert - aber man sollte auch die Kirche im Dorf lassen.

"Verweigern" kann ich den Zugang nur, wenn ich DA bin.

Oder anders herum:

"Verweigern" (mit der Folge, einen triftigen Grund angeben zu müssen oder aber ggf. die negativen Folgen zu tragen) liegt NICHT vor,

wenn ich (bei unangekündigten/nicht terminlich abgestimmten Kontrollen wohlgemerkt) gar nicht anwesend bin.

Gruß,

karlyman

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Ich bin selbstverständlich auch nicht begeistert - aber man sollte auch die Kirche im Dorf lassen.

"Verweigern" kann ich den Zugang nur, wenn ich DA bin.

Oder anders herum:

"Verweigern" (mit der Folge, einen triftigen Grund angeben zu müssen oder aber ggf. die negativen Folgen zu tragen) liegt NICHT vor,

wenn ich (bei unangekündigten/nicht terminlich abgestimmten Kontrollen wohlgemerkt) gar nicht anwesend bin.

Gruß,

karlyman

Ich versteh nicht wo das Problem ist,

lasst sie es doch in das Gesetz aufnehmen. Mal sehen wann der erste klagt und das ganze als unzulässiger mittelbarer Eingriff in die Grundrechte kassiert wird.

"Verzichte auf deine Grundrechte oder wir werden dir dein Hobby nehmen" Die Verfassungsmäßigkeit ist auch in der jetzt geplanten Version äußerst fraglich.

MfG Scorpio2002

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Im Prinzip scheint es doch auf das herauszulaufen, was schon seit Jahren besteht. Die Behörde dürfte auch jetzt schon vor der Tür stehen, und der Waffenbesitzer darf den Eintritt verweigern. Auch nach dem bestehenden Gesetz darf die Behörde schon Zweifel an der Zuverlässigkeit haben, wenn jemand wehement seine Unterbringung nicht nachweisen will. Das ganze ist Augenwischerei und kann von der Handvoll Sachbearbeiter die in den Ämtern sitzen gar nicht geleistet werden. Wieviel unangemeldete Besuche zwischen 8 und 16 Uhr sind wohl notwendig bis die Behörde denjenigen mal antrifft? Schließlich sorgt die überwiegende Mehrheit der Waffenbesitzer dafür, das die Gehälter der Beamten und die Diäten der Politiker gezahlt werden. Oder legt die Behörde dann Spät-, Nacht- und Wochenendschichten ein? In der Hoffnung das da gerade kein Familienausflug stattfindet?

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Das sind natürlich berechtigte Einwände, ich denke uns allen ist klar dass das in der Praxis nicht funktioniert.

Es geht aber vielmehr ums Prinzip. Wenn sowas offensichtlich verfassungswidriges Gesetz wird, was kommt dann als nächstes?

Sollte das so im Gesetzesentwurf stehen, bereite ich sofort ein Schreiben an unseren Bundespräsidenten vor, den ich unverzüglich nach dem Durchwinken durch den Bundestag abschicken werde, mit der Bitte das Gesetz aufgrund offensichtlicher Verfassungsmängel nicht zu unterzeichnen. Wenn das nix hilft besschreiten wir eben den Weg nach Karlsruhe.

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Hartz 4 ist in dem Zusammenhang ja auch immer ein gutes Stichwort.

Auch für Hartzer gilt die Unverletzbarkeit der Wonung. Lassen sie aber die Schnüffler nicht herein die rausfinden sollen ob da nicht eine Bedarfsgemeinschaft als Wohngemeinschaft getarnt wird, haut ihnen der Sachbearbeiter ne Sperre rein - alles Geld sofort gestrichen.

Das ist zwar nicht rechtens und wird regelmäßig von den Sozialgerichten gekippt und gerügt. Nur hindert es die Argen und die Bundesagentur nicht es trotzdem so zu machen. Und genau da wirds auch für uns mit den geplanten Gesetzesänderungen krass:

Wir lassen den Schnüffler nicht rein bzw. machen die Tür einfach nicht auf weil wir nicht aufmachen wollen oder nicht da sind. Daraufhin entzieht und die Behörde die Waffenbesitzkarte, zieht unsere Waffen ein und vernichtet diese ohne jede Entschädigung umgehend.

Bis wir den Klageweg bestritten haben ist alles schon zu spät. Kalte Enteignung durch die Hintertür. Verfassungswidrig im Quadrat aber so soll es Gesetz werden. Das muss verhindert werden.

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Hmmm...

allzuviel, eigentlich gar nichts wird sich für den "ottonormal" Sportschützen ändern... Wer zuviele Waffen ( mehr als das Grundkontingent ) besitzt muss eben nachweisen das er diese aufgrund seiner ausgeübten Disziplinen auch braucht...

Das sollte nicht schwer sein.

In den letzten 15 Jahren wurde ich keiner Personen bzw. Fahrzeugkontrolle unterzogen, ( und ich bin Dienstwagenfahrer ). Daher ist von Kontrollen nicht viel zu erwarten. Aber auch wenn´s um das Prinzip geht - bevor ich mit denen rum diskutiere lass ich sie kurz rein, anschauen, und wünsch ihnen noch nen schönen Tag.

Denn wer nix zu verbergen hat... sprich seinen Kanonen richtig lagert, hat auch nix zu befürchten.

Aber das muss ja jeder für sich entscheiden...

Jetzt warten wir mal die Wahlen ab, man kann das trotzdem noch eindämmen...

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Wir lassen den Schnüffler nicht rein bzw. machen die Tür einfach nicht auf weil wir nicht aufmachen wollen oder nicht da sind. Daraufhin entzieht und die Behörde die Waffenbesitzkarte, zieht unsere Waffen ein und vernichtet diese ohne jede Entschädigung umgehend.

Das es so nicht laufen kann und wird dürfte eigentlich logisch sein.

Karlyman hat das weiter oben schon sehr schön erleutert.

Da kommt IMHO nur die typische Paranoia wieder durch.

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Da kommt IMHO nur die typische Paranoia wieder durch.

Das stimmt allerdings. Wir müssen uns die Verschärfungen wirklich nicht noch schlimmer reden, ALS SIE SCHON SIND.

Allein wenn ich mir die Blanko-Ermächtigung für den Erlass immer neuer technischer Schloss- und Blockierungstechniken

für GK-Waffen in den kommenden Jahren (siehe Kabinettsvorlage!) anschaue, kommt mir das große K....

Und - so schließt sich der Kreis - DANN gibt's natürlich wirklich was zu kontrollieren... stimmt auch wirklich jeder zweite, dritte

oder vierte Verschluss am Waffenschrank.... sind die bösen GK-Kurzwaffen IM Schrank (was für ein Irrsinn..) auch wirklich "blockiert"?

Ist der Schwingschleifer von der Werkbank entfernt, und liegt auch kein Vibrator in Waffenschranknähe?

Leute, Leute... ich fasse mir nur noch an den Kopf.

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Das es so nicht laufen kann und wird dürfte eigentlich logisch sein.

Karlyman hat das weiter oben schon sehr schön erleutert.

Da kommt IMHO nur die typische Paranoia wieder durch.

... und außerdem - falls es tatsächlich mal passieren sollte - gibt es im Falle der Rechtswidrigkeit der Einziehung sehr wohl eine Entschädigung nach Staatshaftungsgrundsätzen.

Kein Grund zur Hysterie.

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Aber daran arbeitet die Regierung ja, wirtschaftlich gesehen, auch bereits: je mehr arbeitslos sind, desto mehr Waffenbesitzer kann man daheim antreffen. Und je mehr Hartz 4 sind, desto weniger Waffen können sie sich leisten...

alle die eine Sprengstofferlaubnis/Wiederladeschein,oder wir Sammler und Sachverständige,haben bei erhalt der Erlaubnisse Unterschrieben das wir Kontrollen zulassen müssen,und das ist schon seit 1979 so da habe ich meinen ersten Pulverschein bekommen :17:

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alle die eine Sprengstofferlaubnis/Wiederladeschein,oder wir Sammler und Sachverständige,haben bei erhalt der Erlaubnisse Unterschrieben das wir Kontrollen zulassen müssen,und das ist schon seit 1979 so da habe ich meinen ersten Pulverschein bekommen :17:

Wiederlader haben das unterschrieben:

Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen sind

befugt (...) zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume

des Auskunftspflichtigen zu betreten

Waffenbesitzer werden künftig auch ohne "dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung"

mit Besuch rechen müssen.

Ein kleiner aber feiner Unterschied...

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