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IGNORED

Waffenrechtsänderung


ullih

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

SWAT war so nett im Forum "Aktuelles zum Waffenrecht" etwas von der Homepage der CDU zu posten!

U. A. steht da:

Um die Anzahl der Waffen von Sportschützen ohne Änderung des o.g. Grundkontigents stärker vom Bedürfnis abhängig zu machen, werden die Anforderungen für die Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses erweitert . So wird in § 14 Abs. 3 WaffG um eine Formulierung ergänzt, die eine Überschreitung des Grundkontigents nur zulässt, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Bezirksebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich sportlich mit anderen zu messen) nachweist.

Oh man, das ist ja wohl ein Hammer!

Da werden aber einige Leute wesentlich mehr drüber fluchen, als über die geplanten Besuche zu Hause!

Für den DSB ist's klar, da gibt's Bezirks-, Kreis-, usw-Liga!

Aber ich bin Mitglied im BDMP (NRW), und wie soll ich da "unterste Bezirksebene" verstehen???

Es gibt die Landesmeisterschaft (!!!) in Leitmar, Paderborn und Warendorf...

Von Bezirksmeisterschaften hab ich (im BDMP) noch nie was gehört?

Ist dieses Gesetz etwa speziell auf den DSB zugeschnitten und alle Anderen haben die A****karte?

Viele Grüße,

ullih

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Dann machen wir "Fernmeisterschaften", geben wir dem Kind einen Namen den die Politik hören will.

Kommt Zeit und endlich mal der Entwurf, kommt Rat.

Bis das BVA.... Sportordnungen..........

Klar. Das Ziel wird von den Herrschaften NICHT aus den Augen verloren. Langsam aber sicher machen sie den Sack zu.

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Bis das BVA.... Sportordnungen..........

Klar. Das Ziel wird von den Herrschaften NICHT aus den Augen verloren. Langsam aber sicher machen sie den Sack zu.

Sportordnung BDMP A.3.5 (Fernwettkämpfe) ff in Besonderen dazu:

A.3.6.6 Meisterschaften finden in der Reihenfolge Vereins-, Bezirks-,

Landes- und Deutsche Meisterschaft statt. Die Teilnahmeberechtigung

für die Deutsche Meisterschaft wird über eine

Limitringzahl ermittelt, die der Schütze auf der Landesmeisterschaft

erzielt hat. Zusätzlich kann vor eine Landesmeisterschaft

(LM) eine Bezirksmeisterschaft (BM) durch den jeweili

gen LV eingesetzt werden. Dann erfolgt die Qualifikation zur

LM über die BM mittels Qualifikationsringzahlen.

die Voraussetzungen sind sicher auch in anderen Sportordnungen.

Ich machs jetzt wie im Dienst, ich hau denen die Vorschriften um die Ohren!

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Kenn ich, kenn ich, hat meist auch geklappt. Aber das Problem ist wenn es denen zu bunt wird und sie die "Vorschriften" ändern.

Unter diesem Aspekt lies meinen Beitrag nochmal.......

Ich hatte schon das Vergnügen mit den Herrschaften und ihren Statthaltern. Deren Zusammenarbeit zu deinem Nachteil klappt. Auch ohne großes Trara.

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So wird in § 14 Abs. 3 WaffG um eine Formulierung ergänzt, die eine Überschreitung des Grundkontigents nur zulässt, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme zumindest auf der untersten Bezirksebene die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich sportlich mit anderen zu messen) nachweist.[/b]

Geht doch darum das man sich an Wettkämpfen beteiligt.

Für den DSB ist's klar, da gibt's Bezirks-, Kreis-, usw-Liga! Aber ich bin Mitglied im BDMP (NRW), und wie soll ich da "unterste Bezirksebene" verstehen???

Es gibt die Landesmeisterschaft (!!!) in Leitmar, Paderborn und Warendorf...Von Bezirksmeisterschaften hab ich (im BDMP) noch nie was gehört?

Ist dieses Gesetz etwa speziell auf den DSB zugeschnitten und alle Anderen haben die A****karte?

Nö warum? Wenn die LVM deine unterste Meisterschaft ist schießt du die und fertig.

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Super, endlich noch mehr Meisterschaften! Bin unter anderem auch im BDMP und wenn die unter den Landesmeisterschaften auch noch zusätzliche Meisterschaften haben, umso besser, dann kann ich endlich noch mehr Wettkämpfe schießen! (spreche hier aber nur für mich!) :00000733:

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Ich hatte auch Kinder und habe jetzt Enkelkinder. Und glaube mir, die Frage "Was wäre, wenn...." habe ich mir sehr oft gestellt - und keine Antwort gefunden. Aber eine Antwort hatte ich: Nicht immer heiligt der Zweck alle Mittel!

Bei uns relativ einfach

Unsere RAG führt sowohl die Vereins- als auch die Kreismeisterschaft durch. Was soll´s

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So wird in § 14 Abs. 3 WaffG um eine Formulierung ergänzt, die eine Überschreitung des Grundkontigents nur zulässt, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Bezirksebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich sportlich mit anderen zu messen) nachweist.

Ich habe damit kein Problem, da ich

  1. noch nicht mal das Grundkontingent (2 Kurz- und 3 Langwaffen) habe.
  2. ich mein Bedürfnis über § 8 WaffG herleite und für mich der Begriff Sportschütze untrennbar mit der Ausübung des Sports verbunden ist. Ich bin ja auch kein Fussballer nur weil ich am Samstag / Sonntag in der Fankurve meinen Fussballvereins stehe und meinen Betrag bezahlen. Die Bezeichnung für jemand wie mich ist wohl Anhänger oder Fan.
  3. neidisch und mißgünstig bin und einfach nicht einsehen will, warum wir noch länger diese ganzen Karteileichen im Verein rumschleppen sollen, die maximal einmal im Jahr auftauchen, das Scheibengeld mit dem Hinweis "ich will ja nur 2, 3 Schuss machen" verweigern und selbstverständlich bei keinem Arbeitsansatz oder Fest als Helfer zur Verfügung stehen.

Ich wäre sogar bereit so weit zu gehen, dass man als Sportschütze sein regelmässiges Training durch Führen eines Schießbuches nachweisen muss. Das wird dann jedes Jahr der Behörde vorgelegt und da man sich dafür ja ohnehin wegen der tollen Öffnungszeiten frei nehmen muss, könnte dann der zuständige Beamte auch mal gleich die Besichtigung mit machen.

MfG

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Wenn man die Diskussionen und Beiträge verfolgt, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass wir legalen Waffenbesitzer "Besitzer" der Waffen sind, die Eigentumsrechte liegen offensichtlich bei der gesetzgebenden Gewalt.

Ob biometrische Systeme (möglicherweise hohe zusätzliche Kosten), neue Wettkampfordnungen (zeitliche, monitäre Belastungen), veränderte Anforderungen an Bedürfnisse (nur wer aktiv den Schießsport bzw. das jagdliche Schießen praktiziert) - alle diese Themen haben m.E. nur ein Ziel, auf kurz oder lang die Hürden so hoch zu legen, dass die legalen Waffen so nach und nach - oder besser legal durch die "Hintertür" - verschwinden; ist ja auch einfacher, das "Eigentum" zu regulieren als sich dem Thema illegale Waffen anzunehmen, denn auf dieser Seite schert sich keiner um Gesetze.

In dieser Situation fällt mir - beispielhaft, die gegenwärtige Situation betreffend - das Gespräch Arzt/Patient ein.

Arzt zum Patienten: Also Herr Meier, Sie dürfen nicht mehr alles essen, ab heute gibt es eine strenge und strikte Diät, mit dem Trinken ist das auch so eine Sache, auf keinen Fall auch nur einen Tropfen Alkohol, und Frauen, die schlagen Sie sich ab heute auch aus dem Kopf, und überhaupt, SIE MÜSSEN VIEL MEHR SPASS AM LEBEN HABEN!

Na denn ....

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Ich habe damit kein Problem, da ich

  1. noch nicht mal das Grundkontingent (2 Kurz- und 3 Langwaffen) habe.
  2. ich mein Bedürfnis über § 8 WaffG herleite und für mich der Begriff Sportschütze untrennbar mit der Ausübung des Sports verbunden ist. Ich bin ja auch kein Fussballer nur weil ich am Samstag / Sonntag in der Fankurve meinen Fussballvereins stehe und meinen Betrag bezahlen. Die Bezeichnung für jemand wie mich ist wohl Anhänger oder Fan.
  3. neidisch und mißgünstig bin und einfach nicht einsehen will, warum wir noch länger diese ganzen Karteileichen im Verein rumschleppen sollen, die maximal einmal im Jahr auftauchen, das Scheibengeld mit dem Hinweis "ich will ja nur 2, 3 Schuss machen" verweigern und selbstverständlich bei keinem Arbeitsansatz oder Fest als Helfer zur Verfügung stehen.

Ich wäre sogar bereit so weit zu gehen, dass man als Sportschütze sein regelmässiges Training durch Führen eines Schießbuches nachweisen muss. Das wird dann jedes Jahr der Behörde vorgelegt und da man sich dafür ja ohnehin wegen der tollen Öffnungszeiten frei nehmen muss, könnte dann der zuständige Beamte auch mal gleich die Besichtigung mit machen.

MfG

Mal davon ab, dass ich Wettkampf süchtig bin....., du solltest mal überlegen welche Leute unsere Vereinsheime bezahlen. Mit Mitgliedsbeiträgen oder geselligem Biertrinken.

Viele alte Herren halten so ihrem Verein die Stange. Wenn die sauer werden, weil sie jetzt ihre Waffen abgeben müssen (schließlich darf der Schiesssportleiter oder 1. Vorsitzende, seine Mitglieder vor den Koffer sch....), hast du plötzlich diverse Mitglieder weniger und die ganze Sportstätte wird unfinanzierbar.

So eine Argumentation ist Kontraproduktiv! Davon ab, muss jeder Schütze einen Schiessnachweis führen (in den ersten drei Jahren), bis dahin und später per Vereinsbuch.

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Mal davon ab, dass ich Wettkampf süchtig bin....., du solltest mal überlegen welche Leute unsere Vereinsheime bezahlen. Mit Mitgliedsbeiträgen oder geselligem Biertrinken.

Viele alte Herren halten so ihrem Verein die Stange. Wenn die sauer werden, weil sie jetzt ihre Waffen abgeben müssen (schließlich darf der Schiesssportleiter oder 1. Vorsitzende, seine Mitglieder vor den Koffer sch....), hast du plötzlich diverse Mitglieder weniger und die ganze Sportstätte wird unfinanzierbar.

mit den biertrinkern das mag sein - aber solange wir noch schützenvereine sind geht das schießen ja wohl vor - ansonsten könnte man ja auch einen schank und bewirtungsverein aufmachen :peinlich:

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Ich habe damit kein Problem, da ich...

Lieber SvensSparta,

DAS ist im Zusammenhang mit den wiederholt laufenden Verschärfungs-Kampagnen in unserem Bereich

eine gefährliche und, mit Verlaub gesagt, etwas blödsinnige Formulierung...

Nichtsdestotrotz - willkommen hier in W.O.

Gruß,

karlyman

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Ich habe damit kein Problem, da ich

...

Unwillkommen im Klub!

Wir waren ohnehin schon auf dem besten Wege die einzige Sportart zu werden, die ausschließlich Leistungssport betreibt. Wenn nun tatsächlich die Teilnahme an Wettkämpfen zur Pflicht wird, dann werden wir nicht nur in unzulässiger Weise bevormundet, wir werden auch hier wieder einen Haufen Geld zusätzlich investieren müssen.

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Vieleicht bin ich ja auf dem Holzweg... oder habe die Richtlininien meines Verbandes (BDS) falsch verstanden.. allerdings glaube ich mich erinnern zu können das ich für jede Waffe oberhalb des Grundkontingents schon heute die Teilnahme an Meisterschaften nachweisen muss... wobei die Ebene je nach anzahl ÜBER Grundkontigent ansteigt... dem zu Folge kann ich hier keine Verschärfung der bestehenden Regeln erkennen..

aber.. vieleicht irre ich.

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Ich habe damit kein Problem, da ich ........

Lieber "Svens Sparta",

auch wenn Winnenden nicht passiert wäre, wäre eine solche Diskussion kontraproduktiv, denn: Es gibt in den Schützenvereinen (und auch in den Jagdvereinen) eine Reihe von altgedienten Mitgliedern, die zwar ihre aktive sportliche Laufbahn bendet haben, aber nach wie vor zum Schießsport stehen und diesen auch unterstüten (nicht nur finanziell). Sofern sich diese Mitglieder gestzeskonform verhalten, weshalb sollten sie nach all den Jahren ihre Waffen, mit denen sie sportliche Erfolge errungen haben und an denen ihr "Herzblut" hängt, abgeben?

Bitte bedenke, da Winnenden leider passiert ist, dass diese Mitglieder nun aktiv ihren Beitrag leisten, das Häuflein der Aufrechten gegen das sich anbahnende Ungemach zu unterstützen. Dieser Personenkreis war sofort bereit, die seitens des WO gestartete Unterschriftsaktion vorbehaltlos mit zu tragen.

Sieh es mal von dieser Seite ......

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In Orwellistan läuft das so:

Die Schießsportverbände liefern die Ergebnisse der Meisterschaften in maschinenlesbarer Form ab und die zuständige Behörde macht einen passenden Abgleich mit dem Waffenzentralregister. Für nicht "bewegte" Waffen muss der Besitzer

dann erklären ob die Waffe noch benötigt wird.

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Bevor die Sache hier völlig am Sachverhalt vorbei abdriftet, vielleicht ein paar wesentliche Klarstellungen.

Es geht um die Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses also nur um den Erwerb einer weiteren Waffe nach § 14 Abs.3. Also nur um Waffen über dem Kontingent. Da wird die Teilnahme an Wettkämpfen gefordert. Klargestellt ist, dass die unterste (und damit abgesehen von der Vereinsmeisterschaft) auch qualifikationsfrei erreichbare Ebene über dem Verein hinaus reicht.

Im BDS ist das jetzt schon so. Mehr als Grundkontingent erfordert Wettkampfteilnahme. Das ist alles. Klar ist: der § 14 (3) ist ein sehr schöner §, das Beste was Brennecke sich jemals ausgedacht hat. Die Neuformulierung stabilisiert diesen §14 (3).

Anzahl der und Teinahme an sportlichen Wettkämpfen ist das Aushängeschild jedes Verbandes. Ein sehr wesentlicher Grund für die Existenz von Schießsportverbänden und das Bedürfnis für klein- und großkalibrige Waffen bei den Mitgliedern. Gerade in schweren Zeiten wie jetzt, ist es wichtig, wenn man sagen kann, sehen sie soundsoviele unsere Mitglieder sind über der Vereinseben hinaus aktiv und beteiligen sich an Wettkämpfen des Verbandes.

Und natürlich setzt der neue §14 (3) auch die anerkannten Verbände unter Druck reichlich Meisterscaften und Wettkämpfe anzubieten. Ist das etwa schlecht für die Mitglieder?

Friedrich Gepperth

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...weshalb sollten sie nach all den Jahren ihre Waffen, mit denen sie sportliche Erfolge errungen haben und an denen ihr "Herzblut" hängt, abgeben?

Weil das die Zielsetzung ist!! Das fing mit der Abschaffung des Erbenprivilegs an und findet so seine konsequente Fortsetzung. Das "Endstadium" kann man sich in Australien ansehen. Einige wenige sportliche Aktive die in einem

ständigen bürokratischen Kleinkrieg ihr Bedürfnis nachweisen. Flankierend zu dieser Austrockungsstrategie wird

für Jugendliche die Latte immer höher gelegt, bis irgendwann niemand mehr in einen Schützenverein eintreten will bzw.kann.

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Ich habe damit kein Problem, da ich

...

ich mein Bedürfnis über § 8 WaffG herleite und für mich der Begriff Sportschütze untrennbar mit der Ausübung des Sports verbunden ist. Ich bin ja auch kein Fussballer nur weil ich am Samstag / Sonntag in der Fankurve meinen Fussballvereins stehe und meinen Betrag bezahlen. Die Bezeichnung für jemand wie mich ist wohl Anhänger oder Fan.

...

Schön. Dieses "deklaratorische Bedürfnis nach § 8" kannst Du Dir nämlich nach den jetzigen Änderungsvorlagen in die Haare schmieren!

Die Sportschützen verschwinden nämlich aus § 8:

Wegfall des unterstellten waffenrechtlichen Bedürfnisses für Sportschützen durch Streichung des (ohnehin wegen § 14 WaffG eher deklaratorischen) § 8 Abs. 2 WaffG.

Viel Spaß noch allerseits.

PS: Wer sich jetzt noch von der lex specialis - lex generalis Anscheins-Argumentation einwickeln lässt, dem ist nicht mehr zu helfen.

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"mit den biertrinkern das mag sein - aber solange wir noch schützenvereine sind geht das schießen ja wohl vor - ansonsten könnte man ja auch einen schank und bewirtungsverein aufmachen :peinlich:"

Kann es sein, dass ich da einen leicht agressiven Unterton vernehme?

Ich gebe dir mal ein Beispiel.

Wenn ich unseren IPSC Verein sehe, kann ich sagen, dass alle an Meisterschaften, bis hin zur DM teilnehmen und sich ausnahmslos dem Schiesssport verschrieben haben! Alles Wettkampfschützen! Kein Alkohol, dafür Ausdauersportarten.

Wenn ich mir unseren DSB Verein hier ansehe (von 1901, in dem ich selbst im Vorstand bin), dann muss ich sagen, viele Mitglieder die den Verein im Vorstand unterstützen, andere die sich gesellig am Stammtisch treffen. Ob mir das gefällt oder nicht (und glaube mir ich habe mal gedacht wie du!), es ist wahr: Diese Leute halten den Laden am laufen! Wenn ich hier selektieren müsste hätte ich von 200 nur noch die Hälfte, die Wettkampfmässig schiessen. Und wenn sich der Opa X auf den Stand schleppt um einmal die Woche KK zu schiessen, dann hat er meine Hochachtung!

Das er vielleicht keine Meisterschaften besucht liegt an der Natur der Dinge! Wir werden nun mal älter, muß ich deswegen in 30 Jahren meine Waffen abgeben?

Ja, ich weiß in 30 Jahren haben wir nur noch Gesangsbücher (das Beispiel mit Körting verfolgt mich immer noch).

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Friedrich Gepperth hat zwar - speziell aus dem Blickwinkel eines Schießsportverbandes - ein Stück weit recht.

Aber letztlich (und auf die Spitze getrieben)

Das "Endstadium" kann man sich in Australien ansehen. Einige wenige sportliche Aktive die in einem ständigen bürokratischen Kleinkrieg ihr Bedürfnis nachweisen. Flankierend zu dieser Austrockungsstrategie wird für Jugendliche die Latte immer höher gelegt, bis irgendwann niemand mehr in einen Schützenverein eintreten will bzw.kann.

...sieht es genau so aus.

Gruß,

karlyman

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