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IGNORED

Petition unterstützen, aber wann?


steven

Empfohlene Beiträge

Hallo

die Suchfunktion habe ich bemüht. Ich wurde erschlagen und habe leider wenig Zeit.

Meine Frage: Wann, wie und wo kann ich die Petition einsehen und unterstützen?

Ich glaube, ich bin nicht der Einzige, den das Interessiert.

Steven

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Hallo

die Suchfunktion habe ich bemüht. Ich wurde erschlagen und habe leider wenig Zeit.

Meine Frage: Wann, wie und wo kann ich die Petition einsehen und unterstützen?

Ich glaube, ich bin nicht der Einzige, den das Interessiert.

Steven

Hi Steven,

die Petition ist noch nicht freigegeben.

Nach Erscheinen haben wir zwei Wochen für 50.000 Mitzeichner - DAS WIRD HART !

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Hi Steven,

die Petition ist noch nicht freigegeben.

Nach Erscheinen haben wir zwei Wochen für 50.000 Mitzeichner - DAS WIRD HART !

Hallo

uiuiui, da werden wir aber eine Menge Unterzeichnungen schanghaien müssen. Wenn sich jeder ins Zeug legt, haben wir eine Chance.

Steven

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Hab gestern abend jemanden kennengelernt.

Der Gute ist politisch ziemlich aktiv.

Er sagte, dass unsere Demokratie eine der verlogensten überhaupt sei, angefangen mit der Zweitstimme bis dahin, dass per Grundgesetz Volksentscheide möglich und auch vorgesehen sind. Diese bei uns aber nie durchgeführt werden, weil "das Volk" nach Meinung der Politik zu dumm sei wichtige Dinge selbst zu entscheiden (von wegen Souverän).

Nun aber schmeißt er die Flinte ins Korn und wandert nach Kanada aus, nach seiner Meinung eines der letzten freien Länder auf dieser Welt. Er hält es hier nicht mehr aus, weil ihm seine Rechte schon fast täglich immer weiter beschnitten werden. Einiges von dem was er gesagt hat, liess mich aufhorchen - ich hatte mehrere Aha-Erlebnisse.

Ich hab mit ihm vereinbart, dass er mir schon mal nen Claim abstecken soll.

Spätestens dann, wenn unsere Regierung die EU-Verfassung ohne Referendum beschliesst hau ich hier auch ab - so lange das noch geht ("Wir bauen keine Mauer. Niemand hat vor, eine Mauer zu bauen...").

Sorry, ich schweife ab (passiert mir letztens öfter :rolleyes: ).

Jedenfalls hat dieser politisch gut unterrichtete Zeitgenosse gesagt, das wenn die Petition überhaupt Sinn machen soll, innerhalb zweier Wochen mind. 50.000 Bürger mitpetitieren müssen.

Sonst komme die Petition niemals in den Innenausschuss (ich glaub er sagte Innenausschuss ?!, das weiß ich nicht mehr so genau).

Stimmt das nicht ???

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Das schaffen wir locker.

Seid mal realistisch.

Wie sehr ich dies auch hoffe, so war doch die Zustimung verschiedener Anfragen bei Abgeordnetenwatch durch das Forum hier mehr als dürftig.

Obwohl mehrfach verlinkt und gepostet kamen nie mehr als wenige Hundert Zustimmungen zustande.

Ernüchternd und erschreckend.

Wie das mit den 50.000 wird ?

Ich hoffe.

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Wie sehr ich dies auch hoffe, so war doch die Zustimung verschiedener Anfragen bei Abgeordnetenwatch durch das Forum hier mehr als dürftig.

Obwohl mehrfach verlinkt und gepostet kamen nie mehr als wenige Hundert Zustimmungen zustande.

Ernüchternd und erschreckend.

Wie das mit den 50.000 wird ?

Ich hoffe.

Das hängt mit dem Durchschnittsalter der Sportschützen zusammen. Diese sind nicht sonderlich internetbegeistert. Das läuft somit an ihnen vorbei. Dazu kommt, dass 90% der Sportschützen noch überhaupt nicht wissen, was auf sie zu kommt. Weil sie die Medien nicht verfolgen wollen oder können. Ich bin in verschiedenen Vereinen Mitglied und schieße die unterschiedlichsten Disziplinen. Wenn ich sage, was da kommt, dann blicke ich immer in große, ungläubige Augen. Je älter die Mitglieder, um so größer die Augen. Da fragt man sich, wo die Waffenlobby herkommt?

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Liebe Leute und Mitstreiter, bitte verwechselt nicht die Mitzeichnungsfrist (6 Wochen) mit dem 50.000er Quorum in drei Wochen !

Dazu detailliert Folgendes:

(...) das wenn die Petition überhaupt Sinn machen soll, innerhalb zweier Wochen mind. 50.000 Bürger mitpetitieren müssen.

Kommt drauf an, welches konkrete Ziel mit der Petition verfolgt wird.

Die 50.000er-Marke ist entscheidend dafür, dass die Sammelpetition im PETITIONSausschuss einzeln behandelt wird. Eine Möglichkeit, die Sache direkt in den INNENausschuss zu bringen gibt es nicht. Es gilt eine Frist von DREI Wochen:

8.2.1 Einzelaufruf und -abstimmung

In der Ausschusssitzung werden Petitionen einzeln aufgerufen,

* deren Überweisung zur Berücksichtigung oder zur Erwägung beantragt wird;

* zu denen beantragt wird, sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben oder sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten;

* zu denen die Anträge der Berichterstatter und der Vorschlag des Ausschussdienstes nicht übereinstimmen;

* deren Einzelberatung beantragt ist;

* zu denen beantragt wird, einen Vertreter der Bundesregierung zu laden;

* zu denen beantragt wird, von den sonstigen Befugnissen des Petitionsausschusses Gebrauch zu machen;

* wenn eine Sammel- oder Massenpetition bei deren Einreichung von mindestens 50.000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quorum spätestens drei Wochen nach Einreichung erreicht wird (siehe auch Nr. 8.4 Abs. 4).

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/gr...rundsaetze.html

Außerdem ist das Quorum 50.000/3 Wochen wichtig für Folgendes:

(4) Hat eine Sammel- oder Massenpetition das Quorum von 50.000 Unterstützern erreicht (Nr. 8.2.1, 7. Spiegelstrich), so werden ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört.

Also schon mal drüber nachdenken, wer die Petition vor dem Ausschuss vertreten soll :lol: :ol: :lol::help: :help:

Dann gibts schließlich noch eine Mitzeichnungsfrist von sechs Wochen. Die ist aber für die o.g. Rechte unerheblich, sondern besagt lediglich, dass die öffentliche Petition danach "dicht gemacht" wird und keine weiteren Einträge möglich sind.

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8.2.1 Einzelaufruf und -abstimmung

In der Ausschusssitzung werden Petitionen einzeln aufgerufen,

* deren Überweisung zur Berücksichtigung oder zur Erwägung beantragt wird;

* zu denen beantragt wird, sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben oder sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten;

* zu denen die Anträge der Berichterstatter und der Vorschlag des Ausschussdienstes nicht übereinstimmen;

* deren Einzelberatung beantragt ist;

* zu denen beantragt wird, einen Vertreter der Bundesregierung zu laden;

* zu denen beantragt wird, von den sonstigen Befugnissen des Petitionsausschusses Gebrauch zu machen;

* wenn eine Sammel- oder Massenpetition bei deren Einreichung von mindestens 50.000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quorum spätestens drei Wochen nach Einreichung erreicht wird (siehe auch Nr. 8.4 Abs. 4).

Gloeckner,

weißt Du WER das beantragen kann / muss?

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Gloeckner,

weißt Du WER das beantragen kann / muss?

Das bezieht sich auf den sog. Ausschussdienst und die Berichterstatter, siehe Ziffer 7 der Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses (Link in meinem vorherigen Beitrag).

Ausschussdienst und Berichterstatter führen eine Vorprüfung der Petitionen durch und schlagen ggf. vor, die Petitionen an die genannten Stellen weiterzuleiten.

Die einzige Möglichkeit, den Petitionsausschuss sozusagen direkt und ungefiltert mit einem Anliegen zu befassen ist,

wenn eine Sammel- oder Massenpetition bei deren Einreichung von mindestens 50.000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quorum spätestens drei Wochen nach Einreichung erreicht wird (siehe auch Nr. 8.4 Abs. 4).
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Das hängt mit dem Durchschnittsalter der Sportschützen zusammen. Diese sind nicht sonderlich internetbegeistert. Das läuft somit an ihnen vorbei. Dazu kommt, dass 90% der Sportschützen noch überhaupt nicht wissen, was auf sie zu kommt. Weil sie die Medien nicht verfolgen wollen oder können. Ich bin in verschiedenen Vereinen Mitglied und schieße die unterschiedlichsten Disziplinen. Wenn ich sage, was da kommt, dann blicke ich immer in große, ungläubige Augen. Je älter die Mitglieder, um so größer die Augen. Da fragt man sich, wo die Waffenlobby herkommt?

Ja, hatte ich auch, letzte Woche, im Verein beobachtet:

Ein Einziger hatte das "Wahlplakat" aus dem Forum mit, ich einige

Flyer...Große Augen, aber Interesse...

Vielleicht gehen 2..3...mehr ins Internet; eher werden sie bei

den Wahlen ihre Stimme an anderer Stelle abgeben als bisher..

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Wenn es möglich ist, bereits bei EINREICHUNG die 50.000 Zeichner nachzuweisen, müsste doch bereits jetzt, sollten auch "Papierlisten" zählen, mit den Unterschriftensammlungen begonnen werden??.

Jeder Tag ist hilfreich.

Leider habe ich von diesen Bereichen keine Ahnung, kann diese Frage also nicht selbst beantworten. Auch die älteren Semester kann man mit eine Papierliste zusätzlich wesentlich besser überzeugen. Man kann aber auch einen Laptop mit in den Verein nehmen oder in die Firma. Und daheim hat ja auch jeder eine eigene Adresse.

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Ich finde es nicht mehr:

Irgendwo hab ich gelesen, dass die Petition auch schriftlich (in Papierform) erfolgen kann.

Gerade für unsere älteren Schützenkollegen wäre diese Möglichkeit einfacher.

Grüße aus Franken

SID

Ja, das geht natürlich ebenso, allerdings nicht "teils teils", d.h. eine laufende Online-Petition kann nicht durch Eingaben per Brief etc. (ergänzend) gezeichnet werden.

Der reguläre Weg in Papierform hätte zudem den Vorteil, dass zum Erreichen der 50.000er-Marke keine Frist läuft.

Man müsste dann eben nur mit der Einreichung warten, bis die 50.000 unterschrieben haben und die Petition würde dann genauso wie eine Online-Petition (welche die Voraussetzung 50 Tsd./3 Wochen erfüllt) einzeln im Petitionsausschuss behandelt.

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Der reguläre Weg in Papierform hätte zudem den Vorteil, dass zum Erreichen der 50.000er-Marke keine Frist läuft.

Hallo

das ruft doch geradezu nach einer paralellen Aktion.

Wie ist da das genaue Procedere? Einfach nur Unterschriften unter den Text der Patition oder müssen die Namen und Adressen dabei sein.

Ich würde da gerne Klinken putzen.

Steven

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...Wie ist da das genaue Procedere? Einfach nur Unterschriften unter den Text der Patition oder müssen die Namen und Adressen dabei sein.

...

"Die Petition geht immer weiter! 52973 waren der Anfang ...

von: Göttingen AKG 2009-05-02

Gisela Brunken

Leider haben viele den Eindruck gewonnen, die Frist für ein Unterzeichnen der Petition sei gänzlich abgelaufen. Das ist nicht der Fall. Beim Petitionsausschuss des Bundestages gehen weiterhin täglich Petitions-Unterzeichnungen ein.

Unterzeichnungen sind noch per Postkarte, Fax und Unterschriften-Liste möglich und werden während des Überprüfungsverfahrens weiter registriert. Man kann also weitere Unterzeichnungen an den Bundestag schicken und damit die Gesamtzahl erhöhen.

...

Listen und Karten können natürlich auch gesammelt eingeschickt werden. Empfohlen wird, in jedem Fall eine Empfangsbestätigung zu verlangen!

Im Anhang ist außer Vorlagen für Postkarten und Listen, einem neuen Informationsblatt auch eine Übersicht der Orte, an denen gesammelt wird zu finden.

Darin können sich alle, die handschriftliche Unterzeichnungen eingeschickt haben und/oder weiterhin Unterschriften sammeln, eintragen. So wird eine ungefähre Einschätzung möglich, wie viele Unterzeichnungen die Petition hat. Die Zahl der eingegangenen Stimmen wird vom Bundestag erst zum Schluss veröffentlicht.

...

Dokumente zum Herunterladen:

Postkarten - Listen - Information - Orte

"

http://www.bgeinfo.de/

http://www.bgeinfo.de/karten.pdf

http://www.bgeinfo.de/liste.pdf

Nur zur Info wie die Listen und Postkarten auszusehen haben, denn zuerst muss ja eine Petition als öffentliche Petition zugelassen und auch veröffentlicht werden...

Beste Grüße!

PS

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Nur zur Info wie die Listen und Postkarten auszusehen haben, denn zuerst muss ja eine Petition als öffentliche Petition zugelassen und auch veröffentlicht werden...

Nur mal zur Klarstellung:

Die sog. öffentliche Petition ist gleichbedeutend mit der Online-Petition, siehe http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/gr...rundsaetze.html

Eine Mitzeichnung dieser Art von Petition kann ausschließlich online erfolgen. Listen, Postkarten etc. haben damit rein gar nichts zu tun.

Wählt man dagegen den regulären Weg eine Petition einzureichen (Papierform), dann können die Muster helfen. Man kann aber auch einen Vordruck auf der Seite des Bundestages runterladen https://epetitionen.bundestag.de/files/Peti...formularOff.pdf und dieses Muster für eine Sammelpetition entsprechend modifizieren.

Die reguläre Petition in Papierform ist aber KEINE öffentliche Petition, sie ist nicht (wie die Online-Petition) allgemein einsehbar. Die Petition in Papierform muss auch nicht in irgendeiner Form zugelassen werden, es gibt lediglich einige Ausschlussgründe.

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Nur mal zur Klarstellung:

Die sog. öffentliche Petition ist gleichbedeutend mit der Online-Petition, siehe http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/gr...rundsaetze.html

Eine Mitzeichnung dieser Art von Petition kann ausschließlich online erfolgen. Listen, Postkarten etc. haben damit rein gar nichts zu tun

...

Die reguläre Petition in Papierform ist aber KEINE öffentliche Petition, sie ist nicht (wie die Online-Petition) allgemein einsehbar. Die Petition in Papierform muss auch nicht in irgendeiner Form zugelassen werden, es gibt lediglich einige Ausschlussgründe.

Danke für die Klarstellung, aber die BGEler werden das ja wohl vorab juristisch abgeklärt haben.

So wie ich das verstehe haben sie einmal die öffentliche Petition eingereicht, welche online über 50.000 Mitzeichner erreichte. Zusätzlich sammeln sie Unterschriftenlisten und Postkarten welche den gleichen Petitionstext verwenden wie die öffentliche Onlinepetition.

"

2.2 Mehrfachpetitionen, Sammelpetitionen, Massenpetitionen, öffentliche Petitionen

(1) Mehrfachpetitionen sind Eingaben mit demselben Anliegen, die individuell abgefasst sind.

(2) Sammelpetitionen sind Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen.

(3) Massenpetitionen sind Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im wesentlichen übereinstimmt.

...

7.1 Erfassung der Eingaben

...

(2) Bei Mehrfachpetitionen wird eine Petition als Leitpetition geführt.

(3) Massenpetitionen werden als eine Petition (Leitpetition) für die Bearbeitung geführt. Die einzelnen Petitionen werden gesammelt und zahlenmäßig erfasst.

(4) Öffentliche Petitionen werden als eine Petition (Sammelpetition) bearbeitet. Es gelten die Verfahrensgrundsätze, soweit die "Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen" nichts anderes vorsieht."

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/gr...rundsaetze.html

Dh das mE auf 7.1 Satz 3 abgezielt wird.

Beste Grüße!

PS

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