Guest Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Sehr interessant finde ich den Ansatz der SPD , das Waffenbesitzer beim WBK-Antrag gleich eine Einverständniserklärung zur jederzeitigen Aufbewahrungskontrolle unterschreiben sollen! Das wäre dann quasi eine Verzichtserklärung bezüglich des Grundrechtes auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Wenn ich mich recht entsinne, kann ein Bürger gar nicht auf seine Grundrechte verzichten! Zumindest nicht schriftlicht gegenüber einer anderen Person oder einer Behörde. Da könnte ein Masochist ja gleich bei der Polizei eine Einverständniserklärung abgeben, sich foltern zu lassen! Also gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ist mein Erinnerungsvermögen bzgl. der vor langen Jahren gehörten Rechtsvorlesungen wegen meines fortgeschrittenen Alters getrübt... Oder die SPD kennt sich in unserer Rechtsordnung nicht aus !? Das wäre für eine im Bundestag vertretene Partei wohl Vielleicht kann hier ja ein Rechtsgelehrter genauer Auskunft geben! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Einzellader Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Das wäre ja nicht das erste Mal, dass unsere Politiker Gesetze erlassen, die verfassungswidrig sind, siehe z.B. Pendlerpauschale. Aber es ist ihnen durchaus zuzutrauen, dass sie zum wiederholten Male Gesetze erlassen, ohne sie vorher auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft zu haben. Probieren kann man es ja mal, solange keiner dagegen klagt... Die Ausstellung der WBK an die Bedingung zu knüpfen, "freiwillig" auf die Unverletzlichkeit der Wohnung zu verzichten, hätte meiner Ansicht nach vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand. Ich bin allerdings kein Rechtsexperte. Jedenfalls wird auf das Bundesverfassungsgericht Arbeit zukommen, sollten solcherlei Regelungen in das neue Waffenrecht mit einfließen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hunter375 Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 ...........Die Ausstellung der WBK an die Bedingung zu knüpfen, "freiwillig" auf die Unverletzlichkeit der Wohnung zu verzichten, hätte meiner Ansicht nach vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand. ........... sofern es die Herrschaften nicht schaffen das GG diesbezüglich zu ändern! Allerdings könnte das Ziel solcher Überlegungen auch ganz anderer Natur sein..... Wenn man potenzielle Waffenbesitzer mit entsprechenden Schikanen droht werden viele gar nicht erst anfangen sich dafür zu interessieren! Gruß Hunter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 ...Wenn ich mich recht entsinne, kann ein Bürger gar nicht auf seine Grundrechte verzichten! Zumindest nicht schriftlicht gegenüber einer anderen Person oder einer Behörde. Da könnte ein Masochist ja gleich bei der Polizei eine Einverständniserklärung abgeben, sich foltern zu lassen! ... - Du verzichtest regelmäßig sogar durch stilles Einverständnis auf dein Recht auf körperliche Unversehrtheit, wenn dir ein Arzt eine Spritze gibt oder deinen Zahn aufbohrt. - Das gilt dann auch für Sado-Maso-Spielchen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasMueller Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Aus dem Sprengstoffgesetz§ 31 Auskunft, Nachschau (2) Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume, Beförderungsmittel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen einzusehen. Die Beauftragten sind berechtigt, gegen Empfangsbescheinigung Proben nach ihrer Auswahl zu fordern oder zu entnehmen, soweit dies zur Überwachung erforderlich ist. Soweit der Betriebsinhaber nicht ausdrücklich darauf verzichtet, ist ein Teil der Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurückzulassen. Der Auskunftspflichtige hat die Maßnahmen nach Satz 1 und 2 zu dulden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Jeder Wiederlader lebt mit dieser Einschränkung. Glaubt ihr das lässt sich nicht ruck zuck auf alle Waffenbesitzer ausweiten? Nur ein weiteres Stück mehr Aushöhlung des Grundgesetzes, für Berlin eine der leichtesten Übungen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 @Thomas: Der entscheidende Punkt ist aber die genaue Formulierung: (2) Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume, Beförderungsmittel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen einzusehen. Die Beauftragten sind berechtigt, gegen Empfangsbescheinigung Proben nach ihrer Auswahl zu fordern oder zu entnehmen, soweit dies zur Überwachung erforderlich ist. Soweit der Betriebsinhaber nicht ausdrücklich darauf verzichtet, ist ein Teil der Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurückzulassen. In der Diskussion zum WaffG ist nirgends von einer dringenden Gefahr die Rede! Im WaffG soll es einfach so aus heiterem Himmel jederzeit möglich sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasMueller Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Sicher wird es eine spitzfindige juristische Formulierung geben, die diese Gefahr herbei redet. Nehmen wir doch nur mal Herrn Wiefelspütz. Der Mann ist Richter und mit einem Satz haut er die Paintballer in die Pfanne. O-Ton: "Hier wird das Töten simuliert, sowas brauchen wir in Deutschland nicht". Das wird jetzt dann in Paragrafen gegossen und eine Gruppe die mit der ganzen Problematik überhaupt nichts zu tun hat, ist ihr Hobby los. Was ist hier mit Grundrechten. Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, staatliches Übermaßgebot usw. Wieviele Gesetze wurden in Berlin erlassen, wo man von vorneherein wusste, dass sie verfassungsrechtlich bedenklich sind? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Sicher - weiß ich doch. Allerdings kann man eben das bestehende Sprengstoffgesetz in seinen Auswirkungen nicht mit den Planungen im WaffG vergleichen. Die Ideen zum WaffG sind deutlich weiter gefasst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasMueller Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Da sind wir vollkommen einig. Deutlich weiter gefasst, grundlos, denn nur weil einer versagt hat, gegen bestehendes Gesetz verstossen hat wird jetzt angenommen, dass ALLE Waffenbesitzer unzuverlässig sind,so unzuverlässig, dass man den "Fahndungsdruck" durch verdachtsunabhänig Kontrollen ständig aufrecht erhalten muss. Schon das ist eine bodenlose Frechheit, Arroganz der Macht in Reinkultur. Damit wird die "Gefahr" die von uns ausgeht herbeigeredet. Und was ist mit dem Rest der Bevölkerung? Geht da ein Aufschrei durch die Reihen das GG ist in Gefahr? Nein, die finden's auch noch völlig in Ordnung, getreu dem Spruch ..."wenn man doch nichts zu verbergen hat" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Geht da ein Aufschrei durch die Reihen das GG ist in Gefahr? Nein, die finden's auch noch völlig in Ordnung, getreu dem Spruch ..."wenn man doch nichts zu verbergen hat" Leider die übliche Reaktion der Masse! Man kann diesen Menschen auch nicht verständlich machen, daß Millionen von Menschen auf diesem Planeten in der Geschichte im Kampf für die Grundrechte entrechtet, eingesperrt, gefoltert und ermordet wurden. Täglich aufs Neue werde ich in der Ansicht bestätigt, daß 90% der Bevölkerung wunderbar im 3.Reich, der DDR oder auch unter Stalin ihr Auskommen gefunden hätten - so lange die Versorgung mit Bier, Bananen und Bundesliga sichergestellt gewesen wäre. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Blast Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Beim letzten Versuch Paintball zu verbieten hieß es aus der Politik immer (sinngemäß): "es geht um die Menschenwürde laut GG, und die kann auch mit schriftlichem Einverständniss der Spieler nicht beeinträchtigt werden" Heute ist es scheinbar möglich ein anderes Grundrecht sehr wohl schriftlich abzutreten. Hauptsache Verbrecher mit ihren illegalen Waffen können sich in ihrer Wohnung sicher fühlen bis ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt.... Blast Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Also gibt es zwei Möglichkeiten:Entweder ist mein Erinnerungsvermögen bzgl. der vor langen Jahren gehörten Rechtsvorlesungen wegen meines fortgeschrittenen Alters getrübt... Oder die SPD kennt sich in unserer Rechtsordnung nicht aus !? Das wäre für eine im Bundestag vertretene Partei wohl Es gibt noch eine dritte Möglichkeit (die im übrigen nicht nur für die SPD gilt sondern auch für zumindest CDU Grüne und Linke wenn man sich die Äußerungen in der Presse der letzten Zeit so ansieht): Deine Grundrechte interessieren die nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gloeckner Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Wenn ich mich recht entsinne, kann ein Bürger gar nicht auf seine Grundrechte verzichten! Das stimmt in dieser Absolutheit nicht. Die (heute) herrschende Ansicht geht von der grundsätzlichen Zulässigkeit des Grundrechtsverzichts aus, Art. 1 I1 GG (Menschenwürde) ausgenommen. Allerdings hat der Verzicht Grenzen, welche für jedes Grundrecht individuell zu bestimmen sind. Entscheidend ist immer eine umfassende Abwägung aller Umstände des konkreten Einzelfalls. Das Problem für den Problemkreis allgemein, nicht nur in Bezug auf Art. 13 GG ist, dass es hierzu kaum verwertbare Rechtsprechung des BVerfG gibt, sondern nur die unterschiedlichsten Literaturstimmen. Man kann daher zwar in Aufsätzen, klugen Reden usw. alles mögliche vertreten. Wie es aber höchstrichterlich entschieden würde (und nur darauf kommt es letztlich an), kann niemand seriös beantworten. Und bevor wir nicht den Gesetzesentwurf im konkreten Wortlaut kennen, kann man eigentlich noch nicht einmal darüber spekulieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Leider die übliche Reaktion der Masse!Man kann diesen Menschen auch nicht verständlich machen, daß Millionen von Menschen auf diesem Planeten in der Geschichte im Kampf für die Grundrechte entrechtet, eingesperrt, gefoltert und ermordet wurden. Täglich aufs Neue werde ich in der Ansicht bestätigt, daß 90% der Bevölkerung wunderbar im 3.Reich, der DDR oder auch unter Stalin ihr Auskommen gefunden hätten - so lange die Versorgung mit Bier, Bananen und Bundesliga sichergestellt gewesen wäre. Insbesondere der letzte Absatz ist mir Beifall wert. Viele sind sich halt einfach nicht bewußt wie sie manipuliert werden. Das trifft auch auf uns hier in diesem Forum zu, die wir ständig über was wäre wenn und was wird demnächst auf uns zukommen diskutieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
FR8 Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 [ quote name='götz' date='10.05.2009 - 07:29' post='1198403'] Sehr interessant finde ich den Ansatz der SPD :bad: , das Waffenbesitzer beim WBK-Antrag gleich eine Einverständniserklärung zur jederzeitigen Aufbewahrungskontrolle unterschreiben sollen Soweit ich gelesen habe soll die Einverständniserklärung mit Wohnungskontrollen verbunden werden.Was hat eine Kontrolle der Sicheren Verwahrung der Waffen mit einer Wohnungskontrolle zu tun??Sind wir schon soweit das wir eine Wohnungskontrolle unterschreiben sollen?Am besten noch das Grundstück noch dazu. Sind wir für die schon der Staatsfeind Nr.1 das man uns komplett überwachen und durchsuchen muss?? Fehlt nur noch die ethnische Säuberung der Sportschützen,dann ist D. viel sicherer und von der Plage befreit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
andreb Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Bei Kriminellen und Verfassungsfeinden muß auf Grund dieses Grundrechtes auf die Installation von Wanzen und heimlichen Hausdurchsuchungen seitens der Pol und des VS verzichtet werden. Bei Sportschützen und Jägern darf man mal eben so nebenbei kurz vorbeischauen?? - Bin auf die verfassungsrechtliche Begründung gespannt... Erwartungsvolle Grüße von André Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Macht Euch keine Sorgen, das wird schon. Wenn ein Gesetz nicht verfassungskonform ist, dann ändern wir halt die Verfassung. Münte wird´s schon richten. Hierzu befagt äußerte sich Frau Claudia Roth folgendermaßen: "Verfassung ? Wozu brauchen wir die eigentlich ?" Vielen Dank Frau Roth, diese Frage stelle ich mir auch immer wenn ich sie sehe. Hiermit gebe ich zurück ans Funkhaus... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stretchmaster Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Hallo Leute, ich kann euch nur ermuntern, eure verfassungsrechtlichen Bedenken unserem Bundespräsidenten zu schreiben. Denn Er hat in seinem Amtseid geschworden, darauf zu achten, unseren "Rechtstaat" vor verfassungsfeindlichen Machenschaften verschiedener Parteien im Bundestag zu schützen. Nur Mut zur Bürgerpflicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dynamite Harry Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Bei Kriminellen und Verfassungsfeinden muß auf Grund dieses Grundrechtes auf die Installation von Wanzen und heimlichen Hausdurchsuchungen seitens der Pol und des VS verzichtet werden.Bei Sportschützen und Jägern darf man mal eben so nebenbei kurz vorbeischauen?? ... Es wird nicht funktionieren mit solch geistigem Dünnschiß sind schon andere "Regierungsparteien" böse auf die Schnauze gefallen. Früher oder später ... mfg Ralf Link to comment Share on other sites More sharing options...
andreb Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 I hope so... Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Wenn das kommt, lagere ich meine Waffen woanders. ZB in der (ans Haus angebauten) Garage. Die dürfen sie dann unangemeldet betreten. Oder angenommen, ich stelle die Tresore bei einem Freund unter. Völlig legal. Ich muss der Behörde nicht mal mitteilen, wo. Und dann? Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 ...Oder angenommen, ich stelle die Tresore bei einem Freund unter. Völlig legal. Ich muss der Behörde nicht mal mitteilen, wo. Und dann? Genau dieser Fall trifft auf einen Teil meiner Waffen zu - sie lagern bereits an einem anderen Ort als meinem Wohnort. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Genau dieser Fall trifft auf einen Teil meiner Waffen zu - sie lagern bereits an einem anderen Ort als meinem Wohnort. Und nun spinnen wir das mal weiter... Gängiger Sachverhalt: Student stellt den Tresor bei den Eltern in den Keller, weil er im Studentenwohnhein lebt. Bekommt die Behörde nun sinnloserweise Zugang zum Studentenwohnheim, oder müssen die Eltern ihr Recht auf Unverletzlichkeiz der Wohnung aufgeben, obwohl sie keine Waffenbesitzer sind? Zweites Beispiel: Ein Anwalt lagert seine Pistolen in seinem Kanzleitresor. Muss er nun der Behörde erlauben, seine Kanzlei unangemeldet zu betreten? Hier wird ja immer wieder mit den Wiederladern verglichen. Bei den Wiederladern ist die Erlaubnis zur Pulverlagerung aber an einen Ort gebunden. Meinen Tresor hingegen darf ich hinstellen, wo ich will (A/B in bewohnten Gebäuden, VdS0 in Jagdhütten). Auch in die Wohnung anderer Leute, in die Firma, egal. Das wird lustig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwildjäger Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 §36 Abs. 8 WaffG neu: 1.) Die Waffenaufberahrung ist ausschließlich am Erstwohnsitz des Inhabers der waffenrechtlichen Erlaubnis gestattet. Noch Fragen? Wer das Grundrecht auf Unverletztlichkeit der Wohnung bei Legalwaffenbesitzern so aushöhlen will, wie es einige Politker planen, der schreckt auch vor weitere Einschränkung oder zusätzlichen Vorschriften, wie oben beschrieben, nicht zurück. Eure Planspiele mit der Auswärtslagerung von Waffen sind in der aktuellen Phase sehr hilfreich. Und zwar für alle, die "dichte" Gesetzen machen wollen, die lesen nämlich hier auch mit. Für Legalwaffenbesitzer sind sie ziemlich unnötig. Gruss SWJ Link to comment Share on other sites More sharing options...
8bravo Posted May 10, 2009 Share Posted May 10, 2009 Eure Planspiele mit der Auswärtslagerung von Waffen sind in der aktuellen Phase sehr hilfreich. Und zwar für alle, die "dichte" Gesetzen machen wollen, die lesen nämlich hier auch mit. Für Legalwaffenbesitzer sind sie ziemlich unnötig. Na wenn du das so siehst, dann haste ja mit deinem Beitrag den Vogel endgültig abgeschossen Link to comment Share on other sites More sharing options...
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