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IGNORED

Bedürfnis bei Sportschützen


defender27

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Da sich Herr Bosbach im Hinblick auf das Bedürfnis bei Sportschützen seine Gedanken macht, siehe hier

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=378892

habe ich ihm eine entsprechende Anfrage über Abgeordnetenwatch.de gestellt:

"Sehr geehrter Herr Bosbach,

wie ich einer von Ihnen gegebenen Antwort zum Thema Waffenrecht entnehme, stellt sich bei Ihnen ím Fall Winnenden die Frage nach dem Bedürfnis für die Anzahl der im Besitz der Familie K. befindlichen Waffen. Leider sind die Informationen hierzu allgemein nur sehr (bewußt?) ungenau gehalten. Können Sie daher mitteilen um genau welche Waffen es sich gehandelt hat oder wo genau dies Information abzurufen ist? Schließlich begründet sich darauf oft der Ruf nach einem diesbezüglichen "schärferen" Waffenrecht! Ein Sportschütze mit 35 Luftpistolen ist doch weniger gefährlich als ein solcher mit einer Kleinkaliberwaffe, in der Zeitung würde sich dies jedoch ohne genaue Angabe der Waffenart ganz anders lesen.

Ebenso weisen Sie darauf hin, dass das Regelbedürfnis eines Sportschützen zwei Kurzwaffen sowie drei halbautomatische Langwaffen umfasse und nach den Ihnen vorliegenden Informationen hätte die Familie K. somit die dreifache Menge an Schusswaffen zu Hause gehabt.

Auch hier wäre doch die Information wichtig, um welche Waffen es sich denn genau gehandelt hat und wer diese besaß (die Mutter soll auch Jägerin gewesen sein), denn erlaubnisfreie Waffen würden hier vom Gesetz her für das Regelbedürfnis gar nicht zählen, sondern nur die erlaubnispflichtigen Schusswaffen (aber auch hier noch mit Ausnahme der bedürfnisfreien Waffen, z.B. Kaliber 4mm M20). Daher auch hier meine abschließende Frage: Sie wissen auch um die Tatsache, dass ein Bedürfnis über das Regelbedürfnis hinaus bei Sportschützen bestehen kann. Dieses wird den Sportschützen auch zugestanden, denn es gibt schließlich das Erfordernis des a) anerkannten Schießsportverbandes, b ) der genehmigten Sportordnung, c) der Mitgliedschaft, d) der Sachkunde, e) des regelmäßigen Schießens und f) des Bedürfnisnachweises seitens des Verbandes. Alles gesetzlich geregelt und zulässig, stehen Sie auch dazu?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen trotz Ihrer Arbeitsbelastung sehr dankbar.

MfG"

Hier sind mir nämlich die vorhandenen Informationen viel zu ungenau und in den Medien auch bewußt falsch dargestellt, um dann am Ende auch noch als Grund für entsprechende Gesetzesänderungen "mißbraucht" zu werden.

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Trotz intensivster Berichterstattung ist es mir nicht gelungen

festzustellen, woher das Bedürfnis für die Anzahl der Waffen stammte ...

Es geht also nicht um eine "konkrete Anzahl an Schusswaffen" sondern um

ein konkretes Bedürfnis für die Waffen, die offensichtlich auch Sie auf

den Sportschützen K. nicht näher erläutern können. Und hierfür habe ich

großes Verständnis, denn mir geht es genauso.

Man sollte Herr Mosbach zusätzlich darauf aufmerksam machen:

1. Wenn er feststellen möchte, woher er das Bedürfnis hatte, muss er die zuständige Waffenbehörde fragen - dort gibt es bestimmt einen Ordner dazu.

2. Es könnte auch ein Altbesitz sein, wofür garkein Bedürfnis vorlag.

In den ganzen Diskussionen wird immer wieder altes, ganz altes und aktuelles WaffG vermischt.

Nach altem WaffG wurden die Waffen vermutlich erworben und evtl. die Sachkunde abgelegt und weil es dort evtl. Lücken gab, soll nun das aktuelle WaffG weiter verschärft werden!

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  • 2 Wochen später...

Herr Bosbach hat mir freundlicher Weise geantwortet:

Novellierung des Waffenrechts

Sehr geehrter Herr ,

in obiger Sache bestätige ich dankend den Erhalt Ihres Schreibens vom 28. April 2009 und freue mich über Ihre betont sachliche Argumentation, die sich wohltuend von vielen Werken unterscheidet, die wir zum Thema Waffenrecht erhalten haben.

Mit Ihrer Feststellung, dass die Informationen zum Bedürfnis für die Anzahl der im Besitz der Familie K. befindlichen Waffen nur sehr allgemein und ungenau gehalten sind, haben Sie leider völlig Recht. Auch ich wäre für konkretere Informationen wirklich dankbar. Jedenfalls jetzt, wenn irgendwelche Ermittlungshandlungen erkennbar nicht mehr vereitelt werden können.

Ich persönlich weiß nicht und ich kann auch nicht wissen, um welche Waffen es sich gehandelt hat und wie Herr K. das Bedürfnis für den Waffenbesitz begründet hat, diesbezügliche Informationen hat aber sicherlich die ermittelnde Behörde, dies dürfte wohl das LKA Baden-Württemberg sein.

Natürlich ist es richtig, dass ein Bedürfnis über das Regelbedürfnis hinaus bei Sportschützen bestehen "kann", ob es tatsächlich bestanden hat, weiß ich nicht und kann ich auch nicht wissen, hierfür bitte ich Sie um Verständnis.

Das zuvor gesagte gilt auch für die Themen Sachkunde und regelmäßiges Schießen, auch derartige Informationen konnte ich der einschlägigen Presseberichterstattung leider nicht entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Bosbach

Meine Antwort:

Sehr geehrter Herr Bosbach,

ich möchte mich zunächst bei Ihnen für Ihre Antwort auf mein Schreiben vom 28.04.2009 bezüglich der Novellierung des Waffenrechts bedanken.

Was mir insofern aufgefallen ist, ist die Tatsache, dass auch Ihnen persönlich nicht bekannt ist um welche 15 Waffen es sich gehandelt hat, die im Hause der Eltern des Amokläufers Tim K. gefunden wurden und wem diese zuzuordnen sind.

Daher hat es mich schon verwundert, Sie persönlich im Fernsehn zu sehen wo Sie sinngemäß davon sprachen, warum „ein solcher Waffennarr 15 Schusswaffen zuhause haben müsse?“.

Es wäre doch sicher besser gewesen, zuerst die Ermittlungsergebnisse abzuwarten, bevor gleich wieder von „Waffennarren“ gesprochen worden wäre, die wohl „Unmengen von Waffen zuhause horten“. Damit haben Sie ein Signal gesetzt, welches ideologisch geprägte Medien gerne aufgegriffen und sofort in völlig unsachlicher Art und Weise gegen legale Waffenbesitzer angeführt haben.

Ich habe mir Ihren Lebenslauf betrachtet und weis, dass es sich bei Ihnen um einen intelligenten Menschen handelt. Auch als Jurist muss ich doch alle Fakten kennen, bevor ich einen Sachverhalt beurteilen kann.

Ich wäre Ihnen und Ihren politischen Kolleginnen und Kollegen daher sehr dankbar, im Rahmen solcher - wenn auch wirklich schrecklichen - Ereignisse und unter der dadurch ausgelösten Betroffenheit trotzdem sachlich blieben und nicht durch unüberlegte Äußerungen die „ medial ideologische Hatz“ auf uns legale Waffenbesitzer eröffnen.

Sie als Politiker erleben es wahrscheinlich nahezu täglich selbst, mit unsachlicher, kenntnisloser und vor allem völlig überzogener Kritik konfrontiert zu sein, da hätte ich eben gerade auch von Ihrer Seite aus mehr Verständnis für eine solche Situationen erwartet, zumal bereits nach Erfurt ein solches „ mediales Spießsrutenlaufen“ über uns legale Waffenbesitzer hereinbrach.

Schließlich handelt es sich bei uns legalen Waffenbesitzern um einen gesetzestreuen und representativen Querschnitt durch die Bevölkerung, der zu den freiheitlich demokratischen Grundwerten steht und daher auch im Geiste dieser Werte fair behandelt werden möchte.

Mit freundlichen Grüßen

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