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IGNORED

Beschwerde gegen SWR beim Rundfunkrat


8bravo

Empfohlene Beiträge

Kameraden,

Dein Brief und Deine Idee ist toll und Du bist bestimmt auch ein wirklich netter Mensch, aber seit die rechtsextreme Szene den alten "Volksgenossen" durch den Begriff "Kameraden" ersetzt hat, ist es ein echtes Problem, dass ausserhalb einer Kaserne zu sagen.

Ich weiss, Du meinst es nciht so und Deine Idee ist auch gut.

Aber hier sind mindestens 30% U-Boote, die nur nach einem Anlass suchen, wie sie den Waffenfreunden schaden können und die erwiesenermassen ohne Sinn, Verstand und Anstand agieren.

Insofern bitte ich für meinen Einwurf höflich um Verständnis und ersuche um Beachtung!

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Hier die aktuelle Version mit euren Hinweisen verarbeitet und auf Tippfehler durchgesehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Brückner,

ich habe mir den Podcast der o.g. Sendung angehört und bin empört über die Falschaussagen der Moderatorin und ihrer Gesprächspartner. Hier die entsprechenden Textstellen:

"350.000 Jäger sind eine Privatarmee größer als die Bundeswehr"

Eine "Privatarmee" ist laut Duden eine "militärisch organisierte Truppe". So etwas über unsere Jäger zu sagen ist eine tiefe Beleidigung der Gemeinschaft und unterste journalistische Schublade!

Die generelle Behauptung das Jäger einen Waffenschein haben und damit mehr oder weniger überall schießen dürfen, ist schlichtweg falsch. Die für die Recherchen verantwortlichen Journalisten/Redakteure sollten sich erst einmal die gesetzlichen Regelungen zum Thema Waffenschein durchlesen. Ein Jäger bekommt nämlich KEINEN Waffenschein. Und mehr oder weniger überall schießen darf man mit einem Waffenschein erst recht nicht.

Die Vorgehensweise beim Erben von Waffen ist in §20 WaffG eindeutig geregelt. Einfach "die Pistole behalten" ist dort nicht vorgesehen. Auch hier gilt wieder: erst die Gesetze durchlesen bevor solche Falschaussagen gesendet werden.

Eine "Lizenz zum Schießen" gibt es in Deutschland nicht. Man kann von der Behörde entweder eine Berechtigung zum Erwerb und Besitz einer Waffe bekommen (Waffenbesitzkarte) oder die darüberhinaus gehende Erlaubnis zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit (Waffenschein). Jeder der schießen möchte, kann dies auf einem entsprechend ausgewiesenen Schießstand mit Leihwaffen tun und benötigt dafür keine behördliche Erlaubnis (ausgenommen Jugendliche die eine Erlaubnis der Sorgeberechtigten benötigen).

Da der Landrat Johannes Fuchs und das Ordnungsamt des Landkreises Rems-Murr offenbar nicht in der Lage sind, die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen im Landkreis nach den Bestimmungen im WaffG zu kontrollieren ("oft auch nicht ganz korrektes Aufbewahren von Waffen") und sich dann auch noch "solidarisch" mit den Leuten zeigt muss sich hier konsequenterweise eine Dienstaufsichtsbeschwerde anschließen. Das darf doch nicht wahr sein! Ist in diesem Landkreis herrschen anscheinend skandalöse Zustände. Ist dort überhaupt jemand für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zuständig?

Die Behauptung, im Waffen-Online Forum würde die Diskussion über die Probleme des Waffenbesitzes oder Änderungen im Waffenrecht nur oberflächlich geführt, zeugt von an Arroganz grenzendem Nichtwissen Ihrer Redakteure. In den Wochen seit Winnenden wurden in diesem Forum mit Abstand mehr Themen zu den o.g. Bereichen eröffnet und kontrovers diskutiert als alles andere. Mittlerweile rücken sogar die technischen Diskussionen in den Hintergrund weil die Sportschützen und Jäger jeden Tag aufs neue mit unseriösem und vor allem uninformiertem Journalismus konfrontiert werden.

Haben Sie sich eigentlich schon einmal gefragt, warum sich ausgerechnet ranghohe SPD Innenpolitiker für die Einführung biometrischer Sicherungssysteme der Fa. Armatix einsetzen? Sie sollten Ihre Redakteure einmal damit beauftragen herauszufinden, was genau Hans-Herbert Keusgen vom Forum Waffenrecht e.V. macht, wie und v.a. mit welchen Unternehmen er sein Geld verdient und welches Verhältnis er zu Fritz Rudolf Körper (MdB, Innenausschuss) und Otto Schily (ehem. Innenminister) hat...

Die Aussage Ihres sog. Experten Prof. Joachim Kersten das es in Kanada sehr sehr sehr schwer wäre als Privatperson eine Waffe zu bekommen ist ebenfalls grundfalsch. Richtig ist, das Kanadier sich nach einer als lapidar zu bezeichnenden Sicherheitsprüfung ("Canadian Firearms Safety Course" bzw. "Canadian Restricted Firearms Safety Course", eine deutlich abgespeckte Version der in Deutschland obligatorischen Waffensachkundeprüfung) soviele Waffen kaufen dürfen wie sie wollen. Eine geplante Registrierung vorhandener Waffenbestände in 2002/2003 wurde durch acht von zehn Provinzen wegen zu hoher Kosten und der Einschätzung von polizeibehördlicher Seite als "unsinnig und wirkungslos" abgebrochen.

Gerne sollte Ihnen Herr Prof. Kersten einmal im Detail erklären, wie ein Land nach so einer Entwaffnungsaktion, wie sie im Vereinigten Königreich 1997 stattgefunden hat, ganz gut leben kann. Die durch Kriminelle und illegalen Waffen verursachten Todesfälle haben sich dort innerhalb von zehn Jahren verdoppelt. So stelle ich mir das nicht gerade als ein gutes Leben vor.

Die offenbar sehr subjektive Berichterstattung und das Verbreiten falscher bzw. die ideologische Verzerrung von Tatsachen werde ich zu einer Beschwerde wegen Verletzung der Pflicht zur Objektivität und Pluralität der Berichterstattung gemäß Staatsvertrag über den Südwestrundfunk vom 31. Mai 1997 beim Rundfunkrat führen.

Mit freundlichen Grüßen

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Wenn ich es richtig sehe, sind doch eigentlich alle schlecht recherchierten Sendungen zum Thema Waffenrecht nach dem Winnenden Vorfall in den öffentlich rechtlichen ausgestrahlt worden.

Ja, es fällt tatsächlich auf, dass die Öffentlich-R(echt/ö)tlichen am meisten stänkern. Das ist sicher auf den Einfluß der Politik zurückzuführen.

Die berichten i.d.R. bei "heiklen Themen" so, wie ihnen aus diesen Kreisen vorgegeben wird.

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Ja, es fällt tatsächlich auf, dass die Öffentlich-R(echt/ö)tlichen am meisten stänkern. Das ist sicher auf den Einfluß der Politik zurückzuführen.

Die berichten über gar nichts, wenn sie nicht "von oben" darauf gestoßen werden.

Umso wichtiger wäre es doch den Druck von Oben zu erhöhen.

Immerhin zahlen, ich gehe mal davon aus.. :icon13: wir ja auch GEZ. Und da kann ich doch wohl erwarten, dass politisch unabhängig und unvoreingenommen berichtet wird.

Alles andere würde doch sonst fast schon an Zensur (Anm. d. Red.: ZENSUR, die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.) grenzen.

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Insofern bitte ich für meinen Einwurf höflich um Verständnis und ersuche um Beachtung!

Einwand ist zur Kenntins genommen. Allerdings darf ich bemerken das ich aktiv im Reservistenverband tätig bin, einer Organisation die sich höchstdemokratischen Anschauungen widmet. Hier ist die Benutzung des Terminus "Kamerad" ein Zeichen höchsten Respekts unter ehem. und aktiven Mannschaften, Unteroffizieren und Offizieren unabhängig vom Dienstgrad d.R.

Desweiteren lehne ich persönlich es ab, mir diktieren zu lassen wie ich mich ausdrücke, nur weil Mitglieder radikaler Organosationen irgendwelche Wörter aus dem Duden für ihre Sache missbrauchen. In diesem Land darf (noch) jeder seine Meinung sagen. Is nich persönlich gemeint, ich hoffe du verstehst was ich meine.

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Bezieht sich das wirklich nur auf Druckschriften?

Siehe auch

http://de.wikipedia.org/wiki/Zensur_%28Inf...onskontrolle%29

Besonders:

Unterscheidungen

Man unterscheidet Vorzensur und Nachzensur[2] [3]:

Bei der Vorzensur müssen Medien (Filme, Bücher, Zeitschriften usw.) vor Veröffentlichung entsprechenden Institutionen zur Prüfung vorgelegt werden, die dann gegebenenfalls Abänderungen fordern oder das Werk indizieren.

Die Nachzensur baut auf eine Selbstkontrolle des Veröffentlichenden und birgt das Risiko des nachträglichen Verbotes (zum Beispiel pornografischer Inhalte für Konsumenten mit einem Alter von unter 18 Jahren) in Form einer Indizierung.

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Bezieht sich das wirklich nur auf Druckschriften?

Worum geht's dir eigentlich? Hier ist doch nirgends von Zensur (Anm. d. Red.: ZENSUR, die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.) die Rede...

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Einwand ist zur Kenntins genommen. Allerdings darf ich bemerken das ich aktiv im Reservistenverband tätig bin, einer Organisation die sich höchstdemokratischen Anschauungen widmet. Hier ist die Benutzung des Terminus "Kamerad" ein Zeichen höchsten Respekts unter ehem. und aktiven Mannschaften, Unteroffizieren und Offizieren unabhängig vom Dienstgrad d.R.

Desweiteren lehne ich persönlich es ab, mir diktieren zu lassen wie ich mich ausdrücke, nur weil Mitglieder radikaler Organosationen irgendwelche Wörter aus dem Duden für ihre Sache missbrauchen. In diesem Land darf (noch) jeder seine Meinung sagen. Is nich persönlich gemeint, ich hoffe du verstehst was ich meine.

Recht so Kamerad. Ich war 28 Jahre meines Lebens Berufssoldat und da ist diese Anrede normal. Zudem wird in einem Verein die Kameradschaft gepflegt. Man kann aber, so wie das hier üblich ist, auch alles zu Tode dramatisieren und diskutieren.

Mach es so wie Du es für Richtig hälst 8bravo. Denn Du wirst feststellen, wenn es um die Übernahme von Verantwortung geht, wirst Du nacher von den üblichen Schlaumeiern keinen finden der Dir helfen wird.

Gruß

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Die volle Bedürfnisprüfung findet einmalig nach drei Jahren statt.

Darüber hinaus wird allerdings jeweils im dreijahres Rhytmus die Zuverlässigkeit geprüft.

Dazu:

Die Zuverlässigkeit wird natürlich, unabhängig von der Regelüberprüfung alle drei Jahre, bei jedem beantragten Voreintrag geprüft.

Ansonsten noch zum Thema "gut leben": Es darf bezeifelt werden, ob die über 100.000 enteigneten Schützen in GB "gut damit Leben" können, ferner fragt sich, ob die Video-Totalüberwachung "gutes Leben" bedeutet und anzustreben ist. Das sollte sich gerade ein Berufsstand wie die Journalisten gut überlegen, ob sie "gut damit leben" können.

Schön wäre auch ein Hinweis auf ca. 1 mio. Gebührenzahler, die mit solchen Beiträgen in die Ecke von Irren und Kriminellen gestellt werden.

Gruß,

André

@8bravo

Super !

Vielleicht kann man das so organisieren, daß man die Beschwerde hier mit seiner e-mail Adresse o.ä. unterzeichnen kann.

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OMG,

bereits in der Anklündigung die ersten Fehler:

"Warum dürfen Jugendliche ab 14 Jahren schon an großkalibrigen Waffen trainieren?"

Dürfen sie nicht, erst mit 16. Und dann auch nur wenn ihre Erziehungsberechtigten zustimmen.

Das kann ja wieder was werden.

MfG Scorpio2002

Das ist kein Fehler.

Es steht im Gesetz, dass Schießen mit Druckluftwaffen ab 12 Jahren erlaubt ist.

Ab 14 Jahren mit Einverständnis der Sorgeberechtigten alle "sonstigen" Waffen. Es hier wird auch nicht zwischen Kleinkaliber und Großkaliber unterschieden.

Im Übrigen können die Ämter Ausnahmegenehmigungen von der Alterserfordernis erteilen.

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Vielleicht kann man das so organisieren, daß man die Beschwerde hier mit seiner e-mail Adresse o.ä. unterzeichnen kann.

Danke für die Blumen. Was das angeht, finde ich einen entsprechenden Brief von VIELEN an die Adresse des Aufscihtsrates des SWR (Südwestrundfunk, Rundfunkrat Beschwerdeausschuss, Neckarstr. 230, 70190 Stuttgart) wesentlich sinnvoller, als wenn nur einer das macht und HIER alle abzeichnen. Wenn sich einer beschwert ist es ein nicht ernst zu nehmender Spinner. Wenn viele Leute aus der ganzen Republik das tun (ich komm schließlich auch nicht aus BaWü), dann zeigt es den Leuten, dass es wen gibt der sich dafür interessiert und das sie evtl. etwas genauer nachforschen sollten was sie senden (ohne das mir jetzt jemand mit Pressefreiheit und so kommt).

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Auch wieder nicht exakt richtig.

Die Zuverlässigkeit wird nur dann bei "jedem" Voreintrag überprüft, wenn die letzte Überprüfung länger als 1 Jahr zurückliegt.

Danke :-)

Ist mir noch nicht aufgefallen, da ich in solch kurzen Intervallen keine Voreinträge beantrage :-)))

Prinzipiell ging es ja um die Richtigstellung Bedürfnis- vs. Zuverlässigkeitsüberprüfung. Und daß die Zuverlässigkeit häufiger überprüft wird.

Gruß,

André

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Danke :-)

Ist mir noch nicht aufgefallen, da ich in solch kurzen Intervallen keine Voreinträge beantrage :-)))

Prinzipiell ging es ja um die Richtigstellung Bedürfnis- vs. Zuverlässigkeitsüberprüfung. Und daß die Zuverlässigkeit häufiger überprüft wird.

Gruß,

André

Muß ja nicht mit der Häufigkeit der Voreinträge zusammenhängen.

Beispiel:

Ein Schütze hat die Sprengstofferlaubnis erhalten um Vorderlader zu schießen.

Hier wird die Zuverlässigkeit durch Auskünfte des Zentralregisters und der Polizei überprüft.

Ein halbes Jahr später wird ein Voreintrag in die Grüne WBK beantragt.

Auch hier gilt noch die Überprüfung aus dem vorherigen Vorgang. Der Eintrag kann mit Vorlage der Bedürfnisbestätigung des Sportverbandes (der bestätigt dass die beantragte Waffe zur Ausübung der Disziplin geeignet ist) meistens sofort vom Amt ausgestellt werden.

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Gast God of Hellfire
OMG,

bereits in der Anklündigung die ersten Fehler:

"Warum dürfen Jugendliche ab 14 Jahren schon an großkalibrigen Waffen trainieren?"

Dürfen sie nicht, erst mit 16. Und dann auch nur wenn ihre Erziehungsberechtigten zustimmen.

Das kann ja wieder was werden.

MfG Scorpio2002

14 ist richtig. Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Mit 16 darf ein Jugendlicher das schon selbst entscheiden.

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Hier die Fassung für den

Südwestrundfunk

Rundfunkrat Beschwerdeausschuss

Neckarstr. 230

70190 Stuttgart

Sendung SWR2 Kontext – Weg mit den Waffen vom 27.04.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir den Podcast der o.g. Sendung angehört und bin empört über die Falschaussagen der Moderatorin und ihrer Gesprächspartner. Ich erhebe Beschwerde wegen folgender Vergehen gegen den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk vom 31. Mai 1997.

§3 Abs. 5, der SWR ist zu einer objektiven und umfassenden Berichterstattung verpflichtet und soll einer freien und individuellen Meinungsbildung dienen

§6 Abs. 1: der SWR ist der Wahrheit verpflichtet

§6 Abs. 2: der SWR hat in seinen Sendungen die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander der Gruppen in der Gesellschaft hinzuwirken

§6 Abs. 3: alle Beiträge für Informationssendungen sind gewissenhaft zu recherchieren; sie müssen wahrheitsgetreu und sachlich sein. Die Redakteure sind bei der Auswahl und Sendung der Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet

§6 Abs. 4: in allen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sind die verschiedenen Auffassungen im Gesamtprogramm ausgewogen und angemessen zu berücksichtigen

Hier die entsprechenden Textbeispiele, welche als grobe Verstösse gegen die o.g. Vorgaben des Staatsvertrages zu werten sind.

"350.000 Jäger sind eine Privatarmee größer als die Bundeswehr". So etwas über unsere Jäger zu sagen ist eine tiefe Beleidigung der Gemeinschaft und unterste journalistische Schublade!

Die generelle Behauptung das Jäger einen Waffenschein haben und damit mehr oder weniger überall schießen dürfen, ist schlichtweg falsch. Ein Jäger bekommt keinen Waffenschein. Und mehr oder weniger überall schießen darf man mit einem Waffenschein erst recht nicht.

Einfach "die Pistole behalten" nachdem der Besitzberechtigte verstorben ist, ist laut §20 WaffG nicht erlaubt. Die Verfahrensweise bei einem Erbfall von Waffen sind dort eindeutig geregelt.

Eine "Lizenz zum Schießen" gibt es in Deutschland nicht. Man kann von der Behörde entweder eine Berechtigung zum Erwerb und Besitz einer Waffe bekommen (Waffenbesitzkarte) oder die darüberhinaus gehende Erlaubnis zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit (Waffenschein). Jeder der schießen möchte, kann dies auf einem entsprechend ausgewiesenen Schießstand mit Leihwaffen tun und benötigt dafür keine behördliche Erlaubnis (ausgenommen Jugendliche die für BESTIMMTE Disziplinen eine Erlaubnis der Sorgeberechtigten benötigen).

Die Behauptung, im Waffen-Online Forum (die mitgliedermäßig größte Interessengemeinschaft privater Waffenbesitzer in Deutschland) würde die Diskussion über die Probleme des Waffenbesitzes oder Änderungen im Waffenrecht nur oberflächlich geführt, zeugt von aufs gröbste vernachlässigte Recherchearbeit. In den Wochen seit Winnenden wurden in diesem Forum mit Abstand mehr Themen zu den o.g. Bereichen eröffnet und kontrovers diskutiert als alles andere. Mittlerweile rücken sogar die technischen und schießsportlichen Diskussionen in den Hintergrund weil die Sportschützen und Jäger jeden Tag aufs neue mit unseriösem und vor allem uninformiertem Journalismus konfrontiert werden.

Die Aussage des Prof. Joachim Kersten das es in Kanada sehr schwer wäre als Privatperson eine Waffe zu bekommen ist ebenfalls grundfalsch. Richtig ist, das sich kanadische Staatsbürger nach einer als lapidar zu bezeichnenden Sicherheitsprüfung ("Canadian Firearms Safety Course" bzw. "Canadian Restricted Firearms Safety Course", eine deutlich abgespeckte Version der in Deutschland obligatorischen Waffensachkundeprüfung) soviele Waffen kaufen dürfen wie sie wollen.

Die offensichtlich sehr subjektive Berichterstattung contra Waffenbesitz, das Verbreiten falscher Aussagen, die herablassende Art der Moderatoren gegenüber Waffenbesitzern und den Mitgliedern des Forums Waffen-Online und des Forums Waffenrecht stellen eklatante Vergehen gegen die Pflicht des SWR zur Objektivität und Pluralität der Berichterstattung gemäß o.g. Staatsvertrag dar. Ich fordere eine entsprechende Stellungnahme des Rundfunkrates und eine Gegendarstelung bzw. Konkretisierung der Thematik privater Waffenbesitz durch die SWR Redaktion.

Mit freundlichen Grüßen

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Ich würde den Brief gerne in Teilen übernehmen / manche Teile abändern und auch gerne dort einschicken.

Die Änderungen sollen nur den Satzbau und Aufbau des Briefes verändern. Die Ausssagen sollen die gleichen bleiben.

Es soll dem ganzen eben Individualität geben.

Das sollte jeder machen, damit die Jungs dort in der Beschwerdepost schon fasst ertrinken.

Vll. unterlassen die dann solche absolut falschen und äußerst schlecht recherchierten Berichte.

Ich bitte um Erlaubnis des Brieferstellers seine Vorlage verwenden zu dürfen.

FB

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@Falloutboy

Herzlich willkommen bei WO! Die Briefe stellen wir hier genau aus dem Grund ein, dass sich andere Kameraden Argumente und Vormulierungen rausziehen können. Bedien dich also bitte und lass deine Kameraden aus dem Softairforum mitziehen.

Grüße an Radioactiveman!

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:icon14: und raus damit.

Moin!

Stimmt: Bedürfnis wird, zur Zeit, einmalig nach drei Jahren überprüft.

Zuverlässigkeit/Eignung alle drei Jahre. Ausserdem haben die Vereine

die Auflage, jeden der zuständigen Behörde zu melden, welcher aus

dem Verein austritt.

Bei mir steht dieser Zusatz "innerhalb von 14 Tagen nach Vereinsaustritt"

in meiner WBK.

Vorgestern habe ich den Bundestagsabgeordneten Volker Kroning/SPD

angeschrieben: er möchte sich nicht für eine weitere Entmündigung

der Sportschützen usw. einsetzen...

Bei der letzten Wahl blieb ich zu Hause; bei der nächsten werde

ich wählen...

In diesem Sinne!

kriegerlein :icon14:

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