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Eine kleine Geschichte zum Schmunzeln

"Wir schreiben das Jahr 2010."

Es ist Samstag Nachmittag und ich bereite

mich auf ein paar gemütliche Stunden im

Schützenheim meines Schießsportvereins vor.

Also ab in die Werkstatt und den Rollladen

runtergelassen, damit ich nicht von Nachbarn

beobachtet werde wie ich meine hellgrün

lackierte S&W 686 aus dem Waffenschrank

nehme. Das Zahlenschloss entriegelt und den

hydraulischen Türöffner betätigt, der die

250kg schwere Stahltüre aufhebelt.

Noch ein kurzer Anruf bei der 24h-Hotline des

Landratsamts, dass ich beabsichtige mit

meiner genehmigten Sportwaffe Nr. 0815 um

Schießstand zu fahren.

Der an der Waffe angeschweißte GPS-Locator

zeigt mir nach ein paar Minuten mit der

grünen LED, dass die Transportgenehmigung

erteilt ist und ich kann die Waffe in den

Waffenkoffer packen.

Ein Päckchen 357mag von Wrigley's mit

dem Spearmintgeschoss in den Koffer und los

geht's.

Koffer in die Kürbis-Attrappe gesteckt - die

wegen des §265 WaffG2009

"Anscheinswaffenkoffer-Paragraf"

nötig wurde.

Den Kürbis in den Safe im Kofferraum und die

Fahrt geht los.

Oops - nach 2km Fahrt eine Umleitung.

Plötzlich stirbt der Motor meines Autos ab.

Anruf beim Amt und von der Umleitung

berichtet. Nach ein paar Minuten zwecks

Rückfrage beim Straßenbauamt erhalte ich den

Zündfunken zurück und darf weiterfahren. Die

20€ für die Ausnahmegenehmigung von der

genehmigten Wegstrecke wird direkt

abgebucht.

Endlich am Schießstand angekommen nehme ich

meinen Kürbis unter den Arm und laufe in der

Deckung des im letzen Jahr angepflanzten

Holunderhains zur Eingangstür.

Kürbisatrappe auf, den Waffenkoffer raus und

nach Anmeldung beim Schießleiter ab in den

Schießstand.

Die Edelmann-Scheibe mit dem Spiegel in Form

des italienischen Stiefels (das wurde nach

der 31ten WaffV nötig, da die bisherigen

runden Spiegel Ähnlichkeit mit einem

menschlichen Kopf hatten!) stecke ich in den

Scheibenträger.

Meine grün lackierte 686 durfte ich ja nach

der 19ten Änderung des WaffG von 2007

behalten, da die Farbe alles andere als

"martialisch" aussieht.

5 Patronen mit Kaugummigeschoss in die

Kammern und los geht's.

Anschlag - Zielen - Atmen - und .....KLICK -

kein Schuss bricht.

Die LED an meiner RF-GPS-Kontrolleinheit

leuchtet rot und signalisiert, dass das Amt

per Funk die Waffe deaktiviert hat.

Ein Anruf bei der Hotline ergibt, dass die

Kammersensoren gemeldet haben, dass eine

Patrone in der nicht genehmigten

Trommelbohrung steckt.

Klar - welche Dummheit von mir !

Die Sachbearbeiterin fragt am Telefon ob sie

die sechste Kammer gegen eine Gebühr von

25€ freigeben soll, oder ob ich

umlade.

25€ ist mir zu teuer und ich

entschließe mich die eine Patrone in die

andere Kammer zu stecken.

Auf ein Neues !

Anschlag - Zielen - Atmen - und .....KLICK -

wieder bricht der Schuss nicht.

LED schon wieder Rot.

Sichtlich verärgert rufe ich wieder beim Amt

an und frage was den jetzt wieder ist.

Sie könne die Waffe leider nicht mehr

freigeben, da die in der Sportordnung

angegebene Zeit von 45 Minuten für die

Disziplin abgelaufen ist. Meine Genehmigung

lautet Samstag von 14:00 Uhr bis 14:45. Für

die Umleitung und andere Verzögerungen könne

sie nichts.

Zerknirscht entlade ich die grüne 686, packe

sie in den Waffenkoffer, diesen in den

Kürbis, lege die Gemüseatrappe in den

eingeschweißten Safe im Kofferraum und düse

nach Hause.

"Scheißtag !"

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