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IGNORED

Schwäbischer MdB der CSU


Gast

Empfohlene Beiträge

wenn ich den Abgeordneten erreicht habe, werde ich vielleicht den Namen nachreichen.

Mir ist sowohl der Fragesteller als auch der MdB persönlich bekannt, das nur zur Info.

Gruß

MK

Guten Tag Herr Dr. ........,

In der Debatte um eine Verschärfung desWaffG. würde mich

Ihre Meinung zu folgenden Themen interesieren:

Aufbewahrung von Waffen und Munition in Schützenhäusern und deren Sicherung (Tresor Alarmanlage) darüberhinaus über die Verantwortlichkeit der Sportgeräte nach dem Wegschluss?

Wie sollte die Ausgabe der Gegenstände geregelt werden, insbesondere bei Jagdausübung (Wochenende, Nacht) und Teilnahme an überregionalen Wettkämpfen oder Internationlen Veranstalltungen?

Wie hoch sollte die Anzahl der Sportgeräte im Haushalt sein und wer legt fest was als solches zu sehen ist und was nicht?

Wie würde eine Entschädigung derer Aussehen die sich bisher an alle Bestimmungen gehalten haben und nun durch ein Verbot einzelner Waffen oder Diszplinen betroffen sind und Ihre Wertgegestände abgeben müssen?

Die bisherigen Verschärfungen des WaffG. konnten widerrechtliche Taten einzelner nicht verhindern, womit wollen Sie sicherstellen das das nicht wieder passiert das sich einzelne nicht an Gesetze halten?

Auch die unangemeldeten Kontrollen von Waffenbesitzeren, wie

vorgeschlagen steht zur Debatte warum nur bei den Regestrierten wenn doch die Dunkelziffer um ein vielfaches höher ist?

Und nun noch ein andere Aspekt zu den ganzen Tragödien (Erfurt Winnenden) ist es nicht möglich auf die Medienvertreter einzuwirken um den Tätern nicht die Berühmtheit zu ermöglichen

die sie mit diesen Taten beabsichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

..........

Sehr geehrter Herr .......,

unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 3. April 2009 folgende Stellungnahme.

Der Amoklauf von Winnenden hatte blanke Fassungslosigkeit und Entsetzen hervorgerufen. Die vielfach an mich herangetragene Sorge kann ich gut nachvollziehen, Ihre gelisteten Einzelfragen stehen damit zweifellos in Korrespondenz. Dennoch ist nach meinem Dafürhalten für den politischen Handlungsbedarf allein folgende Frage zentral: Ist das geltende Waffenrecht in dem Sinne nicht wirksam, als das Unheil in Winnenden mit einer schärferen Gesetzgebung verhindert hätte werden können?

Das geltende Waffenrecht stellt bereits sicher, daß privater Waffenbesitz nur nach sorgfältiger Überprüfung erlaubt ist und es erfolgt eine fortlaufende Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Mit der Novellierung des Waffenrechts wurden die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung von Personen, die mit Waffen umgehen dürfen, weiter erhöht, die Aufbewahrungsregelungen verschärft, bestimmte Waffen verboten und die Verwendung von Gas- und Schreckschußwaffen stärker reglementiert.

Unser Waffenrecht knüpft an die Erlaubnis zum Besitz und zum Führen von Waffen höchste Anforderungen (§ 4 ff. WaffG). Dazu gehören u. a. grundsätzlich mindestens die Vollendung des 18. Lebensjahres, eine entsprechende Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie der Nachweis der erforderlichen Sachkunde. Personen unter 25 Jahren müssen grundsätzlich für die erstmalige Erlaubniserteilung ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige Eignung im Sinne hinreichender Reife zum Waffenbesitz vorlegen. Waffenhändler trifft ferner eine spezielle Meldepflicht.

Im europäischen Vergleich hat Deutschland eines der strengsten Waffengesetze. Im aktuell tragischen Fall hat ein junger Mensch die Macht einer Waffe aufs gräßlichste mißbraucht. Ein junger Mensch, der offenbar in seiner eigenen Welt gelebt und viele Unschuldige in den Tod mitgerissen hat. Der Weg dahin, daß ein Heranwachsender so in seine eigene Scheinwelt abdriftet scheint mir in der Medienberichterstattung nicht immer in angemessener Weise beleuchtet. So wird der Problematik gewaltverherrlichender Killerspiele nicht entsprechend Rechnung getragen, ebensowenig die offenbare Vereinsamung junger Menschen in ihren Familien. Das Waffenrecht wäre völlig überfrachtet, müßte es diese gesamte Problematik auffangen. Ein anderes Thema, das in der öffentlichen Wahrnehmung nahezu völlig unterzugehen scheint ist, daß statistisch betrachtet nicht die legalen, sondern die illegalen Waffen das Hauptproblem bei der Bekämpfung von Kriminalität sind.

Ich darf an dieser Stelle zum Waffenrecht damit schließen, daß ich im Deutschen Bundestag keine Berichterstattertätigkeit für das Waffenrecht habe, vielmehr nicht einmal Mitglied im zuständigen Ausschuß bin. Nicht nur vor diesem Hintergrund macht es keinen Sinn, daß ich den zuständigen Berichterstattern Zahlen an die Hand gebe, wie hoch etwa die Anzahl der Sportgeräte in einem Haushalt zu sein hat. Ich bin vielmehr - leider – auch der Überzeugung, daß ein schärferes Waffenrecht das tragische Tatgeschehen in Winnenden nicht verhindern hätte können.

Zu letzt will ich noch auf das Thema der Medienberichterstattung eingehen, die auf der grundgesetzlich verankerten Pressefreiheit beruht. Die Pressefreiheit endet insbesondere an berechtigten Interessen Dritter, wie dem Recht am eigenen Bild. Ein generelles staatliches Verbot der Berichterstattung, etwa bei bestimmten Verbrechen, würde allerdings an den Grundmanifesten unserer Verfassung rühren: jedes Terrorregime erteilt Maßgaben, die die Pressefreiheit einschränken. Zurecht sichern wir deshalb in einer Demokratie die Pressefreiheit. Es ist allerdings eine andere Frage, worauf sich die Kameraobjektive im Einzelfall richten müssen - es ist auch eine Frage der Werteorientierung, allerdings nicht nur auf Seiten der Medienwelt, auch auf seiten der Konsumenten. Übrigens bin ich sicher, würde es keine Interessenten an genau den Bildern einer immer reißerisch werdenderen Medienlandschaft geben, es gäbe diese Form der Berichterstattung nicht. Die Medien sind hier ein Spiegel unserer Gesellschaft. Die Problemlösung schlichtweg in der Beschneidung der Pressefreiheit zu sehen, wäre nicht nur mit unserer Verfassung unvereinbar, sie würde sicherlich auch an dieser Stelle zu kurz greifen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr .......

Büro Dr. .......

Platz der Republik 1

11011 Berlin

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