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IGNORED

Waffen gehören weggeschlossen


Gast

Empfohlene Beiträge

Bitte um Nachhilfe (bin Österreicher):

Müßte Ihr tatsächlich Scherzartikel (Gaspistolen sind für mich nichts anderes) auch so verwahren wie scharfe Waffen ?

Danke

Gaspistolen, Druckluftwaffen... sind frei ab 18 und müssen so verwahrt werden, dass Minderjährige (unter 18) diese nicht ohne Aufsicht eines Volljährigen (über 18) verwenden können (grob gesagt).

... Natürlich nur - wie Leusel richtig sagt - wenn sie tatsächlich ab 18 frei sind (PBT, "F" im Fünfeck...).

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Ich kann den Artikel hier im Geschäft leider nicht lesen (7,6 MB sind zu viel Download...).

Grundsätzlich: stimmt es, wenn es aber - wie Leusel sagt eine Waffe ohne Zulassung war, benötigt sie eine WBK.

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Danke, Lusumi ! :icon14:

D.h. aber dann doch, daß besagte Dame, solang sie allein in ihrer Wohnung lebt und auch nie Besuch kriegt, die nicht gesondert wegschließen muß, oder ?

Wenn Sie auch nie die Wohnung verläßt oder sich in Anwesenheit waffenrechtlich unberechtigter Personen auch immer nur in einem aktiven, bewußten Zustand befindet (also z.B. nur ihre Liebhaber mit WBK übernachten läßt ;) ), ja. :blum:

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Hier nochmal der reine Text:

Verordnung – Warum Paula Walz ihre Gaspistole in einen Safe packen muss und was das mit Winnenden zu tun hat

Jahrzehntelang lag die Waffe stets in der Nachttischschublade. Paula Walz hat sie nie benutzt, sich mit ihr aber ein bisschen sicherer gefühlt – zum Beispiel in jener Zeit, als sich die Drogenszene in ihrem Haus in der Innenstadt tummelte. Die Schreckschusspistole war immer griffbereit. Doch das ist nun vorbei: Mit Änderung des Waffengesetzes muss die 66 Jahre alte Darmstädterin sie nun in einem Safe aufbewahren – ihrer Meinung nach unsinnigerweise. „Wenn das eine scharfe Waffe wäre, würde ich’s ja verstehen“, sagt Paula Walz. „Aber damit kann man doch niemanden erschießen.“ Sie habe sich die Pistole in einer privaten Bedrohungssituation angeschafft. Doch ein Sicherheitsgefühl könne sie ihr nun nicht mehr verschaffen: „Wenn ich wirklich mal in Not gerate, dann muss ich sagen: Bleiben Sie bitte mal hier stehen, ich muss kurz meine Waffe holen.“ Paula Waltz hat sofort reagiert, als Mitte Januar die schriftliche Aufforderung des Bürger– und Ordnungsamts kam, sie möge einen Nachweis erbringen, dass sie die Waffe ordnungsgemäß aufbewahre. Sie sprach mit der Darmstädter Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die sie an Ordnungsamtsleiter Werner Appel weitervermittelte. Doch weder das Gespräch mit ihm noch mit der Behördenmitarbeiterin halfen ihr weiter: „Die wollten mir weiß machen, ich könnte damit jemanden verletzen“, echauffiert sie sich. „Aber man muss doch differenzieren zwischen einer Schreckschusspistole und einer scharfen Waffe!“ Das tun Behörde und Gesetz auch, doch Paula Walz’ im Jahr 1973 erstandene und angemeldete Gaspistole ist mit Vorsicht zu genießen: Sie enthält nicht das PTB-Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, ist somit erlaubnispflichtig und muss weggeschlossen werden. Das erklärt Ordnungsamtsleiter Appel: „Die kann man so manipulieren, dass sie wie eine richtige Waffe benutzt werden kann.“ Er kann verstehen, dass Paula Walz sich von der Aufforderung etwas überfahren fühlte. Aber nach dem Erfurter Amoklauf sei nun einmal 2003 eine Änderung der Rechtslage eingetreten, wie erlaubnispflichtige Waffen aufzubewahren sind. „Und da können wir keine Ausnahmen machen.“ Der jüngste Amoklauf in Winnenden mit 16 Toten habe gezeigt, was zu Hause herumliegende Waffen anrichten können. „Und wenn so was passiert, wird zuerst nach den Behörden gefragt.“ In Darmstadt gebe es 8000 angemeldete Waffen und 1200 bekannte Waffenbesitzer – größtenteils Sportschützen, die seit 2003 sukzessive angeschrieben werden. „Das geht nicht von heute auf morgen“, erläutert Appel. „Wir haben nur eine Sachbearbeiterin dafür.“ Schriftliche Anforderungen als besonderer Service. Und diese betont, wie auch ihr Vorgesetzter: Die schriftliche Aufforderungen zum Nachweis der Unterbringung ist ein besonderer Service der Behörde. „Es ist eigentlich Aufgabe der Waffenbesitzer, diesen Nachweis von alleine zu erbringen.“ Wer seine Waffe nicht ordnungsgemäß wegschließe, dem drohe eine Geldbuße bis zu 10 000 Euro. Dies muss Paula Walz nicht befürchten. Widerwillig hat sie sich einen Schranksafe gekauft, in dem ihre Pistole nun ihren Worten zufolge „ihren Dornröschenschlaf hält“. Als Nachweis genügt Werner Appel eine Kopie des Kaufbelegs. „Manchmal prüfen wir vor Ort, aber aus Kapazitätsgründen muss ich mich meist damit zufrieden geben“, stellt er klar und schiebt nach – auch mit Blick auf all jene Waffen, die gar nicht gemeldet sind: „Ich kann die Leute ja nicht unter Generalverdacht stellen und Hausdurchsuchungen machen.“

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Gast God of Hellfire

Nur gut für uns.

Das ganze ist doch irgendwie ein Paradebeispiel dafür, wie ein unbescholtener, friedlicher, sicherheitsbedürftiger Bürger vom Unfug des deutschen Waffengesetzes getroffen wird.

Für mich sieht die Dame jedenfalls nicht wie eine mordlüsterne Terrorrentnerin aus.

Nur mal so...

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Nur gut für uns.

Das ganze ist doch irgendwie ein Paradebeispiel dafür, wie ein unbescholtener, friedlicher, sicherheitsbedürftiger Bürger vom Unfug des deutschen Waffengesetzes getroffen wird.

Für mich sieht die Dame jedenfalls nicht wie eine mordlüsterne Terrorrentnerin aus.

Grmpfff ...

Hier in .at würd ich sie mir mal unter die Fittiche nehmen, ihr erklären, daß sie das Spielzeug im Rhein versenken soll, gleich neben Murmels Lee Pressen (derlei Umweltverschmutzung ist hier nicht erlaubt, daher Rhein), sie sich stattdessen eine löbliche Glock kaufen soll, samt Tresor, und dann tät sie ein paar Abende lang Schießausbildung kriegen.

Dann red ma von Sicherheitsgewinn für die Dame !

Aber Gasplempe ?? :traurig_16::contra:

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Mit PTB unterliegt sie aber ebenfalls den Bedingungen des § 36 WaffG, wenn die Wohnung verlassen wird!

Warum das denn?

Die (PTB)-Schreckschuss-/Reizgas-Waffe ist doch, wenn die Wohnung verlassen und abgeschlossen ist,

vor dem Zugriff Unbefugter gesichert.

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Nur gut für uns.

Das ganze ist doch irgendwie ein Paradebeispiel dafür, wie ein unbescholtener, friedlicher, sicherheitsbedürftiger Bürger vom Unfug des deutschen Waffengesetzes getroffen wird.

Für mich sieht die Dame jedenfalls nicht wie eine mordlüsterne Terrorrentnerin aus.

Nur mal so...

Leider hast Du damit völlig recht. :closedeyes:

So bescheuert das kling,

mehr, vielmehr, solche Artikel könnten den normalen, vermeindlich rechtschaffenden Menschen in diesem Staat zeigen, wie sehr auch bereits sie vom Irrsinn des deutschen Waffenrechts betroffen sind.

Erst kürzlich wurde mir freudestrahlend eine Sammlung auch mit Balisongs und Springmessern, bei denen die Klinge vorne heraus kommt, (in Normalgrößen) präsentiert. Auf die Verwunderung des Besitzers, warum ich denn ausgerechnet diese nicht anfasste, wollte der Besitzer mir gar gar nicht glauben, dass er ein waffenrechtlicher Schwerverbrecher sei. :huh:

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Warum das denn?

Die (PTB)-Schreckschuss-/Reizgas-Waffe ist doch, wenn die Wohnung verlassen und abgeschlossen ist,

vor dem Zugriff Unbefugter gesichert.

Bei einem Einbruch jedoch nicht!

Schreckschuss-, Reizstoff- u. Signalwaffen sind den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände mit einem Kartuschenlager und einem Gaslauf, also gilt für sie die sichere Aufbewahrung, getrennt von Munition.

Wird hier von der Ordnungsbehörde auch so geahndet.

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Ein Blick in den Absatz 2 des Paragraphen lohnt - dort ist von Erlaubnispflicht die Rede. Da der Erwerb einer SRS-Waffe mit PTB-Zulassung erlaubnisfrei ist, ist lediglich ein Wegschließen in einem beliebigen geeigneten Behältnis erforderlich, aber kein A- oder B-Schrank.

Greetz

DZ

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Mal wieder

die typische Masche. Und dass sie sich jetzt einen 'Tresor', jop so richtisch unhundepfui !!, geholt hat, wobei der Möbeltresor vom 1€ Shop sicher net B, A, oder 0 hat... ist mal wieder der vorrauseilende Gehorsam.

Was sie tun sollte:

Weg mit dem ollen Schätzchen in den Behälter. Wenn sie wirklich nen SRS zur SV zu brauchen meint, kann sie sich was aktuelles holen und mit den kl WaffSch auch mit rumrennen...

Wie kommt die Behörde überhaupt dazu, von ihr die Verwahrung nachweisen zu laasen? Ist die SRS irgendwo eingetragen?

Greetz, Tom

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....

Wie kommt die Behörde überhaupt dazu, von ihr die Verwahrung nachweisen zu laasen? Ist die SRS irgendwo eingetragen?

Greetz, Tom

In der Gegend sind die Behörden recht vernünftig. Die Plempe ist wohl eine OHNE PTB, die muss in ner WBK stehen. Und ob für ne nicht-PTB der kleine Waffenschein zum Führen reicht glaub ich net...

Gruß

Hilli

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In der Gegend sind die Behörden recht vernünftig. Die Plempe ist wohl eine OHNE PTB, die muss in ner WBK stehen. Und ob für ne nicht-PTB der kleine Waffenschein zum Führen reicht glaub ich net...

Gruß

Hilli

So sieht das aus, eine SRS ohne PTB im Kreis (und so eine ist das - siehe Artikel) steht in der grünen WBK, die kann unter umständen auch ein wenig mehr wenn man die Sperre wieder entfernt.

Ob alle in Darmstadt so vernünftig sind lassen wir mal außen vor ;)

Bis morgen dann

Gruß Scorpio2002

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